…Gegenleistung ist nach § 5 Abs. 1 Z 1 GrEStG der Kaufpreis einschließlich der vom Käufer übernommenen (sonstigen) Leistungen und der dem Verkäufer vorbehaltenen Nutzungen. Als solche Nutzungen, die die Gegenleistung erhöhen oder die Gegenleistung allein darstellen, kommen zB Fruchtgenussrechte in Betracht (zB VwGH vom 27…
…unbelasteten Grundstückes. Gemäß §§ 4 und 5 GrEStG ist die Steuer vom Wert der Gegeneistung zu berechnen; Gegenleistung ist bei einem Kauf der Kaufpreis einschließlich der vom Käufer übernommenen sonstigen Leistungen und der dem Verkäufer vorbehaltenen Nutzungen. Die in § 9 dGrEStG (= § 5 GrEStG) umschriebene Gegenleistung…
…zu berechnen, wenn eine Gegenleistung nicht vorhanden oder nicht zu ermitteln ist oder die Gegenleistung geringer ist als der Wert des Grundstückes. Gegenleistung ist bei einem Kauf der Kaufpreis einschließlich der vom Käufer übernommenen sonstigen Leistungen und der dem Verkäufer vorbehaltenen Nutzungen (§ 5 Abs. 1…
…zu berechnen. § 5 Abs. 1 GrEStG definiert die Gegenleistung bei einem Kauf als den Kaufpreis einschließlich der vom Käufer übernommenen sonstigen Leistungen und der dem Verkäufer vorbehaltenen Nutzungen. Im Kaufvertrag wurde festgehalten, dass der Berufungswerberin das mit der K.B. mit Wirkung vom 1. Mai…
…Gesetz die Gegenleistung bei einem Tausch anders definiert als bei einem Kauf. Lediglich beim Kauf zählen die dem Verkäufer vorbehaltenen Nutzungen ex lege zur Gegenleistung. Vor diesem Hintergrund ist zu beachten: Im Hinblick darauf, dass zivilrechtlich Wohnungseigentum untrennbar mit dem Mindestanteil verbunden ist (§ 7 WEG…
…Gemäß § 5 Abs. 1 Z 1 GrEStG 1987 ist bei einem Kauf Gegenleistung der Kaufpreis einschließlich der vom Käufer übernommenen sonstigen Leistungen und der dem Verkäufer vorbehaltenen Nutzungen. Das Bauträgervertragsgesetz (kurz BTVG) lautet idgF auszugsweise wie folgt: § 3 (1) Der Bauträgervertrag bedarf der Schriftform. § 4…
…ist als der Wert des Grundstückes … § 5 Gegenleistung (1) Gegenleistung ist 1. bei einem Kauf der Kaufpreis einschließlich der vom Käufer übernommenen sonstigen Leistungen und der dem Verkäufer vorbehaltenen Nutzungen. …" 3.) Der Gegenleistungsbegriff im GrEStG 1987: Der Begriff der Gegenleistung im Sinne der §…
…Erwerber eines Grundstückes für den Erwerb des Grundstückes zu erbringen hat und im Zusammenhang mit dem Grundstückserwerb steht. Dazu gehören unter anderem neben einem Kauf- oder Übernahmspreis auch dem Verkäufer vorbehaltene Nutzungen sowie die Übernahme von Belastungen. Eine Bindung der Abgabenbehörde an Parteiangaben besteht nicht…
…Gegenleistung im Sinne des Grunderwerbsteuerrechtes kann jede geldwerte Leistung sein, zu der sich der Erwerber eines Grundstückes verpflichtet, so beispielsweise dem Veräußerer vorbehaltene Nutzungen. Im vorliegenden Fall hat sich der Berufungswerber verpflichtet, dem Übergeber und dessen Ehegattin das höchstpersönliche und unentgeltliche Wohnungs- und Benützungsrecht am…
…5 Abs. 1 Z 1 GrEStG normiert, dass die Gegenleistung bei einem Kauf der Kaufpreis einschließlich der vom Käufer übernommenen sonstigen Leistungen und der vom Verkäufer vorbehaltenen Nutzungen ist. Der Begriff der Gegenleistung im Sinne des § 5 GrEStG ist ein dem Grunderwerbsteuerrecht eigentümlicher Begriff, der…
…5 Abs. 1 Z 1 GrEStG normiert, dass die Gegenleistung bei einem Kauf der Kaufpreis einschließlich der vom Käufer übernommenen sonstigen Leistungen und der vom Verkäufer vorbehaltenen Nutzungen ist. Der Begriff der Gegenleistung im Sinne des § 5 GrEStG ist ein dem Grunderwerbsteuerrecht eigentümlicher Begriff, der…
…1 Z1 GrEStG gehören von der Bw übernommene sonstige Leistungen und dem Übergeber vorbehaltene Nutzungen. Das unentgeltliche und lebenslängliche Wohnrecht, welches sich der Übergeber ob der Liegenschaft ausbedungen hat, kommt als solche Nutzung in Betracht und stellt im gegenständlichen Fall die alleinige Gegenleistung dar. Zentraler…
…Gegenleistung zu berechnen. Unter Gegenleistung ist jede Leistung zu verstehen, die der Erwerber eines Grundstückes für den Erwerb des Grundstückes zu erbringen hat und im finalen Zusammenhang mit dem Grundstückserwerb steht. Dazu gehören auch dem Verkäufer vorbehaltene Nutzungen, Sachleistungen, Übernahme von Belastungen, welche vom Erwerber…
…Gegenleistung zu berechnen. Unter Gegenleistung ist jede Leistung zu verstehen, die der Erwerber eines Grundstückes für den Erwerb des Grundstückes zu erbringen hat und im finalen Zusammenhang mit dem Grundstückserwerb steht. Dazu gehören auch dem Verkäufer vorbehaltene Nutzungen, Sachleistungen, Übernahme von Belastungen, welche vom Erwerber…
…erbringen (zum Begriff der Gegenleistung siehe § 5 GrEStG 1987: dazu zählt etwa ein Barkaufpreis ebenso wie übernommene Schulden und vom Veräußerer vorbehaltene Nutzungen) oder ist die vereinbarte Gegenleistung geringer als der dreifache Einheitswert des übertragenen Grundstückes oder Grundstücksanteiles, so ist Bemessungsgrundlage für die Berechnung der…
…Dabei war jedoch im Hinblick auf die bereits verstrichene Bestanddauer nicht der Bestandzins für 100 Jahre, sondern nur der für die noch offene Bestanddauer eine dem Verkäufer vorbehaltene Nutzung (VwGH 3.10.1996, 93/16/0127). Die Überbindung der Pflichten aus dem Bestandvertrag bedarf keiner…
…Gegenleistung zu berechnen. Unter Gegenleistung ist jede Leistung zu verstehen, die der Erwerber eines Grundstückes für den Erwerb des Grundstückes zu erbringen hat und im finalen Zusammenhang mit dem Grundstückserwerb steht. Dazu gehören auch dem Verkäufer vorbehaltene Nutzungen, Sachleistungen, Übernahme von Belastungen, welche vom Erwerber…
…zu berechnen, wenn eine Gegenleistung nicht vorhanden oder nicht zu ermitteln ist oder die Gegenleistung geringer ist als der Wert des Grundstückes. Gegenleistung ist bei einem Kauf der Kaufpreis einschließlich der vom Käufer übernommenen sonstigen Leistungen und der dem Verkäufer vorbehaltenen Nutzungen (§ 5 Abs. 1…
…zu berechnen, wenn eine Gegenleistung nicht vorhanden oder nicht zu ermitteln ist oder die Gegenleistung geringer ist als der Wert des Grundstückes. Gegenleistung ist bei einem Kauf der Kaufpreis einschließlich der vom Käufer übernommenen sonstigen Leistungen und der dem Verkäufer vorbehaltenen Nutzungen (§ 5 Abs. 1…
…berechnen. § 5 Abs. 1 Z. 1 leg.cit bestimmt als Gegenleistung bei einem Kauf den Kaufpreis einschließlich der vom Käufer übernommenen sonstigen Leistungen und der dem Verkäufer vorbehaltenen Nutzungen. Der Begriff der Gegenleistung ist im wirtschaftlichen Sinn (§ 21 Abs. 1 BAO) zu verstehen. Für die…