… 42 Investmentfondsgesetz sind die ausländischen Fonds - ungeachtet ihrer Rechtsform - transparent. Die von den österreichischen Kapitalgesellschaften einzubehaltende KESt stellt daher keine Steuer des ausländischen Fonds, sondern eine Steuer der Anteilsinhaber des ausländischen Fonds dar. Würde diese Sichtweise des innerstaatlichen Rechts auch auf der Ebene der DBA…
…im Allgemeinen nur dann als transparent angesehen werden, wenn die in das Gebilde einfließenden Erträge ohne Veränderung ihrer rechtlichen Natur in den Händen der Anteilinhaber besteuert werden. Dies ist aber bei Immobilienfonds nicht der Fall. Denn der Hauptteil der in diese Fonds einfließenden Erträge (Bewirtschaftungserträge…
…Diese Entlastungsberechtigung steht unabhängig davon zu, ob der Investmentfonds als transparent oder als intransparent gewertet wird. Aus österreichischer Sicht würde ein transparenter Fonds die Entlastungsanspüche im Namen der Zertifikatsinhaber geltend machen. Hat daher ein französischer Investmentfonds mit in Frankreich und in Drittstaaten ansässigen Anlegern Investitionen…
…als transparent gewertet werden, würde der im Drittstaat ansässige Anteilsinhaber des japanischen Fonds seine Kapitalerträge nicht aus Japan, sondern aus Österreich beziehen, wodurch die Anwendbarkeit des DBA zwischen Österreich und dem Drittstaat begründet würde. In einem solchen besonderen Fall eines hybriden Charakters des japanischen Fonds…
…nicht als Kapitalgesellschaft behandelt. Die Einkünfte würden somit nicht auf Ebene des Fonds besteuert, sondern die Besteuerung erfolge auf Ebene der Anteilsinhaber, unabhängig ob die Erträge ausgeschüttet oder thesauriert würden. Die Antragstellerin sei ein steuerlich transparentes Rechtssubjekt und keine beschränkt steuerpflichtige Körperschaft gemäß § 1 Abs…
…US-Steuerrecht eine steuerpflichtige Körperschaft. Es besteht keine Transparenz. Die Anteilsinhaber sind entsprechend dem Ausmaß ihrer Beteiligung an den Einkünften des Bf. beteiligt. Ebenso steht das Stimmrecht der Anteilsinhaber im Verhältnis zu ihrem Fondsanteil. Die Gewinne der Bf. werden nicht automatisch an die…
…Vergleichspaarbildung sämtliche in- und ausländische OGAW heranzuziehen sind). Unter diesem Aspekt ist daher schon gar nicht von einer Ungleichbehandlung auszugehen, weil auch inländische Gebilde, die aufsichtsrechtlich als Investmentfonds/OGAW qualifiziert werden - im streitgegenständlichen Zeitraum 2008-2012 - jedenfalls einer transparenten Fondsbesteuerung gem. § 40 InvFG 1993 bzw. …
…luxemburgischer "Fonds Commun de Placement" wird nicht nur nach § 42 InvFG 1993, sondern auch nach luxemburgischem Recht als transparenter Investmentfonds qualifiziert und wird daher nicht als im Sinn des österreichisch-luxemburgischen DBA als in Luxemburg ansässig angesehen. Dividenden- und Zinsenerträge, die ein solcher Fonds aus…
…Wird er vom ausländischen Steuerrecht als transparent behandelt, ist er von der Ertragsteuer insgesamt befreit oder handelt es sich um einen Spezialfonds mit Großinvestoren oder einen Publikumsfonds, wie zB einen Trust, dem keine Ansässigkeitsbescheinigung erteilt wird, dann gilt der Fonds nicht als im anderen Staat…
…Steuerrecht ab. Wird der Investmentfonds vom ausländischen Steuerrecht als transparent behandelt oder ist er von Ertragssteuern insgesamt befreit, dann gilt der Fonds nicht als im anderen Staat ansässig und genießt keine Abkommensberechtigung. Rz 555: Gilt der ausländische Investmentfonds im ausländischen Steuerrecht als Steuersubjekt, dann ist…
…Gesellschaftsrechts und der in der Vergangenheit in Liechtenstein häufig gelebten Praxis der Kontrolle und Einflussnahme des Stifters mittels Mandatsvertrags werde die rechtliche Selbständigkeit der Stiftung oftmals angezweifelt und würden die Erträge dem in Österreich lebenden Stifter oder Begünstigten zugerechnet. Laut Bundesministerium für Finanzen würden transparente…
…publiziert worden sei. Vielmehr hätte sich die Bw. an der damaligen Rechtslage, ausländische Stiftungen betreffend, orientieren müssen. Da zum Zeitpunkt der Stiftungsgründung eine Unterscheidung zwischen transparenter und intransparenter Stiftung, von sogenannten weichen/harten Mandatsverträgen, nicht vorgenommen worden sei, könne die von der Bw. gefasste Rechtsmeinung…
…Tatsache, dass in Jahren, in denen der aktuelle Kurs eines Fonds unter dem Einstandskurs lag, ausschüttungsgleiche Erträge erzielbar sein konnten. Zu den vom steuerlichen Vertreter angesprochenen Berufungsentscheidungen des Unabhängigen Finanzsenats in der Berufung/Gegenäußerung zu der zur Berufung abgegebenen Stellungnahme des Prüfers Kostner sei bemerkt…
…Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art 133 Abs 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) zulässig. Entscheidungsgründe Im Rahmen einer Selbstanzeige betreffend transparente liechtensteinische Stiftungskonstruktionen wurde seitens des (mittlerweile verstorbenen) Beschwerdeführers (Bf) auch die weitere - im nunmehrigen Verfahren strittige - Vermögensveranlagung ab 2008 offengelegt: Der Bf…
…die österreichischen Investmentfonds als steuerlich transparente Einrichtungen konzipiert sind, sind die Fonds als solche nicht berechtigt, die Vorteile der österreichischen Doppelbesteuerungsabkommen in Anspruch zu nehmen; dieses Recht steht nur den in Österreich ansässigen Zertifikatsinhabern zu. Ist daher eine österreichische Aktiengesellschaft an einem inländischen Fonds beteiligt…
…Vermögen am jeweiligen Teilfonds (Bf-TF1). Es besteht keine Nachschusspflicht. Für Verbindlichkeiten des Fonds haftet nur das jeweilige Teilfondsvermögen und nicht auch Vermögen des Bf; und der anderen Teilfonds. Die Einkünfte (Gewinne/Verluste) aus den Kapitalanlagen der Bf. werden im Sitzstaat direkt dem jeweiligen Teilfonds…
…Ansässigkeit des Anteilseigners (K.) und seine Ansässigkeit, entsprechend den Vorhalteverlangen vollständig offengelegt worden sei. Nach französischer Rechtslage und Rechtsprechung müsse auch ein transparenter thesaurierender Investmentfonds den Antrag auf KESt-Rückerstattung iZm dem verlangten Fondsvermögen stellen, weil die Anteilsinhaber die gesamte Rechtsmacht der Vermögensverwaltung der Verwaltungsgesellschaft…
…KESt-Rückerstattung von ausländischen Investmentfondgesellschaften für Fondsjahre, die nach dem 21.07.2013 beginnen und für die der novellierte § 188 InvFG idF des AIFMG zur Anwendung kommt, dass diese Bestimmung eindeutig nicht gemeinschaftswidrig sei und auf Grund der normierten Transparenz aller in- und ausländischen Kapitalanlagefonds…
…Beschwerde gegen diesen Bescheid bekämpft. Sachverhalt: Die BF bezogen im Streitjahr inländische Einkünfte aus Kapitalvermögen (Ausschüttungen von Fonds) bei denen die Einkommensteuer durch Steuerabzug erhoben wurde (Kapitalertragsteuer). Die Wertpapiere waren in Wertpapierdepotkontos der Bank1 (lautend auf BF2a, BF1b) und der Bank2 (lautend auf…
…Dabei handle es sich um eine sog. „transparente“ Anstalt und wären daher die Erträge den beiden Stiftern zuzurechnen und die diesbezüglichen Einkünfte für den gesamten Zeitraum der Einkommensteuer zu unterwerfen gewesen, was jedoch nicht erfolgt sei. Mit Selbstanzeige sei dieser Sachverhalt dem Finanzamt mitgeteilt und…