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UFSW FSRV/0034-W/07Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG - rechtzeitige Meldung der Selbstbemessungsabgaben stellt einen objektiven Strafbefreiungsgrund dar.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)19.06.2007

…Abs. 1 lit. a FinStrG einen objektiven Strafbefreiungsgrund dar, sodass ein eventuelles Verschulden der steuerlichen Vertreter hinsichtlich einer nicht ordnungsgemäßen Meldung der verfahrensgegenständlichen Selbstbemessungsabgaben bzw. auch ein Irrtum der Bw. selbst über das Vorliegen dieses Strafbefreiungsgrundes nicht von Bedeutung wäre. Das Berufungsvorbringen der Bw. dahingehend…

UFSW FSRV/0186-W/07Subjektive Tatseite der Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG - Verantwortlichkeit für die Abfuhr der Selbstbemessungsabgaben.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)19.06.2008

…ob den Bw. ein Verschulden an der nicht zeitgerecht erfolgten Berechnung und Meldung, welche einen objektiven Strafbefreiungsgrund dargestellt hätte, getroffen hat. Aufgrund der teilweisen Verfahrenseinstellung war mit einer Strafneubemessung vorzugehen. Entsprechend der Bestimmung des § 23 FinStrG ist Grundlage für die Bemessung der Geldstrafe die Schuld…

UFSW FSRV/0088-W/07Vorsätzliche Handlungsweise mit dem Hinweis auf Arbeitsüberlastung in Abrede gestellt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)11.12.2007

…und kann der Berufung des Beschuldigten nicht zum Erfolg verhelfen. Die rechtzeitige Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen für die verfahrensgegenständlichen Tatzeiträume und die zeitgerechte Offenlegung der Lohnabgaben bis zum fünften Tag nach Fälligkeit hätte einen objektiven Strafbefreiungsgrund dargestellt. Entgegen dem Berufungsvorbringen ist das erstinstanzliche Verfahren insoweit nicht…

UFSW FSRV/0017-W/07Die Meldung der Selbstbemessungsabgaben bis zum 5. Tag nach Fälligkeit stellt einen objektiven Strafbefreiungsgrund dar. Einwendungen hinsichtich eines Nichtverschuldens im Bezug auf die verspätete Meldung können daher nicht strafbefreiend wirken.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)19.06.2007

…kann ihm dieser, den objektiven Strafbefreiungsgrund der zeitgerechten Meldung betreffende Berufungseinwand nicht zum Erfolg verhelfen. Auf Grund der zitierten Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes bedurfte der Umstand der nicht zeitgerecht erfolgten Meldung der verfahrensgegenständlichen Selbstbemessungsabgaben in subjektiver Hinsicht keiner näheren Überprüfung durch den Unabhängigen Finanzsenat. Es war…

BFG RV/7300065/2020Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG, auch eine Überrechnung ist eine Form der Entrichtung der Abgaben und gilt mit dem Tag der Antragstellung als entrichtet, daher kein objektiver Tatbestand erfüllt, wenn vor Fälligkeit entrichtet wurde
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis27.05.2021

…Selbstbemessungsabgaben trifft, wäre übrigens nicht tatbestandsrelevant, da es sich lediglich um einen objektiven Strafbefreiungsgrund handelt. Vorweg ist dem Amtsbeauftragten zwar zuzustimmen, dass Frau ***Bf1*** den Vertrag über den Liegenschaftsverkauf nicht ordnungsgemäß an den damaligen Steuerberater zur Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldung 06/2019 weitergeleitet hat. Entgegen den…

UFSW FSRV/0154-W/05Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG oder Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)27.06.2006

…dies ohne Zahlung, wie erwähnt. Bei der Strafbemessung sah der Spruchsenat als mildernd das Geständnis hinsichtlich der objektiven Tatseite und den bisherigen ordentlichen Lebenswandel an, als erschwerend hingegen keinen Umstand. Gegen dieses Erkenntnis des Spruchsenates richtet sich die vorliegende frist- und formgerechte Berufung des Bw…

UFSW FSRV/0100-W/11Berufung wegen § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG, Beschuldigter war zu einem Tatzeitpunkt mangels Zeichnungsbefugnis am Firmenkonto noch nicht für die Entrichtung der Abgaben zuständig
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)16.10.2012Teil 2/2

…Telebanking) noch keine Möglichkeit hatte, entsprechende Zahlungen für die GmbH zu tätigen, konnte der objektive Tatbestand für eine Zahlung spätestens am fünften Tag nach Fälligkeit der Lohnabgaben für den Zeitraum Dezember 2009 vom Bw. zum Tatzeitpunkt nicht verwirklicht worden sein. Es war daher insoweit mit…

UFSW FSRV/0090-W/08Objektive und subjektive Tatseite der Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG bestritten - umfangreiche Ergänzungen des Sachverhaltes notwendig - Aufhebung und Zurückverweisung der Sache an die Finanzstrafbehörde erster Instanz.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)17.02.2009

…Lohnabgaben Jänner 2005 bis Dezember 2006, bis zum 5. Tag nach jeweiliger Fälligkeit. Die zeitgerechte Meldung der Lohnabgaben hätte einen nicht vom Verschulden erfassten objektiven Strafbefreiungsgrund dargestellt. Es bedarf daher im fortzuführenden erstinstanzlichen Finanzstrafverfahren keiner Prüfung dahingehend, ob bzw. in welchem Umfang die vom Bw…

UFSW FSRV/0162-W/07Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG - vorsätzliche Handlungsweise bestritten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)19.06.2008

…ist im gegenständlichen Fall irrelevant, weil die zeitgerechte Offenlegung lediglich einen objektiven Strafbefreiungsgrund nach sich gezogen hätte. Der Bw. wendet in der gegenständlichen Berufung ein, es würde ihn kein Verschulden an der Entrichtung der vom Finanzstrafverfahren betroffenen Selbstbemessungsabgaben treffen und bringt vor, dass für sämtliche…

UFSW FSRV/0006-W/12Strafhöhe wegen Nichtberücksichtigung wesentlicher Milderungsgründe und der sehr eingeschränkten gesundheitlichen und wirtschaftlichen Situation des Beschuldigten bekämpft.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)11.09.2012

…stellte der Spruchsenat fest, das Verhalten des Bw. erfülle das vom Gesetz vorgegebene Tatbild in objektiver und subjektiver Hinsicht und es sei daher mit einem Schuldspruch vorzugehen gewesen. Im gegenständlichen Fall liege die Obergrenze des Strafrahmens bei € 7.268,75, die gemäß § 23 Abs…

BFG RV/2300018/2015Selbstanzeige; Finanzordnungswidrigkeit; außerordentliche Strafmilderung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis29.01.2016

…tatbestandsmäßig irrelevant, ob den Bf. an der nicht zeitgerechten Meldung der Selbstbemessungsabgaben ein Verschulden trifft. Die zeitgerechte Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen hätte in diesem Zusammenhang lediglich einen objektiven Strafbefreiungsgrund dargestellt. Vom Bf. wurde daher der Tatbestand der Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs.1 lit. a FinStrG verwirklicht…

BFG RV/5300016/2014Abgabenhinterziehungen und Finanzordnungswidrigkeiten des Geschäftsführers einer GmbH, welcher jahrelang keine Selbstbemessungsabgaben mehr entrichtet bzw. abgeführt hat; Strafbemessung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis01.10.2015Teil 1/3

…2, Pkt.2: "vorsätzlich ... auch die Höhe ... nicht bekannt gegeben") - nicht tatbestandsrelevant, da es sich lediglich um einen objektiven Strafbefreiungsgrund handelt. Daraus folgt aber auch, dass ein Irrtum über den Umstand, ob derartige nicht entrichtete bzw. abgeführte Lohnabgaben vor Fälligkeit oder innerhalb der fünftägigen Frist…

BFG RV/7300021/20141. Taten 2. Selbstanzeige 3. USt- Nachschau
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis15.01.2015Teil 1/2

…erklärt worden. Für den belangten Verband sei keine Stellungnahme abgegeben worden. Das Verhalten des Bf. 1 erfülle das vom Gesetz vorgegebene Tatbild der Finanzordnungswidrigkeit in objektiver und subjektiver Hinsicht. Es sei daher mit einem Schuldspruch vorzugehen gewesen. Bei der Strafbemessung sei mildernd die bisherige Unbescholtenheit…

UFSF FSRV/0004-F/13Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH in der Sparte Sportartikelhandel, mittels unterlassener Voranmeldungen und Nichtentrichtung von Umsatzsteuervorauszahlungen einen rechtswidrigen Abgabenkredit erzwingend; Gewerbsmäßigkeit; Strafbemessung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)16.04.2013

…Ob den Beschuldigten ein Verschulden an der nicht zeitgerechten Meldung dieser Selbstbemessungsabgaben trifft, ist nicht tatbestandsrelevant, da es sich lediglich um einen objektiven Strafbefreiungsgrund handelt. Dieser Tatbestand käme beispielsweise auch dann zum Tragen, wenn weder eine vorsätzliche Verkürzung von Jahresumsatzsteuer im Sinne des § 33 Abs…

UFSW FSRV/0071-W/12Berufung gegen Erkenntnis der Einzelbeamtin
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Referent)22.04.2013

…nicht tatbestandsrelevant, da die Abgabe derartiger Meldungen lediglich einen objektiven Strafbefreiungsgrund dargestellt hätte. Dass die entsprechenden Umsatzsteuervoranmeldungen weder von der vom Beschuldigten beschäftigen Buchhalterin (von ihm als Steuerberaterin bezeichnet) noch vom Beschuldigten selbst an das Finanzamt gemeldet wurden ist aus dem Abgabenkonto ersichtlich. Allerdings wäre…

UFSW FSRV/0007-W/12Berufung wegen Strafhöhe wegen ne bis in idem und unrichtige Berechnung der strafbestimmenden Wertbeträge
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)16.10.2012

…die Schuldform der Wissentlichkeit (dolus principalis) hinsichtlich der Verkürzung der Umsatzsteuervorauszahlungen und des Eventualvorsatzes in Bezug auf die Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen erforderlich, was bei der Beschuldigten beim festgestellten Sachverhalt zu a) in subjektiver und objektiver Hinsicht vorgelegen sei. Gerade beim Tatbestand …

UFSW FSRV/0083-W/11Berufung wegen § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG, da die Abgabenerklärungen seit 1990 immer in derselben Art und Weise abgegeben wurden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)16.10.2012

…diesem Zusammenhang nicht tatbestandsrelevant, da die Abgabe derartiger Meldungen lediglich einen Strafbefreiungsgrund dargestellt hätte. Die Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG stellt die Nichtentrichtung der selbstbemessenen Abgaben spätestens am fünften Tag nach Fälligkeit unter Strafe. Zur objektiven Tatseite ist festzustellen, dass eine Verpflichtung…

UFSW FSRV/0019-W/10Vorsätzliche Nichtentrichtung von Lohnabgaben durch einen Geschäftsführer, der sich als Flugpilot häufig im Ausland befunden und zur Bezahlung eine Angestellte beauftragt hat, bestritten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)14.12.2010

…dass das Verhalten des Bw. das vom Gesetz vorgegebene Tatbild in objektiver und subjektiver Hinsicht erfülle. Es sei daher mit einem Schuldspruch vorzugehen gewesen. Bei der Strafbemessung sah der Spruchsenat als mildernd die bisherige Unbescholtenheit des Bw., als erschwerend hingegen keinen Umstand an. Bei Bedachtnahme…

UFSW FSRV/0002-W/10Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG und Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG - subjektive Tatseite bestritten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)14.09.2010

…der Bw. durch seinen Verteidiger ein vorsätzlich schuldhaftes Verhalten bestritten. Nach Zitieren der bezughabenden Bestimmungen des Finanzstrafgesetzes stellte der Spruchsenat fest, das Verhalten des Bw. erfülle die vom Gesetz vorgegebenen Tatbilder in objektiver und subjektiver Hinsicht, da davon auszugehen sei, dass dem Bw. als realitätsbezogenen…

UFSW FSRV/0113-W/09Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG - Vorsatz hinsichtlich verspäteter Entrichtung von Umsatzsteuervorauszahlungen bestritten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)13.04.2010

…dass das Verhalten des Bw. das vom Gesetz vorgegebene Tatbild in objektiver und subjektiver Hinsicht erfülle und daher mit einem Schuldspruch vorzugehen gewesen sei. Bei der Strafbemessung sah der Spruchsenat als mildernd die bisherige Unbescholtenheit des Bw, als erschwerend hingegen keinen Umstand an. Gegen dieses…