…November und Dezember 2001 und zwar aufgrund Vorbringens bestritten, wegen unzureichend vorhanden gewesener Gesellschaftsmittel "hätten die ab November 2001 fälligen Löhne nicht mehr beglichen werden können" (Vorhaltsbeantwortung vom 15. Mai 2002) bzw. "wären ab Mitte November 2001 nur mehr á conto - Zahlungen auf Löhne geleistet…
…GmbH stellt der Berufungswerber gegenständlich ebenfalls und zwar mit der Behauptung in Abrede, dass die Gesellschaftsgläubiger im Haftungszeitraum aus den in Ansehung aller Gesellschaftsschulden nur mehr unzureichend vorhanden gewesenen Gesellschaftsmittel anteilsmäßig befriedigt worden wären, das Gläubigergleichbehandlungsgebot also nicht verletzt worden wäre. Der Berufungswerber wurde vom…
…Parteivorbringen bei ihr eingegangenen Gesellschaftsforderungen nach eigenem Gutdünken verfügen konnte, und sie dabei als andrängende Gläubigerin der GmbH aus den im Haftungszeitraum vorhanden gewesenen Gesellschaftsmitteln unzweifelhaft gegenüber anderen Gesellschaftsgläubigerin einschließlich des Abgabengläubigers bevorzugt befriedigt wurde. Für letztgenannte Annahme spricht im vorliegenden Fall im Übrigen auch…
…auf die formellen Bestimmungen über den Inhalt von Bescheiden. Der dem Bw. zugestellte Bescheid vom 16. September 2002 enthalte keine bzw. eine nur unzureichende Begründung im Sinne von § 93 Abs.3 lit. a BAO. Die Behörde habe sich nicht einmal die Mühe gemacht, die Umstände…
…sei deshalb erfolgt, weil die B-GmbH ab 1. Jänner 1994 nur mehr über unzureichende Mittel verfügt habe, sodass sie - wenn überhaupt - offene Forderungen nur maximal mit einer Quote von 10% hätte abdecken können. Spätestens seit Anfang 1995 habe die B-GmbH über keinerlei liquide…
…zu entscheiden. 9. Der Haftungspflichtige war im obgenannten Zeitraum als verantwortlicher Geschäftsführer im Handelsregister eingetragen. 10. Sie haben über einen Zeitraum von 26.02.2013 bis 11.10.2013 keine oder nur unzureichende Zahlungen für Selbstbemessungsabgaben geleistet. Sie haben verabsäumt, für eine gleichmäßige Befriedigung aller…
…Zeitraum als vollverantwortlicher Geschäftsführer im Handelsregister eingetragen war. Im Ermittlungsverfahren haben Sie bekanntgeben, dass Mittel zur anteilsmäßigen Befriedigung sämtlicher Gläubiger vorhanden waren. Sie haben jedoch keine oder nur unzureichende Zahlungen für Selbstbemessungsabgaben geleistet. Laut eigenen Angaben haben Sie während dieser Zeit diverse Gläubiger ( Lieferanten, Banken…
…Ermittlungsverfahren sei von der Behörde festgestellt worden, dass Mittel zur anteilsmäßigen Befriedigung sämtlicher Gläubiger vorhanden gewesen seien. Der Bf. habe jedoch keine oder nur unzureichende Zahlungen für Selbstbemessungsabgaben geleistet (Details siehe unten). Da der Bf. somit verabsäumt habe, für eine gleichmäßige Befriedigung aller Verbindlichkeiten Sorge…
…Im Ermittlungsverfahren sei von der Behörde festgestellt, dass Mittel zur anteilsmäßigen Befriedigung sämtlicher Gläubiger vorhanden gewesen seien. Der Bf. habe jedoch keine oder nur unzureichende Zahlungen für Selbstbemessungsabgaben geleistet (Details siehe unten). Da der Bf. somit verabsäumt habe, für eine gleichmäßige Befriedigung aller Verbindlichkeiten Sorge…
…Geschäftsführungstätigkeit der Bf.). Sowohl vom steuerlichen Vertreter der Bf. als auch vom anwesenden ehemaligen Gesellschafter der Primärschuldnerin und Vater der Bf. wurde bestritten, dass Frau B. unzureichende Deutschkenntnisse gehabt habe. So sei Frau B. zwar eine gebürtige Südafrikanerin, sie spreche aber perfekt Deutsch. Frau B…
…wonach sich persönliche Haftungen auf Nebenansprüche erstrecken. Der Bw. habe über einen Zeitraum vom 9. Jänner 2001 bis dato keine oder nur unzureichende Zahlungen für Selbstbemessungsabgaben geleistet. Er habe verabsäumt, für eine gleichmäßige Befriedigung aller Verbindlichkeiten Sorge zu tagen und seine Pflichten gegenüber der Abgabenbehörde…
…uneinbringlich. Auf Grund der Aktenlage sei davon auszugehen, dass zum Zeitpunkt der Fälligkeiten der Abgaben zwar Gesellschaftsmittel vorhanden gewesen wären, diese aber nicht zur (anteiligen) Entrichtung der Abgabenschulden verwendet worden seien. Da bei der Tilgung der Schulden der Gesellschaft die Abgabenschulden schlechter als die übrigen…
…0149; VwGH 26.6.2000, 95/17/0613). Das für den Fall noch vorhanden gewesener Gesellschaftsmittel zu beachtende, oben dargelegte Gleichbehandlungsgebot gilt im Berufungsfall für alle haftungsgegenständlichen Abgaben mit Ausnahme der Lohnsteuern für Jänner bis Oktober 2001, Dezember 2001 und Jänner bis März 2002. Wurden…
…Risiko, weil aufgrund der Fälligstellung der privaten Kredite iHv Euro 290.000,00 gegenüber dem Geschäftsführer (infolge eines Zahlungsverzuges von mehr als Euro 42.000,00) dessen schwierige, unzureichende Bonität evident gewesen ist. Die Bf. hätte unter solchen Umständen ein solches Darlehen einem Dritten bzw…
…PV, Zeuge ***5*** p.A. ***6*** sowie ***3*** p.A. ***7*** Unzureichende Begründung des Haftungsbescheides Der Beschwerdeführer rügt vehement, dass der Bescheid keinerlei Begründung hinsichtlich einer Ausschöpfung des Ermessensspielraumes im Zusammenhang mit der Haftungsverpflichtung des Beschwerdeführers enthält. Tatsache ist, dass keinerlei Abwägungen getroffen wurden bzw…
…den Geschäftsführer nur dann und deshalb treffe, wenn und weil er seine gegenüber der Abgabenbehörde bestehende gesetzliche Verpflichtung zur rechtzeitigen und ordnungsgemäßen Entrichtung der Abgaben aus dem von ihm verwalteten Gesellschaftsvermögen (aus Gesellschaftsmitteln) schuldhaft (zumindest mit leichter Fahrlässigkeit) verletzt habe (vgl. VwGH 19.2.1991…
…den Geschäftsführer nur dann und deshalb treffe, wenn und weil er seine gegenüber der Abgabenbehörde bestehende gesetzliche Verpflichtung zur rechtzeitigen und ordnungsgemäßen Entrichtung der Abgaben aus dem von ihm verwalteten Gesellschaftsvermögen (aus Gesellschaftsmitteln) schuldhaft (zumindest mit leichter Fahrlässigkeit) verletzt habe (vgl. VwGH 19.2.1991…
…gewesen wäre, die Abgaben aus den Gesellschaftsmitteln zu entrichten. Dazu obliege ihm der Nachweis des Fehlens ausreichender Mittel bzw. des pflichtgemäßen Verhaltens. Außerdem hätte der Bw. im Zeitraum von 1993 bis 2002 keine oder nur unzureichende Zahlungen für Selbstbemessungsabgaben geleistet und hätte es verabsäumt, für…
…für die Entrichtung der konkreten Gesellschaftsabgaben zu sorgen, nicht nachkommen hätte können. Sollten die in Rede stehenden rückständigen Gesellschaftsabgaben wegen unzureichender Gesellschaftsmittel nicht entrichtet, die vorhanden gewesenen Mittel jedoch anteilig zur Begleichung aller Gesellschaftsverbindlichkeiten verwendet worden sein, müsse auch dies anhand geeigneter Unterlagen nachgewiesen werden…
…weil er vom Bestand dieser Abgabenschuldigkeiten vorerst gar keine Kenntnis gehabt, es nach deren bekannt werden an zur Entrichtung ausreichenden Gesellschaftsmitteln gefehlt und er im gegebenen Zusammenhang nicht einmal Verletzungen von Vertreterpflichten zu verantworten hätte. Der Berufungswerber wäre während seines früheren Beschäftigungsverhältnisses bei der C…