…einem weiteren Ergänzungsersuchen der Behörde gab der Bf mit Eingabe vom 15.9.2020 an, dass seine beiden Kinder keine Familienbeihilfe mehr beziehen, da in Polen die Familienbeihilfe nur bis zum 18. Lebensjahr ausbezahlt werde. Da seine beiden Kinder noch studieren, müsse er Alimente bezahlen…
…unter Fremden unüblich. Zu den zwischen dem Steuerpflichtigen und dessen Kindern geschlossenen Mietverträgen ist festzustellen: Die Mietverträge wurden erst ein Monat nach dem angeblichen Beginn des Mietverhältnisses für Top 3 und fünf Monate nach Beginn des Mietverhältnisses für Top 4 abgeschlossen. Die Mieter waren zufolge…
…Betriebskosten) durch die Kinder (zumindest zum Teil) vom Bw. selbst stammen, mag auch der tatsächliche Zahlungsfluss der Mieten (Überweisung an die Hausverwaltung durch die Kinder) nachgewiesen sein. Die Überlassung der Wohnungen Top 3 und 4 durch den Bw. an seine unterhaltsberechtigten, studierenden Kinder zur Nutzung…
…unter dem statistischen Regelbedarf von € 392 bzw. € 492. Dass tatsächlich zwei allein lebende, studierende Kinder mit einem Gesamtbetrag von kaufkraftbereinigt € 488,40 auch in der Slowakei bei weitem nicht das Auslangen finden können, liegt auf der Hand. Der Studie Orr, D.; Gwosc…
…Entscheidungsgründe Der Bw. beantragte am 19.3.2002 beim Finanzamt Lienz die Familienbeihilfe für seine volljährige studierende Tochter M.H. (rückwirkend) ab 1.3.2002. Mit Bescheid vom 10.4.2002 wies das Finanzamt den Antrag als unbegründet ab und begründete dies damit, dass M…
…fürs Berufsleben Wissen vermittelt, Prüfungen abgelegt werden und eine Abschlussprüfung den qualifizierten Abschluss nachweist. Zusätzlich muss die überwiegende Zeit für die Ausbildung verwendet werden. Es besteht auch für volljährige, studierende Kinder, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie das…
…studierende Kinder Betrifft Veranlagungsjahre ab 2006 Zur Vermietung von drei Wohnungen ( Top_B , Top_C , Top_A im" Haus Anschrift_Wohnungen )" an die eigenen Kinder ist folgendes festzustellen: Die Vermietung zu Wohnzwecken als Wohnversorgung naher Angehöriger in Erfüllung einer Unterhaltsverpflichtung (Z.B. Vermietung an studierende…
…leistet die Bf. im Streitjahr den überwiegenden Teil des Unterhaltes für ihre beiden volljährigen, studierenden, nicht haushaltszugehörigen Töchter und ist anspruchsberechtigt für den Bezug der Familienbeihilfe und des Kinderabsetzbetrages, somit liegen die Voraussetzungen für die Gewährung des beantragten Unterhaltsabsetzbetrages nach dem Gesetzeswortlaut des § 33 Abs…
…Kinderabsetzbetrag für 5 Monate zugestanden), die Absetzbarkeit der Selbstversicherung wäre daher ausgeschlossen. In der gegenständlichen Berufung vom 5. Mai 2006 wurde vorgebracht, dass der Berufungswerber (Bw.) im Rahmen einer Info-Veranstaltung auf die Möglichkeit hingewiesen wurde, dass Beiträge für eine freiwillige Selbstversicherung für studierende Kinder…
…liegen, sei spruchgemäß zu entscheiden gewesen. Die Bw. erhob Berufung gegen die Rückforderung der Familienbeihilfe und des Kinderabsetzbetrages. Im Einzelnen führte sie aus: "Nach den einschlägigen Bestimmungen des FLAG können studierende Kinder in den Semesterferien Einkünfte erzielen, die über dem so genannten Richtsatz liegen, ohne…
…unter dem statistischen Regelbedarf von € 392 bzw. € 492. Dass tatsächlich zwei allein lebende, studierende Kinder mit einem Gesamtbetrag von kaufkraftbereinigt € 488,40 auch in der Slowakei bei weitem nicht das Auslangen finden können, liegt auf der Hand. Der Studie Orr, D.; Gwosc…
…dass es nicht nachvollziehbar respektive nicht vorstellbar sei, dass für sämtliche im Ausland studierende Kinder keine Familienbeihilfe zur Auszahlung gelange. Im Übrigen sei durch die ständigen Heimfahrten und den Aufenthalt die Zughörigkeit zum Haushalt der Bw. als nicht aufgehoben zu erachten. Ergänzend reichte die Bw…
…sondern für einen kurzen Zeitraum gar keiner Erwerbstätigkeit nachgegangen werde, sohin eine kurzfristige Unterbrechung der eigentlichen Erwerbstätigkeit vorliege. Zusammenfassend hatte daher die Berufungswerberin entsprechend den österreichischen Rechtsvorschriften und vorbehaltlich der Erfüllung der für studierende Kinder geltenden Voraussetzungen, Anspruch auf Familienbeihilfe für ihre Töchter iS des …
…cit. und knüpft daher nicht an den steuerlichen Kinderbegriff an, sodass auch für volljährige studierende Kinder, für die kein Anspruch auf Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag mehr besteht, der Freibetrag bei auswärtiger Berufsausbildung des Kindes (noch) in Betracht kommt, jedoch können laut einhelliger Lehre und Rechtsprechung (siehe…
…2002) sowie den Umstand an, dass von der Bw erst am 24. August 2001 (erstmals) der Antrag auf Familienbeihilfe für zwei studierende Kinder gestellt (Auszahlung mit Beginn September 2001), ein rückwirkender Bezug der Familienbeihilfe aber nicht beantragt worden ist, und dass über das vorgelegte Schreiben…
…Schule studieren zu lassen, wenn das gewählte Studium mit wesentlich geringeren Kosten auch an einer inländischen (Hoch) Schule absolviert werden kann, auch wenn ein Studienaufenthalt im Ausland für eine spätere Berufslaufbahn des Ausgebildeten von Vorteil sein kann. Nicht jeder Vorteil, den Eltern ihren Kindern angedeihen…
…Bestimmungen nach Ansicht der Beschwerdeführerin verfassungswidrig seien. Zur sachlichen Rechtfertigung seines Antrages führte der rechtsfreundliche Vertreter aus, dass studierende Kinder faktisch nicht im gemeinsamen Haushalt leben würden, obwohl das Kind zwar vom Hauptwohnsitz her bei den Eltern gemeldet bleibe, aber überwiegend natürlich während der Studienzeit…
…maßgeblich für die Beurteilung, ob sich ein studierendes Kind in Berufsausbildung im Sinne des § 2 Abs. 1 lit. b FLAG 1967 befindet. Aus der Zusammenschau von Gesetz und Rechtsprechung ergibt sich daher, dass studierende Kinder nur dann einen Anspruch auf Familienbeihilfe vermitteln, wenn sie das…
…bestätigt worden sei. Das Finanzamt wies die Berufung mit Berufungsvorentscheidung vom 6. September 2011 mit folgender Begründung ab: "Gem. § 2 Familienlastenausgleichsgesetz 1967 besteht für volljährige, studierende Kinder, die das 24. Lebensjahr (bis 30.06.2011 das 26. Lebensjahr) noch nicht vollendet haben, Anspruch auf Familienbeihilfe…
…ganzjährig eine Wohnung zur Verfügung gestanden sei und damit ein Wohnsitz vorliege. Weiters habe sie zwei studierende Kinder und habe mehr als sechs Monate im Kalenderjahr von ihrem Ehegatten getrennt gelebt. Das Finanzamt vertritt die Auffassung, dass der von der Bw. (im Zuge des Berufungsverfahrens…