…Finanzsenats an das Zollamt Wien bezüglich der Frage, ob bzw. bei wem eine erstattungsschädliche grobe Fahrlässigkeit anzulasten sei und zur Frage der Unvollkommenheit des Spruches des Erstbescheides im Erstattungsverfahren vom 29.3.2000, in dem nur der Zollbetrag, nicht aber die beiden anderen Abgabenarten angesprochen…
…Rz. 17 zu §§ 80-84 FinStrG mwN). Der Spruch des angefochtenen Bescheides ist insofern unvollständig, als er zur subjektiven Tatseite keine wie auch immer gearteten Feststellungen trifft. Auch aus der Bescheidbegründung ist nicht erschließbar, aus welchen Gründen die Vorinstanz dem Beschwerdeführer schuldhaftes Handeln zur Last…
…die Nachreichung der Begründung wurde angekündigt. Mit wiederum als Vorlageantrag bezeichnetem Schreiben vom 25.06.2019 wurde von der nunmehr beauftragten Vertretung begründend ausgeführt: "Gegen die angefochtene Beschwerdevorentscheidung werden die Rechtsmittelgründe unrichtiger und unvollständiger Feststellungen ebenso geltend gemacht wie die unrichtige rechtliche Beurteilung der Sache…
…Schinagl zu Recht erkannt: I. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der festgesetzten Abgabe sind dem Ende der Entscheidungsgründe dem als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen und bilden einen Bestandteil des Spruches dieses Erkenntnisses. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision…
…Beschwerde wird gemäß § 279 BAO teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der festgesetzten Abgabe sind dem Ende der Entscheidungsgründe dem als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen und bilden einen Bestandteil des Spruches dieses Erkenntnisses. II. Gegen dieses Erkenntnis…
…33 Abs.1 und 2 lit.a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung des Beschuldigten vom 18. Juni 2010 gegen das Erkenntnis des Spruchsenates V beim Finanzamt Graz-Stadt als Organ des Finanzamtes Oststeiermark (Amtsbeauftragte HR Dr. Monika Rößler) als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 22…
…wurden in der Beschwerde unvollständiger Weise nur Negativbeispiele zitiert, womit wohl nur der falsche Eindruck erzeugt werden soll, dass § 293 eigentlich nie anwendbar und quasi zu totem Recht verkümmert wäre). 7. Gegenständlich ist die Unrichtigkeit schon aus der Zusammenschau von Spruchtext und vollständigem Begründungstext eindeutig…
…Antrag der Bestraften auf Wiederaufnahme des Berufungsverfahrens vom 17. Oktober 2011 zu Recht erkannt: Der Antrag auf Wiederaufnahme wird als unzulässig abgewiesen. Begründung Mit Straferkenntnis des Spruchsenates II beim Finanzamt Graz-Stadt als Organ des genannten Finanzamtes als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 23. Oktober 2006…
…unter Positions-Nr. 1 erklärten Produktcodes 1601 0099 9110 besteht. Trotz der unvollständigen Warenbezeichnung sieht der Unabhängige Finanzsenat die Voraussetzungen für die Gewährung der Erstattung im gegenständlichen Fall als erfüllt an. Es war daher wie im Spruch ausgeführt zu entscheiden. Salzburg, am 14. Oktober 2010
…schuldig geblieben. Auf Grund der mangelhaften bzw. fehlenden Aufklärung dieser Feststellungen ist davon auszugehen, dass der Wareneinkauf nur unvollständig in der Buchhaltung erfasst wurde. Fehlender regelmäßiger Wareneinkauf für Hefe, Dosentomaten oder Fleisch: In der Buchhaltung wurde erstmals am 6. und am 7. November 2003 der…
…für ein der gehobenen Preisklasse angehöriges Zweitauto den Vorzug gegenüber den aushaftenden Abgabenverbindlichkeiten haben sollten. Da die Offenlegung der für die Gewährung der Nachsicht erforderlichen Umstände daher nicht lückenlos erfolgte, kann dem Antrag nicht entsprochen werden. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 20…
…der Abgabenbehörde erster Instanz getroffene Zuschätzung nicht den Gegebenheiten entsprechen können, war spruchgemäß zu entscheiden. Da der Bw. die Abgabenerklärungen betreffend Umsatz- und Einkommensteuer 2002 bis 2004 unentschuldbar nicht abgab, erfolgte die Auferlegung der Verspätungszuschläge zu Recht und war spruchgemäß zu entscheiden. Linz, am 13…
…die Einleitung des Strafverfahrens ausreichende Verdachtsmomente gegeben waren. Die endgültige Beantwortung der Frage, ob der Bf. das Finanzvergehen nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG begangen hat, bleibt dem Ergebnis des weiteren Untersuchungsverfahrens vorbehalten. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 26. Februar 2008
…nachgekommen wurde und die von den Gerichten angewendeten Regelbedarfsätze nicht unterschritten wurden (LStR 2002, Rz 801). Werden dagegen unvollständige Zahlungen und Zahlungen unter den Regelbedarfsätzen geleistet, dann ist der Absetzbetrag nur für so viele Monate zu gewähren, wie rechnerisch die volle Unterhaltszahlung ermittelt werden kann…
…nachgekommen wurde und die von den Gerichten angewendeten Regelbedarfsätze nicht unterschritten wurden (LStR 2002, Rz 801). Werden dagegen unvollständige Zahlungen und Zahlungen unter den Regelbedarfsätzen geleistet, dann ist der Absetzbetrag nur für so viele Monate zu gewähren, wie rechnerisch die volle Unterhaltszahlung ermittelt werden kann…
…Abs. 1 und 49 Abs. 1 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung des Beschuldigten vom 27. Mai 2003 gegen das Erkenntnis des Spruchsenates beim Finanzamt für den 1. Bezirk Wien als Organ des Finanzamtes für den 4., 5. und 10. Bezirk vom 18…
…zurückgenommen, wenn sie aufgrund unrichtiger oder unvollständiger Tatsachen ergangen ist und - dem Antragsteller die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der Tatsachen bekannt war oder vernünftigerweise hätte bekannt sein müssen und - sie aufgrund der richtigen und vollständigen Tatsachen nicht hätte ergehen dürfen. Die Rücknahme gilt ab dem Zeitpunkt…
…ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes auch geeignet sind, die sachliche Richtigkeit der Bücher grundsätzlich in Zweifel zu ziehen. Da angenommen werden kann, dass bei mangelhaften und unvollständigen Aufzeichnungen nicht nur die nachgewiesenen unverbuchten, sondern auch andere Vorgänge nicht aufgezeichnet wurden, ist nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates…
…und mit logischem Denken sowie dem Programmieren komplizierter Software vertraut, allerdings nicht so sehr mit dem österreichischem Steuerrecht. Deswegen, habe er auch aufgrund der Sprachbarriere (Deutsch sei nicht seine Muttersprache), seine Steuerangelegenheiten einem Steuerberater in Wien übergeben. Der neue Steuerberater habe die Vertretung erst übernommen…
…hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind, und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Die Wiederaufnahme des Verfahrens hat den Zweck, ein durch Bescheid abgeschlossenes Verfahren, dem…