…für außenstehende Dritte erkennbar sein. Klarer, eindeutiger und zweifelsfreier Inhalt Zwar ist bei zweifelhaftem Vertragsinhalt der behaupteten Vereinbarung die Anerkennung nicht generell zu versagen, doch gilt die allgemeine Beweisregel, dass bei unklaren Rechtsgestaltungen der sich auf sie Berufende zu ihrer Aufklärung besonders beizutragen hat (Ruppe…
…einer auf einem wirtschaftlichen Gehalt beruhenden Beziehung von einer familienhaften vorliegen, wobei unklare Vereinbarungen zu Lasten des Steuerpflichtigen gehen (vgl. VwGH 23.5.1978, 1943/77, 2557/77). Zur Aufklärung einer unklaren Vertragsgestaltung hat somit derjenige beizutragen, der sich darauf beruft (VwGH 29.6.1995…
…Publizität ausgegangen werden. Was den Inhalt einer Vereinbarung zwischen Körperschaft und Anteilseigner betrifft, ist erforderlich, dass die für deren Zustandekommen wesentlichen Bestandteile mit genügender Deutlichkeit fixiert sein müssen (VwGH 4. 10. 1983, 83/14/0034). Unklare Vereinbarungen gehen somit zu Lasten der Körperschaft (VwGH 23…
…berechtigte Zweifel am wahren wirtschaftlichen Gehalt der vertraglichen Vereinbarung. Gerade unter Bedachtnahme auf die Möglichkeit der familienhaften Natur von Verträgen zwischen nahen Angehörigen ist eine klare und eindeutige Abgrenzung einer auf einem wirtschaftlichen Grund basierenden Vereinbarung nötig und gehen unklare Vereinbarungen zu Lasten des Steuerpflichtigen…
…der sich auf die unklare Vereinbarung beruft, andererseits er diese gegen sich gelten lassen muss (zB VwGH 17.8.1994, 93/15/0205 mwN; Jakom/Lenneis, EStG, 2012, § 4 Rz 333 mwN). Neben der grundsätzlichen Qualität der vertraglichen Vereinbarungen zwischen nahen Angehörigen muss überdies auch…
…. u. andererseits privat (familienhaft) motivierten Beziehungen/Transaktionen geben, wobei unklare Vereinbarungen zu Lasten d. Steuerpflichtigen gehen. Aus o.a. Gründen waren die Ausgaben f. die Ordinationsmiete nicht als abzugsfähig anzuerkennen. Sohin war spruchgemäß zu entscheiden." Am 13. Juli 2001 wurden sodann die Einkommensteuerbescheide 1998 und…
…zu erbringenden Leistung (insbesondere an den Wochenenden und in den Abendstunden) im Unklaren zu sein. 37.5. Auch der Einwand des Bf., er sei davon ausgegangen, dass die seinerzeitigen schriftlichen Vereinbarungen betreffend die gemeinsam mit seiner Gattin in Form einer GesbR betriebenen Praxis auch für…
… VwGH 25.10.1994, 94/14/0067). Von unklaren Darlehensbedingungen ist demnach etwa dann auszugehen, wenn jahrelang keine Zinsen verrechnet sowie keine Rückzahlungen vorgenommen wurden und keine Vereinbarung über die Besicherung erfolgte (vgl. EStR 2000, Rz 1215). Nach Lehre und Rechtsprechung stellt die Rückzahlungsverpflichtung u…
…14/0151; VwGH 25.10.1994, 94/14/0067). Von unklaren Darlehensbedingungen ist demnach etwa dann auszugehen, wenn jahrelang keine Zinsen verrechnet sowie keine Rückzahlungen vorgenommen wurden und keine Vereinbarung über die Besicherung erfolgte (VwGH 10.2.1982, 81/13/0094, 82/13/0002, 82…
…Zur Aufklärung einer unklaren Vertragsgestaltung hat somit derjenige beizutragen, der sich darauf beruft (vgl. VwGH 23.5.1978, 1943/77, 2557/77; EStR 2000, Rz 1137; Wiesner/Grabner/Wanke, MSA EStG 12. EL § 4 Anm. 70). c) Fremdüblichkeit: Die Vereinbarung muss schließlich einem Fremdvergleich standhalten…
…können, muss eine klare und eindeutige Abgrenzung einer auf einem wirtschaftlichen Gehalt beruhenden Beziehung von einer familienhaften vorliegen, wobei unklare Vereinbarungen zu Lasten des Steuerpflichtigen gehen (Knechtl/Winkler/Unger in Wiesner/Grabner/Knechtl/Wanke (Hrsg) EStG § 4 Anm 70). Helfen Familienmitglieder bei Angehörigen mit, dann…
…Tätigkeitsaufzeichnungen fehlten gänzlich. 8. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes gilt betreffend den als Anerkennungskriterium erforderlichen klaren und eindeutigen Inhalt die Regel, dass bei unklaren Vertragsgestaltungen derjenige zur Aufklärung beizutragen hat, der sich auf die unklare Vereinbarung beruft (vgl. VwGH 31.07.2012, 2008/13/0193…
…Beklagten selbst zu der von ihm behaupteten Vereinbarung, dass ***Bf1*** sein Abtretungsanbot nur unter bestimmten Umständen annehmen dürfe, waren widersprüchlich. … Tatsächlich scheint es höchst unwahrscheinlich, dass erfahrene Geschäftsleute wie jedenfalls ***GS*** (vgl. Beilage ./I) und wohl auch ***Bf1*** eine solch unklare Vereinbarung getroffen hätten…
…Hinblick darauf, dass Beziehungen zwischen nahen Angehörigen auch familienhafter Natur sein können, muss eine klare und eindeutige Abgrenzung einer auf einem wirtschaftlichen Gehalt beruhenden Beziehung von einer familienhaften vorliegen, wobei unklare Vereinbarungen zu Lasten des Steuerpflichtigen gehen (vgl. Wiesner/Grabner/Wanke, MSA EStG 12. EL…
…auch objektiv tragfähige Vereinbarungen enthalten, die eine klare Abgrenzung zwischen der steuerlichen Sphäre der Einkommenserzielung und der steuerlich unbeachtlichen Sphäre der Einkommensverwendung ermöglichen. Hinsichtlich des als Anerkennungskriterium erforderlichen klaren und eindeutigen Inhaltes einer Vereinbarung zwischen nahen Angehörigen gilt die Regel, dass bei unklaren Vertragsgestaltungen derjenige…
…dass bei zweifelhaftem Vertragsinhalt der behaupteten Vereinbarung die Anerkennung generell zu versagen ist, doch gilt die allgemeine Beweisregel, dass bei unklaren Rechtsgestaltungen der sich auf sie Berufende zu ihrer Aufklärung besonders beizutragen hat und diese zu Lasten des Steuerpflichtigen gehen (Doralt/Toifl in Doralt/Kirchmayr…
…Zweifel ausschließenden Inhalt“ der Vereinbarungen keine Rede sein. In Hinblick darauf, dass Beziehungen zwischen nahen Angehörigen auch familienhafter Natur sein können, muss eine klare und eindeutige Abgrenzung einer auf einem wirtschaftlichen Gehalt beruhenden Beziehung von einer familienhaften vorliegen, wobei unklare Vereinbarungen zu Lasten des Steuerpflichtigen…
…einer auf einem wirtschaftlichen Gehalt beruhenden Beziehung von einer familienhaften vorliegen, wobei unklare Vereinbarungen zu Lasten des Steuerpflichtigen gehen (vgl. Knechtl in Wiesner/Grabner/Wanke [Hrsg.], EStG § 4 Anm. 70). Zur Aufklärung einer unklaren Vertragsgestaltung hat somit derjenige beizutragen, der sich darauf beruft (VwGH 29…
…In Hinblick darauf, dass Beziehungen zwischen nahen Angehörigen auch familienhafter Natur sein können, muss eine klare und eindeutige Abgrenzung einer auf einem wirtschaftlichen Gehalt beruhenden Beziehung von einer familienhaften vorliegen, wobei unklare Vereinbarungen zu Lasten des Steuerpflichtigen gehen (vgl. VwGH 23. Mai 1978, 1943/77…
…Betreffend den als Anerkennungskriterium erforderlichen klaren und eindeutigen Inhalt gilt die Regel, dass bei unklaren Vertragsgestaltungen derjenige zur Aufklärung beizutragen hat, der sich auf die unklare Vereinbarung beruft (29.9.2010, 2007/13/0054). Der behauptete Darlehensvertrag kann wie sich unzweifelhaft aus der o.a…