…auch VwGH vom 24. Februar 1997, 95/17/0187). Ebenso hat der Verwaltungsgerichtshof wiederholt ausgesprochen, dass in der angeforderten Auskunft jene physische Person zu nennen ist, der zum fraglichen Zeitpunkt das mehrspurige Kraftfahrzeug überlassen war. Einem Auskunftsbegehren ist dann nicht entsprochen, wenn der Behörde mitgeteilt…
…KEG, die Ges. bR. sowie physische Personen (vgl. Ritz, BAO. 3. Aufl., Kommentar, Tz 1 zu § 34). Dadurch aber, dass physische Personen im Sinne der vorgenannten Gesetzesbestimmungen abgabenrechtlich nicht begünstigungsfähig sind, ist das Schicksal der Berufung entschieden. Damit war spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 27…
…2001/13/0297). Aus der Unterfertigung der Selbstanzeige durch den persönlich haftenden Gesellschafter und gewerberechtlichen Geschäftsführer der KEG kann daher noch nicht abgeleitet werden, wer für die Verwirklichung des konkreten Finanzvergehens finanzstrafrechtlich verantwortlich war. Dazu wäre die konkrete Nennung der physischen Person, die durch die…
…auf seine Person beziehen. Wie der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) in seinem Erkenntnis vom 27.2.2002, Zl. 13/0297, festgestellt hat, kommt als Täter eines Finanzvergehens jeder in Betracht, der rechtlich oder faktisch die Agenden eines Steuerpflichtigen wahrnimmt, sodass die Eigenschaft einer physischen Person als Alleingesellschafter…
…hat") sich auf jene Person bezieht, der nach dem zweiten Halbsatz (u.a.) "das Lenken" eines mehrspurigen Kraftfahrzeuges überlassen wurde. Schon nach dem Wortlaut des Gesetzes kann unter einem Dritten, dem "das Lenken" eines mehrspurigen Kraftfahrzeuges überlassen wurde, nur eine physische Person gemeint sein. Die…
…Wiener Parkometergesetz ergibt sich die Verpflichtung, jene Person bekanntzugeben, der "das Lenken" eines mehrspurigen Kraftfahrzeuges überlassen wurde. Nach dem Wortlaut des Gesetzes kann unter einem Dritten, dem "das Lenken" eines mehrspurigen Kraftfahrzeuges überlassen wurde, nur eine physische Person gemeint sein, denn nur diese kann ein…
…Missstände herbeiführt oder herbeizuführen droht; Abs. 2 vorletzter und letzter Satz gelten sinngemäß. (3) Die Gebrauchserlaubnis kann einer physischen Person, einer juristischen Person, einer Mehrheit solcher Personen, einer Erwerbsgesellschaft des bürgerlichen Rechts oder einer Personengesellschaft nach Unternehmensrecht erteilt werden. In den Fällen des § 3 Abs…
…Person als Empfängerin zu bezeichnen. Nach § 13 Abs. 3 ZustG ist dann, wenn der Empfänger keine physische Person ist, die Sendung einem zur Empfangnahme befugten Vertreter zuzustellen. Aus dieser Bestimmung, welche eine vom Zusteller zu beachtende Regelung darstellt ist ersichtlich, dass an eine juristische Person…
…die Bestimmung des § 82 Abs. 8 KFG anwenden zu können. Bei einer physischen Person mit Wohnsitz im Inland sei der dauernde Standort eines Fahrzeuges auch dann der Wohnsitz dieser Person, wenn ein Unternehmen betrieben werde. Dies ergäbe sich aus den Bestimmungen des § 40 Abs.1…
…anderen Person als die im Verfahren gemeinte Person richtet. Dieser formelle Mangel wird von der Bw. auch ausdrücklich gerügt. Die Identifizierung einer physischen Person erfolgt in der Regel durch die Verwendung ihres Namens (Vor- und Zuname). Bei Namensgleichheit muss beispielsweise zur Identifizierung der Person auf…
…1998, Zl. 97/17/0361, mwN). Der Verwaltungsgerichtshof hat weiters auch wiederholt ausgesprochen, dass in der angeforderten Auskunft jene physische Person zu nennen ist, der zum fraglichen Zeitpunkt das mehrspurige Kraftfahrzeug überlassen war. Einem Auskunftsbegehren ist dann nicht entsprochen, wenn der Behörde mitgeteilt wird, das…
…Wohnsitz der natürlichen Person. Als "Fahrzeuge von Unternehmungen" gelten lediglich Fahrzeuge, deren rechtmäßiger Besitzer keine natürliche Person ist. Wenn der Besitzer eine physische Person ist, so gilt auch dann, wenn ein Unternehmen betrieben wird, als dauernder Standort des Fahrzeuges der Hauptwohnsitz der physischen Person (SWK…
…Zweck dieser gesetzlichen Bestimmung ergibt sich, dass der Täter des Finanzvergehens in der Selbstanzeige eindeutig bezeichnet werden muss (zB. VwGH 29.11.2000, 2000/13/0207). Täter eines Finanzvergehens kann nur eine physische Person, nicht aber eine AG sein. In der vom steuerlichen Vertreter der…
…Sacheinlagevertrags im Eigentum des S. verblieb, tut nichts zur Sache, denn die Altlastenbeitragsschuld entsteht gemäß § 4 ALSAG für diejenige (physische oder juristische) Person, die die beitragsauslösende Tätigkeit betreibt. Es ist zu vermerken, dass der Abgabenbescheid auch noch innerhalb der Verjährungsfrist erging, denn sie beträgt beim…
…dass die Verantwortung für die Übersendung ordnungsgemäßer Voranmeldungen nicht bei diesem, sondern bei einer anderen Person gelegen ist, welche für ihn die Voranmeldungen erstellt hat (vgl. VwGH 27.2.2002, 2001/13/0297 zu einem Alleingesellschafter). Die physische Person, für welche die Selbstanzeige gelten soll…
…muss aus einem Bescheid klar ersichtlich sein, wer der Adressat des Bescheides ist, d.h. jene physische oder juristische Person, die in diesem Bescheid als Partei fungiert und der gegenüber die behördliche Verfügung getroffen wird. Dem wird dadurch entsprochen, dass die Partei im Bescheidspruch namentlich…
…Die bf. Gesellschaft m.b.H. war eine juristische Person mit beschränkter Haftung. Durch den Beitritt von Herrn W.E. mit allen daraus resultierenden Pflichten haftete für die monatliche Miete (Leasingraten) auch eine physische Person ohne Haftungsbeschränkung. 3. Gab es somit gegenständlich zwei Mieter? Bei…
…Wenn aber die Gesellschaft die Umsatzsteuer nicht schulde, könne auch der Bw. als physische Person die Steuer nicht schulden. Mit der Berufung wurde ein Antrag auf Aussetzung der Einhebung nach § 212 a BAO eingebracht. Eine nähere Begründung enthielt dieser Antrag nicht. Mit dem angefochtenen Bescheid…
…Fahrzeuge von Unternehmungen" im Sinne des KFG gelten lediglich Fahrzeuge, deren rechtmäßiger Besitzer keine natürliche Person ist. Ist der Besitzer eine physische Person, so gilt auch dann, wenn ein Unternehmen betrieben wird, als dauernder Standort des Fahrzeuges der Hauptwohnsitz der physischen Person (vgl. Gurtner/Herger…
…wäre konkludent zu Gunsten des Beschuldigten erstattet worden, weil nur dieser als Alleingeschäftsführer für die Wahrnehmung der abgabenrechtlichen Bestimmungen der GmbH verantwortlich gewesen sein könne, sodass eine Selbstanzeige zugunsten anderer physischer Personen als den Beschuldigten gar nicht in Betracht komme, ist anzumerken, dass eine stillschweigende…