Vermietete Wirtschaftsgüter Rz 548: Diese gehören zunächst dann zum notwendigen Betriebsvermögen, wenn die Vermietung zumindest einer von mehreren Hauptzwecken der betrieblichen Tätigkeit ist (zB bei gewerblicher Vermietung oder Leasing). Bildet die Vermietung hingegen nicht den Hauptzweck der betrieblichen Tätigkeit, so gehören vermietete Wirtschaftsgüter nur dann…
…zwar deshalb, um als "Neugründer" einen möglichst hohen Investitionszuwachs darzustellen (insbesondere im Bereich der Leasingwirtschaft). Dazu ist aus Sicht des Unabhängigen Finanzsenates festzuhalten, dass das Gesetz vermietete Wirtschaftsgüter von der Prämie nicht ausschließt, weshalb die Nutzung durch andere Unternehmungen nicht schädlich sein kann (Doralt, Investitionszuwachsprämie…
…vom Bw. in der Vorhaltsbeantwortung bekanntgegebenen 505,72 m2, die für Zwecke der Schlosserei genutzt wurden, wurden somit unzweifelhaft betrieblich genutzt. Auch vermietete Wirtschaftsgüter können zum notwendigen Betriebsvermögen gehören. Das ist aber nur dann der Fall, wenn die Vermietung dem Betriebszweck unmittelbar dienlich ist, und…
…In der am 6. September 2004 eingereichten Berufung wurde ua. ausgeführt, dass das Gesetz vermietete Wirtschaftsgüter - auch innerhalb eines Konzerns - nicht von der Prämie ausschließe. Weiters könne es nicht schädlich sein, wenn die Leasingnehmerin in Vorperioden derartige Investitionen selbst getätigt habe. Das Gesetz sehe auch…
…Wirtschaftsgut dem Betrieb dient. Es ist nicht erforderlich, dass das Wirtschaftsgut für den Betrieb unentbehrlich ist, auch muss es keine wesentliche Grundlage des Betriebs sein (Doralt, aaO, § 4 Tz 45ff). Gemäß Hofstätter/Reichel (Zorn), Die Einkommensteuer, § 4 Abs. 1 Tz 33, können auch vermietete Wirtschaftsgüter…
…des Wirtschaftsgutes. Übereinstimmung besteht, dass die früher als Gemeinschaftsordination dienende Eigentumswohnung zum notwendigen Betriebsvermögen der beiden Ärzte gehörte und weder durch den erfolglos gebliebenen Verkaufsauftrag an einen Immobilienmakler noch durch die nachfolgende Leerstehung bis April 2004 entnommen wurde. Vermietete Wirtschaftsgüter sind notwendiges Betriebsvermögen des Vermieters…
…des Wirtschaftsgutes. Übereinstimmung besteht, dass die früher als Gemeinschaftsordination dienende Eigentumswohnung zum notwendigen Betriebsvermögen der beiden Ärzte gehörte und weder durch den erfolglos gebliebenen Verkaufsauftrag an einen Immobilienmakler noch durch die nachfolgende Leerstehung bis April 2004 entnommen wurde. Vermietete Wirtschaftsgüter sind notwendiges Betriebsvermögen des Vermieters…
…Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gelangte die Bw. zur Ansicht, dass auch die von ihr im Ausland vermieteten Wirtschaftsgüter die Voraussetzungen für die Gewährung der IZP erfüllten und keine Ausschlussgründe vorlägen. Grundlage dieses Urteils war ein Vorabentscheidungsersuchen des Unabhängigen Finanzsenates (UFS). Dieses betraf die Frage, ob Art…
…an die Gemeinde vermietete) Schneepflug sei vor fast 10 Jahren angeschafft worden. Es würde in der Landwirtschaft keinen anderen Schneepflug geben. Der Schneepflug würde daher landwirtschaftliches Anlagevermögen darstellen, die betriebliche Veranlassung würde sich somit aus dem tatsächlichen Einsatz im Betrieb ergeben. Das Wirtschaftsgut müsse keineswegs…
…Widerspruch zu den im § 108e EStG 1988 normierten Voraussetzungen für die Geltendmachung einer IZP stehe: 1. Das Gesetz schließe vermietete Wirtschaftsgüter - auch innerhalb eines Konzerns - von der Prämie nicht aus; eine Nutzung durch andere Unternehmen könne daher nicht schädlich sein. Weiters könne es nicht schädlich…
…dass die Zweckbestimmung, die Besonderheit des Betriebes und des Berufszweiges sowie die Verkehrsauffassung zu berücksichtigen seien. Weiters habe der VwGH festgestellt, dass auch vermietete Wirtschaftsgüter zum notwendigen Betriebsvermögen gehören können. Dies sei dann der Fall ist, wenn die Vermietung dem Betriebszweck unmittelbar diene, insbesondere wenn…
…einen Steuerpflichtigen "unvorhergesehen" eintrat. Es sei ein auf unbestimmte Dauer abgeschlossener Mietvertrag ohne Kündigungsverzicht vorgelegen. Bei den in Rede stehenden Wirtschaftsgütern der Bw. gehe es dem Geschäftsgegenstand entsprechend nur um vermietete Wirtschaftsgüter. Die Verträge wurden entweder auf unbestimmte Zeit, wobei eine Mindestlaufzeit durch einen Kündigungsverzicht…
…eines Gesundheitszentrums unumgänglich sei. Es sei weiters anzumerken, dass die vermieteten Wirtschaftsgüter nicht ausschließlich vom Abgabepflichtigen genutzt worden seien, sondern aufgrund der Verfügungsgewalt der GmbH auch jedem anderen in ihrem Betrieb Beschäftigten als "Arbeitsmittel" zur Verfügung gestanden seien. Der Abgabepflichtige beantragte daher, das Mietverhältnis mit…
…erst mit Urteil des EuGH vom 4.12.2008, Rs C-330/07 bekanntgeworden. Die Investitionszuwachsprämie für im Ausland eingesetzte (vermietete) Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens könne damit auch nach Rechtskraft des Einkommensteuer-, Körperschaftsteuer- oder Feststellungsbescheides für 2004, soweit diese vor Ergehen dieses EuGH-Urteils eingetreten sei…
…Zusammenhang der Vermietung mit dem gewerblichen Lebensmittelhandel bzw. ein hierdurch ergebender betrieblicher Vorteil für den Vermieter abgeleitet werden könnte. Im vorliegenden Fall können sohin vom Referenten Umstände, auf Grund welcher das strittige Wirtschaftsgut weiterhin als notwendiges Betriebsvermögen zu qualifizieren wäre, nicht erblickt werden. Auf Grund…
…dem Zweck stattfinden würde, um als Neugründer einen möglichst hohen Investitionszuwachs (insbesondere im Bereich der Leasingwirtschaft) darzustellen. Dazu bemerkte die Bw., dass das Gesetz vermietete Wirtschaftsgüter von der Prämie nicht ausschließen würde, weshalb die Nutzung durch andere Unternehmungen nicht schädlich sein könnte. Der generelle Ausschluss…
…8,54% (das sind 259.424,- S) vermindert wurde. Ein Investitionsfreibetrag könne nur bei der Anschaffung oder Herstellung von abnutzbaren Anlagegütern des Betriebsvermögens geltend gemacht werden. Vermietete Wirtschaftsgüter zählten nur dann zum notwendigen Betriebsvermögen (gewillkürtes Betriebsvermögen sei beim Bw. infolge der Gewinnermittlung gemäß § 4 Abs…
…Wiesner, SWK 1991 A l Seite 145 Punkt 8.2. Es können jedoch auch vermietete Wirtschaftsgüter, die im wirtschaftlichen Zusammenhang mit jenen Aktivitäten stehen, die den Betriebsgegenstand bilden - und somit die Vermietung dem Betrieb dient - Betriebsvermögen sein. Dem steht jedoch im vorliegenden Fall Folgendes entgegen…
…zum notwendigen Betriebsvermögen des Vermieters, wenn die Vermietung durch den Betrieb des Vermieters veranlasst worden sei und zur Steigerung der betrieblichen Einnahmen (Baumschule) beitragen solle, wird wie folgt entgegnet: Wie der Verwaltungsgerichtshof wiederholt festgestellt hat, können auch vermietete Wirtschaftsgüter zum notwendigen Betriebsvermögen des Vermieters gehören…
…3 EStG 1988 ermitteln, das notwendige Betriebsvermögen nur die Wirtschaftsgüter umfasst, die ihrer objektiver Beschaffenheit nach dem Betrieb zu dienen bestimmt sind und ihm auch tatsächlich dienen; vermietete Wirtschaftsgüter nur dann zum notwendigen Betriebsvermögen des Betriebes des Vermieters gehören, wenn die Vermietung diesem Betrieb dient…