…Bw. keine Umstände vorgebracht, die eine andere Beurteilung als jene in der Berufungsentscheidung RV/0100-K/06 vom 11. September 2007 herbeiführen könnten. Da weitere Tätigkeiten des Geschäftsführers, darunter als gesetzlicher Vertreter auch anderer Kapitalgesellschaften, einer organisatorischen Eingliederung in ein Unternehmen nicht entgegenstehen (vgl. Erkenntnisse…
…wenn er die Tätigkeit für das Unternehmen nicht in dessen Räumlichkeiten verrichtet und Geschäftsführungsfunktionen auch für andere Kapitalgesellschaften übernommen hat. Auch eine größere Entfernung des Wohnsitzes oder des Ortes einer weiteren Betätigung des Geschäftsführers vom Sitz der Gesellschaft hat der Gerichtshof der Eingliederung des tätigen…
…wenn er die Tätigkeit für das Unternehmen nicht in dessen Räumlichkeiten verrichtet und Geschäftsführungsfunktionen auch für andere Kapitalgesellschaften übernommen hat. Auch eine größere Entfernung des Wohnsitzes oder des Ortes einer weiteren Betätigung des Geschäftsführers vom Sitz der Gesellschaft hat der Gerichtshof der Eingliederung des tätigen…
…wenn er die Tätigkeit für das Unternehmen nicht in dessen Räumlichkeiten verrichtet und Geschäftsführungsfunktionen auch für andere Kapitalgesellschaften übernommen hat. Auch eine größere Entfernung des Wohnsitzes oder des Ortes einer weiteren Betätigung des Geschäftsführers vom Sitz der Gesellschaft hat der Gerichtshof der Eingliederung des tätigen…
…wenn er die Tätigkeit für das Unternehmen nicht in dessen Räumlichkeiten verrichtet und Geschäftsführungsfunktionen auch für andere Kapitalgesellschaften übernommen hat. Auch eine größere Entfernung des Wohnsitzes oder des Ortes einer weiteren Betätigung des Geschäftsführers vom Sitz der Gesellschaft hat der Gerichtshof der Eingliederung des tätigen…
…Gruppenmitglieder angesiedelt worden, wäre für jeden einzelnen von ihnen für ein und dieselbe Tätigkeit (Lenkung des Konzerns, bestehend ua aus den weiteren Gruppenmitgliedern im Einvernehmen mit den/dem anderen Gesellschafter) sechs Lohnverrechnungen mit je 6 Berechnungen des DB und DZ erforderlich gewesen. Bei der gegenständlichen…
…Gruppenmitglieder angesiedelt worden, wäre für jeden einzelnen von ihnen für ein und dieselbe Tätigkeit (Lenkung des Konzerns, bestehend ua aus den weiteren Gruppenmitgliedern im Einvernehmen mit den/dem anderen Gesellschafter) sechs Lohnverrechnungen mit je 6 Berechnungen des DB und DZ erforderlich gewesen. Bei der gegenständlichen…
…wenn er die Tätigkeit für das Unternehmen nicht in dessen Räumlichkeiten verrichtet und Geschäftsführungsfunktionen auch für andere Kapitalgesellschaften übernommen hat. Auch eine größere Entfernung des Wohnsitzes oder des Ortes einer weiteren Betätigung des Geschäftsführers vom Sitz der Gesellschaft hat der Gerichtshof der Eingliederung des tätigen…
…diese Vergütungen für die Geschäftsführertätigkeit oder für andere im Interesse der Kapitalgesellschaft durchgeführte operative Tätigkeiten geleistet würden (vgl. VwGH vom 23.2.2005, 2004/14/0056). Nach Ansicht des Finanzamtes würde es sich bei den in Rechnung gestellten Leistungen um Vergütungen für diverse Tätigkeiten zur…
…an die Bf. zu übermitteln waren. Die Telefongespräche wurden auch aus Überwachungsgründen aufgezeichnet. Die Vertretungsmöglichkeit gab es de facto nur im Rahmen des Einsatzes aus dem Pool. Die Dienstnehmer waren verpflichtet, branchenspezifische Tätigkeiten für andere Auftrag- bzw. Dienstgeber der Bf. zu melden. Calls und Interviews…
…GmbH. Dritten gegenüber traten die Frontgesellschaften nur durch Internetauftritte oder durch Kataloge und Prospekte sowie als Marken in Erscheinung. Sie verfügten über kein eigenes Personal oder eigenes Betriebsvermögen. Die operativen Tätigkeiten für diese Frontgesellschaften wurden durch Personal der Bf. durchgeführt. An der Zweigniederlassung in K…
…wenn er die Tätigkeit für das Unternehmen nicht in dessen Räumlichkeiten verrichtet und Geschäftsführungsfunktionen auch für andere Kapitalgesellschaften übernommen hat. Auch eine größere Entfernung des Wohnsitzes oder des Ortes einer weiteren Betätigung des Geschäftsführers vom Sitz der Gesellschaft hat der Gerichtshof der Eingliederung des tätigen…
…weiter betreut werden sollen. Dazu führte der Bw. aus, es seien selbständige Einkünfte erzielt und eine laufende Tätigkeit für die A ausgeübt worden. Es könne nicht Kriterium der Zurechnung einer Beteiligung zum Betriebsvermögen sein, ob der Unternehmer möglicherweise aus einem anderen Geschäft einen höheren Erfolg…
…Die Geschäftsführung für die GmbH wurde im Rahmen des Einzelunternehmens gemacht. Schriftliche Verträge zwischen der GmbH und dem Einzelunternehmen bestehen nicht. | 2. | Die Aufgabe des Herrn H.O. bei der GmbH ist die Teilnahme an der Generalversammlung der GmbH. Sämtliche anderen Tätigkeiten werden…
…DI Dr. KHH hat seine freiberufliche Tätigkeit bereits vor Errichtung der S-GmbH bzw. späteren Bf. ausgeübt und einen Kundenstock aufgebaut und diesen schließlich teilweise der Bf. zur weiteren Bearbeitung überlassen und ist weiterhin auch für andere Auftraggeber im Werkvertragsverhältnis tätig. Abschließend ist noch anzuführen…
…wenn er die Tätigkeit für das Unternehmen nicht in dessen Räumlichkeiten verrichtet und Geschäftsführungsfunktionen auch für andere Kapitalgesellschaften übernommen hat. Auch eine größere Entfernung des Wohnsitzes oder des Ortes einer weiteren Betätigung des Geschäftsführers vom Sitz der Gesellschaft hat der Gerichtshof der Eingliederung des tätigen…
…wenn er die Tätigkeit für das Unternehmen nicht in dessen Räumlichkeiten verrichtet und Geschäftsführungsfunktionen auch für andere Kapitalgesellschaften übernommen hat. Auch eine größere Entfernung des Wohnsitzes oder des Ortes einer weiteren Betätigung des Geschäftsführers vom Sitz der Gesellschaft hat der Gerichtshof der Eingliederung des tätigen…
…wenn er die Tätigkeit für das Unternehmen nicht in dessen Räumlichkeiten verrichtet und Geschäftsführungsfunktionen auch für andere Kapitalgesellschaften übernommen hat. Auch eine größere Entfernung des Wohnsitzes oder des Ortes einer weiteren Betätigung des Geschäftsführers vom Sitz der Gesellschaft hat der Gerichtshof der Eingliederung des tätigen…
…ob diese Vergütungen für die Geschäftsführertätigkeit oder für andere im Interesse der Kapitalgesellschaft durchgeführte operative Tätigkeiten geleistet wurden (vgl. VwGH vom 23.2.2005, 2004/14/0056). Die von der steuerlichen Sondervertretung gemachten Ausführungen zur Trennbarkeit der Tätigkeiten kann daher der Beschwerde nicht zum Erfolg…
…unbeachtlich, ist jedoch wahrscheinlich auf andere, weitere Tätigkeiten zurückzuführen. Für die Abrechnung seiner Tagesgelder sieht daher keine lohngestaltende Vorschrift im Sinne des § 68 Abs. 5 Z 1 bis 6 eine Abrechnung nach Kalendertagen vor. Das volle Tagesgeld steht daher unversteuert immer für 24 Stunden zu…