…einen Festsetzungsbescheid gemäß § 201 BAO zu erlassen und nach Abzug der - eben angeführten - auf die ausländischen Betriebsstätten entfallenden Anteile von der unkonsolidierten Bilanzsumme für den in Rede stehenden Zeitraum eine Stabilitätsabgabe iHv EUR 171.677,41 festzusetzen. 6.) Beschwerdebegründend wiederholte die Bf. diesen Antrag auf…
…Teil aus von der Beschwerdeführerin gehaltenen gedeckten Einlagen. § 2 Abs. 2 Z 1 StabAbgG normiere die Kürzung der durchschnittlichen unkonsolidierten Bilanzsumme um die gedeckten Einlagen, um eine Belastung dieser gedeckten Einlagen mit der Bankenabgabe auszuschließen. Da die Beschwerdeführerin verpflichtend (gemäß § 27a BWG) eine auf gedeckte…
…Strittig war in sämtlichen Verfahren, ob Forderungen an das Zentralinstitut, entstanden aus der Erfüllung von Liquiditätshaltungsbestimmungen, von der unkonsolidierten Bilanzsumme abgezogen werden können, weil sie iSd § 2 Abs 2 Z 3a des Stabilitätsabgabegesetzes (StabAbgG) als "Verpflichtungen gegenüber Kreditinstituten, soweit diese aus der Erfüllung des Liquiditätserfordernisses…
…bei ihrem Zentralinstitut A AG hinterlegt habe. Die Bemessungsgrundlage für die Stabilitätsabgabe sei in § 2 Abs 1 und 2 StabAbgG festgelegt. Dabei werde auf die durchschnittliche unkonsolidierte Bilanzsumme abgestellt. Nach dem Wortlaut des Gesetzes seien dann die in § 2 Abs. 2 StabAbgG genannten Beträge abzuziehen…
…für die Zurechnung des übertragenen Vermögens. D.h. der Zuwachs bei der unkonsolidierten Bilanzsumme erfolge in jenem Quartal, in dem die Eintragung ins Firmenbuch erfolgt sei und wirke sich demnach erst ab diesem Zeitpunkt auf die Ermittlung der Bemessungsgrundlage aus. Da die Einbringung der Bankbetriebe…
…ist die durchschnittliche unkonsolidierte Bilanzsumme (§ 2 Abs. 2 StabAbgG) des Kreditinstitutes, vermindert um die in § 2 Abs. 2 StabAbgG genannten Beträge, die Bemessungsgrundlage für die Stabilitätsabgabe. Gemäß § 2 Abs. 2 Z 3a StabAbgG i.d.F. BGBl I 2013/184 ist die Bilanzsumme zu vermindern…
…Abs 1 StabAbgG ist die durchschnittliche unkonsolidierte Bilanzsumme (§ 2 Abs 2 StabAbgG) des Kreditinstitutes, vermindert um die in § 2 Abs 2 StabAbgG genannten Beträge, die Bemessungsgrundlage für die Stabilitätsabgabe. Gemäß § 2 Abs 2 Z 3a StabAbgG ist die Bilanzsumme ab 2015 um Verpflichtungen gegenüber Kreditinstituten…
…ist die durchschnittliche unkonsolidierte Bilanzsumme (§ 2 Abs. 2 StabAbgG) des Kreditinstitutes, vermindert um die in § 2 Abs. 2 StabAbgG genannten Beträge, die Bemessungsgrundlage für die Stabilitätsabgabe. Gemäß § 2 Abs. 2 Z 3a StabAbgG i.d.F. BGBl I 2013/184 ist die Bilanzsumme zu vermindern…
…ist die durchschnittliche unkonsolidierte Bilanzsumme (§ 2 Abs. 2 StabAbgG) des Kreditinstitutes, vermindert um die in § 2 Abs. 2 StabAbgG genannten Beträge, die Bemessungsgrundlage für die Stabilitätsabgabe. Gemäß § 2 Abs. 2 Z 3a StabAbgG i.d.F. BGBl I 2013/184 ist die Bilanzsumme zu vermindern…
…Abs 1 StabAbgG ist die durchschnittliche unkonsolidierte Bilanzsumme (§ 2 Abs 2 StabAbgG) des Kreditinstitutes, vermindert um die in § 2 Abs 2 StabAbgG genannten Beträge, die Bemessungsgrundlage für die Stabilitätsabgabe. Gemäß § 2 Abs 2 Z 3a StabAbgG ist die Bilanzsumme ab 2015 um Verpflichtungen gegenüber Kreditinstituten…
…Abs. 1 StabAbgG ist die durchschnittliche unkonsolidierte Bilanzsumme (§ 2 Abs. 2 StabAbgG) des Kreditinstitutes, vermindert um die in § 2 Abs. 2 StabAbgG genannten Beträge, die Bemessungsgrundlage für die Stabilitätsabgabe. Gemäß § 2 Abs. 2 Z 3a StabAbgG ist die Bilanzsumme zu vermindern um Verpflichtungen gegenüber Kreditinstituten…
…Abs 1 StabAbgG ist die durchschnittliche unkonsolidierte Bilanzsumme (§ 2 Abs 2 StabAbgG) des Kreditinstitutes, vermindert um die in § 2 Abs 2 StabAbgG genannten Beträge, die Bemessungsgrundlage für die Stabilitätsabgabe. Gemäß § 2 Abs 2 Z 3a StabAbgG ist die Bilanzsumme ab 2015 um Verpflichtungen gegenüber Kreditinstituten…
…Abs 1 StabAbgG ist die durchschnittliche unkonsolidierte Bilanzsumme (§ 2 Abs 2 StabAbgG) des Kreditinstitutes, vermindert um die in § 2 Abs 2 StabAbgG genannten Beträge, die Bemessungsgrundlage für die Stabilitätsabgabe. Gemäß § 2 Abs 2 Z 3a StabAbgG ist die Bilanzsumme ab 2015 um Verpflichtungen gegenüber Kreditinstituten…
…ist die durchschnittliche unkonsolidierte Bilanzsumme (§ 2 Abs. 2 StabAbgG) des Kreditinstitutes, vermindert um die in § 2 Abs. 2 StabAbgG genannten Beträge, die Bemessungsgrundlage für die Stabilitätsabgabe. Gemäß § 2 Abs. 2 Z 3a StabAbgG i.d.F. BGBl I 2013/184 ist die Bilanzsumme zu vermindern…
…Behörde statt und hob das angefochtene Erkenntnis wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit auf. Begründend führt der VwGH auf das Wesentliche zusammengefasst aus: Bemessungsgrundlage für die Stabilitätsabgabe ist nach § 2 Abs 1 StabAbgG die durchschnittliche unkonsolidierte Bilanzsumme des Kreditinstituts, vermindert um die in Abs 2 genannten Beträge. Nach …
…1 bis 3 StabAbgG und § 2 Abs 1 StabAbgG insoweit ein untrennbarer Zusammenhang besteht, als § 2 Abs 1 StabAbgG anordnet, dass als Bemessungsgrundlage für die Stabilitätsabgabe die durchschnittliche unkonsolidierte Bilanzsumme des Kreditinstituts, vermindert um die in § 2 Abs 2 StabAbgG genannten Beträge, heranzuziehen ist, wobei …
…und Anträge Sachverhalt: Das geprüfte Finanzinstitut zog im Zeitraum 2017 bis 2022 (Prüfungszeitraum 2018-2020) die jeweils in der Bilanz ausgewiesene Forderung an das Zentralinstitut, entstanden aus der Erfüllung von Liquiditätshaltungsbestimmungen, von der durchschnittlich unkonsolidierten Bilanzsumme iSd § 2 Abs. 2 Z 3a StabAbG (bis 2015 …
…Abs. 1 StabAbgG ist die durchschnittliche unkonsolidierte Bilanzsumme (§ 2 Abs. 2 StabAbgG) des Kreditinstitutes, vermindert um die in § 2 Abs. 2 StabAbgG genannten Beträge, die Bemessungsgrundlage für die Stabilitätsabgabe. Gemäß § 2 Abs. 2 Z 3a StabAbgG ist die Bilanzsumme zu vermindern um Verpflichtungen gegenüber Kreditinstituten…
…ist (Hammerl, RdW 2018/447). Interessant scheint in diesem Zusammenhang, dass diese Sonderzahlung ähnlich wie die Stabilitätsabgabe 2011 bis 2013 auf die durchschnittliche unkonsolidierte Bilanzsumme jenes Geschäftsjahres aufbaut, das im Jahr 2015 endet. Auffällig ist nach Ansicht des erkennenden Senats darüber hinaus, dass trotz des…
…beschwerdeführenden Gesellschaft in Kritik gezogen worden sei, dass die Stabilitätsabgabe nach § 2 Abs. 1 StabAbgG für die Jahre 2011 bis 2013 an die durchschnittliche unkonsolidierte Bilanzsumme jenes Geschäftsjahre anknüpfe, das im Jahr 2010 endete, gebe der VfGH zu bedenken, dass das bloße Vertrauen auf den…