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UFSG RV/0226-G/06Zeitpunkt der Wertberichtigung einer Forderung, werterhellender Umstand
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.07.2010

…den Wertverhältnissen können bei der Bewertung zum Bilanzstichtag nicht berücksichtigt werden. Zu berücksichtigen ist hingegen die spätere bessere Einsicht über die am Bilanzstichtag bestehenden Verhältnisse (so genannte "werterhellende" Umstände). Als werterhellende Umstände sind jedoch nur Tatsachen zu berücksichtigen, die objektiv bereits am Bilanzstichtag bestanden haben…

EStR 2000 Rz 2124–21366.2 Bewertungsgrundsätze
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

…Nach dem Bilanzstichtag eingetretene Wertminderungen sind steuerlich nicht zu berücksichtigen. Hingegen sind für die Bilanzansätze Umstände zu berücksichtigen, die objektiv bereits am Bilanzstichtag tatsächlich bestanden haben, dem Steuerpflichtigen jedoch erst zwischen Bilanzstichtag und Bilanzerstellungszeitpunkt (Zeitraum der Bilanzerstellung) bekannt wurden (werterhellende Umstände, VwGH 16.12.1999…

UFSF RV/0232-F/02Zeitpunkt der Wertberichtigung einer Forderung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.03.2003

…70.000,00 S nicht einbringlich sei, da dieser nunmehr insolvent sei. Werterhellende Umstände nach dem Bilanzstichtag seien für die Forderungsbewertung zum Bilanzstichtag zu berücksichtigen. Tatsache sei, dass die uneinbringlichen Forderungen bereits aus dem Zeitraum 08/2000 resultierten, wodurch die Zahlungsschwäche offenbar gewesen sei und…

EStR 2000 Rz 2325–23426.7.2 Forderungen
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…Einigung (Vergleich) mit dem Schuldner zustandegekommen ist, die Ansprüche also zum Bilanzstichtag ausreichend konkretisiert sind. Das Anerkenntnis bzw. das Urteil ist kein werterhellender Umstand, der eine frühere Bilanzierung rechtfertigen würde, weil die Wirtschaftsgut-Eigenschaft nicht rückprojeziert werden kann. Eine bloß zum Teil bestrittene Forderung ist…

BFG RV/6100547/2017Betriebsausgaben im Zusammenhang mit einer atypisch stillen Gesellschaft
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis02.07.2024Teil 7/7

…Leistungen Bestrittene Forderungen aus Schadenersatzansprüchen und Vertragsverletzungen sind idR erst dann zu bilanzieren, wenn ein Anerkenntnis oder ein rechtskräftiges Urteil vorliegt; das Anerkenntnis bzw das Urteil ist hier allerdings kein werterhellender Umstand, der eine frühere Bilanzierung rechtfertigen würde (Mayr in Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn, EStG13…

UFSW RV/1936-W/10Einstellung einer Abfertigungsrückstellung oder einer allgemeinen Rückstellung bzw. Verbindlichkeit zum Bilanzstichtag?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.06.2013

…Betracht. Eine Rückstellung wäre auch nur im Jahr des wirtschaftlichen Entstehens des Schuldgrundes zu bilden. Treten innerhalb des Bilanzerstellungszeitraumes bessere Einsichten in die bereits zum Bilanzstichtag gegebenen Verhältnisse auf (Auftreten sogenannter "werterhellender Umstände"), so wären diese besseren Einsichten zu berücksichtigen. Einstufung als Verbindlichkeit zum 31…

BFG RV/3100415/2016Bewertung Fremdwährungsverbindlichkeit eines § 4 Abs 1-Ermittlers
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis12.01.2018

…habe aber einen Kursgewinn von € 3.805,67 erfasst. Grundsätzlich seien die Fremdwährungsdarlehen mit dem Kurs zum Bilanzstichtag zu bewerten, allerdings seien spätere bessere Einsichten über die am Bilanzstichtag bestehenden Verhältnisse ("werterhellende Umstände") zu berücksichtigen. "Am Tag der Bilanzerstellung betrug der Umrechnungskurs 1,2080…

EStR 2000 Rz 3447–34818.8 ABC der Rückstellungen
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…Leistungsprämien beschlossen, ist die Bildung einer Rückstellung ausgeschlossen (VwGH 11.12.1990, 89/14/0109), da ein wertändernder und nicht werterhellender Umstand vorliegt. Gleitzeitüberlänge Rz 3478: Siehe Urlaubsrückstellung, Rz 3523 (sinngemäß). GSVG-Beiträge Rz 3478a: Rückstellungen können nach § 9 Abs. 1 EStG 1988 nur gebildet…

BFG RV/4100428/20181. Zeitpunkt der Gewinnrealisierung; 2. Berichtigung der Einbringungsbilanz iZm der Ermittlung der "Ausschüttungsfiktion"
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis26.10.2021

… allerdings hatte der Anspruch auf Abgeltung als solcher bereits zum Bilanzstichtag bestanden und ist daher als werterhellender Umstand im Zeitpunkt der Bilanzerstellung (SB datiert mit 28.9.2016) zu berücksichtigten. Dass die Forderungen der Bf gegenüber ***IN*** aufgrund des Beratungsvertrages mit einem besonderen Ausfallsrisiko behaftet…

BFG RV/5100307/2017Zuschlag (für das Jahr 2010) aufgrund einer Bilanzberichtigung (für das Jahr 2007) bei beteiligter Gesellschaft
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis08.11.2019

…2013, 2010/15/0157), auf die Doralt hinweist, ist auch ein werterhellender Umstand im Zeitraum zwischen Bilanzstichtag und Erstellungszeitraum jedenfalls zu berücksichtigen. Ein Gewinnermittler nach § 4 Abs. 1 EStG 1988 begeht nach der Verwaltungspraxis keinen Verstoß gegen Grundsätze der Bewertungsstetigkeit, wenn er erstmals eine Rückstellung…

BFG RV/4100281/2013Feststellung von Einkünften
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis29.06.2018Teil 1/2

…Ermessensübung kommt dem Gleichheitssatz und dem Zweck der Norm Bedeutung zu. Ziel ist ein rechtmäßiges Ergebnis. Daher ist dem Prinzip der Rechtsrichtigkeit (Gleichmäßigkeit der Besteuerung) der Vorrang vor jenem der Rechtsbeständigkeit zu geben. Die Berücksichtigung werterhellender Umstände, welche nach dem Bilanzstichtag (31.12.2010) und…

BFG RV/5100110/2012Nutzungsüberlassung einer Luxusimmobilie durch eine Stiftung an den Stifter über dazwischen geschaltete Tochtergesellschaften
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis26.04.2016Teil 4/9

…dass das wirtschaftliche Eigentum auch schon im Jahr 2011 übergegangen ist (unabhängig von de späteren Rechnungslegung). Im Zeitpunkt der Bilanzerstellung 2011 war das Nichtzustandekommen der Leasingvariante bereits bekannt (werterhellender Umstand). Daher wurden die Einrichtungsgegenstände bereits 2011 in den Jahresabschluss der Stiftung aufgenommen. Der Vorsteuerabzug erfolgte…

UFSL RV/0036-L/11Berücksichtigung von Verlusten aus der Beteiligung als Kommanditistin an einer deutschen KG - § 15a dEStG.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.12.2013Teil 2/3

…Maßgeblich sind die Verhältnisse am Bilanzstichtag (BFH v. 9.2.1993 - VIII R 29/91, BStBl. II 1993, 747) unter Berücksichtigung werterhellender Umstände bis zur Aufstellung der Bilanz (BFH v. 26.9.1996 - IV R 105/94, BStBl. II 19997, 277). Im gegenständlichen Fall wurde…

UFSK RV/0067-K/101. Gebäudebegünstigung nach § 24 Abs. 6 EStG nur bei Betriebsaufgabe, nicht aber bei Betriebsveräußerung 2. Keine Korrektur des Übergangsgewinnes infolge von Nachzahlungen an Lohnabgaben bzw. Sozialversicherungsbeiträgen aufgrund einer nach Betriebsbeendigung erfolgten GPLA-Prüfung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.02.2012

…einer nach Einstellung seiner Tätigkeit erfolgten GPLA-Prüfung im Jahre 2010 vorgeschrieben. Begründet wurde das Begehren mit dem Argument, dass werterhellende Umstände im offenen Rechtsmittelverfahren zu berücksichtigen seien, um so eine periodengerechte Zuordnung von Ausgaben herbeizuführen. Von Seiten des Finanzamtes wurde dazu die Ansicht vertreten…

UFSW RV/1881-W/02Rückstellung für Aufwendungen zur Sanierung einer Betriebshalle ohne öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche Verpflichtung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.12.2004Teil 1/2

… vgl. VwGH 29.4.1992, 90/13/0228). Zu berücksichtigen ist hingegen die spätere bessere Einsicht über die am Bilanzstichtag bestehenden Verhältnisse ("werterhellende" Umstände). Es kommt nicht auf das Wissen am Bilanzstichtag an, sondern auf die Erkenntnissee, die bis zur Bilanzerstellung über die Verhältnisse am…

BFG RV/2101352/2018Teilwertabschreibung: Patronatserklärung als (nicht zu berücksichtigender) "wertbeeinflussender" Umstand, der erst nach dem Bilanzstichtag (wenn auch vor Bilanzerstellung) eingetreten ist
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss14.06.2019Teil 1/2

…zur Niederschrift über die Schlussbesprechung] Wertberichtigungen sind steuerlich nur anzuerkennen, wenn zum Bilanzstichtag konkrete Risken bestehen, die einzelnen Forderungen zugerechnet werden können. Es müssen somit am Bilanzstichtag Umstände vorliegen, nach denen damit zu rechnen ist, dass bestimmte Forderungen nicht mit dem vollen Nennbetrag eingehen werden…

BFG RV/2101352/2018Teilwertabschreibung: Patronatserklärung als (nicht zu berücksichtigender) "wertbeeinflussender" Umstand, der erst nach dem Bilanzstichtag (wenn auch vor Bilanzerstellung) eingetreten ist
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss14.06.2019Teil 2/2

…Umstände) zu berücksichtigen. Als "werterhellend" ("wertaufhellend") sind jene Umstände zu berücksichtigen, die zum Bilanzstichtag bereits objektiv vorlagen und nach dem Bilanzstichtag, aber vor dem Tag der Bilanzerstellung bekannt oder erkennbar wurden. Nicht wertaufhellend, sondern wertbegründend bzw. wertbeeinflussend und damit nicht zu berücksichtigen sind solche Umstände…

UFSW RV/2403-W/02Erfordernis der Vergleichbarkeit des Betriebs zum Umwandlungsstichtag mit dem Zeitpunkt der Verlustentstehung; bei qualifizierter Umfangsminderung kein Verlustübergang; werterhellende Tatsachen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.11.2005Teil 2/2

…iSd § 6 EStG die Verhältnisse am Bilanzstichtag maßgebend. Umstände, die objektiv bereits am Bilanzstichtag bestanden haben, sind dabei auch dann zu berücksichtigen, wenn sie dem Abgabepflichtigen erst nach dem Bilanzstichtag, längstens bis zur Bilanzerstellung bekannt werden (werterhellende Umstände). Dagegen sind Ereignisse nach dem Bilanzstichtag, die…

UFSW RV/0249-W/02Teilwertabschreibung einer Beteiligung; Maßgeblichkeit der tatsächlichen Verhältnisse am Bilanzstichtag
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.10.2003

…Stichtag als Umstände vorhanden waren, die für die Erstellung einer Bilanz relevant sind (vgl. Doralt, Kommentar Einkommensteuergesetz, 4. erweitere Auflage, § 6 Tz. 14-24, WUV-Universitätsverlag, VwGH 4.11.1998, 93/13/0186). Zu unterscheiden sind somit werterhellende und wertbeeinflussende Umstände. Werterhellende Umstände nach dem…

BFG RV/7105905/2018§ 9 Abs. 3 EStG 1988: Erhöhung einer Rückstellung aufgrund fortschreitender Bauschäden (schadhafte Dachkonstruktion), Bildung von Rückstellungen wegen einer (FläWi)Widmungsproblematik und wegen Schadenersatz
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis07.03.2025Teil 4/4

…Umstände) zu berücksichtigen ... Als "werterhellend" ("wertaufhellend") sind jene Umstände zu berücksichtigen, die zum Bilanzstichtag bereits objektiv vorlagen und nach dem Bilanzstichtag, aber vor dem Tag der Bilanzerstellung bekannt oder erkennbar wurden. Nicht wertaufhellend, sondern wertbegründend bzw. wertbeeinflussend und damit nicht zu berücksichtigen sind solche Umstände…