…für die neuen Leistungsortregelungen gemäß § 3a Abs. 6 bis 16 UStG 1994 und gemäß Art. 3a UStG 1994 als unternehmerischer bzw. nichtunternehmerischer Leistungsempfänger gilt. Randzahlen 638l bis 638m: derzeit frei 3a.5.2. Unternehmer Rz 638n: Der in § 3a Abs. 5 Z 1 und Z…
…hinausgehendes Vorbringen des Finanzamts liegt weiterhin nicht vor. 4. Besteuerung der Jahre 2012-2014 … Aus Gründen der Übersichtlichkeit werden die von unserem Mandanten offengelegten Umsätze nach Abzug von 20% unternehmerischen Leistungsempfängern nochmals dargestellt: [Grafik] Im Durchschnitt beträgt der Bruttojahresumsatz somit EUR 1.855…
…vom 27. Juli 2023, die Replik auf die Rabatte 2016, die Schätzungsbefugnis 2016 und die Schätzung unternehmerischer Leistungsempfänger sowie sämtliche Auskunftsersuchen und deren Beantwortung übermittelt. Das Schreiben samt Beilagen wurde auch an die Bf. übermittelt. Weiters wurde Folgendes ausgeführt: "1. Rabatte 2016: Die bisher von…
…eines bekannten Sachverhalts besteht folglich kein Raum. Zusammengefasst ist somit festzuhalten, dass eine sachgerechte Schätzungsmethode sowohl den Gewinnaufschlag als auch den Anteil unternehmerischer Leistungsempfänger zu berücksichtigen hätte. In Hinblick auf die Höhe der Roaminggebühren verwiesen wir zusammenfassend erneut darauf, dass es bei Roaming branchenüblich ist…
…sehr niedrigen Aufschlägen berücksichtigt (siehe oben). Im äußerst niedrigen Aufschlag von 30% ist bereits eine bestimmte Anzahl an unternehmerischen Kunden berücksichtigt. Es wird noch einmal festgehalten, dass weiterhin keinerlei Nachweise bzw. Beweismittel über die Qualifikation der Leistungsempfänger vorgelegt wurden. Außerdem haftet der leistende Unternehmer gem.…
…für Unternehmer zur Anwendung, obwohl der Verein keine Unternehmereigenschaft iSd § 2 UStG 1994 besitzt. Rz 470c: Eine nicht unternehmerisch tätige juristische Person (keine Unternehmereigenschaft iSd § 2 UStG 1994), die über keine UID verfügt, gilt nach § 3a Abs. 5 Z 3 UStG 1994 als nichtunternehmerische Leistungsempfängerin.
…wurde auch bereits bisher in den sehr niedrigen Aufschlägen berücksichtigt (siehe oben). Im äußerst niedrigen Aufschlag von 30% ist bereits eine bestimmte Anzahl an unternehmerischen Kunden berücksichtigt. Es wird noch einmal festgehalten, dass weiterhin keinerlei Nachweise bzw. Beweismittel über die Qualifikation der Leistungsempfänger vorgelegt wurden…
…Hinsichtlich der Existenz von "Geschäftskunden" wird vom Finanzamt ausgeführt, dass deren Existenz angeblich bloß behauptet wird, unternehmerische Leistungsempfänger aber weder nachgewiesen noch namentlich genannt werden und es sich um eine "Schutzbehauptung" handle. Dieser Vorwurf überrascht, weil das Finanzamt im gesamten bisherigen Ermittlungsverfahren weder Bestrebungen zur…
…Im Vorhalt wurde zum Ausdruck gebracht, dass für die näher beschriebenen sonstigen Leistungen gegenüber deutschen unternehmerischen Leistungsempfängern der Leistungsort auch dann nicht nach Österreich ***13***ert werden kann, wenn in Österreich keine ZMR abgegeben wurde oder kein Nachweis der Besteuerung in Deutschland erbracht wird. I…
…würde. Denn die Vermietergemeinschaft (GuF ) ist wiederum nicht als Leistungsempfänger der vom Aufragnehmer zu erbringen Leistungen angeführt, sondern die im Punkt VII angeführten Personen. Ein Eingehen darauf, welche Person bzw. welche Personen dieses nicht fertig gestellte Gebäude (Baueinstellung November 2002) nun tatsächlich unternehmerisch nutzen werden…
…zu entnehmen ist, hat die Bw. zumindest bis Mai 2007 keine unternehmerische Tätigkeit aufgenommen. Zu den einzelnen angefochtenen Bescheiden der Jahre 2003 - 2005 stellt sich der Sachverhalt wie folgt dar: Umsatzsteuer 2003 Die Umsatzsteuererklärung für das Jahr 2003 wurde am 26. 9. 2005 bei der…
…Gesellschafterin ergäben (Holdinggesellschaft), nicht Unternehmer sei, weil sie im Wirtschaftsleben nicht mit Leistungen in Erscheinung trete. Soweit sich eine gemischte Holdinggesellschaft (eine solche werde zum Teil unternehmerisch) tätig auf den Erwerb und die Erhaltung von Beteiligungen beschränke, sei sie nicht Unternehmer, sodass die damit in…
…des Kreisverkehrs durch die Allgemeinheit als eine Art Nebeneffekt der unternehmerischen Nutzung anzusehen. Darüber hinaus gehen sowohl Ruppe als auch Scheiner/Kolacny/Caganek/Zehetner/Hinterleitner hinsichtlich der Erbringung von Bauleistungen ganz konkret davon aus, dass Leistungsempfänger bei derartigen Leistungen nicht notwendigerweise der (rechtliche oder wirtschaftliche…
…Behauptung in der BVE, wonach sämtliche Rechnungen im Ursprungszustand keine UID-Nummer des Leistungsempfängers enthalten hätten, sei tatsachenwidrig. 2. Zum Thema Rechnungsberichtigung: Die Unternehmereigenschaft falle nicht schon mit der Einstellung des Betriebes weg, sondern erst mit dem letzten Akt unternehmerischer Tätigkeit. Der VwGH habe in…
…Schließlich sei zu ergänzen, dass selbst für eine Leistung, die vereinbarungsgemäß an einen Dritten erbracht werde, der Auftraggeber als Leistungsempfänger gelte. Diese Ansicht werde auch von der aktuellen Judikatur übernommen. Unter Außerachtlassung dieses Aspektes komme das Finanzamt zum Schluss, dass die strittigen Leistungen nicht im…
Auch diese Erhebungen sind absolut unzureichend und unrichtig. Aufgrund der beiliegenden Urkunde über die staatliche Registrierung von Subjekten unternehmerischer Tätigkeit - natürlicher Person - steht fest, dass Herr O.L. mit dem Wohnsitz in Adr.ähnlichV, Dorf mit städtischen Charakter V, Str.inV 11-A Tür 47…
…Netz eingespeist und verkauft. Nach Maßgabe einer Tätigkeit von wirtschaftlichem Gewicht liegt bei der Stromeinspeisung ein unternehmerischer Betrieb gewerblicher Art vor. Die Lieferung des nicht unmittelbar verwendeten Stroms ist steuerbar und steuerpflichtig. Die Umsatzsteuerschuld, die aufgrund der Netzeinspeisung entsteht, geht auf den Leistungsempfänger (Energieversorgungsunternehmen) über…
…gestellt. Nach Maßgabe einer Tätigkeit von wirtschaftlichem Gewicht liegt bei der Stromeinspeisung ein unternehmerischer Betrieb gewerblicher Art vor. Die Lieferung des nicht unmittelbar verwendeten Stroms an die EEG ist steuerbar und steuerpflichtig. Die Umsatzsteuerschuld, die aufgrund der Netzeinspeisung entsteht, geht auf den Leistungsempfänger (EEG) über…
…im Rahmen der UVA für Okt. 2014 für den Vorsteuerabzug eingereichten Rechnungen allen Formalanforderungen des § 11 UStG (einschließlich gültiger UID-Nr der beteiligten Unternehmen) entsprochen hätten. Da dem Leistungsempfänger (Bf) erst im Okt. 2014 eine UID-Nr erteilt worden sei, habe das liefernde/leistende Unternehmen…
…Dezember 1989, Rs C-342/87, entschieden hat, kann der Leistungsempfänger nur den Betrag an Mehrwertsteuer abziehen, den der leistende Unternehmer auf Grund der Leistung schuldet. Das Recht auf Vorsteuerabzug ist somit für eine Steuer ausgeschlossen, die - entweder weil sie höher ist als die gesetzlich…