…eröffnet. I.7. Am 14. März 2019 richtete das Bundesfinanzgericht einen Vorhalt an die Masseverwalterin MV_1 zur Abklärung der Frage, ob im Beschwerdefall grundsätzlich Werbungskostenüberschüsse vorlagen sowie ob umsatzsteuerliche Liebhaberei vorliege. Es wurde um die Vorlage von Einnahmen-Ausgaben-Rechnungen, Prognoserechnungen, Nachweisen über die…
…Neigung zurückzuführen sind. Das Vorliegen der Voraussetzungen der Z 1 und 2 ist für jede organisatorisch in sich geschlossene und mit einer gewissen Selbständigkeit ausgestattete Einheit gesondert zu beurteilen. Gemäß § 6 LVO kann Liebhaberei im umsatzsteuerlichen Sinn nur bei Betätigungen im Sinne des § 1 Abs…
…diesen Bereich (wieder) uneingeschränkt das Recht auf Vorsteuerabzug zu. Da für das Jahr 2003 eine Betätigung iSd § 1 Abs. 1 der VO vorliege, liege Liebhaberei im umsatzsteuerlichen Sinn nicht vor. Das Finanzamt D irre. § 1 Abs. 2 Z 2 VO stelle darauf ab, dass die…
…für die Jahre 2000 und folgende Jahre eine Betätigung im Sinne des § 1 Abs. 1 LVO ausgeübt worden sei, liege Liebhaberei im umsatzsteuerlichen Sinn nicht vor. (FLD für OÖ, Zl. 7/40/1-BK/TH-94 vom 12. Juni 1995 und FLD für Salzburg GZ…
…uneingeschränkt das Recht auf Vorsteuerabzug zu. Die Feststellung des Finanzamtes, es liege offensichtlich keine Gewinnerzielungsabsicht vor, mache die Betätigung als Warenpräsentator nicht zu einer Liebhaberei im umsatzsteuerlichen Sinne, da die Gewinnerzielungsabsicht nicht Hauptzweck der Betätigung sein müsse. Abschließend werde darauf hingewiesen, dass Artikel 4 Abs…
…gilt für typische Hobbytätigkeiten (z.B. Hobbymaler, Reiseschriftsteller, Sportamateure). Nach Abschnitt II § 6 LVO kann Liebhaberei im umsatzsteuerlichen Sinn nur bei Betätigungen im Sinn des § 1 Abs. 2, nicht hingegen bei anderen Betätigungen vorliegen. Im Berufungsfall ist vorweg zu beurteilen, ob die Tätigkeiten der Bw.…
…Entfaltung gastgewerblicher Aktivitäten kann - trotz der permanent aufgetretenen (nicht überprüften) Verluste - jedenfalls von einer Betätigung gemäß § 1 Abs. 2 der LVO und somit einer Tätigkeit, bei der Liebhaberei im umsatzsteuerlichen Sinne angenommen werden könnte, nicht die Rede sein. Da vielmehr eine - grundsätzlich ertragsorientierte - Betätigung iSd. …
…von einer - eine Nähe zur Lebensführung aufweisende - Betätigung gemäß § 1 Abs. 2 der LVO und somit einer Tätigkeit, bei der Liebhaberei im umsatzsteuerlichen Sinne angenommen werden könnte, nicht die Rede sein. An dieser Beurteilung vermag auch der Umstand nichts zu ändern, dass - wie der Bw…
…2018. Darin führte sie zusammengefasst aus, die Tätigkeit der bfP sei umsatzsteuerlich im Hinblick auf die unionsrechtlichen Grundlagen nicht als Vermietung von Wohnraum, sondern als Beherbergungsleistung anzusehen, was von vornherein eine Annahme von umsatzsteuerlicher Liebhaberei ausschließe. Zudem sei die Bewirtschaftung des Chalets marktkonform erfolgt, wenngleich…
…alle von der bfP erbrachten Leistungen einheitlich als Beherbergungsleistungen zu qualifizieren. 4.4. Keine umsatzsteuerliche Liebhaberei bei Beherbergungsleistungen Nach dem innerstaatlichen Recht (§ 1 Abs. 2 LVO) stellt die verlustträchtige Vermietung von privat nutzbarem Wohnraum ("kleine Vermietung") grundsätzlich eine Betätigung mit Liebhabereivermutung dar. Insbesondere stellt nach …
…der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie vorliegt. Nachdem im vorliegenden Fall die nachhaltige Einnahmenerzielung im Vordergrund stand und eine Privatnutzung lediglich in einem absolut untergeordneten Ausmaß erfolgte, ist umsatzsteuerlich jedenfalls nicht von Liebhaberei auszugehen. Vom Bundesfinanzgericht wurde der Bf. nach Vorlage der Beschwerde eingeladen, die Überschussrechnungen der Jahre…
…Steuerbefreiung ohne Optionsmöglichkeit anzusehen sei. Unter welchen Voraussetzungen bei der Vermietung von privat nutzbarem Wohnraum im Sinn des § 1 Abs. 2 Z 3 LVO 1993 umsatzsteuerlich Liebhaberei anzunehmen sei, sei nach den Grundsätzen zu beurteilen, die auch für die Einkommensteuer gelten. Es komme laut Verwaltungsgerichtshof…
…dem erstmaligen Anfallen von Aufwendungen. Ob bei der Vermietung von privat nutzbarem Wohnraum ("kleine Vermietung") umsatzsteuerlich Liebhaberei anzunehmen sei oder nicht sei nach den für den Bereich des Einkommensteuerrechts geltenden Grundsätzen zu beurteilen. Die gegenständliche Vermietungstätigkeit stelle zweifellos eine Betätigung im Sinne des § 1 Abs…
…November 2008", ein. Als Berufungsgegenstand umschrieb sie, sie wende sich gegen die "Einstufung der Vermietungstätigkeit als umsatzsteuerliche Liebhabereibetätigung gemäß § 1 Abs. 2 LVO" und führte weiter aus: Die Eigentumswohnung in Adr1, sei unter Aufnahme von Fremdkapital im Jahr 2000 angeschafft (Anm.: Laut über Ersuchen der…
…Erklärungen fehlen) angefallenen Instandsetzungs- und Instandhaltungskosten und die laut Angaben des Bw in absehbarer Zeit (innert 20 Jahren) noch durchzuführenden Reparaturarbeiten (Dacherneuerung etc.) sowie die eher geringen Mieteinnahmen. Die Vermietung werde daher sowohl ertragsteuerlich wie auch umsatzsteuerlich vorläufig als Liebhaberei gewertet. Dem Ersuchen des Bw…
…LVO kann Liebhaberei im Bereich der USt (§ 2 Abs. 5 Z 2 UStG 1994) nur im Fall von Betätigungen nach § 1 Abs. 2 LVO vorliegen, damit auch bei kleinen Vermietungen, nicht hingegen bei anderen Betätigungen. Der VwGH hat schon mehrfach ausgesprochen, dass umsatzsteuerlich "Liebhaberei" bei…
…14/0095-02). Da für die Jahre 2000 und folgende Jahre eine Betätigung im Sinne des § 1 Abs. 1 LVO ausgeübt worden sei, liege Liebhaberei im umsatzsteuerlichen Sinn nicht vor. (FLD für OÖ, Zl. 7/40/1-BK/TH-94 vom 12. Juni 1995 und…
…2004/14/0082), wohl weiterhin davon auszugehen sein, dass die umsatzsteuerliche Liebhabereibeurteilung bei der Vermietung von privat genutztem Wohnraum nach den für den Bereich der Einkommensteuer geltenden Grundsätzen vorzunehmen ist. Freilich vermag der Senat auch nicht zu erkennen, dass kleine Vermietungen von einer Beurteilung im…
…zugerechnet. Im gesamten Beobachtungszeitraum hätten sich zwar die Eigentumsverhältnisse geändert, die Bewirtschaftungsform sei aber im Wesentlichen gleich geblieben. Laut einem früheren BP-Bericht vom 26.6.1992 sei die Schafzucht zur Liebhaberei erklärt worden. Bis einschließlich 1990 seien Verluste von ATS 1.570.318 angefallen…
…aller steuerlichen Vorteile umfangreich beworben würden. Die Einstufung der ggstdl Vermietungstätigkeit als Liebhaberei hatte in den angefochtenen Bescheiden nicht nur die Nichtanerkennung der erklärten, o.a. Verluste (Werbungskostenüberschusse aus Vermietung und Verpachtung) zur Folge, sondern laut Tz 14ff im BP-Bericht als umsatzsteuerliche Liebhaberei gemäß …