Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des AB, vertreten durch TK, gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 3. August 1998 betreffend Stundungszinsen entschieden: Der Berufung wird stattgegeben. Die angefochtenen Bescheide werden aufgehoben. Entscheidungsgründe Zur Begründung wird auf das…
…Rechtsgrundlage entzogen wurde; solche Rechtsakte gelten infolge der Gestaltungswirkung des aufhebenden Erkenntnisses mit diesem dann als beseitigt, wenn sie mit dem aufgehobenen Bescheid in einem unlösbaren rechtlichen Zusammenhang stehen. Der mit der Verfügung des Ablaufes der Aussetzung der Einhebung nach § 212a Abs. 5 Satz 3…
…Mai 2011 wegen des unlösbaren rechtlichen Zusammenhanges mit den aufgehobenen Wiederaufnahmebescheiden mit diesen aus dem Rechtsbestand ausscheidet (vgl VwGH 11.12.2003, 2003/14/0032; Ritz, BAO4, § 307 Tz 8; Stoll, BAO-Kommentar, 2968 f). Damit richten sich die diesbezüglichen Berufungen gegen einen (rechtlich) nicht …
…Erkenntnis vom 24. September 2002, Zl. 2001/14/0203, aufgehobenen Bescheides der Finanzlandesdirektion gesetzt und steht mit Letztgenanntem in einem unlösbaren rechtlichen Zusammenhang. Der Zurückweisungsbescheid ist daher auf Grund des Erkenntnisses .... aus dem Rechtsbestand ausgeschieden (siehe das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 18. März 1994, Zl.…
…Abs. 1 BAO) das Verfahren in die Lage zurück, in der es sich vor der Aufhebung befunden hat. Die Aufhebung eines aufhebenden Bescheides gemäß § 299 Abs. 1 BAO beseitigt zwingend abgeleitete Bescheide (somit bei unlösbarem rechtlichem Zusammenhang) aus dem Rechtsbestand (Ritz, BAO4, § 289 Tz. 14…
…einem unlösbaren rechtlichen Zusammenhang stehen (vgl. etwa VwGH 3.9.2024, Ra 2023/13/0162). Dies ist für die streitgegenständlichen Einkommensteuerbescheide 2020-2022 vom 3. September 2024 von Relevanz. Unlösbarer rechtlicher Zusammenhang zwischen Aufhebungsbescheid und erklärungsbasiertem Einkommensteuerbescheid Der Verwaltungsgerichtshof definiert diesen unlösbaren rechtlichen Zusammenhang mit…
…des angefochtenen Bescheides das Verfahren in die Lage zurück, in der es sich vor der Aufhebung befunden hat. Die Aufhebung eines Bescheides unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz beseitigt zwingend abgeleitete Bescheide (somit bei unlösbarem rechtlichem Zusammenhang) aus dem Rechtsbestand (Ritz, BAO4…
…wurde; solche Rechtsakte gelten infolge der Gestaltungswirkung des aufhebenden Erkenntnisses mit diesem dann als beseitigt, wenn sie mit dem aufgehobenen Bescheid in einem unlösbaren rechtlichen Zusammenhang stehen. Als Folge der Aufhebung durch den Verwaltungsgerichtshof sind somit der Ablaufbescheid und der Aussetzungszinsenbescheid aufzuheben (vgl. Ritz, BAO…
…Rechtsgrundlage entzogen wurde; solche Rechtsakte gelten infolge der Gestaltungswirkung des aufhebenden Erkenntnisses mit diesem dann als beseitigt, wenn sie mit dem aufgehobenen Bescheid in einem unlösbaren rechtlichen Zusammenhang stehen. So steht etwa der mit der Verfügung des Ablaufes der Aussetzung der Einhebung nach § 212a Abs…
…entzogen wurde; solche Rechtsakte erweisen sich als rechtswidrig und gelten infolge der Gestaltungswirkung des aufhebenden Erkenntnisses mit diesem dann als beseitigt, wenn sie mit dem aufgehobenen Bescheid in einem unlösbaren rechtlichen Zusammenhang stehen (VwGH 11.12.2003, 2003/14/0032 mwN). Die Haftung gemäß § 11…
…mit dem aufgehobenen Bescheid in einem unlösbaren rechtlichen Zusammenhang stehen, wie etwa die Verfügung des Ablaufes der Aussetzung der Einhebung (vgl. VwGH 11.12.2003, 2003/14/0032 und 3.8.2004, 99/13/0207) und damit auch der in diesem Zusammenhang festgesetzten Aussetzungszinsen. Es…
…Folge hat, dass auch allen Rechtsakten, die während der Geltung der aufgehobenen Berufungsentscheidung auf ihrer Basis gesetzt wurden und mit ihr in einem unlösbaren rechtlichen Zusammenhang stehen, im Nachhinein die Rechtsgrundlage entzogen wird. Es ist daher nicht nur das (ordentliche) Rechtsmittelverfahren wiederum offen, sondern es…
… solche Rechtsakte würden infolge der Gestaltungswirkung des aufhebenden Bescheids mit diesem dann als beseitigt gelten, wenn sie mit dem aufgehobenen Bescheid in einem unlösbaren rechtlichen Zusammenhang stünden (siehe UFS 12.1.2012, RV/0738-L/09). Daher habe der Bw von vornherein über sein unpfändbares…
…von Einkünften gemäß § 188 BAO für 2001 - 2004 (Pkt. 1. des Spruches) wegen des unlösbaren rechtlichen Zusammenhanges auch die verbunden ergangenen, neuen Sachbescheide zur Umsatzsteuer sowie zur einheitlichen und gesonderten Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO für 2001 - 2004 vom 13. Februar 2007 ex lege…
…Abs. 1 BAO) das Verfahren in die Lage zurück, in der es sich vor der Aufhebung befunden hat. Die Aufhebung eines aufhebenden Bescheides gemäß § 299 Abs. 1 BAO beseitigt zwingend abgeleitete Bescheide (somit bei unlösbarem rechtlichem Zusammenhang) aus dem Rechtsbestand (Ritz, BAO4, § 289 Tz. 14…
…des angefochtenen Bescheides das Verfahren in die Lage zurück, in der es sich vor der Aufhebung befunden hat. Die Aufhebung eines Bescheides unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz beseitigt zwingend abgeleitete Bescheide (somit bei unlösbarem rechtlichem Zusammenhang) aus dem Rechtsbestand (Ritz, BAO4…
…wurde; solche Rechtsakte gelten infolge der Gestaltungswirkung des aufhebenden Erkenntnisses mit diesem dann als beseitigt, wenn sie mit dem aufgehobenen Bescheid in einem unlösbaren rechtlichen Zusammenhang stehen. Als Folge der Aufhebung durch den Verwaltungsgerichtshof sind somit der Ablaufbescheid und der Aussetzungszinsenbescheid aufzuheben (vgl. Ritz, BAO…
…1) befunden hat. Dadurch wird der vom Aufhebungsbescheid zwingend abgeleitete Sachbescheid (Umsatzsteuer 2002) aus dem Rechtsbestand beseitigt, da dieser wegen des unlösbaren rechtlichen Zusammenhanges seiner Wirksamkeit beraubt wurde (VwGH 11.12.2003, 2003/14/0032). Daher war die Berufung gegen den Umsatzsteuerbescheid 2002 gemäß § 273…
…Erkenntnis vom 24. September 2002, Zl. 2001/14/0203, aufgehobenen Bescheides der Finanzlandesdirektion gesetzt und steht mit Letztgenanntem in einem unlösbaren rechtlichen Zusammenhang. Der Zurückweisungsbescheid ist daher auf Grund des Erkenntnisses .... aus dem Rechtsbestand ausgeschieden (siehe das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 18. März 1994, Zl…
…in die Lage zurück, in der es sich vor seiner Wiederaufnahme befunden hat. Durch die Beseitigung des Wiederaufnahmebescheides wird wegen des unlösbaren rechtlichen Zusammenhanges auch der im wiederaufgenommenen Verfahren erlassene Sachbescheid seiner Wirksamkeit beraubt, weil ohne Wiederaufnahme darf ein solcher nicht ergehen. Wird jener aufgehoben…