…erforderlich und auch nicht zulässig, ob allenfalls diese Begründung einen tauglichen Wiederaufnahmegrund enthält. Da aus den gegenständlichen Wiederaufnahmsbescheiden sohin nicht nachvollziehbar ist, auf welche neu hervorgekommenen Tatsachen oder Beweismittel sich die Wiederaufnahme des Verfahrens stützt, erfolgte die Wiederaufnahme ohne Begründung. Da die Rechtsmittelbehörde auch nicht…
…den Betrag iHv € 16.043,62 und für das Jahr 2010 den Betrag iHv € 15.580,00 zur Entrichtung vor und verwies zur Begründung jeweils auf den Bericht über das Ergebnis der Außenprüfung vom selben Tag. In diesem "vier Seiten" umfassenden GPLA-Prüfbericht …
…Bescheides und nicht über jene der Berufungsvorentscheidung zu entscheiden. Daher wäre einer Berufung gegen einen Wiederaufnahmebescheid, der in seiner Begründung keine bzw. keine tauglichen Wiederaufnahmsgründe anführt, zweckmäßigerweise bereits mit Berufungsvorentscheidung (durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides) stattzugeben. Das Finanzamt hat die Berufung dem Unabhängigen Finanzsenat ohne…
…der Begründung der Berufungsvorentscheidung darauf verwiesen wird, dass das Vorhandensein von Pensionsbezügen nicht bekannt war, so ist dies ein nicht zulässiges Nachschieben einer Begründung. Es kann die in den Wiederaufnahmsbescheiden angeführte - für die Wiederaufnahme im gegenständlichen Fall nicht taugliche - Begründung durch eine allenfalls taugliche Begründung…
…Ziffern, an sich nicht ausreichend und stellt keine Begründung iSd § 250 Abs. 1 lit. d BAO dar (VwGH 17.12.2002, 97/14/0030), so kann ein Abgehen von der Erklärung aufgrund von nicht näher definierten Richtigstellungen einer Bilanzbuchhalterin erst recht keine taugliche Begründung liefern…
…an eine taugliche Begründung gestellten höchstgerichtlichen Postulaten - in keinster Weise Rechnung trägt, respektive die in der BVE nachgeholte Begründung der Verfügung der Wiederaufnahme der Verfahren zur Umsatzsteuer 2011 bis 2013 für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der evidenter Maßen begründungslos ergangenen Wiederaufnahmebescheide vom 14.12.2015…
…an eine taugliche Begründung gestellten höchstgerichtlichen Postulaten - in keinster Weise Rechnung trägt, respektive die in der BVE nachgeholte Begründung der Verfügung der Wiederaufnahme des Verfahrens zur Einkommensteuer 2012 für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit des evidenter Maßen begründungslos ergangenen Wiederaufnahmebescheides vom 27.4.2015 ohne Belang…
…verwiesen. Im Übrigen fehlte im konkreten Fall auch die Darstellung der Überlegungen zur Ermessensausübung (ein solcher Begründungsmangel gilt nicht als wesentlich und führt für sich allein nicht zur Bescheidaufhebung; vgl. Stoll, a.a.O., Seite 2944). Da somit die angefochtenen Wiederaufnahmebescheide keine taugliche Begründung enthielten…
…die Höhe der angeblich nicht erklärten Einnahmen bekannt gegeben. Es kann daher darin keine taugliche Begründung im Sinne des § 93 Abs. 3 lit. a BAO erblickt werden. Ferner muss der Begründung des Bescheides entnommen werden können, aus welchen konkreten Gegebenheiten auf eine Gefährdung oder Erschwerung…
…Zum Vorbringen der Bf., hinsichtlich der Einkommensteuer und Umsatzsteuer 2009 und 2010 sei eine außerordentliche Revision beim Verwaltungsgerichtshof anhängig, ist festzuhalten, dass die Frage der Rechtmäßigkeit von Abgabenbescheiden keine taugliche Begründung für ein Zahlungserleichterungsansuchen nach § 212 Abs. 1 BAO darstellt. Ein Zahlungserleichterungsansuchen kann auch nicht…
…bei der Berufungswerberin selbst im Streitfall keine abgabenbehördliche Prüfung stattgefunden hat und die Ergebnisse der bei der St KG abgehaltenen Prüfung ihr nicht - in Wahrung des Grundsatzes des Parteiengehörs - zur Kenntnisnahme übermittelt wurden. Der den Wiederaufnahmebescheiden beigefügte (automatisierte) Standardsatz stellt insgesamt keine taugliche Begründung dar…
…Prüfungsverfahren gewonnen wurden, und die Bw damit erstmals Gelegenheit gehabt hätte, sich dazu zu äußern. Da dem Wiederaufnahmebescheid aus den dargestellten Gründen eine taugliche Begründung fehlt, ist dieser aufzuheben. Im Übrigen hat es das Finanzamt aber auch verabsäumt, die Ermessensübung zu begründen (vgl. Ritz, BAO3…
…anzusehen. An eine taugliche Begründung iSd lit d ist insb die Anforderung zu stellen, dass sie über nicht näher ausgeführte Argumente wie "unrichtig", "zu hoch" und dgl hinausgeht (vgl Ritz, BAO-Komm2, § 250 Tz 15). Unter Begründung iSd lit d ist eine Begründung im engeren…
…A 4 bis A 6 verweist, wo nur die Einwendungen des Rechtsanwaltes des Insolvenzschuldners angeführt sind, so ist dies keine taugliche Begründung für eine Bescheiderlassung. 4. Im Einkommenssteuerbescheid 2003 erfolgt weiters eine Hinzurechnung zu den Einkünften mit Zitieren Tz. 5 Kilometergelder Gewerbebetrieb in Höhe von…
…verwiesen. Im Übrigen fehlte im konkreten Fall auch die Darstellung der Überlegungen zur Ermessensausübung (ein solcher Begründungsmangel gilt nicht als wesentlich und führt für sich allein nicht zur Bescheidaufhebung; vgl. Stoll, a.a.O., Seite 2944). Da somit der angefochtene Wiederaufnahmebescheid keine taugliche Begründung enthielt…
…verwiesen. Im Übrigen fehlte im konkreten Fall auch die Darstellung der Überlegungen zur Ermessensausübung (ein solcher Begründungsmangel gilt nicht als wesentlich und führt für sich allein nicht zur Bescheidaufhebung; vgl. Stoll, a.a.O., Seite 2944). Da somit die angefochtenen Wiederaufnahmebescheide keine taugliche Begründung enthielten…
…angeführten Sachverhalt, den die Abgabenbehörde II. Instanz als erwiesen annimmt, folgt zunächst, dass die vom Bw. am 30. August 2002 erhobene Berufung (siehe Punkt 2) der Entscheidungsgründe) keine taugliche Begründung gemäß § 250 Abs. 1 lit. d BAO enthielt, führte der Bw. doch lediglich aus, im…
…Verfahren war daher spruchgemäß zu entscheiden. 2) Körperschaftsteuer für die Jahre 2006 bis 2008: Da - wie oben dargelegt - die angefochtenen Wiederaufnahmebescheide einschließlich der dort angegebenen Verweisquellen keine taugliche Begründungen enthielten und damit die in Rede stehenden amtswegigen Wiederaufnahmen nicht auf gesetzmäßige Weise zustande gekommen sind…
…erfolgen, da die Begründung des Zollamtes völlig unzulänglich ist und nicht erkennen lässt, warum mit diesem Bescheid gerade jener Alkohol zu diesem Zeitpunkt vorgeschrieben wird. Der Verweis auf Akten und längst aufgehobene Steuervorschreibungen mit anderen Mengen für andere Zeiträume stellt jedenfalls keine taugliche Begründung vor…
…erfolgen, da die Begründung des Zollamtes völlig unzulänglich ist und nicht erkennen lässt, warum mit diesem Bescheid gerade jener Alkohol zu diesem Zeitpunkt vorgeschrieben wird. Der Verweis auf Akten und längst aufgehobene Steuervorschreibungen mit anderen Mengen für andere Zeiträume stellt jedenfalls keine taugliche Begründung vor…