…Abgabenhinterziehung, wer vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 UStG entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung an Umsatzsteuer (Vorauszahlungen oder Gutschriften) bewirkt und die nicht nur möglich, sondern für gewiss hält. Die objektive Tatseite des Finanzvergehens der Abgabenverkürzung nach § 33 Abs. 2 lit. a…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Karl Kittinger in der Verwaltungsstrafsache gegen G.H., geb. *****, vertreten durch Dr. Fabian Alexander Maschke, Rechtsanwalt, Dominikanerbastei 17/11, 1010 Wien, wegen der Verwaltungsübertretungen der fahrlässigen Verkürzung der Vergnügungssteuer gemäß §§ 14 Abs. 2 und…
…abweisende Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes vom 1.12.2016, RV/****, in der zugrundeliegenden Abgabenangelegenheit verwiesen. Die objektive Tatseite wurde daher in den angefochtenen Straferkenntnis I.) – V.) zu Recht als erwiesen angenommen. Zur subjektiven Tatzeit erstattet der Bf. in den gegenständlichen Beschwerden keinerlei Vorbringen. Gemäß § 5 Abs…
…vom Bf. tatsächlich abgeführten Beträgen ergeben, für unbedenklich. Die erstinstanzlich der Bestrafung zugrunde liegende objektive Tatseite kann daher zweifelsfrei als erwiesen angesehen werden, zumal der Bf. insoweit in der gegenständlichen Beschwerde auch kein ergänzendes Vorbringen erstattet hat. Mit seinem Beschwerdevorbringen wendet sich der Bf. insbesondere…
…Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des Umsatzsteuergesetzes entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Umsatzsteuer (Vorauszahlungen oder Gutschriften) bewirkt und dies nicht nur möglich, sondern für gewiss hält. Unstrittig ist im gegenständlichen Fall die objektive Tatseite dahingehend, dass die Bw. für die der erstinstanzlichen Bestrafung unterzogenen…
…geführten Telefonat erklärte sich der Bw. mit einer mündlichen Verhandlung in seiner Abwesenheit einverstanden, zumal er kein ergänzendes Vorbringen beabsichtige und auch keine neuen Beweismittel vorlegen könne. Unstrittig ist im gegenständlichen Fall die objektive Tatseite insoweit, als der Bw. in den hier in Rede stehenden…
…seien. Auch habe er den Bw. rechtlich informiert und über die Konsequenzen belehrt. Nach Zitieren der maßgeblichen Gesetzesbestimmungen stellte der Spruchsenat fest, dass das Verhalten des Bw. das vom Gesetz vorgegebene Tatbild in objektiver und subjektiver Hinsicht erfülle, da davon auszugehen sei, dass dem Bw…
…Umsatzsteuererklärung 1997 eine zu geringe Abgabenfestsetzung an Umsatzsteuer (Bescheid vom 29. März 1999) in Höhe von € 1.228,53 herbeigeführt, sodass insoweit die objektive Tatseite der erstinstanzlich der Bestrafung zugrunde gelegten Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG zweifelsfrei erwiesen ist. Eine darüber hinaus gehende…
…mit welcher diese beantragt, das gegen sie eingeleitete Finanzstrafverfahren einzustellen, weil sie die ihr vorgehaltene Verfehlung schon nach der objektiven Tatseite nicht begangen habe. Zur Begründung wird insbesondere ausgeführt, das angefochtene Erkenntnis stelle den entscheidungsrelevanten Sachverhalt infolge unrichtiger Beweiswürdigung unzutreffend bzw. unvollständig fest. Aus den…
…GrEStG durch die Bw. schon objektiv nicht gegeben ist und daher schon aus diesem Grund mit Verfahrenseinstellung vorzugehen war. Ein Eingehen auf das darüber hinausgehende Parteienvorbringen war daher obsolet. Selbst wenn man jedoch von der Verwirklichung der objektiven Tatseite ausgehen würden, hätte der Unabhängige Finanzsenat…
…Fall von einem Forderungsverzicht zugunsten des Bw. und somit vom Vorliegen einer im Jahr 1999 erfolgten verdeckten Gewinnausschüttung an den Bw. nicht ausgegangen und somit die objektive Tatseite nicht als erwiesen angenommen werden kann. Es war daher mit Verfahrenseinstellung vorzugehen. Wien, am 9. Dezember 2008
…Lohnabgaben 1/2005-12/2006, welche im Konkurs im Konkurs der GmbH gegenüber dem Masseverwalter festsetzt worden und für ihn nicht nachvollziehbar seien, in Frage gestellt und damit auch die objektive Tatseite (das Vorliegen von Abfuhrdifferenzen) bestritten, in dem er die Behauptung aufstellte, sämtliche Lohnabgaben…
…vorgesehenen Terminen entrichtet wurde (vgl. VwGH vom 23.1.1970, 94/69). Die dem angefochtenen Straferkenntnis zugrunde gelegte objektive Tatseite wurde seitens der belangten Behörde zu Rechts als erwiesen angenommen. Zur subjektiven Tatseite brachte die Bf. im Beschwerdeverfahren vor, sie habe das Lokal im Jahr…
…Tage-Woche: die kurze war bis Samstag Mittag, die lange Woche war bis Samstag Abend.") nachgegangen ist. Der Unabhängige Finanzsenat hat daher hinsichtlich der tatgegenständlichen Monate 6-9/2006 dem Grunde nach keine Bedenken hinsichtlich der Verwirklichung der objektiven Tatseite der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs…
…Höhe nach sich gezogen hätten und damit das Verhalten des Bf. dem (objektiven) Tatbild des § 33 Abs. 1 FinStrG entsprochen hätte, bedarf ebenso wie die sich bei einer derartigen Vorgangsweise bereits aus der Handlungsweise und der Person des Täters selbst erschließende subjektive Tatseite (§ 8 Abs…
…wenn dies geboten erscheint, um ihn von der Begehung strafbarer Handlungen gleicher Art abzuhalten. Objektive Tatseite Zu den Einwendungen gegen den zugrundeliegenden Abgabenanspruch und die Eigenschaft der Bf. als Abgabenschuldnerin kann bedenkenlos auf die Ausführungen in dem im zugrundeliegenden Abgabenverfahren ergangenen Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes vom…
…so sind gemäß § 22 Abs. 2 VStG die Strafen nebeneinander zu verhängen. Dasselbe gilt bei einem Zusammentreffen von Verwaltungsübertretungen mit anderen von einer Verwaltungsbehörde zu ahndenden strafbaren Handlungen. Objektive Tatseite Unstrittig ist der Sachverhalt, dass es die Bf. als Hauseigentümerin unterlassen hat, für die verfahrensgegenständlichen…
…des Finanzstrafverfahrens im Abgabenverfahren getroffenen Feststellungen ergibt, sind keine Verdachtsmomente ersichtlich, dass der Beschwerdeführer für die Zeiträume 01/2008 bis 06/2009 für die X-Ltd. Verkürzungen an Umsatzsteuer bewirkt und so den objektiven Tatbestand des § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG verwirklicht hätte. Der…
…indem Einnahmen nicht erklärt worden seien. Er habe hiedurch ein Finanzvergehen nach § 33 Abs. 1 FinStrG begangen. Zur objektiven Tatseite wurde im angefochtenen Bescheid ausgeführt: "Das Finanzstrafverfahren war auf Grund den Feststellungen der Betriebsprüfung gem. § 99 FinStrG (Bericht vom 28.05.2004, ABNr. Y) einzuleiten…
…nur für möglich, sondern für gewiss hält. Da aus den vorliegenden Akten keine Verdachtsmomente ersichtlich sind, dass der Beschwerdeführer für die Zeiträume 08/05 und 09/05 für die X-GmbH Verkürzungen an Umsatzsteuer bewirkt und so den objektiven Tatbestand des § 33 Abs. 2 lit…