IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***R*** in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Adresse Bf***, vertreten durch ***stV***, ***Adresse stV***, über die Beschwerde vom 29.12.2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 5.12.2016 betreffend Festsetzung des Dienstgeberbeitrages (DB…
Dass die Gesellschafter-Geschäftsführer nicht nur im Hinblick auf die Wahrnehmung der Geschäftsführungsagenden, sondern auch mit ihren von den Geschäftsführungsagenden nicht klar abgrenzbaren Tätigkeiten im operativen Bereich der Bf in die betrieblichen Abläufe der Bf unmittelbar eingebunden waren, ergibt sich aus Folgendem: Wie dem Vorbringen…
…Monat anders zu beurteilen sein. Insofern ist bei Bescheiden betreffend die Familienbeihilfe durch die monatliche Betrachtungsweise die Voraussetzung für die Trennbarkeit des Bescheidinhaltes gegebenen und damit auch die partielle Widerrufbarkeit von Bescheiden möglich. Zum Begriff der "Sache" hat der Verwaltungsgerichtshof ausgeführt, dass infolge zeitraumbezogener und…
…gewesen. Die Bf erwähnte das Beispiel des Ab- und Aufbauen eines Legohauses, um zu verdeutlichen, dass der Aufbau wesentlich aufwendiger gewesen sei. Die Maschine sei mit Plasmaschneid- und Trenngeräten in transportfähige Bauteile zerlegt worden. Der Zusammenbau sei dergestalt erfolgt, dass die Trennstellen gesäubert, begradigt, ausgerichtet…
…N.) und daher auch je Monat zu unterschiedlichen Entscheidungen im Rechtsmittelverfahren führen (vgl. VwGH 21.9.2009, 2009/16/0082). Da im Familienbeihilfeverfahren somit der Abspruch hinsichtlich jedes einzelnen Kalendermonats vom Abspruch hinsichtlich anderer Zeiträume trennbar ist, tritt betreffend jener Monate, die nicht von der…
…abgesprochen wird, ist ebenso ein Sammelbescheid, der mehrere Bescheide, die durch die klare Bezeichnung der jeweiligen Sache im Spruch (Kind, Zeitraum etc.) voneinander trennbar sind, in einem kombinierten Bescheid zusammenfasst (vgl Ritz/Koran GdS Quantschnigg (2010) 321; BFG 14.06.2023, RV/7100390/2019; aA…
…Tz 1 zu § 20). Der Verwaltungsgerichtshof hat für Bewirtungsspesen ausdrücklich zu Recht erkannt, dass, falls die Bewirtungsausgaben nicht eindeutig nach ihrer privaten und beruflichen Komponente trennbar sind, also so genannte "gemischte Aufwendungen" sind, der Grundsatz gilt, dass gemäß der vorzitierten Gesetzesstelle die Bewirtungsausgaben zur Gänze…
…mit dem Beruf zusammenhängende Ausgaben bzw. ist damit der Teil der ausschließlich beruflich veranlassten Aufwendungen nicht mehr einwandfrei von den Ausgaben für die private Lebensführung trennbar und gehört der Gesamtbetrag der Aufwendungen - wie oben ausgeführt - zu den nicht abzugsfähigen Ausgaben. In diesem Sinne sprach sich…
…1997, § 6 Rz 5.2). Daraus ist zu schließen, dass im Falle einer Trennbarkeit der begünstigten und nichtbegünstigten Tätigkeiten durch eigene Rechnungskreise eine Zuschussleistung an einen begünstigten Bereich zur Gänze steuerfrei zu belassen ist, weil damit der Normzweck des § 6 Abs. 1 Z 1 lit…
…der Versicherungsleistung nachgelagerte Leistung. Die An/Abmeldeleistung kann als Leistung eigener Art angesehen werden, weil es sich dabei um eine von der Versicherungsleistung zu trennende Leistung handelt. Für die Trennbarkeit spricht, dass die An/Abmeldeleistung auch abgeschlossen werden kann, ohne dass, daran die Versicherungsdienstleistung im…
… 256 BAO können Berufungen bis zur Bekanntgabe der Entscheidung über Die Berufung zurückgenommen werden. Die teilweise Zurücknahme einer Berufung hinsichtlich eines trennbaren und rechtlich selbständigen Anspruches hat zur Folge, dass die Berufungsbehörde über diesen Anspruch nicht mehr entscheiden darf. (VwGH 0338/79 vom 11.01…
Die Zutrittsorganisation ist zwar kontrolliert ausgestaltet; eine faktisch strikte Trennung der Nutzbarkeit beider Bereiche wird dadurch jedoch nicht erreicht, sodass eine echte Trennbarkeit der Leistungen zu verneinen ist. Die Möglichkeit, bei Überschreitung der vertraglich vorgesehenen Nutzung eine Nachverrechnung vorzunehmen oder ein höherwertiges Abonnement anzubieten, zeigt…
…hat die NV7 MS GmbH den Prospekt verfasst. Da der Prospekt von den Verträgen, die er erklärt, nicht sinnvoll trennbar ist, ist mit weitaus überwiegender Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass auch die Vertragstexte von der NV7 MS GmbH stammen . Dies deutet mit weitaus überwiegender Wahrscheinlichkeit darauf…
…darauf abzustellen, ob die zwei Tätigkeiten (als Dienstnehmer und als Vorstandsmitglied) getrennt zu betrachten sind. Dies ist dann der Fall, wenn eine objektive (zeitliche und inhaltliche) Trennbarkeit der Tätigkeitsbereiche vorliegt (LStR 2002 Rz 962). Überschneiden sich die Tätigkeiten zeitlich und inhaltlich, ist zu ermitteln, bei…
…und die betriebliche bzw. berufliche Veranlassung nicht bloß völlig untergeordnet ist. Eine solche Trennbarkeit liegt aber nicht vor, wenn mangels klarer Quantifizierbarkeit der einzelnen Veranlassungskomponenten ein objektiv überprüfbarer Aufteilungsmaßstab nicht besteht und damit ein entsprechendes Vorbringen des Steuerpflichtigen keiner Nachprüfung zugänglich ist. Ist eine derartige…
…davon aus, dass im Gesetzesprüfungsverfahren der Anfechtungsumfang der in Prüfung gezogenen Norm bei sonstiger Unzulässigkeit des Prüfungsantrages nicht zu eng gewählt werden darf. Unter dem Aspekt einer nicht trennbaren Einheit in Prüfung zu ziehender Vorschriften ergibt sich ferner, dass ein Prozesshindernis auch dann vorliegt, wenn…
…davon aus, dass im Gesetzesprüfungsverfahren der Anfechtungsumfang der in Prüfung gezogenen Norm bei sonstiger Unzulässigkeit des Prüfungsantrages nicht zu eng gewählt werden darf. Unter dem Aspekt einer nicht trennbaren Einheit in Prüfung zu ziehender Vorschriften ergibt sich ferner, dass ein Prozesshindernis auch dann vorliegt, wenn…
…Zusammenschau mit § 2 Abs 2 Sätze 1 bis 3 und § 2 Abs 2 Z 3a StabAbgG erschließen. Unter dem Aspekt einer nicht trennbaren Einheit in Prüfung zu ziehender Vorschriften ergibt sich nach stRsp des VfGH weiters, dass ein Prozesshindernis auch dann vorliegt, wenn es auf…
…durch Ärzte, die gleichzeitig Wissenschaftler seien, ausgeführt. Diese Tätigkeit sei nicht trennbar und somit überwiegend wissenschaftlich, denn nur so könne diese Person gleichzeitig Patienten behandeln und wissenschaftlichen Fortschritt erzielen. Mit E-Mail vom 17. August 2024 übermittelte der Beschwerdeführer ein Schreiben an das BFG, in…
…dass er weder in der Niederschrift vor dem Finanzamt erwähnt wurde, noch dass nachweisbare und eindeutig dem Lagerraum zuordenbare Kosten von den allgemeinen Kosten her trennbar und rechenbar waren. Auch unter der Annahme, dass man den Lagerraum außerhalb der Wohnung nicht zum Wohnungsverband zählen würde…