…Demnach war bei Erlassung des Sicherstellungsauftrages die Vollstreckbarkeit noch nicht gegeben. Zu der im Sicherstellungsauftrag angeführten voraussichtlichen Höhe der Abgabenansprüche für Einkommensteuer 2000 und 2001 sowie Umsatzsteuer 2000 und 2001 ist auszuführen, dass zum Zeitpunkt der Erlassung des Sicherstellungsauftrages - wie bereits oben erwähnt - zu RV4498…
…für die Entscheidung betreffend die voraussichtliche Höhe der Abgabenschuld maßgebend gewesen wären. Soweit in diesem Zusammenhang in der Berufung auf den zeitlich beschränkten Tätigkeitsbereich des RF verwiesen wird, ist zu bemerken, dass dieser Umstand allenfalls im Rahmen der Frage, ob der Abgabenanspruch überhaupt entstanden ist…
…vorliegenden Fall jedoch keine Rede sein. Ganz im Gegenteil liegen außergewöhnlich hohe zu sichernde Abgabenansprüche vor, und wurden vom Finanzamt aufgrund des Sicherstellungsauftrages am 12.10.2005 eine Reihe von Forderungspfändungen vorgenommen. Die Erlassung des Sicherstellungsauftrages war daher auch zweckmäßig im Sinne des § 20 BAO…
…daher nur das Vorliegen eines dem Grunde nach entstandenen Abgabenanspruches sowie das Vorliegen von gewichtigen Anhaltspunkten für dessen Höhe und für die drohende Gefährdung oder Erschwerung der Abgabeneinbringung beim Abgabenschuldner. Die Erlassung eines Sicherstellungsauftrages ist somit bei Erfüllung der sonstigen tatbestandsmäßigen Voraussetzungen im Sinne des …
…hat der Sicherstellungsauftrag zu enthalten: a) Die voraussichtliche Höhe der Abgabenschuld; b) die Gründe, aus denen sich die Gefährdung oder Erschwerung der Einbringung der Abgabe ergibt; c) den Vermerk, dass die Anordnung der Sicherstellung sofort in Vollzug gesetzt werden kann; d) die Bestimmung des Betrages…
…Recht erkannt: Der Spruch des angefochtenen Bescheides wird abgeändert. Gemäß § 232 BAO wird die Sicherstellung in das bewegliche und unbewegliche Vermögen auf die nachstehenden Abgabenansprüche im Gesamtbetrag von 255.867,87 Euro angeordnet: | Abgabenart | Zeitraum | (voraussichtliche) Höhe in Euro | Umsatzsteuer |…
…in voller Höhe des voraussichtlichen Abgabenanspruches erteilt werden darf; ebenso wenig geht hervor, dass nur eine, vom VwGH im konkreten Fall, bestätigte Rechtsansicht, betreffend das Bestehen der Abgabenschuld dem Grunde nach, zur Erteilung eines Sicherstellungsauftrages führen darf. Zudem ist auf die Rechtsprechung des VwGH zur…
…der Abgabenart mit "Umsatzsteuer 02-10/2007 € 6,5 Mio." unter Anführung eines gleich hohen Befreiungsbetrages auszufüllen und zur Begründung auf zwei Beilagen, nämlich zur Begründung des sicherzustellenden behaupteten Abgabenanspruches auf Beilage ./1 und zur Begründung der behaupteten Erschwerung der Einbringlichkeit auf Beilage ./2…
…ergibt sich, dass nur durch die Sofortmaßnahme dem öffentlichen Interesse an der Einbringung der Abgaben Rechnung getragen werden kann. Angesichts der voraussichtlichen Höhe des Abgabenanspruches von über € 486.000 kann von einem derartigen Ausnahmefall, der die Erlassung eines Sicherstellungsauftrages nicht rechtfertigen würde, nicht gesprochen…
…mit dem o.a. Sicherstellungsauftrag vom 13. Mai 2008 zur Sicherung des Abgabenanspruches der Republik Österreich durch Beschlagnahme gepfändet. Der genannte Sicherstellungsauftrag nennt zunächst die (mit € 15.487,15 bezifferte) voraussichtliche Höhe der Abgabenschuld. Er enthält darüber hinaus den Vermerk, dass die Anordnung der…
…dass die Abgabenschuld dem Grund nach mit der Verwirklichung des abgabenrechtlich relevanten Tatbestandes entstanden ist und gewichtige Anhaltspunkte für ihre Höhe sowie für die Gefährdung bzw. wesentliche Erschwerung ihrer Einbringung gegeben sind. Das Zollamt hat für die voraussichtliche Höhe des Abgabenanspruches die bis zum 5…
…dass die Abgabenschuld dem Grund nach mit der Verwirklichung des abgabenrechtlich relevanten Tatbestandes entstanden ist und gewichtige Anhaltspunkte für ihre Höhe sowie für die Gefährdung bzw. wesentliche Erschwerung ihrer Einbringung gegeben sind. Das Zollamt hat für die voraussichtliche Höhe des Abgabenanspruches die bis zum 5…
…ergriffen worden sei. Auf die in dieser Berufung vorgebrachten Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit der Haftungsinanspruchnahme werde verwiesen. Im Sicherstellungsauftrag wäre eine genaue Zuordnung der voraussichtlichen Höhe der Abgabenschuld zu den einzelnen Jahren vorzunehmen gewesen. Die Höhe des Abgabenanspruches entspreche nicht den realen Verhältnissen. Diese sei…
…dass die Abgabenschuld dem Grund nach mit der Verwirklichung des abgabenrechtlich relevanten Tatbestandes entstanden ist und gewichtige Anhaltspunkte für ihre Höhe sowie für die Gefährdung bzw. wesentliche Erschwerung ihrer Einbringung gegeben sind. Das Zollamt hat für die voraussichtliche Höhe des Abgabenanspruches die bis zum 5…
…Abs. 1) hat zu enthalten: a) die voraussichtliche Höhe der Abgabenschuld; b) die Gründe, aus denen sich die Gefährdung oder Erschwerung der Einbringung der Abgabe ergibt; c) den Vermerk, dass die Anordnung der Sicherstellung sofort in Vollzug gesetzt werden kann; d) die Bestimmung des Betrages…
…Selbstanzeige vorgebrachten Verantwortung des Bf., er sei wie jeder Dienstnehmer der Meinung gewesen, dass seine Bezüge laufend abgerechnet werden würden und habe es sich bei der Abfindung bereits um versteuerte Einnahmen gehandelt, zu entgegnen, dass er aktenkundig Auskünfte über die voraussichtliche Höhe des Überweisungsbetrages einholte…
…die Abgabenschuld dem Grund nach mit der Verwirklichung des abgabenrechtlich relevanten Tatbestandes entstanden ist und gewichtige Anhaltspunkte für ihre Höhe sowie für die Gefährdung bzw. wesentliche Erschwerung ihrer Einbringung gegeben sind. Das Zollamt PKW hat für die voraussichtliche Höhe des Abgabenanspruches die bis zum 5…
…die Abgabenschuld dem Grund nach mit der Verwirklichung des abgabenrechtlich relevanten Tatbestandes entstanden ist und gewichtige Anhaltspunkte für ihre Höhe sowie für die Gefährdung bzw. wesentliche Erschwerung ihrer Einbringung gegeben sind. Das Zollamt PKW hat für die voraussichtliche Höhe des Abgabenanspruches die bis zum 5…
… 232 BAO auch keiner anderen Auslegung - insbesondere nicht im Sinne des Vorbringens in der Beschwerde - zugänglich. Auch bildet die Gegenüberstellung der voraussichtlichen Höhe des Abgabenanspruches und der dargestellten wirtschaftlichen Situation ein geeignetes Beurteilungskriterium der Gefährdung der Einbringlichkeit. Darüber hinaus ist aktuellen Pressemitteilungen durch den Konzern…
…GmbH in (voraussichtlicher) Höhe von € 303.015,00 angeordnet worden. Mangels Entstehens des sichergestellten Abgabenanspruches gegenüber dem Einschreiter erweise sich die Erlassung des angefochtenen Sicherstellungsauftrages somit als rechtwidrig. Der dem angefochtenen Sicherstellungsauftrag zugrunde gelegte Sachverhalt gründe sich ausschließlich auf eine Aussage des handelsrechtlichen Geschäftsführers…