…in einem Kaufvertrag in einem offenbaren Missverhältnis, so ist hinsichtlich der Wertdifferenz die beabsichtigte Unentgeltlichkeit und damit eine gemischte Schenkung anzunehmen. Ein wesentliches Anzeichen für die Annahme einer gemischten Schenkung stellt ein offenbares Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung dar. Ein solches Missverhältnis liegt dann vor…
…des anderen Teiles von demjenigen, der die höherwertige Leistung erbringt, gewollt ist; eine solche gemischte Schenkung kommt somit bei einem offenbaren Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung in Betracht. Bei der gemischten Schenkung wird eine Sache teils entgeltlich, teils unentgeltlich übertragen. Die gemischte Schenkung besteht also…
…zB Fellner, Grunderwerbsteuer-Kommentar, § 3 Rz 30). Nur der die Gegenleistung übersteigende Wert der gemischten freigebigen Zuwendung ist in einem solchen Fall schenkungssteuerlich relevant. Ein wesentliches Anzeichen für die Annahme einer gemischten Schenkung stellt ein offenbares Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung dar (s. Fellner, aaO, §…
…ist bzw. in Kauf genommen wird; eine solche (gemischte) Schenkung kommt somit bei einem offenbaren Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung in Betracht. Ein krasses Missverhältnis des Wertes der beiderseitigen Leistungen reicht zwar für sich allein nicht aus, die Annahme einer gemischten Schenkung zu begründen; es…
…Ein solches offenbares Missverhältnis liegt dann vor, wenn sich nach Lage des Falles für den einen Teil auf jeden Fall eine Vermögenseinbuße, für den anderen Teil auf jeden Fall eine Bereicherung ergibt. Bei der Feststellung, ob ein solches krasses Missverhältnis zwischen den beiderseitigen Leistungen und…
…das Vorliegen eines krassen Missverhältnisses der beiderseitigen Leistungen fällt, erschlossen werden. Für sich allein reicht dieser Umstand jedoch für die Annahme einer gemischten Schenkung nicht aus (Dittrich-Tades, ABGB36, E 12 zu § 938, 1296 und die hierin zitierte Judikatur). Ein offenbares Missverhältnis liegt dann vor…
…Veräußerers ist jedenfalls anhand des Vertragsinhaltes weder ausdrücklich noch schlüssig abzuleiten und wurde von der Bw wiederholt vehement verneint. Sollte dennoch tatsächlich ein offenbares Missverhältnis zwischen den beiderseitig erbrachten Gegenleistungen bestanden haben, was mangels Offenlegung des Wertes der Pensionsvereinbarung derzeit nicht genau beziffert werden kann…
…Eine teilweise Schenkungsabsicht kann aber auch aus einem krassen Missverhältnis der Leistungen geschlossen werden (OGH vom 9.12.1987, 1 Ob 683/87, NZ 1989, 98). Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes kann bei Vorliegen eines offenbaren Missverhältnisses der wechselseitigen Leistungen insbesondere bei Verträgen zwischen nahen…
…Vorliegen eines krassen Missverhältnisses der beiderseitigen Leistungen fällt, erschlossen werden. Für sich allein reicht dieser Umstand jedoch für die Annahme einer gemischten Schenkung nicht aus (Dittrich-Tades, ABGB36, E 12 zu § 938, 1296 und die hierin zitierte Judikatur). Ein solches offenbares Missverhältnis liegt dann vor…
…16/0008; VwGH 12.7.1990, 89/16/0088 u. a.). Bei der Feststellung, ob ein offenbares Missverhältnis zwischen den beiderseitigen Leistungen vorliegt, sind Leistung und Gegenleistung nach ihrem gemeinen Wert zu vergleichen (VwGH 27.5.1999, 96/16/0038; VwGH 29.10.2003, 2001…
…so liegt eine gemischte Schenkung vor. Ein wesentliches Anzeichen für die Annahme einer gemischten Schenkung stellt ein offenbares Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung dar. Ein solches Missverhältnis liegt dann vor, wenn sich nach Lage des Falles für den einen Teil auf jeden Fall eine Vermögenseinbuße…
…des Fruchtgenussrechtes, dessen sachliche Angemessenheit vom Finanzamt nicht in Zweifel gezogen wurde, ergibt sich nach den Grundsätzen der Versicherungsmathematik ein Wert des Fruchtgenussrechtes von 24.030 €. Bei einem solchen offenbaren Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung (siehe Fellner, Band III, Erbschafts- und Schenkungssteuer, Rz 51b…
…wenn ein offenbares Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung besteht (vgl. VwGH 14.10.1991, 90/15/0084 und 27.05.1999, 96/16/0038). Nach der Judikatur kann aus den tatsächlichen Umständen des Einzelfalles (z.B. in einem Übergabsvertrag), wozu eben das krasse Missverhältnis der…
…der Schenkungssteuerbemessung zu Grunde zu legen. Die für eine gemischte Schenkung erforderliche Feststellung, ob und in welchem Ausmaß ein offenbares Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung vorliegt, ist nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht auf Grund der steuerlichen Vorschriften des Bewertungsgesetzes, also der Einheitswerte nach diesem…
…03 anzusetzen. Mit Berufungsvorentscheidung vom 24. Juli 2008 hat das Finanzamt die Berufung als unbegründet abgewiesen, weil bei einem Vergleich der Verkehrswerte von Leistung und Gegenleistung ein offenbares Missverhältnis vorliegt, sodass zivilrechtlich jedenfalls von einer gemischten Schenkung auszugehen sei. Durch eine Bewertung der Gegenleistung gemäß …
…FL und Frau Dr. UH geht meines Erachtens eindeutig hervor, dass beim gegenständlichen Rechtsgeschäft ein offenbares Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung bestanden hat, dies den Vertragsparteien auch bewusst war und daher eine (gemischte) Schenkung vorlag. Aus diesem Grund liegt im Jahr 1991 keine Anschaffung iSd…
…NF und Frau Dr. BU geht meines Erachtens eindeutig hervor, dass beim gegenständlichen Rechtsgeschäft ein offenbares Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung bestanden hat, dies den Vertragsparteien auch bewusst war und daher eine (gemischte) Schenkung vorlag. Aus diesem Grund liegt im Jahr 1991 keine Anschaffung iSd…
…vermischten Vertrag ausgegangen, so dass in einem solchen Fall eine gemischte Schenkung vorliegt. Weiters führt der Verwaltungsgerichtshof dazu aus, dass ein wesentliches Anzeichen für die Annahme einer gemischten Schenkung ein offenbares Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung darstellt. Ein solches Missverhältnis liegt dann vor, wenn sich…
…Betreffend den übersteigenden Wohnungswert ist eine gemischte Schenkung anzunehmen, weil zwischen Leistung und Gegenleistung ein offenbares Missverhältnis besteht. Dies hat das Finanzamt zutreffend und vom Bw unbestritten auf Grund eines Vergleiches der Verkehrswerte festgestellt. Für die Berechnung der Steuer sind dagegen Leistung und Gegenleistung ausschließlich…
…erfülle das Rechtsgeschäft aufgrund seines zumindest teilweise unentgeltlichen Charakters nicht den Tatbestand des § 33 TP 9 GebG. Es sei von einem offenbaren Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung auszugehen, sodass eine gemischte Schenkung vorliege. Mit Berufungsvorentscheidung vom 10. Juni 2009 wurde die Berufung mit der Begründung…