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UFSZ2L ZRV/0251-Z2L/02Berufung gegen die Festsetzung von Aussetzungszinsen mit der Begründung einen Antrag auf Erlass der Zollschuld aus Billigkeitsgründen gemäß § 183 ZollG 1988 eingebracht zu haben, bzw. der zugrunde liegende Bescheid über die Festsetzung der Zollschuld wäre mit Rechtswidrigkeit des Inhaltes behaftet
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)22.06.2004

…ein Äquivalent für den tatsächlich in Anspruch genommenen Zahlungsaufschub dar. Bei der Festsetzung von Aussetzungszinsen ist die nachträglich Herabsetzung der Abgabenschuld zu berücksichtigen. Nach Sachlage fand keine nachträgliche Herabsetzung der Zollschuld statt. Das gegenständliche Berufungsverfahren dient nicht dazu, behördliche Feststellungen, die in einer bereits rechtskräftigen…

UFSI RV/0111-I/06Ablaufverfügung im Fall einer (mangels Einbringung einer für die Aussetzung maßgeblichen Berufung) gesetzwidrig erteilten Aussetzungsbewilligung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.03.2009

…auch eine solcherart erteilte Aussetzungsbewilligung mit den der Abgabenbehörde zu Gebote stehenden Mitteln aus dem Rechtsbestand beseitigt werden muss. Ein zu Unrecht in Anspruch genommener Zahlungsaufschub soll nicht etwa deshalb fortdauern, weil eine nicht existente Berufung nicht erledigt werden kann. Ist also - gemessen am Ziel…

BFG RV/7103970/20201. Verrechnung von sonstigen Leistungen auf Grund von Scheinrechnungen zwischen verbundenen Unternehmen 2. Verspätete Beantragung einer mündlichen Verhandlung 3. Begrenzung einer Umsatzsteueridentifikationsnummer
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis02.07.2024Teil 3/3

…Missbrauch (kein Unternehmer oder keine tatsächliche Leistung, z.B. bei Scheinrechnungen). Zweck des § 11 Abs. 14 UStG 1994 ist die Verhinderung missbräuchlich durch den Leistungsempfänger in Anspruch genommener Vorsteuerbeträge. Auch eine Rechnungsausstellung durch eine andere Person als die, welche in der Rechnung als Aussteller beziehungsweise…

BFG RV/7101759/2012Die Festsetzung von Aussetzungszinsen erfolgte nach Verfügung des Ablaufes der Aussetzung der Einhebung, als Äquivalent für den tatsächlich in Anspruch genommenen Zahlungsaufschub, zu Recht.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis04.07.2016

…1998,93/13/0225). Aussetzungszinsen stellen ein Äquivalent für den tatsächlich in Anspruch genommenen Zahlungsaufschub dar. (z.B. VwGH 21.7.1998, 97/14/0131) Der Aussetzungszinsenanspruch entsteht dem § 4 Abs.1 zufolge laufend in jener Zeit, in der der Zahlungsaufschub in Anspruch genommen wurde…

UFSW RV/1235-W/03Aussetzungszinsen auch bei rechtswidriger (über den Antrag hinausgehender) Aussetzung der Einhebung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.08.2003

…das Äquivalent für den tatsächlich in Anspruch genommenen Zahlungsaufschub dar. Auch wenn lediglich die Aussetzung der Einhebung eines Betrages von S 84.693,00 beantragt wurde, so trat dennoch infolge der Bewilligung der Aussetzung der Einhebung der Einkommensteuer 1997 in Höhe von S 351.659…

UFSL RV/1837-L/02Stundungs- oder Aussetzungszinsen für einen gestundeten Abgabenbetrag, für den während aufrechter Stundungsbewilligung auch ein Antrag auf Aussetzung der Einhebung gestellt wird, dem in weiterer Folge nach Ablauf der Zahlungserleichterungsbewilligung stattgegeben wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.07.2003Teil 1/2

…auf Grund des damit nach § 212a BAO gewährten und in der Folge auch tatsächlich ununterbrochen in Anspruch genommenen Zahlungsaufschubes (§ 212a Abs. 5 BAO) grundsätzlich Zinsenpflicht gemäß § 212a Abs. 9 lit.b BAO. Diese währte schließlich bis zur Beendigung dieses Zahlungsaufschubes nach § 212a BAO durch Verfügung…

UFSG RV/0512-G/10Festsetzung von Aussetzungszinsen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.12.2010

…Einhebung gesetzt. Die Verrechnung von Aussetzungszinsen bis zum 26. Juni 2009 besteht daher zu Recht. Aussetzungszinsen stellen nämlich ein Äquivalent für den tatsächlich in Anspruch genommenen (jederzeit durch Entrichtung gemäß § 212a Abs. 8 BAO beendbaren) Zahlungsaufschub dar (VwGH 21.7.1998, 97/14/0131). Nach …

BFG RV/5100613/20251. Aussetzung der Einhebung nach Erledigung des zugrundeliegenden Beschwerdeverfahrens 2. Keine Aussetzungszinsen vor Eintritt der Fälligkeit
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis06.05.2026

…dafür, dass Zinsen auch für Zeiträume, in denen eine Hemmung der Einbringung noch nicht bestand (eine solche Hemmung war vor Fälligkeit noch nicht gegeben), festzusetzen sind; dies wäre allerdings zweifellos unsachlich: Aussetzungszinsen stellen ein Äquivalent für den tatsächlich in Anspruch genommenen Zahlungsaufschub dar (Ritz, BAO8…

UFSI RV/0390-I/10Keine Nachsicht von Aussetzungszinsen wegen langer Dauer des Berufungsverfahrens in der Hauptsache und einer allfälligen Säumnis des Finanzamtes bei der Erledigung von Aussetzungs- und Rückzahlungsanträgen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.04.2011

…für die Qualifikation als persönliche Unbilligkeit in Betracht käme. Die vom Bw. ins Treffen geführten Umstände eignen sich aber auch nicht dazu, aus ihnen eine sachliche Unbilligkeit der Einhebung der Aussetzungszinsen abzuleiten. Aussetzungszinsen stellen ein Äquivalent für den tatsächlich in Anspruch genommenen Zahlungsaufschub dar (vgl…

BFG RV/2100384/2022Aufhebung eines Bescheides über die Festsetzung von Aussetzungszinsen, wenn ein Feststellungsbescheid nicht rechtmäßig zugestellt wurde und in der Folge der vom Feststellungsbescheid („Nichtbescheid“) abgeleitete Einkommensteuerbescheid, der zu einer Nachforderung geführt hat, die antragsgemäß gemäß § 212a BAO ausgesetzt wurde, gemäß § 295 Abs. 4 BAO aufgehoben wird
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis10.06.2022

…der Einhebung war, gehört daher nicht mehr dem Rechtsbestand an. Aussetzungszinsen (§ 212a Abs. 9 BAO) stellen ein Äquivalent für den tatsächlich in Anspruch genommenen Zahlungsaufschub dar (VwGH 21.07.1998, 97/14/0131). Der Abgabepflichtige trägt daher das Zinsenrisiko für strittige Abgabenbeträge, deren Nachforderung sich…

UFSW RV/1512-W/05Aussetzungszinsen und Bemessungsverjährung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.09.2005

…0131, das Äquivalent für den tatsächlich in Anspruch genommenen Zahlungsaufschub dar. Infolge der Bewilligung der Aussetzung der Einhebung der Einkommensteuer 1985 und 1986 in Höhe von insgesamt € 10.616,77 mit Bescheid vom 22. Juli 1994 trat hinsichtlich des genannten Betrages ein Zahlungsaufschub ein…

UFSW RV/1115-W/07Ablauf der Aussetzung der Einhebung und Festsetzung von Aussetzungszinsen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.06.2008

…Äquivalent für den tatsächlich in Anspruch genommenen Zahlungsaufschub dar. Da aufgrund des Antrages der Bw. auf Aussetzung der Einhebung vom 25. Mai 2005 Einbringungsmaßnahmen weder eingeleitet noch fortgesetzt werden durften bzw. infolge der Bewilligung der Aussetzung der Einhebung der Einkommensteuer 2002 in Höhe von €…

UFSW RV/0916-W/06Festsetzung von Aussetzungszinsen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.02.2007

…97/14/0131, das Äquivalent für den tatsächlich in Anspruch genommenen Zahlungsaufschub dar. Aufgrund der Bewilligung der Aussetzung der Einhebung der Einkommensteuer 1998 und 1999 in Höhe von € 5.608,46 und € 5.611,07 mit Bescheid vom 12. November 2003 trat hinsichtlich…

UFSL RV/1218-L/07Aussetzungszinsen auch dann, wenn Abgabenvorschreibung rechtswidrig aber rechtswirksam erfolgte
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.10.2007

…Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes das Äquivalent für den tatsächlich in Anspruch genommenen Zahlungsaufschub dar. In Folge der Bewilligung der Aussetzung der Einhebung der Einkommensteuer 1991 in Höhe von insgesamt 399.000,-- S mit Bescheid vom 7. Juli 1999 trat hinsichtlich des genannten Betrages ein Zahlungsaufschub ein…

UFSW RV/2329-W/07Vorschreibung von Aussetzungszinsen nach Verfügung des Ablaufes der Aussetzung der Einhebung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.10.2008

…verfügt wurde, und dass, infolge dessen mit dem bekämpften Bescheid Aussetzungszinsen im Betrage von € 88,10,unter Zugrundelegung der Bemessungsgrundlage von € 1.388,78, für den tatsächlich in Anspruch genommenen Zahlungsaufschub, zu Recht vorgeschrieben wurden; unbeschadet der Tatsache ,dass der Bw. gegen die…

RAE Rz 537–5794.15. Tilgung von ausgesetzten Abgabenschuldigkeiten durch Verwendung von Zahlungen, sonstigen Gutschriften und Guthaben nur auf Verlangen (§ 212a Abs. 8 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…der Bestimmung des § 212a Abs. 9 BAO kein Ermessen eingeräumt. Rz 548: Aussetzungszinsen stellen ein Äquivalent für den tatsächlich in Anspruch genommenen Zahlungsaufschub dar (VwGH 21.7.1998, 97/14/0131). Rz 549: Die Einhebung von Aussetzungszinsen ist im Hinblick darauf, dass diese Zinsen durch…

BFG RV/5200012/2013Aussetzungszinsen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis11.12.2015

…bei den Aussetzungszinsen handle es sich um ein Äquvivalent für den tatsächlich in Anspruch genommenen Zahlungsaufschub. Über die Rechtmäßigkeit des Abgabenbescheides, auf Grund dessen die Aussetzung bewilligt worden ist, sei nicht zu befinden. In der gegen diese Entscheidung eingebrachten Berufung (nunmehr Vorlageantrag) führte die Bf…

BFG RV/5200013/2013Aussetzungszinsen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis09.12.2015

…bei den Aussetzungszinsen handle es sich um ein Äquvivalent für den tatsächlich in Anspruch genommenen Zahlungsaufschub. Über die Rechtmäßigkeit des Abgabenbescheides, auf Grund dessen die Aussetzung bewilligt worden ist, sei nicht zu befinden. In der gegen diese Entscheidung eingebrachten Berufung (nunmehr Vorlageantrag) führte die Bf…

UFSI RV/0390-I/11Behauptete Verjährung der Aussetzungszinsen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.09.2013Teil 2/2

…dass die Verpflichtung zur Zahlung von Aussetzungszinsen für den Zeitraum besteht, für den die Einhebung der Abgabe auch tatsächlich (bescheidmäßig festgelegt) ausgesetzt wurde. Da Aussetzungszinsen ein Äquivalent für den tatsächlich in Anspruch genommenen Zahlungsaufschub darstellen, ist ihre Festsetzung für die Zeit zwischen der Erledigung der…

BFG RV/5101437/2019Aussetzungszinsen Verjährung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis15.01.2020

…im Sinne der in § 212a Abs. 5 dritter Satz BAO genannten Akte vorgenommen hat. Aussetzungszinsen stellen das Äquivalent für den tatsächlich in Anspruch genommenen Zahlungsaufschub dar (vgl. VwGH 21. 7. 1998, 97/14/0131). Infolge Bewilligung der Aussetzung trat hinsichtlich dieses Betrages ein Zahlungsaufschub ein…