…zwischen den für eine solche Unzumutbarkeit sprechenden Gründen und der Erwerbstätigkeit ein ursächlicher Zusammenhang bestehen muss. Die Unzumutbarkeit kann ihre Ursachen sowohl in der privaten Lebensführung, als auch in einer weiteren Erwerbstätigkeit des Steuerpflichtigen oder in einer Erwerbstätigkeit seines (Ehe-)Partners haben (VwGH 17.2…
…rechtswidrig. Mit Vorlagebericht vom 16.01.2019 wurde die Beschwerde dem Bundesfinanzgericht (BFG) zur Entscheidung vorgelegt. In einer weiteren Eingabe führte der steuerliche Vertreter am 08.08.2019 ergänzend aus: In der für den Bf. negativen ständigen Rechtsprechung zur Einstellung der Erwerbstätigkeit im Rahmen des …
…gehe ohne weitere Prüfung und ohne auf den tatsächlichen Sachverhalt einzugehen, davon aus, dass es sich gegenständlich um eine sogenannte "kapitalistische Mitunternehmerschaft" gehandelt habe und vermute, dass die Kommanditisten der Gesellschaft ab dem Zeitpunkt ihrer Pensionierung bis zum Zeitpunkt der Betriebsaufgabe keine Erwerbstätigkeit in der…
…wären ausschließlich von ihm genutzt worden, er sei deutscher Staatsbürger und hätte seinen einzigen Wohnsitz in Deutschland. In Deutschland hätte Gefü im fraglichen Zeitraum eine weitere Erwerbstätigkeit ausgeübt, in Österreich sei er nur an zwei Tagen in der Woche anwesend, die restlichen Tage verbringe er…
…ist hierzu weiters, dass der Berufungswerber noch in seiner Eingabe vom 9. März 2011 (Ergänzung zur Niederschrift) nichts von eigenen Einkünften der Gattin erwähnt hat. Es wurde darauf verwiesen, dass eine verlässliche Planung des Familienhaushaltes nicht gegeben gewesen sei und dass durch eine Erwerbstätigkeit der…
…Erwerbstätigkeit daher nicht zu (vgl. dazu auch jüngst VwGH vom 4.6.2008, 2003/13/0077). Der Berufungswerber ist bereits seit dem Jahr 1995 in Pension. Da eine Kommanditbeteiligung keine Erwerbstätigkeit iSd § 37 Abs. 5 EStG 1988 vermittelt und der Berufungswerber auch sonst keine weitere…
…Co KG, welche keine über eine kapitalistische Beteiligung hinausgehende Rechtsposition vermittelte und als Sonderbetriebsvermögen auch weiterhin die an den ehemaligen Betrieb des Beschwerdeführers vermieteten Grundstücke enthielt. Darüber hinaus entwickelte der Beschwerdeführer ab diesem Zeitpunkt keine weitere Erwerbstätigkeit. Wie oben dargestellt, hat der Beschwerdeführer beantragt, den…
…die Einkommensteuer-Vorauszahlungen auf Null herabzusetzen, weil außer den in Deutschland zu versteuernden Einnahmen von ca. € 12.000 keine weitere Erwerbstätigkeit mehr ausgeübt worden sei. Die Gewerbeberechtigung betr. Unternehmensberatung wurde von der Bezirkshauptmannschaft 2008 gelöscht. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: Sachverhalt Nach der Erlassung abweisender…
…festzustellen, dass die Ehegattin des Bw. im Jahr 2009 nicht erwerbstätig war, bis zur Geburt der Tochter im Jahr 2007 war sie in Wien beschäftigt. Auch eine weitere Erwerbstätigkeit des Bw. am Ort des Familienwohnsitzes ist nicht ersichtlich. Umstände, die nach Meinung des Bw. eine…
…weil der Sohn der Bf. in ***Bf1-Adr*** sozial integriert sei, die Schul- und universitäre Ausbildung hier abgeschlossen und eine weitere Erwerbstätigkeit in Österreich geplant habe. Der gemeinsame Sohn, ***J***, sei im beschwerdegegenständlichen Zeitraum primär in ***Bf1-Adr*** und ***JJ*** (in der Zeit des Studiums…
…nicht zuzumuten ist, wobei die Unzumutbarkeit unterschiedliche Ursachen haben kann. Die Unzumutbarkeit kann ihre Ursachen sowohl in der privaten Lebensführung haben als auch in einer weiteren Erwerbstätigkeit des Steuerpflichtigen oder in der Erwerbstätigkeit seines Ehegatten. Wie den Ausführungen des Verwaltungsgerichtshofes entnommen werden kann, ist die…
… nicht behauptet wurde vom Bf., dass der Bf. am Ort des Familienwohnsitzes eine weitere Erwerbstätigkeit hatte und dort seine Ehegattin in Bezug auf das Familieneinkommen wirtschaftlich bedeutende und steuerlich relevante Einkünfte im Sinne des § 2 Abs. 3 Z 1 bis 4 EStG 1988 erzielte. Streit…
…aus. Nach Angaben des Bf widmet sich die Lebensgefährtin um die Erziehung und Betreuung der minderjährigen Kinder. Der Bf übt auch keine weitere Erwerbstätigkeit am Wohnsitz in Ungarn aus. Einen Grund für die Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes erblickt der steuerliche Vertreter des Bf darin…
…zum Gasthof F, Rest privat). Die Bw. wolle nochmals darauf hinweisen, dass sie eine weitere Erwerbstätigkeit im Gasthaus F ausübe und diese Einkünfte auch zur Gänze zur Besteuerungsgrundlage dazugerechnet worden seien, jedoch anscheinend lt. letztem Schreiben nicht von Bedeutung seien. Da die Bw. keine Steuerexpertin…
…vermag keine positive Erledigung des Berufungsverfahrens zu bewirken. Andere Kriterien, wie die Erwerbstätigkeit der Ehegattin oder eine weitere Erwerbstätigkeit des Bw. würden gegenständlich nicht vorliegen, so dass darauf nicht weiter einzugehen sei. Somit sei davon auszugehen, dass die Unterlassung der Verlegung des Familienwohnsitzes in die…
…somit das jeweilige monatliche Einkommen vor Abzug der Sozialversicherungsbeiträge unter den jeweiligen Richtsätzen für die Ausgleichszulage für Pensionsbezieher. Weitere Erwerbstätigkeiten wurden nicht ausgeübt, die späteren stundenweisen Tätigkeiten in Behindertenwerkstätten sind keiner Erwerbstätigkeit am ersten Arbeitsmarkt nicht gleichzuhalten. Von behinderten Personen werden immer wieder, oft wiederholt…
…Der Bf. gab diesbezüglich über Vorhalt keine Gründe einer Unzumutbarkeit an, weder eine von ihm in Ungarn ausgeübte weitere Erwerbstätigkeit noch einen familiären Grund, der im Sinne der vorstehenden Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes eine auf Dauer angelegte doppelte Haushaltsführung gerechtfertigt hätte. Demgemäß waren die Kosten für…
…ansieht (vgl. VwGH 27.2.2008, 2005/13/0037 mit weiteren Nachweisen). Relevant sind deshalb nur die vom Bf. vorgetragenen Gründe. Ein Grund für die Unzumutbarkeit der Wohnsitzverlegung wäre eine weitere Erwerbstätigkeit des Steuerpflichtigen oder seines Partners (VwGH 9.10.1991, 88/13/0121). Damit…
…nicht zuzumuten ist, wobei die Unzumutbarkeit unterschiedliche Ursachen haben kann. Die Unzumutbarkeit kann ihre Ursachen sowohl in der privaten Lebensführung haben als auch in einer weiteren Erwerbstätigkeit des Steuerpflichtigen oder in der Erwerbstätigkeit seines Ehegatten. Wie den Ausführungen des Verwaltungsgerichtshofes entnommen werden kann, ist die…
…Der Bf. hat nicht behauptet, dass er am Ort des Familienwohnsitzes in Kroatien eine weitere Erwerbstätigkeit hatte oder dort seine Ehegattin in Bezug auf das Familieneinkommen wirtschaftlich bedeutende und steuerlich relevante Einkünfte im Sinne des § 2 Abs. 3 Z 1 bis 4 EStG 1988 erzielte…