…Zl. 96/15/0219; 7.10.2003, Zl. 99/15/0209). Liebhaberei bei typisch erwerbswirtschaftlicher Betätigung wird vor allem dann vorliegen, wenn persönliche Motive für das Dulden von Verlusten ausschlaggebend sind. Dies können u.a. sein (vgl. UFS 28.4.2005, GZ. RV/0226-G…
…dass die Bw. als einzige Arbeitnehmerin und Ehegattin die Bürgschaft übernommen habe. Es sei daher davon auszugehen, dass die Bw. persönliche Motive hatte, nämlich die Rettung der GmbH., bei der der Ehemann beteiligt und Geschäftsführer sei. Es liege keine Vereinbarung vor, wie sie auch zwischen…
…2.2002, 96/15/0219). Liebhaberei bei typisch erwerbswirtschaftlicher Betätigung wird vor allem dann vorliegen, wenn persönliche Motive für das Dulden von Verlusten ausschlaggebend sind. Dies können sein: die sonst steuerlich nicht abzugsfähige Versorgung naher Angehöriger, die Schaffung oder Erhaltung einer Beschäftigung bzw. zukünftigen Existenzgrundlage…
…nicht aber den Ankauf 2004 betroffen. Der UFS habe in einem anderen Fall auch den Forstwegebau nicht als Grund für eine außerordentliche Waldnutzung gesehen. Das Fernziel einer Eigenjagd spreche für persönliche Motive. Die Verbesserung der Konkurrenzfähigkeit sei sicher betrieblich bedingt, stelle jedoch keineswegs das Abwenden…
…liegt, ihn zu entfernen. Entscheidend ist, dass nicht persönliche Motive ausschlaggebend sind, sondern dass ein objektiver Dritter das Verhalten als das eines lästigen Gesellschafters empfinden würde (VwGH 18.11.1987, 84/13/0083). Beispiel Ein Gesellschafter passt seine Privatentnahmen nicht den betrieblichen Verhältnissen an, verwendet…
…oder nicht, ist durch eine Kriterienprüfung im Sinne des § 2 Abs. 1 LVO festzustellen. Liebhaberei bei typisch erwerbswirtschaftlicher Betätigung wird vor allem dann vorliegen, wenn persönliche Motive für das Dulden von Verlusten ausschlaggebend sind. Dies können u.a. sein (vgl. UFS 28.4.2005, GZ…
…die Zukunft keinen Gesamtgewinn in einem angemessenen Zeitraum erwarten lässt (Rauscher/Grübler, a.a.O., Rz 366 mit Judikaturhinweisen). Persönliche Motive haben eine besondere Indizwirkung für das Fehlen einer Gesamtgewinnerzielungsabsicht bzw. –überschusserzielungsabsicht. Als solches gilt bei typisch erwerbswirtschaftlicher Betätigung beispielsweise die Aufrechterhaltung einer verlustbringenden Betätigung…
…übersteigen zum Teil den Gesamtumsatz. Vielmehr werden persönliche Motive wie der günstige Einkauf der Produkte für den privaten Ver- und Gebrauch und steuerliche Vorteile aus der Verlustverrechnung eine Rolle gespielt haben. Da somit Vorteile für die private Lebensführung im Vordergrund stehen (in Verbindung mit den…
… UFS 14.10.2005, RV/1825-W/03). Zudem haben persönliche Motive für das Inkaufnehmen (Dulden) von Verlusten eine besondere Indizwirkung für das Fehlen der Gesamterzielungsabsicht (Gesamtüberschusserzielungsabsicht). Als ein solches Motiv gilt bei typisch erwerbswirtschaftlicher Betätigung z.B. die Aufrechterhaltung einer verlustbringenden Betätigung bis zur…
…der Bemühungen zur Verbesserung der Ertragslage durch strukturverbessernde Maßnahmen (zB Rationalisierungsmaßnahmen). Persönliche Motive für das Inkaufnehmen von Verlusten haben eine besondere Indizwirkung für das Fehlen der Gesamtgewinnerzielungsabsicht. Ein solches Motiv ist bei typisch erwerbswirtschaftlicher Betätigung zB eine Betätigung auf Grund eines besonderen Interesses an der…
…zB persönliche Motive (die Förderung des Öko- Stroms oder die Produktion des eigenen Stroms zur Wohnhausversorgung) begründet sein und muss daher nicht immer unter der Prämisse einen Gewinn erwirtschaften zu wollen in Kauf genommen werden. Ob die sachverhaltsmäßigen Voraussetzungen für das Vorliegen des subjektiven Ertragsstrebens…
…liefert, persönliche Motive zu verfolgen (vgl. U 12.6.2002, XI R 35/01, DStRE 2002, 1359; Absetzbarkeit bei einer Krankenpflegerin, die wegen Mordes an Patienten verurteilt wurde; hier war zwar ein beruflicher Zusammenhang gegeben, der allerdings durch das private Motiv der Habgier durchbrochen war)…
…zu ermitteln, ob und welche Maßnahmen zur Verbesserung der Situation der Steuerpflichtige gesetzt hat. Liebhaberei bei typisch erwerbswirtschaftlicher Betätigung wird vor allem dann vorliegen, wenn persönliche Motive für das Dulden von Verlusten ausschlaggebend sind. In den Jahren 2000 bis 2012 wurden ausschließlich Verluste erzielt, in…
…Erreichen des Pensionsalters des Bf (er ist Jahrgang 1961) ein geringer Gesamtgewinn ergeben. Der Bf konnte für die Fortsetzung der verlustbringenden Tätigkeit keine wirtschaftlich vernünftigen Gründe nennen. Sind für das Dulden von Verlusten persönliche Motive - wie im vorliegenden Fall der seit Generationen geführte Familienbetrieb bzw…
…vor, und zwar insbesondere dann, wenn persönliche Motive für die Inkaufnahme von Verlusten ausschlaggebend sind. Eine prinzipiell erwerbswirtschaftliche Tätigkeit ist selbst bei nachhaltigen Verlusten nicht typischerweise auf eine besondere in der Lebensführung begründete Neigung zurückzuführen und fällt somit in der Regel nicht unter § 1 Abs…
…vor, und zwar insbesondere dann, wenn persönliche Motive für die Inkaufnahme von Verlusten ausschlaggebend sind. Eine prinzipiell erwerbswirtschaftliche Tätigkeit ist selbst bei nachhaltigen Verlusten nicht typischerweise auf eine besondere in der Lebensführung begründete Neigung zurückzuführen und fällt somit in der Regel nicht unter § 1 Abs…
…Bf. in keiner Weise gefördert. Das Darlehen ist daher – alleine schon aufgrund der im Wirtschaftsleben unüblich, auf persönliche Motive des Ges.-Gf. zurückzuführende Ausgestaltung – nicht als gewillkürtes Betriebsvermögen anzusehen. Die Aktenlage lässt keine betriebliche Veranlassung erkennen, die eine steuerliche Anerkennung der Darlehenshingabe zu rechtfertigen vermag…
…Betätigungen nachgeht und allein schon aus diesem Grund Liebhaberei nur ausnahmsweise etwa dann vorliegen würde, wenn persönliche Motive für die Inkaufnahme von Verlusten ausschlaggebend wären - wovon gegenständlich nicht ausgegangen werden kann. Auch die im Betrieb bestehenden stillen Reserven wären schließlich als Indizien für das Streben…
…in ihrer Eigenschaft als Dienstnehmerin überlassen worden sind. Basiert die Überlassung hingegen auf persönlichen Gründen, ist ein Abzug der Aufwendungen als Betriebsausgabe ausgeschlossen. Ob die Überlassung durch das Dienstverhältnis bedingt ist oder persönliche Motive ausschlaggebend waren, ist anhand der Judikatur des VwGH zur Anerkennung von…
…Betätigungen (LRL Pkt. 3.3. Rz 18), wenn persönliche Motive für die Inkaufnahme von Verlusten ausschlaggebend sind (UFS 9.7.13, RV/0178-S/12 mwN), Für den Senat waren keine Anhaltspunkte zu erkennen, dass bei der GesbR damit zu rechnen war, dass sie den…