…Hinsichtlich der Körperschaftsteuer sei die Sachlage gleichgelagert gewesen. Aus all diesen Gründen sei in seiner Berufung die ersatzlose Behebung des Haftungsbescheides mangels Verschuldens beantragt worden. Mit Berufungsvorentscheidung des Finanzamtes Wien 8/16/17 vom 29. Dezember 2004 sei die Berufung als unbegründet abgewiesen worden und…
…die Gelegenheit zu nutzen, um die Geschehnisse des gegenständlichen Falles darzustellen. Die Aussetzungszinsen würden lediglich einen Ausfluss dieser Geschehnisse bilden. Im gegenständlichen Fall liege ein unrichtiger Haftungsbescheid vor. Der steuerliche Vertreter habe den Bw. auch schon abgabenrechtlich vertreten und ihn beim Austritt aus der Firma…
…9 bis 16 BAO gegeben sei, insbesondere dahingehend, ob eine Abgabenforderung gegen den Vertretenen bestehe, ob diese Abgabenforderung uneinbringlich sei (die Behörde stelle im Haftungsbescheid unrichtiger Weise darauf ab, dass die Abgabenschuldigkeiten bisher nicht entrichtet worden seien), ob bzw. welche abgabenrechtliche Pflichten der Bw tatsächlich…
…wie im Spruch zu entscheiden gewesen. ***** In der dagegen am 25.02.2016 rechtzeitig eingebrachten Beschwerde wandte der Bf. Rechtswidrigkeit des Inhaltes des Haftungsbescheides infolge unrichtiger Beurteilung des Sachverhaltes ein und beantragte, den angefochtenen Bescheid aufzuheben und durch einen neu zu erlassenden Bescheid zu ersetzen…
…weder der KÖSt-Bescheid vom 12.03.2008 noch der Haftungsbescheid vom 14.03.2012 und, auch. nicht der Bescheid über die Festsetzung von Säumnisfolgen vom 22.03.2012 mit ihrem jeweiligen Inhalt ergangen. Unrichtig und unvollständig sind insbesondere die Feststellungen zu den nachfolgend dargelegten…
…worden sei; dadurch sei der Abgabenrückstand bei der Firma uneinbringlich geworden. Auf die beiliegenden Grundlagenbescheide werde verwiesen. In der dagegen fristgerecht erhobenen Beschwerde wird der Haftungsbescheid "seinem gesamten Inhalt" nach "wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften, unrichtiger Tatsachenfeststellungen und materieller Rechtswidrigkeit" angefochten. Begründend wird ausgeführt, es sei…
…WTHGmbH, 1030 Wien, Strohgasse 25, vom 11. Jänner 2006 gegen den Haftungsbescheid des Finanzamtes Wien 8/16/17 vom 23. November 2005 gemäß § 9 iVm § 80 BAO entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben und die Haftung auf Umsatzsteuer 2002 in der Höhe von…
…12.1998 das Grundstück 898/10, EZ 90 KG A um 3,6 Mio S an die Bw. verkauft. Nach unrichtiger Ansicht der BP sei der Kaufpreis überhöht und nur durch die gesellschaftsrechtliche Nahebeziehung der Bw. zu Ing. GR KR sen. zu erklären. Dies sei…
…März 2011 erhob die Bw. durch ihren steuerlichen Vertreter das Rechtsmittel der Berufung gegen die Haftungsbescheide betreffend Lohnsteuer 2004 bis 2006, gegen die Bescheide über die Festsetzung von Dienstgeberbeiträgen und die Bescheide über die Festsetzung von Zuschlägen zum Dienstgeberbeitrag 2004 bis 2006 sowie gegen die…
…und sonstigen Unterlagen einen genauen Betrag zu ermitteln. Der stattdessen für sämtliche Prüfungsjahre angenommene Durchschnitt sei zum einen unrichtig und zum anderen nicht sehr lebensnahe, insbesondere in Hinblick auf saisonale Schwankungen. Es werde beantragt, die Haftungsbescheide ersatzlos zu beheben bzw. den Haftungsbetrag mit Null festzusetzen. …
…Gegenständliches Verfahren der Haftung der Bf 4.1. Inanspruchnahme der Bf Am 30. Jänner 2013 wurde die Bf von der belangten Behörde mit Haftungsbescheid gemäß § 9 Abs. 2 KVG als Haftungspflichtige für die gegenständliche Gesellschaftsteuerpflicht für den Gesellschafterzuschuss in Höhe von 512.757,24 €…
…Dies ist bis dato nicht erfolgt, weswegen die bisherige Ermessensausübung unrichtig bzw. rechtswidrig erfolgt ist." Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: Gemäß § 224 Abs. 1 BAO werden die in Abgabenvorschriften geregelten persönlichen Haftungen durch Erlassung von Haftungsbescheiden geltend gemacht. In diesen ist der Haftungspflichtige unter Hinweis auf…
…Steuerberater der O-GmbH gewesen. Bei dieser Konstellation habe eine zusätzliche Überwachungspflicht nicht bestanden. Überdies sei er bei der regelmäßigen Überwachung durch Vortäuschung offensichtlich unrichtiger Tatsachen im Glauben gelassen worden, dass die steuerlichen Agenden ordnungsgemäß erfüllt würden. Über die Berufung wurde erwogen: Nach § 9 Abs…
…der Begründung des Haftungsbescheides und der Berufungsvorentscheidung durch die Abgabenbehörde erster Instanz zur Kenntnis gebracht wurde, wäre es am Bw. gelegen, durch konkrete überprüfbare Behauptungen bzw. Nachweise darzulegen, dass ihn kein Verschulden an der in der Geltendmachung ungerechtfertigter Vorsteuergutschriften durch Abgabe unrichtiger Umsatzsteuervoranmeldungen für die…
…der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes aber auch für Haftungsbescheide (Ritz, a.a.O., § 103 Tz 3 mit Judikaturnachweisen). Eine solche unmittelbare Zustellung liegt im Ermessen der Abgabenbehörde und setzt voraus, dass diese zweckmäßig ist, und insbesondere der Vereinfachung und Beschleunigung des Verfahrens dient. Bei unrichtiger Ermessensübung…
…58 | 15.9.2010 Zusammen € 3.603,43. Dagegen richtet sich die Berufung vom 27. September 2011, in der ausgeführt wird, dass der Bescheid wegen unrichtiger rechtlicher Beurteilung angefochten werde. Der Bw. sei lediglich bis 20. Oktober 2010 Geschäftsführer der Y.GmbH gewesen…
…den Sachverhalt auch nicht eruiert, sodass die erkennende Behörde aufgrund unrichtiger Tatsachenfeststellungen und Mangelhaftigkeit des Verfahrens und daraus resultierende unrichtige rechtliche Beurteilung zu dem Haftungsbescheid gekommen sei. Bei richtiger rechtlicher Beurteilung hätte die erkennenden Behörde zu dem Ergebnis kommen sollen, dass ein Haftungsgrund im Sinne…
…eines Säumniszuschlages kein Verschulden der Partei voraus. Die Verhängung des Säumniszuschlages liegt nicht im Ermessen der Abgabenbehörde. Der Säumniszuschlag setzt eine formelle Abgabenzahlungsschuld voraus. Ein Säumniszuschlagsbescheid ist auch dann rechtmäßig, wenn die zu Grunde liegende Abgabenfestsetzung sachlich unrichtig ist (vgl. Ritz, BAO-Kommentar², § 217 Tz…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***Ri*** über den Antrag der ***Bf1***, ***1***, vom 12.1.2022 auf Bewilligung von Verfahrenshilfe gemäß § 292 BAO betreffend das Beschwerdeverfahren gegen den Haftungsbescheid gemäß §§ 9, 80 BAO vom 14.12.2021, Steuernummer ***BF1StNr1*** beschlossen: I. Der Antragstellerin…
…der Bf involviert gewesen sei) stattgefunden, sei unrichtig. Die Fälligkeiten der haftungsgegenständlichen Umsatzsteuern 2012 bis 2015 seien am 15.02.2013, 17.02.2014, 16.02.2015 und 15.02.2016 eingetreten. Der Haftungsbescheid stamme vom 09.06.2022. Es habe für den Bf zu…