…Haushaltsführung vorlägen. Dies sei dann der Fall, wenn dem Erwerbstätigen eine Wohnsitzverlegung in übliche Entfernung vom Ort der Erwerbstätigkeit nicht zugemutet werden könne. Bei Nichtvorliegen der Voraussetzungen einer auf Dauer angelegten doppelten Haushaltsführung könnten die Familienheimfahrtskostern nur vorübergehend als Werbungskosten geltend gemacht werden, wobei als…
…zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen geleistet werden oder den Steuerpflichtigen unfreiwillig treffen und nicht unter ein steuerliches Abzugsverbot fallen. Die Beibehaltung des Familienwohnsitzes ist aus der Sicht einer Erwerbstätigkeit, die in unüblicher Entfernung von diesem Wohnsitz ausgeübt wird, niemals durch die Erwerbstätigkeit, sondern…
Nach den Feststellungen des Unabhängigen Finanzsenates, soweit er diese anhand der ihm vorgelegten, vom Bw beigebrachten Unterlagen und Nachweise- diesbezüglich wird auf den Grundsatz verwiesen, dass der Nachweis bzw. die Glaubhaftmachung der Umstände, auf die sich die Abgabenbegünstigung gründet, grundsätzlich Sache des Steuerpflichtigen ist (vgl…
…der doppelten Haushaltsführung gilt allgemein, dass die Beibehaltung des Familienwohnsitzes aus der Sicht einer Erwerbstätigkeit, die in unüblichen Entfernung von diesem Wohnsitz ausgeübt wird, niemals durch die Erwerbstätigkeit selbst und damit auch nicht durch eine allenfalls hohe Fluktuation in dieser Tätigkeit, sondern immer durch Umstände…
…2000/13/0083, mwN) ist es Sache des Steuerpflichtigen, der die Beibehaltung des in unüblicher Entfernung vom Beschäftigungsort gelegenen Familienwohnsitzes als beruflich veranlasst geltend macht, der Abgabenbehörde die Gründe zu nennen, aus denen er die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Ort der Beschäftigung als unzumutbar…
…2000/13/0083, mwN) ist es Sache des Steuerpflichtigen, der die Beibehaltung des in unüblicher Entfernung vom Beschäftigungsort gelegenen Familienwohnsitzes als beruflich veranlasst geltend macht, der Abgabenbehörde die Gründe zu nennen, aus denen er die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Ort der Beschäftigung als unzumutbar…
…die Voraussetzungen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung vorliegen. Wie der Verwaltungsgerichtshof schon wiederholt ausgesprochen hat, ist die dauernde Beibehaltung des Familienwohnsitzes aus der Sicht einer Erwerbstätigkeit, die in unüblicher Entfernung von diesem Wohnsitz ausgeübt wird, niemals durch die Erwerbstätigkeit, sondern immer durch die Umstände veranlasst…
…sei, eine "fremdübliche" Form der Abrechnung vorzulegen. Die Wohnung in Wien beizubehalten sei für den neuen Job ab ***32***.2013 notwendig gewesen. Die unübliche Entfernung des Arbeitsortes vom Familienwohnsitz sei aus seiner Sicht vorübergehend gewesen, da er ja eine Versetzung nach Oberösterreich angestrebt habe, was…
…Wegverlegungsfällen" gefolgt sei, geht nach Ansicht der Referentin schon deshalb ins Leere, weil es im gegenständlichen Fall nicht um die Wegverlegung des Familienwohnsitzes (noch dazu in unübliche Entfernung zum Beschäftigungsort) vom Beschäftigungsort geht. Im gegenständlichen Fall wurde der Familienwohnsitz in A. weiter aufrechterhalten und ein…
…Familienwohnsitz aufhielten und in welchem persönlichen Verhältnis diese zum Beschwerdeführer stünden. Weiter erläuterte das Finanzamt, dass es Sache der Steuerpflichtigen, welcher die Beibehaltung des in unüblich Entfernung vom Beschäftigungsort gelegen Familienwohnsitzes als beruflich veranlasst geltend mache, sei, der Abgabenbehörde die Gründe zu nennen und nachzuweisen…
…Entfernung (einfache Wegstrecke) von 78 km und einer Fahrzeit von einer Stunde noch als zumutbar erachtet (VwGH 19.09.1995, 91/14/0227); ebenso ist nach VwGH 25.02.2003, 99/14/0340 eine Strecke von 83 km bei Verwendung des Kfz keine unübliche Entfernung…
…die Aufgabe des bisherigen Familienwohnsitzes unzumutbar ist. Der Verwaltungsgerichtshof hat wiederholt ausgesprochen, dass die Beibehaltung des Familienwohnsitzes aus der Sicht einer Erwerbstätigkeit, die in unüblicher Entfernung von diesem Wohnsitz ausgeübt wird, nicht durch die Erwerbstätigkeit, sondern durch Umstände veranlasst ist, die außerhalb dieser Erwerbstätigkeit liegen…
…einen Familienwohnsitz in Ungarn unterhielte, ist Folgendes festzuhalten: Es ist Sache des Steuerpflichtigen, der die Beibehaltung des in unüblicher Entfernung vom Beschäftigungsort gelegenen Familienwohnsitzes als beruflich veranlasst geltend macht, der Abgabenbehörde die Gründe zu nennen, aus denen er die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Ort…
…abhängen. Bei der Würdigung der Umstände seines Familienwohnsitzes hinsichtlich unüblicher Entfernung vom Arbeitsort sei auch die Besonderheit seiner Tätigkeit als international eingesetzter Pilot zu berücksichtigen sowie der Umstand, dass er ja nur befristet von der Schweiz nach Österreich verleast worden wäre. Die Entfernung von ***3***…
…dass derartige Ausgaben bzw. Aufwendungen so lange als durch die Erwerbstätigkeit veranlasst gelten, als dem Erwerbstätigen eine Wohnsitzverlegung in übliche Entfernung vom Ort der Erwerbstätigkeit nicht zugemutet werden kann. Dies bedeutet aber nicht, dass zwischen den für eine solche Unzumutbarkeit sprechenden Gründen und Erwerbstätigkeit ein…
…wenn die Voraussetzungen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung vorliegen. Wenn dem Arbeitnehmer Mehraufwendungen erwachsen, weil er am Beschäftigungsort wohnen muss und die Verlegung des (Familien)Wohnsitzes in eine übliche Entfernung zum Ort der Erwerbstätigkeit nicht zugemutet werden kann, sind diese Mehraufwendungen Werbungskosten im Sinne des …
…Der (Zweit)Wohnsitz des Bf. in S./Ungarn befindet sich - nach den Angaben des Bf. - mit einer Distanz von rund 70 km für die einfache Fahrtstrecke nicht in einer unüblichen Entfernung zu den Beschäftigungsorten des Bf. in Wien und B.. Dieser (Zweit)Wohnsitz in S…
…Familienwohnort und einer am Beschäftigungsort. Für die doppelte Haushaltsführung gilt allgemein, dass die Beibehaltung des Familienwohnsitzes aus der Sicht einer Erwerbstätigkeit, die in unübliche Entfernung von diesem Wohnsitz ausgeübt wird, niemals durch die Erwerbstätigkeit, sondern immer durch Umstände veranlasst ist, die außerhalb der Erwerbstätigkeit liegen…
…persönlichen Gründen in einer unüblichen Entfernung von der Betriebstätte gewählt oder gewährt worden (VwGH 21.12.1989, 86/14/0118, 1990,274). Im gegenständlichen Fall betrug die Fahrtstrecke zwischen Wohn- und Tätigkeitsort in den berufungsgegenständlichen Jahren lediglich 4,4 km. Eine unübliche Entfernung zwischen Wohn-…
…persönlichen Gründen in einer unüblichen Entfernung von der Betriebstätte gewählt oder gewährt worden (VwGH 21.12.1989, 86/14/0118, 1990, 274). Im gegenständlichen Fall betrug die Fahrtstrecke zwischen Wohn- und Tätigkeitsort in den berufungsgegenständlichen Jahren lediglich 22 km. Eine unübliche Entfernung zwischen Wohn- und…