…wie der Tabaksteuer dar. Es sollte das gleiche Rechtsgut, der Abgabenanspruch des Staates in Form der Tabaksteuer, angegriffen werden, wodurch sich die versuchte Hinterziehung der Tabaksteuer als straflose Nachtat darstellt. Insoweit war das Finanzstrafverfahren einzustellen im Sinn des § 82 Abs. 3 lit. c FinStrG und…
BerufungsentscheidungDer Finanzstrafsenat Salzburg 1 als Organ des unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Doris Schitter sowie die Laienbeisitzer Ing. Franz Junger und Dipl.Ing. Dr. Christoph Aigner als weitere Mitglieder des…
…begeht eine Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs.2 lit.a FinStrG. Dies hätte auf die Gutschriftgeltendmachung am 22. November 1996 offenbar zugetroffen, ohne dass dieser Aspekt in seiner Strafbarkeit als Nachtat zur vorsätzlichen Nichtentrichtung der Vorauszahlung am 20. Dezember 1995 im Sinne des § 49 Abs.1…
…begeht eine Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs.2 lit.a FinStrG. Dies hätte auf die Gutschriftgeltendmachung am 22. November 1996 offenbar zugetroffen, ohne dass dieser Aspekt in seiner Strafbarkeit als Nachtat zur wissentlichen Nichtentrichtung der Vorauszahlung am 15. April 1996 im Sinne des § 33 Abs.2…
…begeht eine Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs.2 lit.a FinStrG. Dies hätte auf die Gutschriftgeltendmachung am 22. November 1996 offenbar zugetroffen, ohne dass dieser Aspekt in seiner Strafbarkeit als Nachtat zur wissentlichen Nichtentrichtung der Vorauszahlung am 15. Juni 1996 im Sinne des § 33 Abs.2…
…begeht eine Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs.2 lit.a FinStrG. Dies hätte auf die Gutschriftgeltendmachung am 22. November 1996 offenbar zugetroffen, ohne dass dieser Aspekt in seiner Strafbarkeit als Nachtat zur wissentlichen Nichtentrichtung der Vorauszahlung am 15. September 1996 im Sinne des § 33 Abs.2…
…begeht eine Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs.2 lit.a FinStrG. Dies hätte auf die Gutschriftgeltendmachung am 22. November 1996 offenbar zugetroffen, ohne dass dieser Aspekt in seiner Strafbarkeit als Nachtat zur wissentlichen Nichtentrichtung der Vorauszahlung am 15. November 1996 im Sinne des § 33 Abs.2…
… 139 BAO impliziert, ist jedoch diese Finanzordnungswidrigkeit im Verhältnis zur Abgabenhinterziehung als straflose Nachtat zu qualifizieren, deren Strafbarkeit lediglich bei einem Wegfall der Strafbarkeit wegen der Haupttat zum Tragen kommen kann. Das gegenständliche Rechtsmittel des Amtsbeauftragten richtet sich nun ausschließlich gegen die Höhe der Geldstrafe…
…verringern. Die Beschuldigte hat daher tatsächlich die ihr vom Erstsenat zum Vorwurf gemachten Hinterziehungen an Umsatzsteuer nach § 33 Abs. 1 FinStrG in spruchgemäßer Höhe zu verantworten. Diese Hinterziehungen stellen auch keineswegs straflose Nachtaten der von B begangenen Veruntreuungen nach § 133 Abs. 1 und 2 2…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Richard Tannert in der Finanzstrafsache gegen A, geb. xxxx, ehem. Unternehmensberater, whft. XXX, vertreten durch Mag. Josef Herr, Rechtsanwalt, Thunstraße 16, 5400 Hallein, wegen versuchter Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 Abs. 1 iVm § 13 des Finanzstrafgesetzes…
…das Verbot des Zwanges zur Selbstbeschuldigung verstoßen. Übrigens wäre das Unterbleiben der Anzeige, selbst wenn man die Anzeigepflicht bejahen würde, für sich nicht strafbar (es läge eine straflose Nachtat vor). Wahrheitsgemäß offen zu legen sind die nach § 119 Abs. 1 BAO für den Bestand und…
…über die Unterlagen auch unter Anwendung von Gewalt entzogen werden würde, ist dieser Verhalten der Finanzstraftäterin eine straflose Nachtat zu ihrer vorherigen Verletzung der Anmeldepflicht bei der Ausreise aus der EU in die Schweiz bzw. zu allfälligen vormaligen Tatbeiträgen zur Verletzung der Anmeldepflicht dritter Personen…
…nach § 139 BAO eine Berichtigung der Bescheide herbeizuführen. Für finanzstrafrechtliche Aspekte ist die Unterlassung der nachträglichen Berichtigung nur eine straflose Nachtat. Es lautet daher der Vorwurf, Herr A habe betreffend 2008 gleichsam einseitig die Geschäftsbeziehung mit der Abgabenbehörde abgebrochen in der Hoffnung, das Finanzamt Innsbruck…
…Fälligkeit erfolgten Nichtentrichtung dieser Zahllast nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG bzw. verwandelt die Finanzordnungswidrigkeit in eine insoweit straflose Nachtat. Deren Strafbarkeit lebte jedoch für den Fall wieder auf, wäre die Hinterziehung der Finanzordnungswidrigkeit nicht strafbar. Anstelle von Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs. 2 lit…
…Tatbestand des § 37 Abs. 1 lit. a FinStrG entsprechende Verwertung der Schmuggelware durch den Schmuggler selbst, gegenüber der Straftat iSd. § 35 Abs. 1 FinStrG eine straflose Nachtat (Konsumtion bzw. Scheinkonkurrenz; vgl. § 21 Abs. 1 FinStrG) dar. Hingegen können sich - konkurrierend zu § 35 Abs. 1 bzw…
…Der Verbrauch des rechtswidrig in den Tank eingefüllten Gasöls ist bei Inbetriebnahme des Motors keine weitere rechtswidrige Verwendung. Wenn daher auch die Verwendung des Gasöls durch den Verbrauch eine straflose Nachtat darstellt (vgl. dazu das zum Gasöl-Steuerbegünstigungsgesetz ergangene Erkenntnis des VwGH 18.9.2000…
…Übermittlung der Umsatzsteuervoranmeldungen zu sorgen. In Anbetracht des von den Parteien nicht bekämpften und daher in Rechtskraft erwachsenen, wenngleich nunmehr als straflose Nachtat zurücktretenden Schuldspruches, wonach der Beschuldigte eine Umsatzsteuervorauszahlung von € 572,67 betreffend Dezember 2007 nicht bis zum fünften Tag nach Fälligkeit entrichtet…
…Wenn er die Zigaretten nun selbst weiterverkauft, ist das bei ihm nur noch straflose Nachtat und beim Übernehmer der Zigaretten wiederum eine Monopolhehlerei. Zur subjektiven Tatseite muss das in Österreich bestehende Tabakmonopol als allgemein bekannt vorausgesetzt werden, demzufolge der Handel mit Tabakerzeugnissen nur einem eingeschränkten…
…Erklärungsangaben (Alleinverdienerabsetzbetrag) möglicherweise abzuleitenden Tathandlungen iSd. § 33 Abs. 1 FinStrG als im Verhältnis zu der durch die Nichterklärung innerhalb der gesetzlichen Erklärungsfrist bereits vollendete Vortat sich allenfalls wohl als (straflose) Nachtat darstellte (vgl. OGH vom 17. Dezember 1975, 9 Os 137/75, LSK 1976/87). …
…im Falle der Strafbarkeit der Abgabenhinterziehung nach § 33 straflose Nachtat in Form einer Finanzordnungswidrigkeit infolge der vorsätzlichen Nichtentrichtung bis zum Ablauf des fünften Tages nach Fälligkeit) und der zumindest bedingt vorsätzlichen Nichteinreichung der Voranmeldung bis zum genannten Fälligkeitszeitpunkt. Kann wie im gegenständlichen Fall einer der…