…Aus all diesen Gründen sei eine sittliche Verpflichtung des Bw - so sehr sein Verhalten auch verständlich und begrüßenswert sei - nach Ansicht des Vertreters des Finanzamtes zu verneinen. Über die Berufung wurde erwogen: Folgender Sachverhalt wurde als erwiesen angenommen und der Entscheidung zugrunde gelegt: Der Bw…
…nicht möglich gewesen sei, habe der Bw. aus sittlichen Gründen neben der Inanspruchnahme aus der Bürgschaftsverpflichtung (325.000 öS) einen Betrag von zusätzlich 425.000 öS an die C-Bank überwiesen (beide Zahlungen im März 2000). Darüber hinaus habe der Bw. einen Kredit in Höhe…
…dass dennoch erwogen werden könnte, einen höheren Wert anzusetzen.... 3) Sittliche Gründe, die gegen eine Gewährung der Familienbeihilfe an den geschiedenen Gatten meiner Mandantin sprechen: Hierbei verweise ich auf das Berufungsbegehren und die darauf folgenden Eingaben, insbesondere auf die Mitteilung an den UFS vom 23…
…Abs. 3 EStG 1988 erwächst dem Steuerpflichtigen die Belastung zwangsläufig, wenn er sich ihr aus tatsächlichen, rechtlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann. Fest steht, dass der Bw. im Jahre 1992 für einen der Y-GmbH gewährten Kredit die Haftung als Wechselbürge übernommen hat. Als…
…worden sei, zum Antritt einer Erbschaft unternommen (die Eigentümerin der Gerüstverleihfirma sei seine Mutter, sein Vater wäre die Hauptarbeitskraft gewesen). Vielmehr hätte der Bw. aus sittlichen Gründen seiner Familie, insbesondere seiner Mutter als Firmeneigentümerin, den leitenden Mitarbeiter dieses Betriebes ersetzen müssen. Der Bw. habe für…
…wenn er sich ihr aus tatsächlichen, rechtlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann. Schon das Fehlen einer einzigen dieser Voraussetzungen schließt die Anerkennung der geltend gemachten Aufwendungen als außergewöhnliche Belastung aus und die Abgabenbehörde ist davon enthoben zu prüfen, ob auch die anderen Voraussetzungen zutreffen…
…Vermögensverhältnisse erwächst. Gemäß § 34 Abs. 3 EStG 1988 erwächst die Belastung dem Steuerpflichtigen zwangsläufig, wenn er sich ihr aus tatsächlichen, rechtlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann. Gemäß § 34 Abs. 1 EStG 1988 sind bei der Ermittlung des Einkommens (§ 2 Abs. 2 leg.cit.) eines…
…3 EStG 1988 zwangsläufig, wenn er sich ihr aus tatsächlichen, rechtlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann. Nach übereinstimmender Ansicht von herrschender Lehre und Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ergibt sich aus dieser Bestimmung eindeutig, dass freiwillig getätigte Aufwendungen nach § 34 EStG 1988 ebenso wenig Berücksichtigung finden…
…dem Steuerpflichtigen nach § 34 Abs. 3 EStG 1988 dann, wenn er sich ihr aus tatsächlichen, rechtlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann. Fest steht im gegenständlichen Fall, dass die Bw. im Jahr 2005 zwei Kuraufenthalte (vom 6. Jänner bis zum 24. Jänner sowie vom 15…
…Hingegen kann Zwangsläufigkeit aus rechtlichen Gründen nur aus dem Verhältnis des Steuerpflichtigen zu anderen Personen erwachsen, wobei im Fall, dass eine Belastung aus der Erfüllung einer Rechtspflicht erwächst, diese bereits bei deren Übernahme das Merkmal der (rechtlichen oder sittlichen) Zwangsläufigkeit aufweisen muss (zB Krankheitskosten unterhaltsberechtigter…
…gleicher Vermögensverhältnisse erwächst. (3) Die Belastung erwächst dem Steuerpflichtigen zwangsläufig, wenn er sich ihr aus tatsächlichen, rechtlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann." Im gegenständlichen Fall ist die Abzugsfähigkeit von Notariatskosten, die anlässlich der Überschreibung des Hauses des Bw. an seine beiden Kinder angefallen sind…
…wenn diese, wie im Berufungsfall, aus tatsächlichen oder sittlichen ("moralischen") Gründen zwangsweise entstanden sind. Die angefallenen Kosten seien auch aus dem laufenden Einkommen der Bw aus den vorgenannten Einkunftsquellen bezahlt worden. Über die Berufung wurde erwogen: 1.) Zur Rückstellung für Prozesskosten: Rückstellungen können gemäß § 9…
…führte die Bw. aus, sie könne sich aus rechtlichen und sittlichen Gründen ihrer Bürgschaft bei den Banken nicht entziehen, da sie nicht für die Verbindlichkeiten der Y-GmbH (an der sie nicht beteiligt gewesen sei und in der sie nicht gearbeitet habe), sondern als Ehefrau…
…d.h., der Steuerpflichtige kann sich ihr aus tatsächlichen, rechtlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen. Die Belastung muss die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen wesentlich beeinträchtigen. Bei Zahlungen aus Anlass einer eingegangenen Bürgschaft muss die Zwangsläufigkeit schon für das Eingehen der Bürgschaftsverpflichtung gegeben sein. Die von…
…er erwirtschafte lediglich ein geringes Einkommen, auch zutreffen, so liegt darin noch kein sittlicher Grund für seine Eltern auf ihre ausbedungenen Versorgungsrenten unwiderruflich zu verzichten. Der Sachverhalt stellt sich vielmehr so dar, dass die Eltern offenbar freiwillig im gemeinsamen Interesse an der Erhaltung des Familienbetriebes…
…gegenüber dem Ehegatten, darüber hinaus kann freilich auch eine sittliche Verpflichtung sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach bestehen." Im zitierten Fall seien 80% der Kosten des hauptverdienenden Ehegatten von der Finanzbehörde als außergewöhnlich anerkannt worden, obwohl der genaue verhältnismäßige Einkünfteanteil sogar weniger als…
…ihr aus tatsächlichen, rechtlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann. Der Berufungswerber hat selbst erkannt, dass sein Großvater imstande ist, "die Kosten seiner Pflege und jene seiner Ehefrau zu bestreiten". Schon daraus folgt, dass rechtliche Gründe den Berufungswerber nicht gezwungen haben können, die Pflege des…
…erwächst. (3) Die Belastung erwächst dem Steuerpflichtigen zwangsläufig, wenn er sich ihr aus tatsächlichen, rechtlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann. (4) Die Belastung beeinträchtigt wesentlich die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, soweit sie einen vom Steuerpflichtigen von seinem Einkommen (Abs. 5) vor Abzug der außergewöhnlichen Belastungen selbst…
…Abs. 3 EStG 1988) kann nur die Rede sein, wenn sich ein Steuerpflichtiger diesem Aufwand von dessen Entstehungsgrund her aus tatsächlichen, rechtlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann. Die Zwangsläufigkeit des Aufwands ist dabei stets nach den Umständen des Einzelfalls (vgl. VwGH 18.2.1999…
…Die in der Berufung erwähnte und als maßgebend dargestellte sittliche und vor allem rechtliche Verpflichtung der Eltern zur Unterhaltsleistung gegenüber den Kindern sei aus den geschilderten bzw. vom Berufungsführer noch näher zu erläuternden Gründen zweifelsohne gegeben. Mit Schriftsatz vom 31.1.2003 beantragte der Berufungsführer…