…wurde für die Bw. ausgeführt, dass die plötzlich auftretende Erkrankung und deren Feststellung für sie nicht vorhersehbar gewesen sei. Die Bw. sei vor ihrer plötzlich auftretenden Erkrankung weder krankheitsanfällig noch besonders sorglos gewesen, sodass sie hier kein Vorsatz unterstellt werden könne. Das vorsätzliche Verhalten sei…
…E101 für vier Jahre bis August 2014, Mitnahme der Familie, Schulbesuchs der Kinder in der Schweiz und plötzlicher und vom Bf nicht gewollter Abberufung ist der Schweizer Wohnsitz als Wohnstätte iSd DBA anzusehen, wo auch der MdL lag. Die kurze Dauer kann dem Bf wegen…
…Umfanges keinen Zweifel offen, dass das Wiener Einfamilienhaus ab Mitte Dezember 2009 soweit leer stand, dass es nicht mehr als Familienwohnsitz gedient hat. Unerwartete und plötzliche Rückberufung Ebenfalls im August 2009 wurde der DOC ***15*** der Schweizer ***12*** Mode AG, ***14***, zum DOC für die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache Bf., Anschrift, über die Beschwerde vom 20.12.2017 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Wien 2/20/21/22 vom 11.12.2017, StNr. XY, betreffend Herabsetzung von ersten…
Bahnhofplatz 7 4020 Linz www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Linz 1 des Bundesfinanzgerichtes hat durch den Vorsitzenden Dr. Richard Tannert, den Richter Dr. Peter Binder und die fachkundigen Laienrichter Mag. Helmut Schabetsberger und Dipl. Ing. Christoph Bauer in…
…1 BAO ab und begründete dies damit, dass von einer Vernachlässigung der Sorgfaltspflicht auszugehen sei, da die plötzliche Erkrankung eines Vorstandsmitgliedes kein unvorhersehbares Ereignis sei. Erkrankungen der geschilderten Art träten häufig auf, sodass deren mögliches Auftreten in der internen Organisation zu berücksichtigen und im Vorhinein…
…Altersheim. Die Bf hat somit nicht auf Grund einer bestimmten Anreizwirkung der alten Rechtslage ihre Dispositionen getroffen. Die anzuwendende Bestimmung wurde jedoch ohne Übergangsregelung in Kraft gesetzt. Dadurch ist die durch die Änderung der Rechtslage bedingte Verschlechterung plötzlich erfolgt. Es war der Bf damit genommen…
…ich bin Diabetiker Typ 1) etwas Süßes zu kaufen. Ich kann es leider nicht vorhersehen, dass mein Blutzucker plötzlich niedrig wird. Damit ich jedoch keine anderen Verkehrsteilnehmer und mich ebenso nicht in Gefahr bringen sollte, ist es umso wichtiger das Auto kurz abzustellen und dafür…
…Finanzvergehen einen vor- oder nachgelagerten Umsatz betrifft." Der Bf. hat seine Sorgfaltsverpflichtungen nicht eingehalten: dass die Verrechnung der Bauleistungen plötzlich und ohne Nennung eines Grundes über eine andere Gesellschaft abzurechnen sein sollten, stellt eine auffällige Unregelmäßigkeit in der Abrechnung dar und ist somit ein Verdachtsmoment…
…vgl. Ritz, BAO-Kommentar2 § 308 Tz 19). Krankheiten kommen nur dann als Wiedereinsetzungsgründe in Betracht, wenn sie zur Dispositionsunfähigkeit führten und so plötzlich und schwer auftreten, dass der Erkrankte nicht mehr in der Lage ist, die nach der Sachlage gebotenen Maßnahmen zu treffen (vgl. Ritz…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., 1160Wien, vertreten durch Hannes Folterbauer, Steuerberater, 1010 Wien, Spiegelgasse 21, vom 16. August 2005 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 8/16/17, vertreten durch ADir Rudolf Stadler, vom 11. Juli 2005 betreffend Wiederaufnahme des…
…ihres Vaters am 30. September fiel Frau-H ab dem 28. September 2011 plötzlich aus, da sich der Zustand des Vaters dramatisch und unerwartet verschlechtert hatte. Es mussten unverzüglich sämtliche noch zu erledigende Aufgaben dieser Mitarbeiterin auf andere Mitarbeiterinnen übertragen werden. Jedoch befand sich eine…
…nicht auf die völlige Dispostionsunfähigkeit geschlossen werden (VwGH 30.04.2003, 2002/16/0119). Sie zählt nur, wenn sie plötzlich und in einem Maß auftritt, dass die Partei nicht mehr im Stande ist, nach den Umständen des Falles zu handeln. Dies vor allem dann nicht…
…Systemwechsel legistisch in einer Art und Weise durchgeführt worden ist, die in zweifacher Hinsicht als unecht bzw faktisch rückwirkende, unvorhersehbare und plötzliche Änderung unter Verletzung des Vertrauensschutzprinzips zu werten ist (vergleichbar der Abschaffung der Firmenwertabschreibung für sog. Altfälle: VfGH 3.3.2000, G 172/99…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 29. Jänner 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes A, vertreten durch B, vom 5. Jänner 2012 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2010 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird…
Im gegenständlichen Fall sei die Beschwerdeführerin durch den plötzlichen und erheblichen Eingriff des EKB-S in ihre wirtschaftlichen Dispositionen schwer getroffen worden, was auch einer konfiskatorischen Maßnahme gleichkomme. Dies widerspreche der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes, die besage, dass derartige Eingriffe nur unter strengen Voraussetzungen zulässig seien…
Im Juli 2008 war überdies in keiner Weise die erst ab dem Herbst 2008 plötzlich ausbrechende Wirtschaftskrise ("Zusammenbruch der Lehman Brothers im September 2008 und Zusammenbruch ganzer Bankensysteme wie zB. Island) vorhersehbar und kann auch dem Geschäftsführer nicht der Vorwurf gemacht werden, er hätte im…
Der Sohn der Beschwerdeführerin hat selbst zutreffend darauf hingewiesen, dass kein plötzliches Ereignis vorlag, welches gleichsam von einem Tag auf den anderen die Erwerbsunfähigkeit bewirkt hätte. Bei dieser Sachlage ist es nicht unschlüssig, wenn sämtliche ärztlichen Gutachter davon ausgingen, dass der Sohn der Beschwerdeführerin am…
…Sachverhaltsdarstellungen des Betriebsprüfungsberichts bei der ***1*** behauptet die Betriebsprüfung, dass bei der Schlussbesprechung am 18.9.2019 - entgegen den Sachverhaltselementen des Aktenvermerks vom 22.6.2017 - bei all diesen Vorgängen und Zahlungen plötzlich mit dem Vorliegen von verdecktem Eigenkapital argumentiert worden sei. Dem ist entgegenzuhalten…
An diesem Beispiel ist erkennbar, dass der Beschwerdeführer eine idente Vertragsbestimmung (nämlich jene zur Sperrfrist in Punkt VII. des Vertrages) im Jahr 2014 deutlich anders auslegt als noch im Jahr 2011 und plötzlich vom Vorliegen von "Darlehen" ausgeht. Festzuhalten ist zunächst, dass sich weder die…