…eigene vertretungsberechtigte Organe, 3. Bestimmungen betreffend den Rechtsübergang bei Auflösung dieses Rechtsträgers. Der Erwerb der Rechtspersönlichkeit für örtliche Teilbereiche einer religiösen Bekenntnisgemeinschaft bedarf gemäß § 6 RRBG eines Antrages durch die religiöse Bekenntnisgemeinschaft beim Bundesminister für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten und wird mit dem Tag des…
…eigene vertretungsberechtigte Organe, 3. Bestimmungen betreffend den Rechtsübergang bei Auflösung dieses Rechtsträgers. Der Erwerb der Rechtspersönlichkeit für örtliche Teilbereiche einer religiösen Bekenntnisgemeinschaft bedarf gemäß § 6 RRBG eines Antrages durch die religiöse Bekenntnisgemeinschaft beim Bundesminister für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten und wird mit dem Tag des…
…eigene vertretungsberechtigte Organe, 3. Bestimmungen betreffend den Rechtsübergang bei Auflösung dieses Rechtsträgers. Der Erwerb der Rechtspersönlichkeit für örtliche Teilbereiche einer religiösen Bekenntnisgemeinschaft bedarf gemäß § 6 RRBG eines Antrages durch die religiöse Bekenntnisgemeinschaft beim Bundesminister für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten und wird mit dem Tag des…
…2. eigene vertretungsberechtigte Organe, 3. Bestimmungen betreffend den Rechtsübergang bei Auflösung dieses Rechtsträgers. Der Erwerb der Rechtspersönlichkeit für örtliche Teilbereiche einer religiösen Bekenntnisgemeinschaft bedarf gemäß § 6 RRBG eines Antrages durch die religiöse Bekenntnisgemeinschaft beim Bundesminister für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten und wird mit dem Tag…
…Verlauf einer sechsmonatigen Nichtuntersagungsfrist. Über den Erwerb der Rechtspersönlichkeit ist ein Feststellungsbescheid zu erlassen, mit welchem der Bundesminister für BildungUnterricht, WissenschaftKunst und Kultur die Auflösung jener Vereine zu verbinden hat, deren Zweck in der Verbreitung der Religionslehre der betreffenden religiösen Bekenntnisgemeinschaft besteht. Abgabenrechtlich ist von…
…deren Teile mit eigener Rechtspersönlichkeit bleiben in ihrem Bestande unberührt. Sie sind Religionsgesellschaften nach § 9 bzw. § 16 dieses Bundesgesetzes. Binnen vierzehn Tagen nach Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes sind Verordnungen gemäß § 3 Abs. 1 zu erlassen, die den Bestand als Religionsgesellschaft nach diesem Bundesgesetz mit dem Tag…
…deren Teile mit eigener Rechtspersönlichkeit bleiben in ihrem Bestande unberührt. Sie sind Religionsgesellschaften nach § 9 bzw. § 16 dieses Bundesgesetzes. Binnen vierzehn Tagen nach Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes sind Verordnungen gemäß § 3 Abs. 1 zu erlassen, die den Bestand als Religionsgesellschaft nach diesem Bundesgesetz mit dem Tag…
…10] als religiöse Bekenntnisgemeinschaft mit Rechtspersönlichkeit im Sinne dieses Bundesgesetzes, 2. Anzahl der Angehörigen in der Höhe von mindestens 2 vT der Bevölkerung Österreichs nach der der letzten Volkszählung, 3. Verwendung der Einnahmen und des Vermögens für religiöse Zwecke (wozu auch in der religiösen Zielsetzung…
…GZ. BMBWK-T12.056/0004-KA/c/2001, staatlich eingetragene religiöse Bekenntnisgemeinschaft, der seit 13.10.2001 der sich aus dem genannten Gesetz bzw. dem bezeichneten Bescheid ergebende Status der Rechtspersönlichkeit zukommt (Quelle: www.bundeskanzleramt.gv.at ). In der auf der Homepage des BMF gemäß …
…und mit Zustimmung der Religionsgesellschaft gegründet werden. … Auszugsweise aus den Erläuterungen zur Regierungsvorlage zum Islamgesetz 2015 (446 der Beilagen XXV. GP) zu den §§ 3 bis 5: … Durch § 3 Abs. 4 soll vermieden werden, dass für ein und dieselbe religiöse Bekenntnisgemeinschaft zwei Rechtspersönlichkeiten bestehen…
…von MJ in Kanada. Sehr geehrte Damen und Herren, da wir derzeit in unserer Bekenntnisgemeinschaft noch keine eigene Ausbildungsstätte (Bibelschule, Akademie oder Seminar) haben, ist es für unsere zukünftigen Mitarbeiter sehr empfehlenswert, ihre theologische Ausbildung in einer ausländischen, mit uns befreundeten Bibelschule zu absolvieren. Vorausgesetzt…
…In Wien besteht ein Fachverein der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGO) mit dem Namen „lmam-Hatip“. Dieser Fachverein besitzt gemäß § 23 Abs. 4 des Bundesgesetzes über die äußeren Rechtsverhältnisse Islamischer Religionsgesellschaften (IslamG 2015), BGBI. I Nr. 39/2015, Rechtspersönlichkeit auch für den staatlichen Bereich. 9…
…der die Religiösen Gesellschaft, dem das Weltlichen Institut, der die Kirchlichen Vereinigung, der die Selbständigen Stiftung, derdie Caritas, den der einzelnen Diözesen und dendie sonstigen vom Ordinarius errichteten und von ihm mit Rechtspersönlichkeit ausgestatteten Instituten. Körperschaften öffentlichen Rechts sind auch die Gemeinden und Einrichtungen der…
…3) Der Verein ... ist selbst keine Kirche oder Religionsgemeinschaft oder religiöse Bekenntnisgemeinschaft, sondern will durch seine Tätigkeit im Sinne des Vereinszweckes die bestehenden christlichen Kirchen im Rahmen deren diakonischer Arbeit unterstützen und ihnen dienen. Der Verein verfolgt deshalb mit dem Vereinszweck (§ 2) ausschließlich und unmittelbar…
…Jugend mit einer Mission" absolviert habe. Dieser Kurs umfasse in etwa 3 Monate pädagogische sowie für die restliche Zeit praxisorientierte Einheiten. Bei dieser Weiterbildungsveranstaltung handle es sich um eine solche, welche im Rahmen des christlichen Zentrums E. in Australien unterstützt worden sei. Die religiöse Bekenntnisgemeinschaft…
…und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Der Bw. übte im streitgegenständlichen Zeitraum die Tätigkeit eines Seelsorgers einer religiösen Bekenntnisgemeinschaft aus und betreute dabei mehrere Bezirke. Mit der Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung 2011 wurde u.a. die Absetzung von Fortbildungskosten für den Universitätslehrgang "Leadership and Management…
…In Österreich gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften stehen Körperschaften mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes gleich, die einer in Österreich gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgesellschaft entsprechen. Beiträge an religiöse Bekenntnisgemeinschaften iSd BGBl I 19/1998 (UFS 2.2.09…
…buddhistische Religionsgesellschaft und die syrisch orthodoxe Kirche. Beiträge an religiöse Bekenntnisgemeinschaften, gemeinnützige Vereine mit oder ohne religiöse Zielsetzungen und Sekten sind nicht absetzbar. Der Verein der polnischen Ingenieure in Österreich ist keine der gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften. Die Mitgliedsbeiträge zu diesem können daher nicht…
…als Sonderausgaben nur Beiträge an nach österreichischem Gesetzen anerkannte Kirchen- und Religionsgemeinschaften abgezogen werden können. Beiträge an religiöse Bekenntnisgemeinschaften, gemeinnützige Vereine mit religiöser Zielsetzungen und Sekten sind nicht absetzbar. Weiters wurde ausgeführt, dass der öffentliche Verkehr zwar in den letzten Jahren stark ausgebaut worden ist…
…Arbeitnehmerveranlagung 2014 absetzbar. Als Sonderausgaben können nur Beiträge an nach österreichischen Gesetzen anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften abgezogen werden. Beiträge an religiöse Bekenntnisgemeinschaften, gemeinnützige Vereine mit religiösen Zielsetzungen und Sekten sind nicht absetzbar. Erwachsen dem Arbeitnehmer im Rahmen der Beförderung im Werkverkehr keine Kosten, besteht kein…