Findok · UFS-Entscheidungen
UFSW RV/1453-W/04
Wegfall von Stundungszinsen als Folge der mit rückwirkender Kraft ausgestatteten Gestaltungswirkung eines aufhebenden Erkenntnisses des Verwaltungsgerichtshofes
geltende FassungBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)RV/1453-W/04vom 14.09.2004
Entscheidung in der vom BMF bzw. BFG anonymisiert veröffentlichten Fassung. Wir ergänzen oder verknüpfen keine personenbezogenen Angaben.
Rechtssatz
Die mit rückwirkender Kraft ausgestattete Gestaltungswirkung eines aufhebenden Erkenntnisses des Verwaltungsgerichtshofes bedeutet nicht nur, dass der Rechtszustand zwischen Erlassung des angefochtenen Bescheides und seiner Aufhebung im Nachhinein so zu betrachten ist, als ob der aufgehobene Bescheid von Anfang an nicht erlassen worden wäre, sondern hat auch zur Folge, dass allen Rechtsakten, die während der Geltung des sodann aufgehobenen Bescheides auf dessen Basis gesetzt wurden, im Nachhinein die Rechtsgrundlage entzogen wurde; solche Rechtsakte gelten infolge der Gestaltungswirkung des aufhebenden Erkenntnisses mit diesem dann als beseitigt, wenn sie mit dem aufgehobenen Bescheid in einem unlösbaren rechtlichen Zusammenhang stehen, wie etwa die Verfügung des Ablaufes der Aussetzung der Einhebung gemäß § 212a Abs. 5 Satz 3 BAO (vgl. VwGH 3.8.2004, 99/13/0207).
Wortlaut laut Findok
Berufungsentscheidung
Der unabhängige
Finanzsenat hat über die Berufung des AB, vertreten durch TK, gegen die
Bescheide des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 3. August 1998
betreffend Stundungszinsen entschieden:
Der Berufung
wird stattgegeben.
Die angefochtenen Bescheide
werden aufgehoben.
Entscheidungsgründe
Zur Begründung wird auf das Erkenntnis des
Verwaltungsgerichtshofes vom 3. August 2004, 99/13/0207,
verwiesen.
Es war daher spruchgemäß zu
entscheiden.
Wien, am 14.
September 2004
Normen und Schlagworte
- § 212 Abs. 2 BAO, Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961
- § 212a Abs. 5 BAO, Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961
- § 42 Abs. 3 VwGG, Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985, BGBl. Nr. 10/1985
Gestaltungswirkung eines aufhebenden Erkenntnisses des Verwaltungsgerichtshofesrückwirkende Kraftunlösbaren rechtlichen Zusammenhang
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- UFS-Entscheidungen
- Dokumenttyp
- Berufungsentscheidung - Steuer (Referent)
- Geschäftszahl
- RV/1453-W/04
- Stammnummer
- 11819
- Gültig
- 14.09.2004 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:13
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF