…der von ihnen vertretenen Gesellschaft obliegenden steuerlichen Pflichten zu erfüllen. Wenngleich es den gesetzlichen Organen einer GmbH unbenommen ist, mittels einer internen Vereinbarung die Zuständigkeiten bzw. Aufgaben unter mehreren Geschäftsführern dermaßen aufzuteilen, dass lediglich ein Geschäftsführer allein für die abgabenrechtlichen Belange der Gesellschaft zuständig bzw…
…von Arbeitnehmern und für die Mitarbeit und Qualitätskontrolle auf Baustellen nach dem vorliegenden Beweisergebnissen zuständig gewesen ist. Nach der glaubwürdigen Aussage des K. gegenüber der Betriebsprüfung war dieser jedoch keinesfalls für die steuerlichen Belange und somit für die Führung der Lohnkonten der Fa.I. zuständig…
…festgestanden bzw. bereits im Wesentlichen abschätzbar gewesen sei. Die unternehmensrechtlich getroffene Gewinn- bzw. Verlustverteilung sei auch für steuerliche Belange anzuerkennen, wenn sie dem unterschiedlichen Kapital-, Arbeits- und etwaigen Haftungsrisiko der Gesellschafter Rechnung trage oder Gegenstand der Vorsorge gegen Steuerlastverschiebungen bei einem Zusammenschluss nach Art. IV…
…5. 1980, 1345, 1372/79). Dabei ist eine getroffene (handelsrechtliche) Gewinnverteilung grundsätzlich für steuerliche Belange anzuerkennen, wenn sie dem unterschiedlichen Kapital-, Arbeits- und dem etwaigen Haftungsrisiko der Gesellschafter Rechnung trägt oder Gegenstand der Vorsorge gegen eine Steuerlastverschiebung bei einem Zusammenschluss gem Art IV UmgrStG ist…
…wie folgt abgeändert: M.C. ist schuldig, er hat im Bereich des Finanzamtes Baden Mödling als für die steuerlichen Belange der Fa. Transportunternehmen S.C. Verantwortlicher vorsätzlich Vorauszahlungen an Umsatzsteuer für die Monate 1-8/2006 in Höhe von € 21.840,00 nicht spätestens…
…2005 bis 21. März 2006 sei der Bw. als allein zeichnungsberechtigter Geschäftsführer des genannten Unternehmens eingetragen und als solcher im inkriminierten Zeitraum für die steuerlichen Belange der Gesellschaft, somit auch für die Einreichung der Umsatzsteuervoranmeldungen und die rechtzeitige Abfuhr der Umsatzsteuervorauszahlungen verantwortlich gewesen. Bis 27…
…den Taxilenkern durchgeführt und das Geld von diesen entgegen genommen. Für Buchhaltung und die steuerlichen Belange seien beide Beschuldigten gleichermaßen zuständig gewesen. Sehr bald nach der Übernahme der GmbH hätten sich die beiden Beschuldigten entschlossen, nicht alle im Unternehmen erzielten Umsätze in der Buchhaltung zu…
…von Kaufkraftunterschieden erweist sich nach Ansicht des Gerichtes für steuerliche Belange als nicht zielführend. Der Gesetzgeber hat die steuerliche Berücksichtigung von inländischen Verpflegungsmehraufwendungen mit Eur 26,40 pro Tag begrenzt und damit klar zu erkennen gegeben, dass nur Mehraufwendungen für einfache Mahlzeiten steuerliche Berücksichtigung finden…
…belasteten Wohnung (Ratenzahlung) und eines kleinen defekten Auto's zu sein, dessen Reparatur er sich nicht leisten könne. Er habe zum ersten Mal so ein Lokal betrieben und sich in steuerlichen Belangen nicht gut ausgekannt, weswegen er alle Unterlagen seinem Steuerberater zur Berechnung übergeben habe…
…sei Journalist und Historiker, habe jedoch weder eine wirtschaftliche noch eine steuerrechtliche Ausbildung genossen. Für steuerliche Belange habe der Bf. stets einen Steuerberater beigezogen. Unstrittig sei weiters, dass am 14.6.2016 bei der GmbH eine Betriebsprüfung über den Zeitraum 2011 bis 2015 sowie eine…
…so ist die Frage, wem die österreichischen Erträgnisse steuerlich zuzurechnen sind, nach dem inländischen Recht der beiden Staaten zu entscheiden. Wenn das Fondsvermögen zivilrechtlich im Eigentum der Kapitalgesellschaft steht und keine besonderen Gründe vorliegen, von dieser zivilrechtlichen Gestaltung für steuerliche Belange abzurücken, dann sind im…
…so ist die Frage, wem die österreichischen Erträgnisse steuerlich zuzurechnen sind, nach dem inländischen Recht der beiden Staaten zu entscheiden. Wenn das Fondsvermögen zivilrechtlich im Eigentum der Kapitalgesellschaft steht und keine besonderen Gründe vorliegen, von dieser zivilrechtlichen Gestaltung für steuerliche Belange abzurücken, dann sind im…
…Doralt, EStG Kommentar, § 34 Tz 43). Derartiges trifft im gegenständlichen Fall nicht zu. Nach Ansicht des erkennenden Senates macht es für steuerliche Belange keinen Unterschied, ob die an den nahen Angehörigen erbrachten Unterhaltsleistungen in direkter Form, etwa in Form einer Geldzuwendung, geleistet werden, oder aber…
…KG entfällt und sonach gemäß Artikel 4 DBA-Deutschland aus der österreichischen Besteuerungsgrundlage auszuscheiden ist. Für steuerliche Belange tritt diese (in Österreich steuerlich nicht verwertbare) Wertminderung nach der maßgebenden Spiegelbildtheorie auch dann ein, wenn sie nicht in der Handelsbilanz nachvollzogen wurde. Wird in der Folge…
…anzusehen ist. Da zum 30.9.2003 jedenfalls noch Hr. K**** A**** als Einzelunternehmer tätig war und somit das Einzelunternehmen ausschließlich Hr. K**** A**** zuzurechnen war, ist für steuerliche Belange Hr. K**** A**** auch als Einbringender anzusehen. Zu diesem Zeitpunkt war Hr. K**** A**** auch…
Kapitalgesellschaften werden seitens der deutschen Steuerverwaltung für steuerliche Belange stets als Arbeitgeber ihrer eingetragenen Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder gewertet. Diese deutsche Beurteilung ist mit der österreichischen nicht vollständig deckungsgleich. Zwar wird nach RZ 981 der Lohnsteuerrichtlinien 1999 auch in Österreich als die übliche Vertragsgestaltungsform für die…
Kapitalgesellschaften werden seitens der deutschen Steuerverwaltung für steuerliche Belange stets als Arbeitgeber ihrer eingetragenen Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder gewertet. Diese deutsche Beurteilung ist mit der österreichischen nicht vollständig deckungsgleich. Zwar wird nach RZ 981 der Lohnsteuerrichtlinien 1999 auch in Österreich als die übliche Vertragsgestaltungsform für die…
…dass dieser Besteuerung nicht ein Doppelbesteuerungsabkommen entgegensteht. Von gewissen Besonderheiten des Investmentfondsrechts abgesehen, wird daher für steuerliche Belange im Fall der deutschen GmbH genauso von der Einkunftsquelle unmittelbar auf die Gesellschafter "durchgegriffen" wie im Fall einer deutschen Personengesellschaft. Fließen die US-Immobilieneinkünfte hierbei einer deutschen…
…Arbeitgebergesellschaft an den Schifffahrtsbetreiber vor, dann ist für steuerliche Belange nach österreichischer Rechtslage grundsätzlich der Arbeitskräfteüberlasser und nicht der maltesische Schifffahrtsbetreiber als Arbeitgeber zu werten (LStR 2002 Rz 923). Demzufolge erzielt der österreichische Dienstnehmer zypriotische Einkünfte für eine nichtselbständige Arbeit, die vornehmlich in den von…
…Vorgang auf der Grundlage von Artikel 7 der DBA mit den USA und mit Großbritannien sowie auf der Grundlage von § 6 Z 6 EStG 1988 für steuerliche Belange in gleicher Weise abgewickelt werden, wie dies bei Erwerb durch die Stammhausbetriebstätte von einem Fremdunternehmen geschehen würde…