…Voranmeldungszeiträume der Jahre 2013, 2014 und 2015 die Einreichung von Umsatzsteuervoranmeldungen unterlassen hatte. Wohl aber waren Umsatzsteuerjahreserklärungen eingereicht worden, in welchen die Summe der Zahllasten aus den Voranmeldungszeiträumen offengelegt worden waren. Mangels fristgerechter Entrichtungen wurden diese Jahressteuererklärungen nicht als strafbefreiende Selbstanzeigen gewertet. Bei der Strafbemessung…
…verfahrensgegenständlichen Umsatzsteuervorauszahlungen 1-6/2008 deren Entrichtung unterlassen hat, was von ihm im Rahmen der gegenständlichen Berufung auch nicht in Abrede gestellt wurde. Am Vorliegen der subjektiven Tatseite der Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG betreffend Umsatzsteuervorauszahlungen 1-6/2008 in Höhe von…
…die mit Eventualvorsatz unterlassene Entrichtung von Selbstbemessungsabgaben, im gegenständlichen Fall der Umsatzsteuervorauszahlungen November 2004 bis März 2005, bis zum 5. Tag nach Fälligkeit. Ohne jeden Zweifel kannte der Bw. die Fälligkeitstage der verfahrensgegenständlichen Selbstbemessungsabgaben, konnte jedoch eine Entrichtung auf Grund der von ihm selbst im…
…in Anbetracht der angespannten Finanzlage des Unternehmens anderweitig zu disponieren und die Entrichtung zu unterlassen. Die unterlassene Entrichtung der Umsatzsteuervorauszahlungen zu den Fälligkeitsterminen ist der Erstbeschuldigten als wissentliches Verhalten im Hinblick auf die finanzielle Notlage des Unternehmens zur Erlangung eines allenfalls vorübergehenden Liquiditätsvorteils vorzuwerfen. Aber…
…a FinStrG sind in subjektiver Hinsicht das Vorliegen von zumindest Eventualvorsatz hinsichtlich der Unterlassung der Abgabe von dem § 21 des UStG entsprechenden (rechtzeitigen, richtigen, vollständigen) Voranmeldungen und von Wissentlichkeit in Bezug auf die nicht zeitgerechte Entrichtung der Umsatzsteuervorauszahlungen. Zum Tatbild der Steuerhinterziehung gehört keineswegs eine…
…er über seine Verpflichtung zur rechtzeitigen Entrichtung der Umsatzsteuervorauszahlungen bzw. Einreichung der Voranmeldungen genauestens im Bilde war und kein Anlass besteht anzunehmen, dass von ihm diese dabei gewonnenen Erfahrungen dabei wieder in Vergessenheit geraten wären. Die Ergebnisse des umfangreichen Beweisverfahrens des Spruchsenates bestätigen zweifelfrei den…
…Abs. 2 lit. a FinStrG in subjektiver Hinsicht sind die zumindest mit Eventualvorsatz unterlassene Abgabe von im § 21 des UStG 1994 entsprechenden (rechtzeitigen, richtigen, vollständigen) Umsatzsteuervoranmeldungen und Wissentlichkeit im Bezug auf die Verkürzung der Umsatzsteuervorauszahlungen. Eine derartige Verkürzung der Umsatzsteuervorauszahlungen ist gemäß § 33 Abs. 3…
…Vorwurf einer weiteren vorsätzlichen und gewerbsmäßigen Verkürzung von Umsatzsteuervorauszahlungen in Höhe von 23.800,00 € betreffend den Zeitraum 15.3.2004 bis 1.11.2005 wurde der Beschwerdeführer freigesprochen. Schuldig wurde er dagegen erkannt, im Zeitraum von Anfang 2002 bis 1.11.2005 unter…
…1 lit. a FinStrG ist in subjektiver Hinsicht die mit Eventualvorsatz unterlassene Entrichtung von Selbstbemessungsabgaben bis zum fünften Tag nach Fälligkeit. Dazu hat das zweitinstanzlich durchgeführte Beweisverfahren durch Einvernahme des Bw. und seiner Gattin als Zeugin zweifelsfrei und mit der Aktenlage des Steueraktes harmonisierend ergeben…
…er diesen Umstand erst fast neun Jahre nach Verkündung der Entscheidung, erfolgter Entrichtung von Geldstrafe und Verfahrenskosten sowie eines Säumniszuschlages durch seinen - ohnehin damals in großer Geldverlegenheit befindlichen - Klienten im Wege eines Fristsetzungsantrages dem Finanzamt mitgeteilt hat. Unter der Annahme, dass sein Vorbringen zutreffend ist…
…Wertbetrages sowie die rechtliche Würdigung einer Unterlassung der Entrichtung und Meldung der angefallenen Umsatzsteuern zu prüfen. Zur Verdeutlichung der Berechnung werden zunächst die Feststellungen aus dem Gutachten aufgelistet und in der Folge detailliert die sich aus der weiteren Nachreichung von Unterlagen ergebenden Korrekturen dargestellt sowie…
…Umsatzsteuervoranmeldungen an, sondern auf das Unterlassen der Abfuhr und Entrichtung der Umsatzsteuervorauszahlungen und auf den Vorsatz dazu. Mit dem Vertrauen auf eine rechtzeitige Bekanntgabe des Abgabenbetrages an die Abgabenbehörde der vorsätzlich nicht entrichteten oder abgeführten Umsatzsteuervorauszahlungen kann sich der Beschuldigte nicht erfolgreich verantworten (vgl. VwGH…
…festgesetzt. Wie sich schon aus der Beschwerdeschrift ergibt, war A die Verpflichtung zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen bzw. Entrichtung von Umsatzsteuervorauszahlungen zumindest grundsätzlich bekannt. Die Veranlagungen zur Umsatzsteuer in den Vorjahren ergaben teilweise Gutschriften und teilweise Zahllasten. Im Hinblick auf die nunmehr (gegenüber dem angefochtenen Bescheid…
…festgesetzt. Wie sich schon aus der Beschwerdeschrift ergibt, war der Beschwerdeführerin die Verpflichtung zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen bzw. Entrichtung von Umsatzsteuervorauszahlungen zumindest grundsätzlich bekannt. Die Veranlagungen zur Umsatzsteuer in den Vorjahren ergaben teilweise Gutschriften und teilweise Zahllasten. Im Hinblick auf die nunmehr (gegenüber dem angefochtenen…
…Verpflichtung zur Abgabe von monatlichen Umsatzsteuervoranmeldungen und zur zeitgerechten Entrichtung der Umsatzsteuervorauszahlungen, was auch aus der Abgabe von (verspäteten) Umsatzsteuervoranmeldungen abgeleitet werden kann. Tatbestandsvoraussetzungen einer Abgabenhinterziehung gem. § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG in subjektiver Hinsicht sind die zumindest mit Eventualvorsatz unterlassene Abgabe von dem …
… 29 Abs. 2 FinStrG entrichtet wurden. Die Bw. hat es in Kenntnis der geschuldeten Beträge unterlassen, die selbst zu berechnenden Umsatzsteuervorauszahlungen bei deren Fälligkeit zu entrichten. Als Motiv sind die wirtschaftlichen Schwierigkeiten des Unternehmens zu sehen. Saldowirksame Zahlungen können lediglich als Milderungsgrund der teilweisen Schadensgutmachung…
…in subjektiver Hinsicht die mit Eventualvorsatz unterlassene Entrichtung von Selbstbemessungsabgaben bis zum fünften Tag nach Fälligkeit. Zu dieser Anschuldigung hat der Bw. vor der Finanzstrafbehörde erster Instanz am 20. April 2005 eine gegenständige Rechtfertigung dahingehend abgegeben, dass er die Umsatzsteuervorauszahlungen für die Monate Jänner bis…
…2 lit. a FinStrG in subjektiver Hinsicht sind die mit Eventualvorsatz unterlassene Abgabe von dem § 21 des UStG entsprechenden (rechtzeitigen, richtigen, vollständigen) Umsatzsteuervoranmeldungen und eine wissentliche Verkürzung der entsprechenden Umsatzsteuervorauszahlungen. Gemäß § 33 Abs. 3 lit. b FinStrG gilt eine Umsatzsteuervorauszahlung als verkürzt, wenn diese nicht…
…Kenntnis über seine Verpflichtung zur Einreichung von Voranmeldungen gewesen ist. Auch sind diesbezüglich konkrete Hinweise den vorgelegten Akten nicht zu entnehmen und wurden vom Amtsbeauftragten auch nicht vorgetragen. Anders stellt sich die Situation dar betreffend die Verpflichtung zur zeitgerechten Entrichtung entsprechender Umsatzsteuervorauszahlungen: Solches ist steuerliches…
…dar. Dementsprechend muss sich ein für die Strafbarkeit der genannten Finanzordnungswidrigkeit geforderter Vorsatz lediglich auf die Verwirklichung des Tatbildes (die unterlassene Entrichtung der Umsatzsteuervorauszahlungen bis zum fünften Tag nach Fälligkeit) richten. In der Berufungsverhandlung wies des Beschuldigte im Zusammenhang mit den verspätet entrichteten bzw. abgeführten…