…erklärte, ein auf das Konto Gesellschafterdarlehen einbezahlter Betrag von 33.000,00 € stamme aus der Einlösung eines bei der Bank hinterlegten Sparbuches, ohne dieses vorzulegen bzw. weitere Einzahlungen zu erklären (ungeklärter Saldo laut Prüferin 95.000,00 €), wird nunmehr vorgebracht, der Bf. habe…
…dass für die Zurechnung der von B getätigten Einlagen zu den von der Bw. erwirtschafteten Umsätzen und Gewinnen aus dem Grunde ungeklärter Herkunft der für die Einlagen verwendeten Mittel die Frage entscheidend sei, ob B über die Mittel für die getätigten Einlagen tatsächlich verfügt habe…
…Körperschaftsteuerverfahrens 1994 ( analog den beiden anderen Streitjahren ) mit der Zurechnung des Sicherheitszuschlages iHv 10 % des Umsatzes für 1994 infolge der ungeklärten Mittelherkunft für die durch den Gesellschafter B in die Bw getätigten Bareinlagen. Aus den oben angeführten Gründen wurde der Berufung hinsichtlich dieser Streitpunkte vollinhaltlich…
…€ 64.783,00 ergebe sich eine nicht nachgewiesene Mittelherkunft in Höhe von € 218.512,00. Von der BP werde ein Betrag von € 131.107,20 als glaubhaft gemacht anerkannt, weshalb sich eine ungeklärte Mittelherkunft in Höhe von rund S 750.000,00…
…der BP konnten diese Differenzen trotz mehrmaliger Aufforderung über Monate hinweg, nicht schlüssig aufgeklärt werden. Auch in der Berufung selbst gibt es darüber keine verwertbaren Angaben. Ein weiterer Punkt der zur Schätzung Anlass gab war die ungeklärte Mittelherkunft von Gesellschaftereinlagen in die GmbH (117. 000. -)…
…48.000,00 Euro für den Verkauf erhalten hätte – was vom Bf nicht glaubhaft gemacht werden konnte, wäre noch immer die restliche Mittelherkunft ungeklärt. Zum Vorbringen des Bf, er haben den restlichen Betrag angespart ist Folgendes zu sagen: Selbst wenn man von einer sparsamen Lebensführung…
…und konkret für die Jahre 1996 und 1997 in Punkt 3.2.1443. BE und in Punkt 3.2.1.4.4.4. BE (ungeklärte Mittelherkunft) gezogen. Damit enthält der angefochtene Bescheid eindeutige und ausdrückliche Feststellungen zum Vorliegen einer Abgabenhinterziehung. Aus der Begründung ergibt sich…
…90.900,00 (€ 6.605,96) und um die Einlagen auf dem Verrechnungskonto B. (ungeklärte Mittelherkunft) in Höhe von S 262.500,00 (€ 19.076,62) erhöht. Der Vorsteuerbetrag laut Saldenliste wurde gewährt. Die Entgelte laut Saldenliste 1996 wurden um einen Sicherheitszuschlag in…
…lässt sich, soweit es überhaupt lesbar ist, nicht einmal ein Zeitraum erkennen über den es irgendeinen Informationsgehalt geben soll. … Bei objektiver Betrachtung und rechtlicher Würdigung des vorliegenden Sachverhalts (nicht Erfassung eines Warenverkaufs, weiterhin ungeklärte Mittelherkunft der Bareinlagen bzw. Lebenshaltungskosten, Buchung eines Kassaausganges, der tatsächlich…
…498 | Schätzungsergebnis | 499 | Gesamtinvestitionen | 499 | Keine Kürzung durch Hinzuschätzungen | 499 | Kreditzinsen | 500 | Ungeklärte Mittelherkunft im Umfang von 51,73% | 500 | Anwendung des Prozentsatzes auf die Neudotierungen | 500 | Keine geänderte Antragstellung in Bezug…
…der Geldflussrechnung beim Finanzierungsbedarf zu berücksichtigen und erhöht diesen entgegen der Ansicht des Finanzamts. Ungeklärte Mittelherkunft im Umfang von 51,73% der Bauleistungen Die nach Ansicht des BFG ungeklärte Mittelherkunft für die Finanzierung der behaupteten Aufwendungen für Bauleistungen im Beschwerdezeitraum beträgt daher unverändert zu Zeile…
…unüblich hohe Anzahl von Tagen, an denen die ca. 50 % der Taxis keine Einnahmen erzielten, ungeklärte Mittelherkunft ‚ der Bareinlagen) sowie den Angaben des Zweitangeklagten selbst, wonach das Unternehmen durchschnittlich 15 bis 17 Fahrzeuge hatte und ca. 20 Fahrer im Monat beschäftigte (ON 3, AS 281)…
…Barausgaben zur Verfügung gestanden wäre, tatsächlich dafür aber nicht verwendet worden war. Um diesen Wert erhöht sich die ungeklärte Mittelherkunft für die 2001 verbuchten Barausgaben somit auf insgesamt 245.948,- S. Die rechnerische Nachvollziehung der zwischen 1. Jänner und 31. Dezember 2001 verbuchten Bargeschäfte ergibt…
…Die Bp storniert die offene Verbindlichkeit und erhöht den Gewinn entsprechend, da es sich um eine ungeklärte Mittelherkunft handelt und somit angenommen werden muss, dass diese Beträge an der Buchhaltung vorbei erwirtschaftet wurden. | | 2003 | Gewinnauswirkung | 34.600,00 | USt Nachforderung…
…Bw. das Finanzamt bezüglich der Vorlage sämtlicher Belege und Aufklärung offener Fragen, insbesondere der ungeklärten Mittelherkunft, um telefonische Terminvereinbarung. Ab diesem Zeitpunkt stellt sich - wie aus der Aktenlage ersichtlich ist - der weitere Verfahrensablauf wie folgt dar: 1) Anruf des damaligen steuerlichen Vertreters am 27. November…
…unter Mitwirkung der steuerlichen Vertreterin des Bw erfolgt sei. Die Gründe für die Zuschätzung seien das Nichtaufbewahren der Registrierkassastreifen, die ungeklärte Mittelherkunft der mtl. Annuitäten im Zusammenhang mit dem Kauf eines Einfamilienhauses und das Nichtaufklären der Kalkulationsdifferenz. Es sei in der Berufungsschrift erstmals behauptet worden…
…des Endsaldos des Bankkontos in der Buchhaltung, Nichterfassung von Privatentnahmen und privaten Bankbewegungen, die über die Geschäftskonten liefen, ungeklärte Scheckgutschrift und Mittelherkunft, nicht erklärte Einnahmen, intransparente Geschäftsfälle). Der von der steuerlichen Vertretung erhobene Vorwurf der Willkür würde sich, sowohl was die Berechtigung zur Verhängung eines…
…Da die Mittelherkunft nicht aufgeklärt worden sei, seien die Erlöse für 1997 um S 31.234,23 und für 1998 um S 309.963,25 erhöht worden. Darüber hinaus stellte der ungeklärte Vermögenszuwachs jeweils eine verdeckte Gewinnausschüttung an die Gesellschafter dar und sei diese dem…
…Mittelherkunft übermittelt worden sei. Dazu wäre im Rahmen der Außenprüfung fesgestellt worden, dass der Nachweis bzw. die Glaubhaftmachung der Herkunft der Geldmittel mit Sparbüchern, welche vor 10 bis 14 Jahren aufgelöst wurden, nicht erfolgt sei. Die Gewinnausschüttungen seien aber berücksichtigt worden, woraus sich ein ungeklärter…
…ging der Betriebsprüfer hinsichtlich dieser Privateinlagen davon aus, dass die Mittelherkunft glaubhaft sei. Die Herkunft der verbleibenden Privateinlagen im Prüfungszeitraum sowie die Bestreitung des Lebensunterhaltes sei seitens des Beschwerdeführers nicht nachgewiesen worden. Der Betriebsprüfer gelangte abschließend zu der rechtlichen Würdigung, dass die nicht aufgeklärten Privateinlagen…