Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, gegen den Bescheid des Finanzamtes Mödling betreffend Einkommensteuer für das Jahr 1995 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw) bezog im Streitjahr neben Einkünften aus…
…zu § 293). Im gegenständlichen Fall liegen somit Schreib- oder Rechenfehler oder diesen sehr nahe kommenden Fehlern gem. § 293 BAO nicht vor. Bescheidänderungen inhaltlicher Art (aufgrund einer Betriebsprüfung) dürfen aber wie o.a. nicht im Rahmen eines Bescheides gem. § 293 BAO durchgeführt werden, weshalb der…
…worden sei, sei entgegenzuhalten, dass bei entsprechender Würdigung der verlangten und auch vorgelegten Nachweise die amtswegige Wiederaufnahme sehr wohl billig und zweckmäßig wäre und eine Bescheidänderung zu Gunsten des Abgabepflichtigen nach sich ziehen würde. Das FA erließ den Bescheid vom 14. August 2011, wonach die…
…auch die Einkünfte, die aus der Einkunftsquelle in K erzielt wurden, erfasst worden seien. Um diese unzulässige doppelte Erfassung der aus der Einkunftsquelle in K erzielten Einkünfte zu beseitigen, sei der vom Finanzamt A am 30. Dezember 1998 erlassene Bescheid aufgehoben worden. Die Aufhebung sei…
…Mit Bescheid vom 30. August 2005 wies das Finanzamt die gegen den die Miteigentumsgemeinschaft betreffenden, endgültigen "Nichtfestellungsbescheid gemäß § 92 BAO" erhobene Berufung als unzulässig zurück, da die angefochtene Erledigung an eine nicht mehr existente Gemeinschaft und daher nicht rechtswirksam ergangen sei. In der Folge wurden…
…vor diesem neuen Feststellungsbescheid ergangen seien, jedenfalls neu zu erlassen seien. Denn ein nachträglich ergangener Feststellungsbescheid könne die unzulässige Abänderung nicht sanieren (VwGH vom 24.11.1998, 93/14/0203). Über die Berufung wurde erwogen: Das Finanzamt hat am 25. November 2004 den Einkommensteuerbescheid für…
…Beteiligung von Herrn Ing.R als Mitunternehmer an der H&RGesbR) vom 26.März 2001 erfolgt ist. Eine solche Bescheidberichtigung ist aber nicht erfolgt und auch unzulässig. Vielmehr ist gegenständlich die Änderung des Einkommensteuerbescheides 1996 vom 7.März 2001 durch die Berufungsvorentscheidung vom 24.Oktober…
…dass nach Erlassung des Bescheides nach § 295 Abs 1 BAO Feststellungsbescheide mit dem gleichen Inhalt wie die ins Leere gegangenen Feststellungsbescheide erlassen worden sind. Mit diesen Bescheiden wird die unzulässige Abänderung nach § 295 Abs 1 BAO nicht saniert (VwGH 24.11.1998, 93/14/0203). …
…November 2006 auf Änderung des abgeleiteten Einkommensteuerbescheides 1987 gemäß § 295 Abs. 1 BAO wird als unzulässig zurückgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Gesellschaftsvertrag vom 14. Dezember 1987 nahm die E-GmbH. (in der Folge: E-GmbH) als Geschäftsherr die B-AG unter Einbringung einer Kapitaleinlage von S 20…
…22. Mai 2007 auf Änderung der Einkommensteuerbescheide 1987 und 1990 gemäß § 295 Abs. 1 BAO wird als unzulässig zurückgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Gesellschaftsvertrag vom 14. Dezember 1987 nahm die E-GmbH. als Geschäftsherr (E-GmbH) die Y-BankAG unter Einbringung einer Kapitaleinlage von S 20 Mio…
…273 Abs. 1 lit. a BAO als unzulässig geworden zurückgewiesen. Entscheidungsgründe Mit elektronisch eingereichten Einkommen- und Umsatzsteuererklärungen vom 10. August 2005 erklärte die steuerlich vertretene Berufungswerberin (Bw.) für die Streitjahre 2003 und 2004 jeweils Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit als Pensionistin (50.510,11 €; 49…
…Zeitpunkt der Erlassung der Erstbescheide vollständig bekannt gewesen wäre. Anzumerken ist, dass entgegen den Ausführungen der Abgabenbehörde die neu hervorgekommenen Abschlagszahlungen nicht zu einer Bescheidänderung führen (s. Pkt. B.1.). Eingewendete Verfahrensmängel Eine - wie vom Bf. behauptet wurde - unzulässige Wiederholungsprüfung im Sinne des § 148 Abs…
…Begründung: Zur Begründung verweisen wir auf unsere ausführlichen Darlegungen in den Beschwerden, die wir unverändert aufrecht halten. Das Finanzamt erstattete die Beschwerdevorlage mit nachstehendem Sachverhalt und Anträgen: Sachverhalt: Im Rahmen einer Bescheidänderung gemäß § 295 Abs 4 BAO ergingen am 10.2.2020 betreffend die Besteuerungszeiträume…
…verfassungs- und verwaltungsrechtlichen Grundrechtskenntnissen hin. Derzeit bestehe keinerlei Veranlassung zu einem weiteren Tätigwerden der Bw. und keine Rechtsgrundlage zu einer Bescheidänderung durch die Behörde. Mit Schreiben vom 30. Juli 2008 nahm die Abgabenbehörde zur Eingabe des steuerlichen Vertreters der Bw., insbesondere zu den geäußerten grundrechtlichen…
…Nettoerlöse als Betriebsausgaben anerkannt worden waren, während die Bw. bei ihrer Berechnung in den Abgabenerklärungen höhere Pauschalwerte in Abzug gebracht hatte. Verfahrensrechtlich hatte das FA die Bescheidänderungen hinsichtlich der Jahre 2000 und 2001 auf die Bestimmung des § 293b BAO gestützt. Den F-Bescheid für 2002…
…diese(s), eine bescheidmäßige Entscheidung zu fällen. Die Abgabenbehörde ist nicht einmal befugt, das "Anbringen" als unzulässig zurückzuweisen, weil es sich bei einer solchen E-Mail eben nicht um eine Eingabe an die Behörde handelt (vgl. auch VwGH vom 19.12.2012, 2012/13/0091…
…wie ein Faden durchzogen ständig zu folgenden Beweisfehlern gekommen ist: * zunächst um eine völlig unzulässige Verschiebung (Umkehr) der Beweislast hin zum Beschwerdeführer. * sodann um Behauptungs- und Beweislücken auf Seiten der Abgabenbehörde * weiters um Ermittlungsdefizite in Bezug auf die Leistungen des Fremdleisters An dieser Stelle sei…
…zu ändern, dass nach Erlassung des Bescheides nach § 295 Abs. 1 BAO Feststellungsbescheide mit dem gleichen Inhalt wie die ins Leere gegangenen Feststellungsbescheide erlassen worden sind. Mit diesen Bescheiden wird die unzulässige Abänderung nach § 295 Abs. 1 BAO nicht saniert." Dieses zu § 295 Abs. 1…
…24.11.1998, 93/14/0203 zu § 295 Abs 1 BAO festgestellt, dass die Abänderung abgeleiteter Bescheide unzulässig ist, wenn die zugrunde liegenden Feststeilungsbescheide ins Leere gegangen sind. Dies kann auch durch die nachträgliche Erlassung von (inhaltsgleichen) neuen Feststeilungsbescheiden nicht saniert werden. Diese Rechtsansicht hat…
…voraus. Ist ein solcher nicht erlassen worden, sei eine Änderung gemäß § 295 BAO unzulässig. Obwohl es unbestritten sei, dass die Bescheidänderungen im Jahr 2003 aufgrund von Nichtbescheiden erfolgt seien, könne dieser Mangel nun nicht mehr im Wege einer weiteren Änderung gemäß § 295 BAO saniert werden…