…fehlender amtlicher Zulassung, wenn das Fahrzeug einer außerhalb des Zollgebietes wohnhaften Person gehört bzw. von einer außerhalb des Zollgebietes ansässigen Person verwendet wird. Der Bf war Anfang März 2003 und somit zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme des Zollverfahrens der vorübergehenden Verwendung, Eigentümer des Fahrzeuges. Er war…
…vorübergehenden Verwendung unter vollständiger Befreiung von den Einfuhrabgaben in Anspruch genommen werden kann. Die im verfahrensgegenständlichen Zeitpunkt (15. Dezember 2000) maßgeblichen Bestimmungen zur vorübergehenden Verwendung von Beförderungsmitteln zum privaten Gebrauch waren im Art. 719 ZK-DVO auszugsweise wie folgt geregelt: Abs.1: Die vorübergehende Verwendung…
…vor im Zollgebiet und war durch die drittländische Zulassung jederzeit als Nichtgemeinschaftsware erkennbar. Im Rahmen der vorübergehenden Verwendung von Beförderungsmitteln ist, anders als bei anderen Zollverfahren, keine Verwendung an einem bestimmten Ort vorgeschrieben. Der Zugriff des Zolls ist auch nach der Übergabe des Fahrzeuges jederzeit…
…Zollgebiet der Gemeinschaft mit einem in einem Drittland zugelassenen Beförderungsmittel durch eine in der Europäischen Union ansässige Person ohne ausdrückliche Zollanmeldung, indem der Verbringer (hier der Bf.) das (formlose) Zollverfahren zur vorübergehenden Verwendung von Beförderungsmitteln mit vollständiger Befreiung von den Einfuhrabgaben durch Passieren einer Zollstelle…
…von Waren im Binnenverkehr Österreich-Portugal begonnen. Im Licht der vorstehenden Gesetzesbestimmungen ist daher für die Bf. als Verfahrensinhaberin, zum Zeitpunkt des Beginnes der Beförderung der Waren, in Österreich, die Zollschuld infolge der Nichterfüllung der Pflichten, die sich für das Beförderungsmittel aus dessen vorübergehenden Verwendung…
…brachte im Wesentlichen vor, das Fahrzeug habe im Eigentum einer liechtensteinischen Gesellschaft gestanden und sei von ihm ausschließlich im Rahmen seiner Tätigkeit als Konsulent für diese Gesellschaft verwendet worden. Überdies handle es sich um eine Rückware bzw. um eine zulässige vorübergehende Verwendung. Die Beschwerde wurde…
…als die gewerbliche Verwendung eines Beförderungsmittels; c) „Binnenverkehr": …" Art. 558 Abs. 1 ZK-DVO lautet auszugsweise: „Artikel 558 (1) Die vorübergehende Verwendung mit vollständiger Befreiung von den Einfuhrabgaben wird für im Straßen-, Schienen- oder Luftverkehr und in der See- und Binnenschifffahrt eingesetzte Beförderungsmittel bewilligt…
…einer vorübergehenden Verwendung von Beförderungsmitteln nach den Artikeln 555 bis 562 ZK-DVO zur Anwendung hätten kommen können. c) Begriff des vorschriftswidrigen Verbringens (Art.202 Zollkodex. Art. 234 ZK-DVO): Tathandlung zur Begründung einer Einfuhrzollschuld nach Art.202 Abs.1 ist das vorschriftswidrige Verbringen von…
…zur vorübergehenden Verwendung von Beförderungsmitteln durch eine Willensäußerung gemäß Art. 233 Abs.1 lit.b ZK-DVO durch einfaches Überschreiten der Grenze des Zollgebietes der Gemeinschaft abgegeben werden konnten und das Nichttätigwerden der Zollbehörde als Bewilligung der vorübergehenden Verwendung zu gelten hatte. Abweichend von Art…
…worden ist, dass der im Zollverfahren der vorübergehenden Verwendung befindliche Reisebus für eine Beförderung von Reisenden innerhalb des Zollgebiets der Gemeinschaft eingesetzt wurde, hat das Hauptzollamt Salzburg der Bf. mit Bescheid vom 13. August 2002 die Eingangsabgaben für das Beförderungsmittel sowie eine Abgabenerhöhung vorgeschrieben. In…
…unzulässige private Verwendung des Motorrades durch den Beschuldigten kein Entziehen aus der zollamtlichen Überwachung darstellt. Das Fahrzeug befand sich zu diesem Zeitpunkt noch im Zollgebiet und war durch die drittländische Zulassung jederzeit als Nichtgemeinschaftsware zu erkennen. Zudem ist im Rahmen der vorübergehenden Verwendung von Beförderungsmitteln …
…zum eigenen Gebrauch verwenden, um a)an ihren Wohnsitz im Zollgebiet der Union zurückzukehren oder b) das Zollgebiet der Union zu verlassen. (3) Natürliche Personen, die ihren gewöhnlichen Wohnsitz im Zollgebiet der Union haben, können die vollständige Befreiung von den Einfuhrabgaben für Beförderungsmittel in Anspruch…
…Person angestellten oder anderweitig von ihr zur Verwendung ermächtigten natürlichen, im Zollgebiet der Gemeinschaft ansässigen Person gewerblich oder zum eigenen Gebrauch verwendet werden sollen. Eigener Gebrauch ist gestattet, sofern er im Anstellungsvertrag vorgesehen ist. Die Zollbehörden können die vorübergehende Verwendung von Beförderungsmitteln nach dieser Vorschrift…
…Weitergabe von Beförderungsmitteln jedoch in unzulässiger Weise ein, wenn diese Bestimmung fordert, dass sich [auch] der Zulassungsinhaber im Zollgebiet der EU aufhalten muss. Die DVO wurde im Rahmen der Reform der Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung im Jahr 2001 in Bezug auf die vorübergehende Verwendung erheblich…
…können, sodass eine Voraussetzung für die Durchführung einer Kabotagefahrt iSd Bestimmungen des Güterbeförderungsgesetzes nicht vorgelegen seien. Dadurch sei gegen das Zollrecht der Gemeinschaft, nämlich gegen die Zollbegünstigung der vorübergehenden Verwendung von Beförderungsmitteln, verstoßen worden und objektiv die Zollschuld gem. Art.204 Abs.1 Zollkodex entstanden…
…dar. Am 18. November 2000 habe Z. S. das gegenständliche Beförderungsmittel von Ungarn über das Zollamt Nickelsdorf im Verfahren der vorübergehenden Verwendung in das Zollgebiet verbracht, ohne spontan eine Zollanmeldung abzugeben. Jedenfalls habe er bei der ersten Einbringung der spruchgegenständlichen, eingangsabgabepflichtigen Ware keine ausdrückliche, schriftliche…
…feststellbar sei, habe S. V. das gegenständliche Beförderungsmittel von Ungarn über eine nicht mehr bestimmbare Grenzzollstelle im Verfahren der vorübergehenden Verwendung in das Zollgebiet verbracht, ohne spontan eine Zollanmeldung abzugeben. Jedenfalls habe er bei der ersten Einbringung der spruchgegenständlichen, eingangsabgabepflichtigen Ware keine ausdrückliche, schriftliche oder…
…feststellbar sei, habe S. V. das gegenständliche Beförderungsmittel von Ungarn über eine nicht mehr bestimmbare Grenzzollstelle im Verfahren der vorübergehenden Verwendung in das Zollgebiet verbracht, ohne spontan eine Zollanmeldung abzugeben. Jedenfalls habe er bei der ersten Einbringung der spruchgegenständlichen, eingangsabgabepflichtigen Ware keine ausdrückliche, schriftliche oder…
…209, 211 und 213 UZK-DA Die vorübergehende Verwendung wird auch für Ersatzteile, Zubehör und übliche Ausrüstung einschließlich der zum Befestigen, Abstützen oder Schützen der Waren verwendeten Vorrichtungen bewilligt, egal ob diese mit oder getrennt von den Beförderungsmitteln eingeführt werden, für die sie bestimmt sind…
…der vorübergehenden Verwendung. Unter Berücksichtigung der jeweils festgelegten Bewilligungsvoraussetzungen für Paletten Behälter Gewerblich verwendete Straßen-, Schienen-, Luft- und Wasserfahrzeuge Straßen-, Schienen-, Luft- und Wasserfahrzeuge zum eigenen Gebrauch Reit- oder Zugtiere und Gespanne erfolgt die Überführung der Beförderungsmittel in das Verfahren der vorübergehenden Verwendung - abgesehen von…