…2011 vor. Sie hat somit vor Eintritt ins Versuchsstadium der unmittelbaren Täterin alles unternommen, damit diese Taten verhindert werden. Auf Grund der quantitativen Akzessorietät sonstiger Beitragstäterschaft kann die Beitragstäterin straffrei zurücktreten, wenn sie ihren Beitrag rückgängig macht, bevor der unmittelbare Täter ins Versuchsstadium tritt. Frau…
…Haftung, schon gar nicht für einen gewissen Erfolg oder unabhängig vom gegenständlichen Pachtvertrag. Somit erfülle die Vereinbarung die Voraussetzung der zwingenden Akzessorietät zur Hauptleistung und es liege eine Bürgschaft vor. Die Bf. stellte den Antrag auf Vorlage der Beschwerde an das Bundesfinanzgericht. 1.2. Verfahren…
…BAO nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 26.6.1996, 95/16/0077) akzessorisch ist. Aus dem Wesen dieser Akzessorietät ergibt sich auch, dass die Haftung für nicht mehr besteht und für mehr nicht begründet werden kann, als der Hauptschuldner leisten muss. Die ebenfalls nicht…
…12/2023 selbst bemessen und dem Finanzamt gemeldet. Da die haftungsgegenständlichen Abgaben zum Teil entrichtet sind und die Geltendmachung abgabenrechtlicher Haftungen als Einhebungsmaßnahme unter anderem voraussetzt, dass nach dem Grundsatz der materiellen Akzessorietät eine Abgabenschuld entstanden, aber noch nicht erloschen ist (VwGH 17.5.1991…
…ausgeschlossen hat, sondern in der Verletzung der ihm durch die Bescheiderlassung bekanntgegebenen Zahlungsverpflichtung. Allerdings setzt die Geltendmachung abgabenrechtlicher Haftungen als Einhebungsmaßnahme unter anderem voraus, dass nach dem Grundsatz der materiellen Akzessorietät eine Abgabenschuld entstanden, aber noch nicht erloschen ist (VwGH 17.5.1991, 90/17…
…als Geschäftsführer der Primärschuldnerin ausreichend Einblick in die Gebarung zustand, war es gelegen, das Ausmaß der quantitativen Unzulänglichkeit der in den Fälligkeitszeitpunkten der Abgaben zur Verfügung stehenden Mittel nachzuweisen (VwGH 19.11.1998, 97/15/0115), da nicht die Abgabenbehörde das Ausreichen der Mittel zur…
…die Abgabenschuld aufgrund von Zahlungen, die nicht durch den Haftungsschuldner geleistet wurden, nicht mehr besteht, ist dieser aufgrund der Akzessorietät von Haftungen zu Berücksichtigen und der Haftungsschuldner nur mehr im geringeren Ausmaß zur Haftung heranzuziehen (vgl. VwGH 19. März 2015, 2013/16/0200 und VwGH…
…zu nehmen ist (VwGH 28.5.1993, 93/17/0049), da die Geltendmachung abgabenrechtlicher Haftungen als Einhebungsmaßnahme unter anderem voraussetzt, dass nach dem Grundsatz der materiellen Akzessorietät eine Abgabenschuld entstanden, aber noch nicht erloschen ist (VwGH 17.5.1991, 90/17/0439, 0440). Festsetzungsbescheide Aus…
…haftungsgegenständlichen Kommunalsteuern 01-06/2008 nicht mehr (01-05/2005) bzw. nur mehr mit dem Betrag von € 46,14 (06/2008) aushaften und die Säumniszuschläge 01-06/2008 zufolge der Akzessorietät der Haftung (01-05/2005) bzw. aufgrund des Nichterreichens der betraglichen Grenze gemäß …
…müsse den Abgabengläubiger vor allen übrigen Gläubigern befriedigen. Er habe die Schulden im gleichen Verhältnis zu befriedigen. Im Haftungsverfahren hätte der Geschäftsführer das Ausmaß der quantitativen Unzulänglichkeit der in den Fälligkeitszeitpunkten der Abgaben zur Verfügung stehenden Mittel nachzuweisen, da nicht die Abgabenbehörde das Ausreichen der…
…01 Darüber hinaus war die Körperschaftsteuer 2016 auf den aushaftenden Betrag zu beschränken, da die Geltendmachung abgabenrechtlicher Haftungen als Einhebungsmaßnahme unter anderem voraussetzt, dass nach dem Grundsatz der materiellen Akzessorietät eine Abgabenschuld entstanden, aber noch nicht erloschen ist (VwGH 17.5.1991, 90/17/0439…
…207 und 209 Abs. 1 BAO einschlägig seien, wird entgegengehalten, dass die Inanspruchnahme eines Haftenden wegen der Akzessorietät der Haftung zwar voraussetzt, dass das Einhebungsrecht der Behörde gegenüber dem Hauptschuldner noch nicht verjährt ist (VwGH 29.6.1992, 91/15/0154). Allerdings ist die Geltendmachung…
…Umsatzsteuer | 08/2015 | 2.589,66 | 74,63% | 1.932,66 Da jedoch die Geltendmachung abgabenrechtlicher Haftungen als Einhebungsmaßnahme unter anderem voraussetze, dass nach dem Grundsatz der materiellen Akzessorietät eine Abgabenschuld entstanden, aber noch nicht erloschen sei (VwGH 17.5.1991…
…aller Verbindlichkeiten verwendet und somit die Abgabenschulden nicht schlechter behandelt hat. Wenn die Behauptung und Nachweisung des Ausmaßes der quantitativen Unzulänglichkeit der in den Fälligkeitszeitpunkten der Abgaben zur Verfügung stehenden Mittel im Verwaltungsverfahren unterlassen wird, kommt eine Beschränkung der Haftung bloß auf einen Teil der…
…Geschäftsführer der Primärschuldnerin ausreichend Einblick in die Gebarung zustand, wäre es gelegen gewesen, das Ausmaß der quantitativen Unzulänglichkeit der in den Fälligkeitszeitpunkten der Abgaben zur Verfügung stehenden Mittel nachzuweisen (VwGH 19.11.1998, 97/15/0115), da nicht die Abgabenbehörde das Ausreichen der Mittel zur…
…Geschäftsführer der Primärschuldnerin ausreichend Einblick in die Gebarung zustand, wäre es gelegen gewesen, das Ausmaß der quantitativen Unzulänglichkeit der in den Fälligkeitszeitpunkten der Abgaben zur Verfügung stehenden Mittel nachzuweisen (VwGH 19.11.1998, 97/15/0115), da nicht die Abgabenbehörde das Ausreichen der Mittel zur…
…Der Beschwerde war daher insoweit - aufgrund der Akzessorietät der Haftung - im Ausmaß von insgesamt € 40.647,48 Folge zu geben und die Haftung auf die zum Zeitpunkt der Entscheidung uneinbringlich am Abgabenkonto der Primärschuldnerin aushaftenden Abgabenschuldigkeiten laut Spruch dieses Erkenntnisses einzuschränken. Zu den abgabenrechtlichen…
…ist im Beschwerdeverfahren gegen den Abgabenanspruch gem. § 248 BAO zu beurteilen. Die abgabenrechtliche Haftung setzt wohl entsprechend dem Prinzip der Akzessorietät den Bestand einer Schuld voraus, nicht aber, dass die Schuld dem Hauptschuldner gegenüber bereits geltend gemacht wurde. Die Geltendmachung der Haftung liegt auch im…
…aller Verbindlichkeiten verwendet und somit die Abgabenschulden nicht schlechter behandelt habe. Wenn die Behauptung und Nachweisung des Ausmaßes der quantitativen Unzulänglichkeit der in den Fälligkeitszeitpunkten der Abgaben zur Verfügung stehenden Mittel im Verwaltungsverfahren unterlassen werde, komme eine Beschränkung der Haftung bloß auf einen Teil der…
…BAO nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 26.6.1996, 95/16/0077) akzessorisch ist. Aus dem Wesen dieser Akzessorietät ergibt sich auch, dass die Haftung für nicht mehr besteht und für mehr nicht begründet werden kann, als der Hauptschuldner leisten muss. Aus einem Konkursantrag…