…wenn die Person zu den Kosten des Unterhalts mindestens in Höhe der Familienbeihilfe für ein Kind beiträgt. Gemäß § 5 Abs. 3 FLAG 1967 besteht kein Anspruch für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten, es sei denn, dass - ab 1. Mai 1996 nach Maßgabe des …
…C-482/93, Klaus). […]" Im Hinblick auf den ständigen Auslandsaufenthalt der Tochter der Bf. ist seit dem Ende des Übergangszeitraums des Austrittsabkommens bis zum Ende des hier streitgegenständlichen Zeitraumes im September 2024 keine Veränderung eingetreten und hat sich die Tochter der Bf. demnach ohne…
…Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Die Entscheidung steht im Einklang mit dem Wortlaut der Regelungen in Art. 30 und Art. 32 des Austrittsabkommens sowie mit der zum Vorliegen eines ständigen Auslandsaufenthaltes im Sinne des § 5 Abs. 3 FLAG 1967 ergangenen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes…
…als unbegründet abgewiesen. Der Sohn habe sich seit März 2012 zur Weiterführung der Schulausbildung an der Deutschen Schule in Ort1/Chile und mit Studienbeginn ab März 2016 an der Universität X in Chile aufgehalten. Dies sei als ständiger Auslandsaufenthalt iSd § 5 Abs. 3 FLAG 1967…
…Cardiff University im Vereinigten Königreich. Im Juli 2023 habe sich das Bundeskanzleramt den gesetzlichen Vorgaben sowie der Judikatur des VwGH (und BFG) angeschlossen, wonach ein ständiger Auslandsaufenthalt im Sinne des § 5 Abs 3 FLAG 1967 auch bei Studenten einen Familienbeihilfenanspruch ausschließt. Von einer Rückforderung der…
…beantwortet wird. Die Feststellungen auf Sachverhaltsebene betreffen keine Rechtsfragen und sind deshalb grundsätzlich keiner Revision zugänglich. Bei der Lösung der entscheidungserheblichen Rechtsfrage (Vorliegen eines ständigen Auslandsaufenthaltes im Sinne des § 5 Abs 3 FLAG 1967) stützt sich die Entscheidung auf die im Erkenntnis zitierte Rechtsprechung des…
…Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Dass durch einen einjährigen Schulbesuch eines Kindes in einem Drittstaat für dieses ein ständiger Auslandsaufenthalt iS des § 5 Abs. 3 FLAG vorliegt…
…Auf den Wohnsitz und ständigen Aufenthalt der Eltern bzw. der (vermeintlich) anspruchsberechtigten Person kommt es daher ebenso wenig an, wie auf deren Staatsbürgerschaft, deren Berufsausübung in Österreich, den Mittelpunkt der Lebensinteressen, die Tragung der Kosten des Lebensunterhaltes oder die Argumentation, dass der Auslandsaufenthalt "nur" zu…
…Österreich. Ständiger Auslandsaufenhalt Strittig ist, ob sich im Beschwerdezeitraum September 2013 bis Mai 2014, also ab Beginn der Rabbinerausbildung in Israel, C im Sinne von § 5 Abs. 3 FLAG 1967 bzw. Art. 19 des Akommens zur sozialen Sicherheit zwischen Österreich und Israel ständig nicht in…
…einen ständigen Aufenthalt im Ausland begründet und damit der Gewährung von Familienbeihilfe entgegensteht (sh. auch Nowotny in Csaszar/ Lenneis/Wanke, FLAG, § 5 Rz 9). So beurteilte der Gerichtshof im Erkenntnis VwGH 20.10.1993, 91/13/0175, den sich über volle zwei Jahre erstreckenden Auslandsaufenthalt…
…Damit ist aber klargestellt, dass ein mehrjähriger Auslandsaufenthalt geplant ist. Das Verbringen der Ferien in Österreich ist aber jeweils als vorübergehende Abwesenheit zu beurteilen, wodurch der ständige Aufenthalt von A in Ghana nicht unterbrochen wird (vgl. insbesondere die ebenfalls einen mehrjährigen Schulbesuch im Ausland betreffenden…
…Juli 2010 die von ihm für den Zeitraum September 2008 bis Juli 2010 bezogenen Beträge mit der Begründung zurück, dass sein Sohn sich ständig im Ausland aufhalte. Der Bw. erhob gegen den Rückforderungsbescheid fristgerecht Berufung und machte dazu folgende Ausführungen: "Nach meinem Verständnis haben österreichische…
…ab, dass gemäß § 5 Abs. 3 FLAG 1967 kein Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder bestehe, die sich ständig im Ausland aufhalten. Die für Sohn R., geb. 2002, für die Monate Jänner und Februar 2009 bereits bezogene Familienbeihilfe wurde mit derselben Begründung rückgefordert. Der Bw. erhob…
…Da das Finanzamt aufgrund von Ermittlungen zur Ansicht gelangte, dass sich die Kinder in den Zeiträumen 1.9.1994 bis 31.8.1996 sowie 1.9.1999 bis 31.8.2000 ständig im Ausland aufgehalten haben, forderte es die Familienbeihilfe und die Kinderabsetzbeträge für diese…
…als auch im Ausland einen Wohnsitz haben, nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen im Bundesgebiet haben und sich die Kinder ständig im Bundesgebiet aufhalten. Eine Person hat den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen in dem Staat, zu dem sie die engeren persönlichen…
…uns sehr wohl genau telefonisch bei Ihnen, und bekamen die Auskunft, dass A. Anspruch auf Kinderbeihilfe bei einem Auslandsaufenthalt mit Schulbesuch bis zu einem Jahr hätte. A. reiste am 10. Juli nach Brasilien, (Winter)-Ferien dort bis Anfang September, entschloss sich dann wirklich die Schule…
…sind daher nicht geeignet, den ständigen Aufenthalt der Kinder im Ausland, wo sie auch die Schule besuchen, zu unterbrechen. Der VwGH hat wiederholt ausgesprochen, dass ein Auslandsaufenthalt bis zu sechs Monaten dann als unbedenklich für den Bezug der österreichischen Familienleistungen einzustufen ist, wenn nicht gewisse…
…0175; der Gerichtshof hat in diesem Erkenntnis einen sich über zwei Jahre erstreckenden Auslandsaufenthalt als schädlich angesehen). Selbst wenn davon auszugehen ist, dass sich der Sohn zumindest während der Schulferien in Österreich aufgehalten hätte, so würde dies den ständigen Aufenthalt im Ausland nicht unterbrechen (vgl…
…Familienbeihilfe für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten. Gemäß § 167 Abs. 2 Bundesabgabenordnung (BAO) hat die Abgabenbehörde unter sorgfältiger Berücksichtigung der Ergebnisse des Abgabenverfahrens nach freier Überzeugung zu beurteilen, ob eine Tatsache als erwiesen anzunehmen ist oder nicht. 2. Ständiger Auslandsaufenthalt iSd § 5 Abs…
…wurden die Kinder ab 28. September 2004 wegen Auslandsaufenthalt mit unbestimmter Dauer freigestellt. Eine für Oktober 2005 geplante ständige Rückkehr der Familie nach Österreich erfolgte nicht (Auskunft der Schule vom 9. September 2005: Die beiden Kinder sind bei der Schule angemeldet, besuchen die Schule aber…