…ff, aus, dass die sogenannte "stille Autorität" der Generalversammlung (vgl. dazu auch für den Bereich der Sozialversicherung das Erkenntnis des VwGH vom 19.2.2003, 99/08/0054) für das Vorliegen einer Weisungsunterworfenheit ausreicht. Eine Eingliederung in den geschäftlichen Organismus des Arbeitgebers ist gegeben, wenn…
…der Dienstnehmer weiß, wie er sich "im Betrieb" des Dienstgebers zu bewegen und verhalten hat, so ist auf die korrespondierenden Kontrollrechte zu sehen. Das Vorliegen "stiller Autorität" des Dienstgebers reicht aus. Diese Auslegung des Begriffes der Weisungsgebundenheit wird von Sedlacek, SWK 2005, S 804 ff…
…Frau P2 ohne Dolmetsch, obwohl sie kein Deutsch spricht. Zu den Aussagen der befragten Personen wurden bereits im Zuge der GPLA Stellungnahmen abgegeben, auf die ich an dieser Stelle verweisen möchte. Keine der Aussagen lässt den Schluss zu, dass die befragten Personen ihre Leistungen im…
…Dienstgebers zu bewegen und zu verhalten hat (vgl. VwGH 19.02.2003, 99/08/0054). Ein vertraglicher Verzicht auf das Weisungsrecht ist hingegen mit der "stillen Autorität" eines Weisungsberechtigten, der keine Weisungen erteilt, nicht vergleichbar (VwGH 24.11.2016, 2013/13/0046). Bei gering ausgeprägter…
…im gegenständlichen Fall ein freier Dienstvertrag und keinesfalls ein echter Dienstvertrag vorliegt. Diese Rechtsansicht wird wie folgt begründet: B) Keine Weisungsgebundenheit und keine stille Autorität des Auftraggebers Unter Weisungsgebundenheit ist die Unterordnung unter persönliche, auf den zweckmäßigen Einsatz der Arbeitskraft gerichtete Weisungen des Arbeitgebers zu…
…auf Grund des Wegfalls eines Wartungsvertrages das jährliche Honorar auf etwa 14 % des jährlichen Umsatzerlöses herabgesetzt. In der abweisenden Berufungsvorentscheidung argumentiert das Finanzamt, dass im vorliegenden Fall das Vorhandensein von Gesellschaftern als stille Autorität der Generalversammlung ausreichen würde, um den GesmbH-Geschäftsführer als weisungsunterworfen anzusehen…
…0219, bedeutet Weisungsunterworfenheit, dass der Arbeitgeber durch individuell-konkrete Anordnungen das Tätigwerden des Dienstnehmers beeinflussen kann. Daraus lässt sich folgern, dass für den Verwaltungsgerichtshof allein die sogenannte "stille Autorität" der Generalversammlung ausreicht, um GmbH-Geschäftsführer als auf Grund ihres Anstellungsvertrages "weisungsunterworfen" anzusehen. Gemäß § 20 Abs…
…keine Weisungen bezüglich seiner Tätigkeit gebunden zu sein. Es ist aber davon auszugehen, dass persönliche Weisungen und Kontrolle durch Ausübung einer "stillen Autorität" erfolgen und dass tatsächliche Weisungen (nur) deshalb unterbleiben, weil HB von sich aus weiß, wie er sich im Betrieb zu bewegen und…
…zu. Die beiden Substituten seien nicht in die betriebliche Organisation der Bf eingegliedert und unterlägen weder Weisungen noch einer Kontrolle durch die Geschäftsführer oder die Angestellten der Bf. Eine Weisungsgebundenheit aufgrund "stiller Autorität" liege nicht vor. Die beiden Substituten seien in ihrer Arbeitsweise komplett autonom…
…Arbeitsverhalten gebunden (so musste das Auto innen gereinigt sein, Zustellzeiten wurden im Computer vermerkt, Zustellung innerhalb von 30 Minuten) und der stillen Autorität des Dienstgebers (Aufzeichnungen wurden geführt, da ja nach diesen bezahlt wurde) unterlegt. Bei einfachen manuellen Tätigkeiten oder Hilfstätigkeiten die in Bezug auf…
…sondern seine Arbeitskraft zur Verfügung stellt (VwGH 20.1.2016, 2012/13/0095; 21.12.1993, 90/14/0103). Ein Weisungsrecht kann auch durch die "stille Autorität" des Arbeitgebers gegeben sein (vgl ausführlicher Neumann/Drapak/Mäder in Ehrke-Rabel/Hirschler/Petritz/Sutter, Einkommensteuer: Kommentar, § 47…
…verrichtenden Arbeiten Weisungen über die Reihenfolge und den näheren Inhalt der Arbeiten erübrigen, die Person somit den Arbeitsablauf selbst bestimmt, sofern sie nur der stillen Autorität des Empfängers der Arbeitsleistung, das heißt seinem Weisungs- und Kontrollrecht unterliegt. Unter diesen Umständen kann ein Dienstverhältnis auch vorliegen…
…dass ein sich zwar nicht in konkreter Form äußerndes, aber durch Kontrollrechte abgesichertes Weisungsrecht besteht, das in der Judikatur mit dem Begriff "stille Autorität" des Dienstgebers umschrieben werden kann (VwGH 19.2.2003, 99/08/0054, mwN). Für eine persönliche Weisungsgebundenheit spricht die Verpflichtung zur…
…Aussagekraft, ob der Erwerbstätige in einen Betrieb mit einer vom Dienstgeber determinierten Ablauforganisation in einer Weise eingebunden gewesen sei, dass dies der Erteilung ausdrücklicher persönlicher Weisungen und der Vornahme entsprechender Kontrollen gleichgehalten werden könne ("stille Autorität" des Dienstgebers). Habe ein Arzt einen Dienst übernommen, sei…
…Aussagekraft, ob der Erwerbstätige in einen Betrieb mit einer vom Dienstgeber determinierten Ablauforganisation in einer Weise eingebunden gewesen sei, dass dies der Erteilung ausdrücklicher persönlicher Weisungen und der Vornahme entsprechender Kontrollen gleichgehalten werden könne ("stille Autorität" des Dienstgebers). Habe ein Arzt einen Dienst übernommen, sei…
…15/0064). Es genügt, dass ein sich zwar nicht in konkreter Form äußerndes, aber durch Kontrollrechte abgesichertes Weisungsrecht besteht, das in der Judikatur mit dem Begriff "stille Autorität" des Dienstgebers umschrieben werden kann (vgl. VwGH 19.2.2003, 99/08/0054, mwN). Die persönlichen Weisungen…
…bei Erbringung der Arbeitsleistung sowie die Einhaltung gewisser Richtlinien und Verhaltensvorgaben, würden regelmäßig der Kontrolle durch den Dienstgeber unterliegen. Hierbei sei bereits die so genannte stille Autorität des Dienstgebers ausreichend. Diese sei insbesondere dann gegeben, wenn der Dienstnehmer ohne eigens explizit angewiesen zu werden von…
… 2. eine gewisse Regelmäßigkeit und längere Dauer der Tätigkeit; 3. die Verpflichtung zur persönlichen Erbringung der geschuldeten Leistung; 4. Beschränkungen der Entscheidungsfreiheit des Verpflichteten hinsichtlich der Verrichtung der Tätigkeit (Weisungsgebundenheit, "stille" Autorität); 5. die Berichterstattungspflicht; 6. die Arbeit mit Arbeitsmitteln des Unternehmers; 7. das Ausüben…
…fixiert, die Räumlichkeiten vorgegeben etc., sodass Frau ***1*** wusste, was zu tun war. Dieses von der Rechtsprechung mit der Bezeichnung "stille Autorität des Arbeitgebers" umschriebene Weisungsrecht ist für die Beurteilung als Dienstnehmer ausreichend (vgl. z.B. das VwGH 17.9.1991, 90/08/0152, mit…
…verhalten hat (vgl etwa VwGH 19.2.2003, 99/08/0054). Wie der VwGH jedoch wiederholt ausgesprochen hat, ist ein vertraglicher Verzicht auf das Weisungsrecht mit der "stillen Autorität" eines Weisungsberechtigten, der keine Weisungen erteilt, nicht vergleichbar (vgl VwGH 21.10.2015, 2012/13/0088…