…17 Abs. 2 Z 1 StudFG normiert ausdrücklich, dass nur Studienwechsel, bei welchen die gesamten Vorstudienzeiten (nicht Prüfungen) für die Anspruchsdauer des nunmehr betriebenen Studiums berücksichtigt werden, nicht als so genannte „schädliche“ Wechsel im Sinn des § 17 Abs. 1 StudFG gelten. § 51 Abs. 2 Z…
…d. h. von September 2007 bis Juli 2010 Physiotherapie und wird anschließend ihr Studium Sportwissenschaften beenden. ... Unserer Meinung nach ist diese Situation daher kein schädlicher Studienwechsel. Die Kombination Sportwissenschaften mit Physiotherapie ist für ihren weiteren beruflichen Werdegang ein wesentlicher Vorteil." Mit Berufungsvorentscheidung vom 18. Juni…
…aus dem Medizinstudium nicht die gesamten Vorstudienzeiten, sondern lediglich einzelne Prüfungen im Ausmaß von 45 ECTS-Punkten für das Bachelorstudium Genetik anerkannt. Es liegt somit kein bloßer Wechsel der Studieneinrichtung, sondern ein schädlicher Wechsel zwischen zwei unterschiedlichen Studienrichtungen vor, bei welchem der Familienbeihilfenanspruch für das…
…Mit 20. Februar 2004 wechselte der Sohn in das "Lehramtsstudium, UF Mathematik, UF Psychologie und Philosophie; B 191/406/299" zurück. In Streit steht im gegenständlichen Verfahren, ob dieser "Rückwechsel in das genannte Lehramtsstudium einen so genannten "schädlichen Wechsel" darstellt, wie das Finanzamt im angefochtenen…
…Jänner 2008, aus dem sich ergebe, dass es sich "laut § 17 StudFG (2)" nicht um einen so genannten "schädlichen Wechsel" gehandelt habe. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 2 Abs. 1 des Familienlastenausgleichsgesetzes (FLAG) 1967 haben Personen, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen…
…Beginn des Studiums zu rechnen. 3. Ein Wechsel des Studienplanes gelte nicht als schädlicher Wechsel für die Familienbeihilfe. j habe mit dem Kombinationsstudium pn /df im Wintersemester 99/00 begonnen und habe dieses zwei Semester lang studiert, bevor er im WS 00/01 auf pn…
…Hinweis auf die anzuwendenden gesetzlichen Bestimmungen im Wesentlichen angeführt, dass es sich bei diesem Studienwechsel um einen so genannten "schädlichen Wechsel" gehandelt habe. In der dagegen fristgerecht eingebrachten ,Berufung verweist die Berufungswerberin lediglich auf den Studienerfolg ihres Sohnes. Nach der angeschlossenen Bestätigung der "Uni Graz…
…bei dem mit Beginn des Wintersemesters 2007/2008 vollzogenen Studienwechsel habe es sich um einen so genannten "schädlichen Wechsel" gehandelt. In der dagegen fristgerecht eingebrachten Berufung führt die Berufungswerberin auszugsweise aus: "Meine Tochter und ich haben mehrere Male mit dem Finanzamt in Weiz wegen der…
…d.h. fachspezifisch, zu nützen. Bei diesem zwingend herbeigeführten Wechsel der Studienrichtung handelt es sich keineswegs um einen schädlichen Wechsel. Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat sich in Zusammenhang mit dem Auswahlverfahren an der Medizinischen Universität Graz offiziell geäußert und festgestellt, dass jenen…
…b des Familienlastenausgleichsgesetzes (FLAG) 1967 handelte. Auch wurde darauf hingewiesen, dass selbst dann, wenn es sich nicht um einen so genannten "schädlichen" Wechsel handeln würde, ab März 2011 kein Beihilfenanspruch bestehen würde, da die Tochter den ersten Studienabschnitt nicht in der vorgesehenen Studienzeit von drei…
…Diplomstudium Volkswirtschaft". Dabei handelt es sich nicht um einen so genannten "schädlichen" Studienwechsel im Sinn des § 17 des Studienförderungsgesetzes. Mit Beginn des Sommersemesters 2003 erfolgte durch Wahl der Studienrichtung "Mathematik" als Hauptstudium der Wechsel von der Studienrichtung "Individuelles Diplomstudium Volkswirtschaft" zur Studienrichtung "Mathematik". Da dieser…
…die Berufsausbildung an einer anderen Bildungseinrichtung fortzusetzen. Es folgen weitere Ausführungen dazu, dass es sich überdies nicht um einen Wechsel der Studienrichtung gehandelt habe, sondern um eine "Fortsetzung der einschlägigen Berufsausbildung auf universitärem Niveau". Die Ausbildung an der Fachhochschule habe die Grundlage für die weitere…
…das Finanzamt die Berufung im Wesentlichen mit der Begründung abgewiesen, dass nicht die gesamten Vorstudienzeiten von fünf Semestern angerechnet worden seien, weshalb ein so genannter schädlicher Wechsel im Sinn des § 17 des Studienförderungsgesetzes vorliege. Infolge des fristgerecht eingebrachten Vorlageantrages gilt die Berufung wiederum als unerledigt…
…bis 30. November 2010 ausgezahlte Familienbeihilfe und die entsprechenden Kinderabsetzbeträge im Wesentlichen mit der Begründung zurück gefordert, bei dem zitierten Studienwechsel habe es sich um einen so genannten "schädlichen Wechsel" im Sinn des § 17 des Studienförderungsgesetzes 1992 (StudFG) und damit auch im Sinn des § 2…
…1 lit. b FLAG 1967 stützt und damit der Beginn des Bachelorstudiengangs Medical Science an der ***5*** Universität ***6*** unter gleichzeitiger Aufgabe des bisher an der Uni ***7*** betriebenen Bachelorstudiums Pharmazeutische Wissenschaften als für den Bezug der Familienbeihilfe schädlicher Wechsel darstellt, der mit Anspruchsverlust im…
…zurückgelegt haben. Anerkannte Prüfungen aus dem Vorstudium verkürzen diese Wartezeiten; dabei ist auf ganze Semester aufzurunden. Die Tochter des Berufungswerbers hat ihr Studium nach dem vierten inskribierten Semester gewechselt, sodass jedenfalls ein "schädlicher Wechsel" im Sinn des § 17 Abs. 1 Z 2 StudFG vorliegt, wenn…
…aus diesem Grund nicht vorlägen. Ein Wechsel der Bildungseinrichtung bei gleicher Studienrichtung stelle ebenfalls einen zu überprüfenden Wechsel für die Familienbeihilfe dar, da die Studienpläne der Bildungseinrichtungen verschieden wären. Betreffend den "Studienwechsel" liege nach fünf Semestern ein schädlicher Wechsel vor. Aufgrund des Anrechnungsbescheides im Ausmaß…
…0163 ausgeführt hat, wenn der Studierende anstelle des bisher angegebenen Studiums ein anderes von ihm betriebenes Studium benennt. Es ist dem Finanzamt zuzustimmen, dass im vorliegenden Fall ein (schädlicher) Wechsel im Sinne des § 17 des Studienförderungsgesetzes 1992 vorliegt. Zur Anrechnung von Vorstudien regelt § 15 Abs…
…Studienerfolgsnachweis in Höhe von 16 ECTS-Punkten nicht erbracht. Hinzu kommt, dass das Bachelorstudium Biologie drei Semester lang betrieben wurde und somit ein schädlicher Wechsel des Studiums nach dem dritten Semester erfolgte. Hinsichtlich der Ausführungen der Bf, dass es sich beim Bachelorstudium Medical Science um…
…komme durch den Studienwechsel zu keinem längeren Familienbeihilfenbezug als wenn der Sohn das Studium in Graz beendet hätte, wodurch ein sogenannter "schädlicher" Wechsel nicht vorliege ist anzumerken, dass bei der Beurteilung hinsichtlich der Dauer des Familienbeihilfenanspruches nicht ein nicht mehr betriebenes Studium relevant sein kann…