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UFSW RV/0509-W/03Definition des Vergleichsbegriffes im Sinne des § 33 TP 20 GebG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.01.2004

…Danach ist ein Neuerungsvertrag, durch welchen streitige oder zweifelhafte Rechte dergestalt bestimmt werden, dass jede Partei sich wechselseitig etwas zu geben, zu tun oder zu unterlassen verbindet, ein Vergleich. Entsprechend dieser Definition kann im Berufungsfall nach Ansicht des unabhängigen Finanzsenates nicht von einem Vergleich gesprochen…

UFSI RV/0407-I/02Vereinbarung eines Entfertigungsbetrages für Verdienstentgang im Fall der Scheidung in Ehepakt, Vergleichsgebühr?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.07.2003

…Ein Vergleich iSd § 1380 ABGB liege vor, wenn dadurch "streitige oder zweifelhafte Rechte dergestalt bestimmt werden, dass jede Partei sich wechselseitig etwas zu geben, zu tun oder zu unterlassen verbindet". Ein beiderseitiges Nachgeben genüge schon in einem von mehreren Punkten. Da die Vertragsteile wechselseitig im…

UFSG RV/0481-G/09Vergleich oder freiwillige Abfertigung?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.09.2009

…nicht erkannt werden, da nach dem Akteninhalt entsprechend der Definition des Vergleiches im ABGB streitige oder zweifelhafte Rechte nicht dergestalt bestimmt wurden, dass die Parteien, also die Berufungswerberin und der Geschäftsführer, sich wechselseitig etwas zu geben, zu tun, oder zu unterlassen verpflichtet haben. Ebenso ist…

UFSF RV/0098-F/04Vergleich oder Verzicht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)03.11.2004

…gemäß § 22 GebG nach dem Höchstbetrag zu bemessen. Gemäß § 1380 ABGB heißt ein Neuerungsvertrag, durch welchen streitige oder zweifelhafte Rechte dergestalt bestimmt werden, dass jede Partei sich wechselseitig etwas zu geben, zu tun oder zu unterlassen verbindet, Vergleich. Laut VwGH vom 25.11.1999, Zl…

UFSW RV/0180-W/04Vergleich oder Schenkung (bei Scheidung)?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.05.2004

…welchen streitige oder zweifelhafte Rechte dergestalt bestimmt werden, dass jede Partei sich wechselseitig etwas zu geben, zu tun oder zu unterlasen verbindet, ein Vergleich. Kern des Berufungsvorbringens ist zunächst das Argument, es sei durch die Vereinbarung vom 2. Juli 1998 keine Bereinigung strittiger oder unklarer…

UFSW RV/1267-W/06Gebührenpflichtiger Vergleich oder Schenkung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.07.2006

…welchen streitige oder zweifelhafte Rechte dergestalt bestimmt werden, dass jede Partei sich wechselseitig etwas zu geben, zu tun oder zu unterlassen verbindet, ein Vergleich. Kern des Berufungsvorbringens ist zunächst das Argument, es sei durch die Vereinbarung vom 2. Juli 1998 keine Bereinigung strittiger oder unklarer…

UFSI RV/0423-I/10"Ergänzende Vereinbarung" für den Fall der Scheidung dient nicht der Sicherung oder Erfüllung der Liegenschaftsübertragung, sondern unterliegt als selbständiges Rechtsgeschäft der Vergleichsgebühr
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.09.2010

…Nachgeben einverständliche Festlegung strittiger oder (zumindest) zweifelhafter Rechte. Ein Vergleich liegt vor, wenn die Parteien streitige oder zweifelhafte Rechte durch gegenseitiges Nachgeben beseitigen, indem sie eine neue, eindeutige Verbindlichkeit festsetzen. Der Vergleich ist ein Feststellungsvertrag, der vor allem der Vermeidung oder Beilegung von Rechtsstreitigkeiten dient…

UFSI RV/0584-I/07Unterhaltsfestlegung und Übereinkommen über die Ehewohnung von Ehegatten für den Fall der Scheidung oder Aufhebung der Gemeinschaft, ist ein Vergleich.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.10.2008

…welchen streitige oder zweifelhafte Rechte dergestalt bestimmt werden, dass jede Partei sich wechselseitig etwas zu geben, zu tun oder zu unterlassen verbindet, Vergleich. Ein Vergleich ist die unter beiderseitigem Nachgeben einverständliche neue Festlegung strittiger oder zweifelhafter Rechte; er bereinigt sohin einen strittigen oder zweifelhaften Rechtsanspruch…

BFG RV/3101089/2015In einer noch vor Eheschließung für den Fall einer Scheidung, Aufhebung oder Nichtigerklärung der Ehe einvernehmlich vereinbarten (künftigen) Regelung des Unterhaltes und der Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens liegt ein Vergleich im Sinne des § 33 TP 20 GebG.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis25.11.2016

…strittige oder zweifelhafte Rechtsverhältnis bezüglich Bestehen und Umfang von Unterhaltspflichten durch diese Festlegungen einvernehmlich bereinigt. Bei dieser noch vor der Eheschließung getroffenen Vereinbarung über die Gewährung von Unterhaltsleistungen im Falle der Scheidung/Auflösung der künftigen Ehe handelt es sich somit um die Regelung zweifelhafter Rechte…

BFG RV/7102348/2010Stattgabe; Es liegt kein Vergleich iSd § 33 TP 20 GebG 1957 vor. Die Vertragsparteien haben sich nicht wechselseitig etwas zu geben, zu tun oder zu unterlassen verbunden.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis08.08.2014

…beurteilen. Danach heißt ein Neuerungsvertrag, durch welchen streitige oder zweifelhafte Rechte dergestalt bestimmt werden, dass jede Partei sich wechselseitig etwas zu geben, zu tun oder zu unterlassen verbindet, Vergleich. Ein Vergleich ist die unter beiderseitigem Nachgeben einverständliche neue Festlegung strittiger oder zweifelhafter Rechte. (z.B…

UFSW RV/2102-W/05Gebührenpflicht eines außergerichtlichen Vergleiches.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.03.2006

…Danach heißt ein Neuerungsvertrag, durch welchen streitige oder zweifelhafte Rechte dergestalt bestimmt werden, dass jede Partei sich wechselseitig etwas zu geben, zu tun oder zu unterlassen verbindet, Vergleich, wobei der Vergleich dieser Gesetzesstelle zufolge zu den zweiseitig verbindlichen Verträgen gehört und nach eben denselben Grundsätzen…

UFSW RV/0623-W/06Liegt ein gebührenpflichtiger Vergleich vor?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.11.2006

…welchen streitige oder zweifelhafte Rechte dergestalt bestimmt werden, dass jede Partei sich wechselseitig etwas zu geben, zu tun, oder zu unterlassen verbindet, Vergleich. Strittig bzw. zweifelhaft ist ein Recht, wenn die Parteien uneinig sind, ob oder in welchem Umfang ein bestimmtes Recht entstanden ist oder…

UFSW RV/2633-W/02Die Verpflichtung zu Ausgleichszahlungen bis zu einer bestimmten maximalen Höhe an den Ehegatten im Falle einer Scheidung ist als ein Vergleich anzusehen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.09.2003

… 1380 ABGB - zu gewinnen. Danach heißt ein Neuerungsvertrag, durch welchen streitige oder zweifelhafte Rechte dergestalt bestimmt werden, dass jede Partei sich wechselseitig etwas zu geben, zu tun oder zu unterlassen verbindet, Vergleich, wobei der Vergleich dieser Gesetzesstelle zufolge zu den zweiseitig verbindlichen Verträgen gehört und…

BFG RV/7101112/2014Pflichtteilsübereinkommen als außergerichtlicher Vergleich
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis15.11.2019

…haben, wenn sie zwecks Vermeidung eines jahrelangen, gegenseitigen Abrechnungsverhältnisses ein gröberes Verfahren zur Ermittlung der Abfindung des scheidenden Gesellschafters anwenden, ohne deshalb schon unter beiderseitigem Nachgeben strittige oder zweifelhafte Rechte neu festzulegen. Der dieser Entscheidung zugrundliegende Sachverhalt ist mit dem gegenständlichen somit nicht vergleichbar. Mit…

BFG RV/7103934/2022Als Vergleich iSd § 33 TP 20 GebG zu qualifizierende Scheidungsfolgenvereinbarung mit der GrESt unterliegenden Liegenschaftsübertragungen ist nach § 15 Abs. 3 GebG gebührenbefreit
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis09.10.2023Teil 1/2

…mwN VwGH 28.2.2007, 2006/16/0136). Es können daher nicht nur bereits bestehende strittige vertragliche Rechtsverhältnisse, sondern auch solche Rechte vergleichsweise geregelt werden, die dem Grunde oder der Höhe nach zweifelhaft sind (vgl. UFS Innsbruck 6.4.2010, RV/0262-I/09).Werden…

BFG RV/7102333/2012Vereinbarung eines Erb- und Pflichtteilsverzichtes aus Anlass der zukünftigen Eheschließung gegen den Erhalt einer Abfindung ist ein Vergleich iSd § 33 TP 20 Abs. 1 lit. b GebG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis23.08.2016

…durch welchen streitige oder zweifelhafte Rechte dergestalt bestimmt werden, dass jede Partei sich wechselseitig etwas zu geben, zu tun oder zu unterlassen verbindet, Vergleich heißt. Ein Vergleich ist somit die unter beiderseitigem Nachgeben einverständliche neue Festlegung streitiger oder zweifelhafter Rechte. Ein Recht ist strittig wenn…

BFG RV/7103358/2023Rechtsgeschäftsgebühr Ehevertrag, Verfassungswidrigkeit des § 33 TP 20 GebG, kein beiderseitiges Nachgeben bzw. rechtliche Qualität des "opting out" strittig
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis08.05.2024

…gebracht würden, wäre für die Annahme eines "streitigen oder zweifelhaften Rechts" keinesfalls ausreichend. Somit fehle es den im Ehepakt getroffenen Vereinbarungen schon an dem grundlegendsten Wesenselement eines Vergleichs. Auch nach der Rechtsprechung des VwGH stellten Vereinbarungen, in denen die Vertragsparteien Rechte und Pflichten, über deren…

BFG RV/7101539/2014Bindende Trennungsfolgenvereinbarung betreffend Ehewohnung nach dem FamRÄG 2009 kein Vergleich iSd § 33 TP 20 GebG 1957
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis18.05.2018

…1981.   § 1380 ABGB Vergleich Ein Neuerungsvertrag, durch welchen streitige, oder zweifelhafte Rechte dergestalt bestimmt werden, daß jede Partey sich wechselseitig etwas zu geben, zu thun, oder zu unterlassen verbindet, heißt Vergleich. Der Vergleich gehört zu den zweyseitig verbindlichen Verträgen, und wird nach eben denselben…

BFG RV/7102475/2013Bedingte Leistungen als Teil der Bemessungsgrundlage der Vergleichsgebühr.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis24.04.2017

…Nach der angeführten Bestimmung des § 1380 ABGB heißt ein Neuerungsvertrag, durch welchen streitige oder zweifelhafte Rechte dergestalt bestimmt werden, dass jede Partei sich wechselseitig etwas zu geben, zu tun oder zu unterlassen verbindet, Vergleich. Nach dem zweiten Satz des § 1380 ABGB gehört ein Vergleich zu…

UFSW RV/0653-W/07Gebühr für Scheidungsfolgenvereinbarung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.07.2011

…1380 ABGB - zu gewinnen. Danach heißt ein Neuerungsvertrag, durch welchen streitige oder zweifelhafte Rechte dergestalt bestimmt werden, dass jede Partei sich wechselseitig etwas zu geben, zu tun oder zu unterlassen verbindet, Vergleich, wobei der Vergleich dieser Gesetzesstelle zufolge zu den zweiseitig verbindlichen Verträgen gehört und…