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Findok · Richtlinien

EStR 2000 Rz 548–549

Vermietete Wirtschaftsgüter

geltende FassungRichtlinie2026-0.265.879gilt ab 16.06.2008

Inhaltsverzeichnis der EStR 2000

Wortlaut laut Findok

Vermietete Wirtschaftsgüter Rz 548: Diese gehören zunächst dann zum notwendigen Betriebsvermögen, wenn die Vermietung zumindest einer von mehreren Hauptzwecken der betrieblichen Tätigkeit ist (zB bei gewerblicher Vermietung oder Leasing). Bildet die Vermietung hingegen nicht den Hauptzweck der betrieblichen Tätigkeit, so gehören vermietete Wirtschaftsgüter nur dann zum notwendigen Betriebsvermögen des Betriebes des Vermieters, wenn die Vermietung diesem Betrieb dient, somit im wirtschaftlichen Zusammenhang mit jenen Aktivitäten steht, die den Betriebsgegenstand bilden. Dies ist dann der Fall, wenn die Vermietung der eigentlichen betrieblichen Tätigkeit des Vermieters förderlich ist (VwGH 13.12.1989, 85/13/0041; VwGH 3.4.1990, 87/14/0122; VwGH 9.5.1995, 94/14/0151; VwGH 19.11.1998, 96/15/0051). Ein solcher wirtschaftlicher Zusammenhang ist gegeben, wenn über die Vermietung hinaus enge wirtschaftliche Beziehungen zwischen Vermieter und Mieter bestehen. Im konkreten Fall wurden bis zu 40% der vom Vermieter erzeugten Waren im Betrieb des Mieters - der Ehegattin - verkauft und Arbeitnehmer in beiden Betrieben eingesetzt sowie bestimmte betriebliche Aufwendungen wie Kosten für Wasser, Müll, Beheizung, Feuerversicherung, Büro, Kraftfahrzeug gemeinsam getätigt. Es bestand seitens des Vermieters ein betriebliches Interesse, dass unmittelbar neben seinem Erzeugungsbetrieb ein diesen ergänzender Handelsbetrieb geführt wird (VwGH 3.4.1990, 87/14/0122). Ferienwohnungen sind idR nicht dazu bestimmt, dem Betrieb einer Bäckerei zu dienen. Selbst wenn sich die bis zu 14 Personen, die in den Ferienwohnungen nächtigen können, jeweils dazu entschlossen haben sollten, Lebensmittel in der Bäckerei zu kaufen bzw. das Frühstück einzunehmen, kann dieser Umstand auf den Umsatz der Bäckerei nur eine völlig untergeordnete Auswirkung haben. Da die Ferienwohnungen zur Erzielung von Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, nicht jedoch unmittelbaren betrieblichen Zwecken der Bäckerei, insbesondere dem Verkauf dienen, sind die Ferienwohnungen auch nicht als zum notwendigen Betriebsvermögen der Bäckerei gehörend anzusehen (VwGH 25.2.1997, 93/14/0196). Versicherungen Rz 549: Versicherungen gehören dann zum Betriebsvermögen, wenn sie betrieblich veranlasst sind (siehe Rz 1234 ff).

Normen und Schlagworte

VermietungFerienwohnungenVersicherungen.

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
2026-0.265.879
GZ der Erstfassung
06 0104/9-IV/6/00
Stammnummer
19973
Enthalten in Fassung
7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23, 24 (geltend: 24)
Gültig
16.06.2008 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF