…BAO-Kommentar², § 92 Tz. 7). Aus der Begründung des angefochtenen Bescheides geht eindeutig hervor, dass die Mutwillensstrafe in Zusammenhang mit den unbegründeten Fristverlängerungsansuchen vom 6. Juni 2004, 20. Juli 2004 und 10. August 2004 steht, welche der Berufungswerber im Feststellungsverfahren betreffend F. beim Finanzamt eingebracht…
…BAO-Kommentar², § 92 Tz. 7). Aus der Begründung des angefochtenen Bescheides geht eindeutig hervor, dass die Mutwillensstrafe in Zusammenhang mit den unbegründeten Fristverlängerungsansuchen vom 2. Juni 2004, 20. Juli 2004 und 10. August 2004 steht, welche der Berufungswerber im Feststellungsverfahren betreffendF. (StNr.: xxx/xxxx) beim…
…BAO-Kommentar², § 92 Tz. 7). Aus der Begründung des angefochtenen Bescheides geht eindeutig hervor, dass die Mutwillensstrafe in Zusammenhang mit den unbegründeten Fristverlängerungsansuchen vom 6. Juni 2004, 20. Juli 2004 und 10. August 2004 steht, welche der Berufungswerber im Feststellungsverfahren betreffendF. (StNr.: xxx/xxxx) beim…
…aber vor Verschleppung der Sache schützen (vgl. Ritz, BAO-Kommentar², § 112a Tz. 2). Im gegenständlichen Fall wurden wiederholt unbegründete Fristverlängerungsansuchen betreffend einer Rechtsmittelfrist eingebracht. Gemäß § 250 Abs. 1 lit. c BAO hat eine Berufung zu enthalten, welche Änderungen beantragt werden. Weiters hat eine Berufung gemäß …
…am betreffend Umsatzsteuer für die Jahre 2006 und 2007 am 24. April 2012 entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Die im Berufungszeitraum in Deutschland gelebt habende, rechtsfreundlich vertreten gewesene Berufungswerberin (Bw.) erzielte in Österreich Einkünfte aus der Vermietung…
…Zurückweisung eines Antrages auf Fristverlängerung zur Einbringung einer Bescheidbeschwerde, Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig…
…Hinsichtlich der Beschwerde gegen den Umsatzsteuerbescheid 2008 wird die Beschwerde gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. III. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art 133 Abs 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Beschluss Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter…
…209,44 ausweist. Der Bescheid über die Wiederaufnahme des Verfahrens der Einkommensteuer wurde nicht bekämpft und erwuchs in Rechtskraft. In der gegen die drei anderen Bescheide erhobenen Berufung rügteder steuerliche Vertreter im Hinblick auf die Einkommensteuer vor allem die "undifferenzierte" und unbegründete Behandlung der Entschädigungszahlung…
…Aufgabe und Verantwortung der Behörde. Die Beschwerde sei daher, bis auf die teilweise Stattgabe bezüglich zur Tz 12, als unbegründet abzuweisen. Die Gewinnfreibeträge seien angepasst worden. Mit Schreiben vom 12.07.2019 brachte der Bf. durch seinen steuerlichen Vertreter den Antrag auf Entscheidung durch das…
…keine Auswirkung mehr hatte. Stellungnahme Dr. B. vom 1.7.2019 (Auszug Seite 7). "30.10.2017: Nachricht vom Steuerberater, dass noch Unterlagen von mir für Veranlagungszeitraum 2015 erforderlich (offenbar wurde unbegründete Beschwerde eingelegt, was aber vom Steuerberater nicht, vielmehr erst nach Betriebsprüfung, mitgeteilt wurde…
…Erläuterung geblieben sind. Die im Bescheid angeführten Begründung reicht somit keinesfalls aus. Mangels konkreter Vorwürfe liegt eine willkürliche und unbegründete Kürzung von Betriebsaufwendungen vor. Auch dieser Bescheid ist somit rechtswidrig ergangen und aufzuheben. Sowohl der Umsatzsteuerbescheid 2014 als auch der Feststellungsbescheid 2014 wurden gemäß § 200…
…Umsatz- und Einkommensteuer 2008 werden abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe dieser Abgaben sind den angeschlossenen Berechnungsblättern zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Spruches. Die Berufung/Beschwerde hinsichtlich Umsatz- und Einkommensteuer 2009 wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art…
…üble Nachrede im Zusammenhang mit der Erfüllung der Aufgaben des Beamten begründet nicht den Anschein einer Voreingenommenheit (VwGH 19.02.1992, 91/14/0216). Unbegründete Vorwürfe (zB Dienstaufsichtsbeschwerden) gegen den Organwalter werden allein idR noch nicht zur Befangenheit führen (OGH 26.06.1974, 1Ob108/74…
…erster Instanz vom 26. Mai 2011, StrNr. 1, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Aus Anlass der Beschwerde wird aber der erste Satz des Spruches des angefochtenen Bescheides berichtigt. Dieser hat wie folgt zu lauten: Dkfm. AB ist schuldig, er hat im…
…dass ein Fristverlängerungsansuchen zur Einreichung des Vergütungsantrages gestellt worden sei, folgt, wäre der Vorschrift des § 134 Abs. 2 BAO nicht Genüge getan, weil einer Ermessensentscheidung iSd genannten Bestimmung nur ein "begründeter Antrag" zugänglich ist. Das vorliegende Ersuchen um Fristerstreckung enthält aber keine Begründung. Unbegründete Anträge…
Beschluss aufschiebende Wirkung Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***Ri*** in der Revisionssache ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** vertreten durch Zacherl Schallaböck Proksch Manak Kraft Rechtsanwälte GmbH, Teinfaltstraße 8/5.01, 1010 Wien, über den Antrag des Revisionswerbers vom 20.11.2023, der erhobenen außerordentlichen Revision vom…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den RichterRi in der Finanzstrafsache gegen Herrn ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Mag. Elfriede Sixt, Eichenstraße 28, 2102 Bisamberg, wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über den Antrag des Beschuldigten vom 27…
…Dem kam das FAÖ mit Vorlagebericht vom 23. Dezember 2024 nach, womit das Bundesfinanzgericht zuständig wurde. Dem Vorlageantrag gingen insgesamt 11 jeweils via FinanzOnline eingebrachte Fristverlängerungsansuchen voraus. Über die ersten 10 Anträge (vgl. OZ 11) sprach das FAÖ nicht bescheidmäßig ab und gewährte sie damit…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Markus Knechtl LL.M. in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ***Steuerberater***, ***Steuerberater-Adr***, betreffend Fristsetzungsantrag vom 2.4.2026 zur Steuernummer ***BF1StNr3*** beschlossen: I. Der Fristsetzungsantrag wird gemäß § 30a Abs 1 VwGG iVm § 30a Abs…
Nachdem wir uns jahrelang mit der unwahren Behauptung des Herrn ***15*** aus ***16*** auseinandersetzen mussten, wonach Beratungsleistungen in der Burg ***17***, ***12*** an die Firma ***14*** erbracht wurden und das Gericht dieser unzutreffenden Sichtweise endlich eine klare Absage erteilt hat, sehen wir uns nun mit…