…Beilage eine Aufstellung der geltend gemachten Werbungskosten für doppelte Haushaltsführung und Familienheimfahrten, die auf Basis eines verheirateten Steuerpflichtigen mit gemeinsamen Familienwohnsitz in OrtA errechnet wurden. Am 29.06.2010 erging ein erklärungsgemäßer Einkommensteuerbescheid, indem die geltend gemachten Werbungskosten und der geltend gemachte Kirchenbeitrag anerkannt wurden…
…geborene Bf. ist mit G., X3 geboren, verheiratet und hat mit ihr den gemeinsamen Sohn K., der am X4 geboren ist. Der Familienwohnsitz der Familie Bf, befindet sich in Kroatien, FW. Für die regelmäßigen Familienheimfahrten erklärte der Bf. bei seinen jährlichen Arbeitnehmerveranlagungen Werbungskosten. Der Bf…
…wird. Innehaben einer Wohnung im Sinne des § 26 Abs. 1 BAO bedeutet nach den von Judikatur und Lehre entwickelten Grundsätzen, über eine Wohnung tatsächlich oder rechtlich zu verfügen, diese also jederzeit für den eigenen Wohnbedarf benützen zu können (VwGH 16.9.1992, 90/13/0299…
…doppelter Haushaltsführung dem Grunde nach bis einschließlich Juli 2001 anzuerkennen sind. Einrichtungsgegenstände Die Kosten für Einrichtungsgegenstände wurden mit dem angefochtenen Bescheid ausgeschieden, jedoch fehlt dem Bescheid die Begründung. Da im Beschwerdefall von einer Verlegung des Familienwohnsitzes auszugehen ist, die nach Wegfall der Ungewissheit beibehalten wurde…
…Orte der Familienwohnsitz, dann sind die Fahrten zwischen den beiden Orten keine Familienheimfahrten, die Beschränkung mit dem Pendlerpauschale greift nicht (vgl. auch Doralt/Kofler, EStG11, § 20 Tz 104/13). 1.5. Beruflich veranlasste Fahrtaufwendungen sind - unabhängig vom Vorliegen einer Reise - stets in ihrer tatsächlichen Höhe…
…Kosten für Familienheimfahrten und doppelte Haushaltsführung unberücksichtigt und hat jeweils nur das Werbungskostenpauschale in Höhe von 132 € berücksichtigt. Begründend führte es folgendes aus: "Familienheimfahrten eines Arbeitnehmers von der Wohnung am Arbeitsort zum Familienwohnsitz sind Werbungskosten, wenn die Voraussetzungen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung vorliegen…
…Meldung des Wohnsitzes in ***OÖ*** als Hauptwohnsitz für die tatsächliche Meldung keine Rolle spielen. Zudem werde auf die Literatur verwiesen, wonach der zunächst privat bedingte Zweitwohnsitz zu einem beruflich bedingten Zweitwohnsitz werde, wenn der Steuerpflichtige heirate und die Ehefrau nunmehr am gemeinsamen Familienwohnsitz berufstätig sei…
…mit selben Datum ein neuer Einkommensteuerbescheid 2006 erlassen. Mit diesem wurde den geltend gemachten Aufwendungen die Anerkennung als außergewöhnliche Belastungen mit der Begründung verwehrt, die Aufwendungen seien weder aus tatsächlichen, rechtlichen noch sittlichen Gründen zwangsläufig erwachsen. In der Berufung, die sich nicht gegen den Aufhebungsbescheid…
…abgeleiteten Familienwohnsitz und nicht am Studienort haben. Zum dritten teilt der Referent die Überlegungen, auf denen die Berufungsentscheidung vom 31.3.2009, RV/0240-G/08, bzw deren Besprechung in UFSjournal 5/2009, 168, beruhen. Demnach wäre es sachlich nicht gerechtfertigt, den Abzug von tatsächlich…
…Staat • Service und Reparaturen in einem anderen Staat Im Ergebnis müsste sich ergeben, dass das Fahrzeug nach dessen tatsächlicher Verwendung und dem Gesamtbild der Verhältnisse einem anderen Staat als Österreich zuzuordnen ist. D. Nachweis von monatlichen Ausbringungen Infolge der aktuellen Rechtsprechung des VwGH entstand im…
…besuchen, Funktionen in öffentlichen und privaten Körperschaften. Besondere Bedeutung kommt bei der vorzunehmenden Gesamtbetrachtung der beruflichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebensbeziehungen dem Familienwohnsitz der in einer Lebensgemeinschaft (Geschlechts-, Wohnungs- und Wirtschaftsgemeinschaft) lebenden Ehegatten sowie dem Ort des Schulbesuches der minderjährigen Kinder zu (VwGH 13.11.2001…
…der Steuerpflichtige eine steuerlich anzuerkennende doppelte Haushaltsführung hat und ungeachtet der weiten Entfernung dennoch überwiegend zum Familienwohnsitz zurückkehrt, steht nach LStR 352 das Pendlerpauschale für Wegstrecken über 60 km zu. Daneben können für die über 120 km hinausgehende Wegstrecke die tatsächlichen Fahrtkosten geltend gemacht werden…
…dient. Meines Erachtens beträgt die Nutzungsfläche des Arbeitszimmers ca. 12 bis 15m². Die tatsächliche Größe des Arbeitszimmers wird durch den Wohnungsplan nachgewiesen." 3.2 Vom Bw. ist Auskunft darüber abzuverlangen, ob außer ihm unter obiger Adresse in den Streitjahren noch eine weitere Person wohnhaft war…
…sich bringt und sie zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen, bei den einzelnen Einkünften nicht abgezogen werden. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist die Beibehaltung des Familienwohnsitzes aus der Sicht einer Erwerbstätigkeit, die in unüblicher Entfernung von diesem Wohnsitz ausgeübt wird…
…Mitwirkung des Bw., am Nachweis der Höhe seiner Unterhaltspflichten und der tatsächlichen Leistungserbringung. Unter den gegebenen Umständen konnte daher auch der UAB nicht berücksichtigt werden. Gleiches gilt für die Kosten der beantragten Familienheimfahrten nach Slowenien. Ohne erwiesenen Familienwohnsitz können Fahrten nach N.M. beim Bw.…
…Für den § 16 EStG 1988 sei nur die RZ 317 der LStR 1999 maßgebend, nach der nur die zusätzlichen tatsächlichen Aufwendungen zB. für Frühstück oder Badbenützung (belegmäßig nachgewiesen) als Werbungskosten absetzbar seien. Daher könne auch in diesem Punkt durch die BP keine Änderung der Prüfungsfeststellungen…
…Der derzeitige Wohnsitz in Ö., R. 28, sei aufgrund von Lage und schlechter Verkehrsanbindung als Familienwohnsitz ungeeignet und stelle auch aufgrund des baulichen Zustandes lediglich ein kurzfristiges Provisorium dar. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 1 Abs. 1 Z 1 ErbStG unterliegen der Steuer nach…
…innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Die alleinstehende Berufungswerberin (Bw) beantragt für das Streitjahr Werbungskosten und Betriebsausgaben infolge Vorliegens einer beruflich und betrieblich veranlassten vorübergehenden doppelten Haushaltsführung. Ihr Familienwohnsitz befinde sich in W, D-Gasse 7/7…
…dem der Arbeitnehmer für den Arbeitgeber regelmäßig tätig wird. Tatsächliche Fahrtkosten (zB Kilometergeld) können daher für derartige Fahrten nicht steuerfrei gewährt werden. Werden Fahrten zu einem Einsatzort in einem Kalendermonat überwiegend unmittelbar vom Wohnort aus angetreten, liegen hinsichtlich dieses Einsatzortes ab dem Folgemonat Fahrten zwischen…
…sondern "tatsächlicher Doppelaufwand". Dies sind jedoch keine Synonyme. Für den im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung vorausgesetzten Mehraufwand ist ausreichend, wenn der Berufswohnsitz Kosten verursacht, und zwar ungeachtet davon, ob für den Familienwohnsitz entsprechende Kosten zu tragen sind oder nicht. Ein tatsächlicher Doppelaufwand ist nicht erforderlich…