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UFSW RV/0963-W/07Kassenobligationen - schenkungssteuerfrei?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.05.2007

…2001/2, dahin geändert, dass das Wort "Privatstiftungen" durch "Stiftungen" ersetzt und die Steuerfreiheit ausschließlich auf "Geldeinlagen bei inländischen Kreditinstituten" eingeschränkt und damit die ursprüngliche Befreiung für "sonstige Forderungen" aufgehoben wurde. Es sollte durch diese Änderung laut den Gesetzesmaterialien (Erläuterung der Regierungsvorlage, 358 BlgNR 21…

StiftR 2009 Rz 89–1053.3 Zwischenbesteuerung bestimmter Einkünfte
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

…Kapitalerträge, gleichgültig ob im Inland oder Ausland bezogen, ob durch eine inländische oder ausländische kuponauszahlende Stelle ausgezahlt, sofern das Besteuerungsrecht durch DBA der Republik Österreich nicht entzogen ist. Rz 91: aus Geldeinlagen und sonstigen Forderungen gegenüber in- und ausländischen Kreditinstituten. Der Verweis auf § 93 Abs…

UFSW RV/1237-W/05Für Forderungen wurde Haftung vor dem Todestag geltend gemacht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.02.2009

…ermittelt: | "Guthaben bei Banken | 113.793,59 | S | Guthaben beim Finanzamt | 143.909,00 | S | sonstige Forderungen | 304.837,63 | S | Betriebsvermögen - Anteil an Personengesellschaft | 19.064.001,60 | S | Betriebsvermögen - Anteil…

UFSF RV/0067-F/11Zulässigkeit der Wertberichtigung (Ausbuchung) von Forderungen gegenüber einem verbundenen polnischen Unternehmen wegen nachträglich (in der Berufung) behaupteter Uneinbringlichkeit (Bilanzberichtigung)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.06.2013

…EStG14, § 6 Tz 216). Der Grad der Wertminderung einer Forderung bzw. die Uneinbringlichkeit muss vom Abgabepflichtigen durch tatsächliche Umstände, wie erfolglose Mahnungen, Klagen, notwendig gewordene Anmeldungen im Ausgleichs- und Konkursverfahren oder sonstige beachtliche Bestreitungsgründe des Schuldners bewiesen werden. Eine volle Wertberichtigung einer Forderung scheint ungerechtfertigt…

UFSI RV/0444-I/06Sind Kassenobligationen nach § 15 Abs. 1 Z 19 ErbStG von der Schenkungssteuer befreit ?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.02.2007

…auch unter die "Geldeinlagen" nach § 15 Abs. 1 Z 19 ErbStG zu subsumieren. Zudem waren zum betreffenden Zeitpunkt auch Schenkungen von "sonstigen Forderungen gegenüber Kreditinstituten" befreit. Dies treffe laut dem BMF-Erlass vom 12.10.2000, 10 3230/4/IV-10/00, AÖFV 2000/212…

BFG RV/4100476/2011Darlehen an Schwestergesellschaft im wirtschaftlichen Interesse der Darlehensgeberin
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis16.11.2015

…aus dem Jahresabschluss (JA) vom 31.12.2007 und 2008 betreffend Ad JA 2007: Offenlegung und Anhangsangaben …Punkt II Erläuterungen zur Bilanz: In den sonstigen Forderungen (332.679,91 €) sei eine Forderung gegenüber der Zahlungsempfängerin in Höhe von 305.634,85 € enthalten…

UFSW RV/3293-W/07Gebührenerhöhung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.02.2008

…mit Kostenbescheid vom 1. Februar 2007 des Magistrates x, Verwaltungsabgaben in Höhe von Euro 28,34 und Kommissionsgebühren in Höhe von Euro 7,63 vorgeschrieben. Gleichzeitig erfolgte die Information über sonstige Forderungen, Gebühr nach dem Gebührengesetz Euro 41,80. Zahlbarer Gesamtbetrag sohin Euro 77,77…

UFSI RV/0356-I/03Zusammenrechnung des gesamten Vermögensanfalles
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.09.2005

…Pflichtteilsabfertigungsbetrages in Höhe von 115.000 €. In diesem Abfertigungsbetrag ist bereits ein Teilbetrag von 5.000 € für Todfallskosten berücksichtigt, weshalb alle Forderungen gegen den Nachlass der Legatarin für getragene Todfallskosten, Versicherungskosten, Zahlungen an Sozialsprengel, Grabinschrift, sonstige Forderungen aus dem Titel Hauskrankenpflege, Autoversicherung, Begräbniskosten…

UFSS FSRV/0021-S/06Der Beschuldigte behauptet die von der Betriebsprüfung festgestellten Geschäftsführerbezüge seien Darlehen der GmbH an ihn zur Begleichung von betrieblichen Verbindlichkeiten gewesen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)22.07.2008

…die Betriebsprüfung gewesen, den Sachverhalt dadurch zu verifizieren. Es handelt es sich bei der Feststellung der Abgabenbehörde, dass ein Teil der als sonstige Forderungen der GmbH, ausgedrückt in Verrechnungskonten, gegen den Beschuldigten eingebuchten Forderungen Geschäftsführerbezüge sein sollten, um eine Festlegung der Abgabenbehörde, als aus ihrer…

UFSW RV/1280-W/03Befreiung von Schulden des Erben gegenüber der Erblasserin
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.01.2006

…| Baukostenzuschuss für Lokal 2 am 20.12.2001 | 7.920,00 | Anzahlung Lokal 3 am 31.12.2001 | 21.801,85 | Darlehen von Frau PM | - 75.041,97 Dazu wurden ein Anlageverzeichnis, Kontendrucke "sonstige Forderungen" 2001, Saldobestätigung Darlehen Fr…

EStR 2000 Rz 615–6224.2.1.3 Umlaufvermögen
geltende FassungRichtlinien16.06.2008

…fertige Erzeugnisse und Waren, noch nicht abrechenbare Leistungen und geleistete Anzahlungen; Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen, Forderungen gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände; Anteile an verbundenen Unternehmen, sonstige Wertpapiere und Anteile; Kassenbestand, Schecks und Guthaben bei…

EStR 2000 Rz 622520.3.3 Ausnahmen von den besonderen Steuersätzen
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

… 27a Abs. 2 Z 1 EStG 1988 sind somit andere - nicht von Z 2 umfasste - nicht verbriefte sonstige Forderungen auf Kryptowährungen vom besonderen Steuersatz ausgenommen. Dabei handelt es sich um Forderungen auf Kryptowährungen, die gerade keinen Rückzahlungsanspruch einer überlassenen Kryptowährung vorsehen und bei denen daraus…

KStR 2013 Rz 297–3032.14.4 Geschäftsgegenstand und Kapital (§ 6b Abs. 1 Z 3 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…3 lit. b KStG 1988 genannten Arten der Geldveranlagung möglich (Geldeinlagen und sonstige Forderungen bei Kreditinstituten und Forderungswertpapiere). Der Finanzierungs- und Veranlagungsbereich haben zudem in einem bestimmten Verhältnis zueinander zu stehen: Mindestens 75% des Eigenkapitals der Mittelstandsfinanzierungsgesellschaft müssen nachhaltig im Finanzierungsbereich eingesetzt werden. Umgekehrt darf…

BFG RV/4100100/2020Verdeckte Gewinnausschüttungen (vGa) bei Darlehensgewährung durch einen nicht fremdüblichen Zinssatz und im Zusammenhang mit der Einbringung von Gesellschaftsanteilen in eine verbundene Körperschaft
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis31.03.2026Teil 2/3

…Das Gericht sieht, ausgehend vom vorgelegten Gutachten, die Bewertung als durchaus proper und empirisch ermittelt an. Auch der Ansatz der sonstigen Forderungen und Verbindlichkeiten ist vom Gericht als ohne Makel zu konstatieren. Die Berechnung der Grundlagen des Veräußerungsvorganges wurde schlüssig erläutert. Im Zuge dessen wurden…

BFG RV/3100350/2018Abschreibung eines im zeitlichen Geltungsbereich geleisteten Finanzierungsbeitrages iSd WGG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis24.02.2022

…auf dem Konto 2700 "Sonstige Forderungen" als Forderung ausgewiesen worden. Eine sofortige, gänzliche Geltendmachung als Betriebsausgabe sei 1983 nicht erfolgt. Ebenso wenig sei eine jährliche Abschreibung iSd § 17 Abs. 4 WGG mit jährlich 2 % bzw. ab 2001 mit 1 % erfolgt, zumal der Forderungsposten "Finanzierungsbeitrag" in…

BFG RV/5101667/2017Anrechnung von Verlusten aus Vorjahren, welche aus der Konvertierung von betrieblichen Fremdwährungskrediten entstanden sind, als Sonderausgabe
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss26.08.2021

… 27a Abs. 1 EStG 1988 auch ein betriebliches Darlehen einer Bank (hier: ***1***) in Schweizer Franken ,sonstige Forderungen bei Kreditinstituten' darstellen und dessen Wertsteigerung genauso wie andernfalls entstehende Zinsen im Falle eines Guthabens dem besonderen Steuersatz iHv. 25% unterliegen würden." Dagegen wandte sich die Beschwerdeführerin…

BFG RV/7103341/2012Zeitpunkt der Betriebseinstellung (mit Verkauf eines Flugzeuges)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis24.10.2017Teil 1/2

…wurde ein Konkursantrag eingebracht, der mangels Vermögens abgewiesen wurde. Die letzte abgegebene Bilanz zum 31.12.2006 enthielt nur mehr folgende Werte: AKTIVA Sachanlagen 0,00 Sonstige Forderungen 7.246,11 PASSIVA Kapitalkonten -220.312,74 Sonstige Rückstellungen 500,00 Verbindl. Kreditinstitute 202.184,49…

BFG RV/7101353/2011Ist der Forderungsverzicht im Fall einer nicht mehr werthaltigen Forderung für die Gesellschaftsteuer mit Null zu bewerten?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis16.11.2017

…2 dieser Vereinbarung genannte Forderung im Ausmaß von EUR 6.300.000,-- zuzüglich allfälliger Zinsen. XY erklärt ausdrücklich, diesen Verzicht unwiderruflich anzunehmen. Allfällige sonstige Forderungen von B gegenüber XY bleiben von diesem Verzicht unberührt und aufrecht bestehen." Der Verzicht über die Forderung in Höhe von…

BFG RV/7101217/2011Ist der Forderungsverzicht im Fall einer nicht mehr werthaltigen Forderung für die Gesellschaftsteuer mit Null zu bewerten?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis16.11.2017

…2 dieser Vereinbarung genannte Forderung im Ausmaß von EUR 6.300.000,-- zuzüglich allfälliger Zinsen. XY erklärt ausdrücklich, diesen Verzicht unwiderruflich anzunehmen. Allfällige sonstige Forderungen von C gegenüber XY bleiben von diesem Verzicht unberührt und aufrecht bestehen." Der Verzicht über die Forderung in Höhe von…

BFG RV/5100097/2013Schätzung eines Dachdeckerbetriebes
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis21.07.2017Teil 2/2

…mehr hinzuzufügen. Im Schreiben vom 05.11.2012 (Rz. 41) brachte der Bf. vor, dass die Sonstigen Forderungen (Umsatzsteuerzahlast: 955,92 €) zweimal angesetzt wurden. Dieser Irrtum wurde von der belangten Behörde in der Beschwerdevorentscheidung vom 10.01.2013 (Rz. 72, 73) korrigiert. 110. Der…