…4 - 6 zu § 5). Wird für den Ankauf verschiedener Wirtschaftsgüter, insbesondere von unbeweglichen Sachen einerseits und von beweglichen Sachen andererseits ein einheitlicher Gesamtkaufpreis vereinbart, so gehören die Teile des Kaufpreises zu der der Steuer unterliegenden Gegenleistung, die für den Erwerb des Grundstückes und für das…
…nach dem Gesetz oder dem Willen des Eigentümers zum fortdauernden Gebrauch der Hauptsache bestimmt sind und zu diesem Zweck mit der Hauptsache in Verbindung gebracht werden. Damit wird dieses auch für die Grunderwerbsteuer zum Grundstück gerechnet und als unbewegliche Sache behandelt. Dasselbe gilt für Bestandteile…
…nach dem Gesetz oder dem Willen des Eigentümers zum fortdauernden Gebrauch der Hauptsache bestimmt sind und zu diesem Zweck mit der Hauptsache in Verbindung gebracht werden. Damit wird dieses auch für die Grunderwerbsteuer zum Grundstück gerechnet und als unbewegliche Sache behandelt. Dasselbe gilt für Bestandteile…
…4 - 6 zu § 5). Wird für den Ankauf verschiedener Wirtschaftsgüter, insbesondere von unbeweglichen Sachen einerseits und von beweglichen Sachen andererseits ein einheitlicher Gesamtkaufpreis vereinbart, so gehören die Teile des Kaufpreises zu der der Steuer unterliegenden Gegenleistung, die für den Erwerb des Grundstückes und für das…
…4 - 6 zu § 5). Wird für den Ankauf verschiedener Wirtschaftsgüter, insbesondere von unbeweglichen Sachen einerseits und von beweglichen Sachen andererseits ein einheitlicher Gesamtkaufpreis vereinbart, so gehören die Teile des Kaufpreises zu der der Steuer unterliegenden Gegenleistung, die für den Erwerb des Grundstückes und für das…
…4 - 6 zu § 5). Wird für den Ankauf verschiedener Wirtschaftsgüter, insbesondere von unbeweglichen Sachen einerseits und von beweglichen Sachen andererseits ein einheitlicher Gesamtkaufpreis vereinbart, so gehören die Teile des Kaufpreises zu der der Steuer unterliegenden Gegenleistung, die für den Erwerb des Grundstückes und für das…
…3 B-VG) zu verstehen. Unter einer Sache versteht § 285 ABGB alles, was von der Person verschieden ist, und zum Gebrauch des Menschen dient. § 16 Abs. 2 Z 1 lit. a GebG ist dabei sowohl auf bewegliche als auch auf unbewegliche Sachen anwendbar (vgl. Fellner…
…Entgeltlichkeit vorliegt, hingegen, wenn der Vermögensmehrung beim Erwerber eine Vermögensminderung beim Zuwendenden gegenübersteht, eine freigebige Zuwendung vorliegt. Im gegenständlichen Fall übergab die Übergeberin bewegliche und unbewegliche Sachen und wurde dafür von den Schulden befreit. Bei ihr liegt jedenfalls keine Vermögensminderung vor. Die Bw. bekam das…
…für den Erwerb des Grundstückes und für das Zugehör zu demselben bezahlt werden. Angaben und Vereinbarungen der Vertragsparteien über die Bewertung jeweils der unbeweglichen und beweglichen Sachen sind für die Abgabenbehörde nicht bindend; die Aufteilung des Gesamtentgeltes ist nicht allein dem Gutdünken des Steuerpflichtigen überlassen…
…für den Erwerb des Grundstückes und für das Zugehör zu demselben bezahlt werden. Angaben und Vereinbarungen der Vertragsparteien über die Bewertung jeweils der unbeweglichen und beweglichen Sachen sind für die Abgabenbehörde nicht bindend; die Aufteilung des Gesamtentgeltes ist nicht allein dem Gutdünken des Steuerpflichtigen überlassen…
…dem Besitze einer unbeweglichen Sache verbunden oder durch Gesetz für eine unbewegliche Sache erklärt sind (§ 298 ABGB). Bei einem Fischereirecht an einem fremden Gewässer, das - wie im vorliegenden Fall - mit dem Eigentum an Liegenschaften verbunden ist, handelt es sich hiernach um eine unbewegliche Sache (OGH…
…ausgestaltet sind (VwGH 5.8.1993, 88/14/0060). Eine Differenzierung in Grund und Boden einerseits und Gebäude andererseits kann nicht vorgenommen werden, da es sich bei dem Gebäude um eine unbewegliche Sache im Sinne des §297 ABGB handelt, welche auf dem Grund und Boden…
…Alle Eintragungen gegen den Bauberechtigten sind in dieser Einlage zu vollziehen. § 6 (1) Das Baurecht gilt als unbewegliche Sache, das auf Grund des Baurechtes erworbene oder hergestellte Bauwerk als Zugehör des Baurechtes. (2) Dem Bauberechtigten stehen am Bauwerk die Rechte des Eigentümers und an dem…
…Handelsvertreter sei, wer von einem anderen (im Folgenden "Unternehmer" genannt) mit der Vermittlung oder dem Abschluss von Geschäften, ausgenommen über unbewegliche Sachen, in dessen Namen und für dessen Rechnung ständig betraut sei und diese Tätigkeit selbstständig und gewerbsmäßig ausübe. Die Beschreibung des Handelsvertreters im Handelsvertretergesetz…
…Patentregister, eingetragen sind. Die Finanzverwaltung (vgl GebR Rz 466) vertritt die Auffassung, dass Sachen iSd § 16 GebG nur körperliche, bewegliche oder unbewegliche Sachen sind, während unkörperliche Sachen (Rechte, Forderungen) nur dann Sachen iSd § 16 GebG sind, wenn sie in einem inländischen öffentlichen Buch (zB Grundbuch…
…Wirksamkeit der Zurechnungsregeln erfüllt seien, dann sei das Treugut dem Treugeber zuzurechnen, gleichgültig ob es sich um körperliche oder unkörperliche, bewegliche oder unbewegliche Sachen handle, ob es sich um Einzelsachen oder Gesamtsachen, ob es sich um Beteiligungen an Personengesellschaften oder Kapitalgesellschaften, an echten oder unechten…
…des "Zubehörs" - der Küchenblock samt Schränken, die Holzwandvertäfelung, Kachelofen und Ofenbank als Zubehör und damit unbewegliche Sachen beurteilt. Mit Antrag vom 7. Juni 2005 wurde die Vorlage der Berufung zur Entscheidung durch den UFS begehrt und vorgebracht, die Bw könne mit einfachem Hausverstand nicht nachvollziehen…
…4 - 6 zu § 5). Wird für den Ankauf verschiedener Wirtschaftsgüter, insbesondere von unbeweglichen Sachen einerseits und von beweglichen Sachen andererseits ein einheitlicher Gesamtkaufpreis vereinbart, so gehören die Teile des Kaufpreises zu der der Steuer unterliegenden Gegenleistung, die für den Erwerb des Grundstückes und für das…
…geldwerten Vorteiles" vergleichbar sei [Gaier, GebG 4, § 33 TP 17, Rz 46]. Der Begriff "geldwerter Vorteil" umfasse alle Güter, also bewegliche und unbewegliche Sachen, Rechts und sonstige Vorteile, deren Wert sich in Geld ausdrücken lasse; - zu Punkt 3., dass die §§ 16 Abs.5 und 33…
…nach dem Gesetz oder dem Willen des Eigentümers zum fortdauernden Gebrauch der Hauptsache bestimmt sind und zu diesem Zweck mit der Hauptsache in Verbindung gebracht werden. Damit wird dieses auch für die Grunderwerbsteuer zum Grundstück gerechnet und als unbewegliche Sache behandelt. Dasselbe gilt für Bestandteile…