…Einwand, dass die Forderung hinsichtlich der Differenz bis zum Existenzminimum den Kindern mit Notariatsakt bezüglich der ihnen zustehenden Alimente zugesprochen worden sei, nicht darzulegen, dass diese Vollstreckungshandlung sich von vornherein als objektiv ungeeignet darstellt. Zum Antrag des Bw. auf Verfahrenshilfe ist zu bemerken, dass gemäß …
…AbgEO ist eine reine Amtshandlungsgebühr und fällt entsprechend dem einzubringenden Betrag bereits auf Grund der Tatsache an, dass die Amtshandlung (Pfändung) durchgeführt wird. Auch stellte die Lohnpfändung eine Maßnahme dar, die der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung diente, sich also nicht von vornherein als objektiv ungeeignete Vollstreckungshandlung erwies…
…sei eine reine Amtshandlungsgebühr und falle entsprechend dem einzubringenden Betrag bereits auf Grund der Tatsache an, dass die Amtshandlung (Pfändung) durchgeführt werde. Auch habe die Lohnpfändung eine Maßnahme dargestellt, die der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung gedient habe, sich also nicht von Vornherein als objektiv ungeeignete Vollstreckungshandlung erwiesen…
…AbgEO sei eine reine Amtshandlungsgebühr und falle entsprechend dem einzubringenden Betrag bereits auf Grund der Tatsache an, dass die Amtshandlung (Pfändung) durchgeführt werde. Auch stelle die Lohnpfändung eine Maßnahme dar, die der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung diene, sich also nicht von Vornherein als objektiv ungeeignete Vollstreckungshandlung erweise…
…auf Grund der Tatsache an, dass die Amtshandlung (Pfändung) durchgeführt wird (s. dazu auch Liebeg, Abgabenexekutionsordnung § 26 TZ 5). Auch stellt die Forderungspfändung eine Maßnahme dar, die der zweckentsprechenden Rechtverfolgung diente, sich also nicht von vornherein als objektiv ungeeignete Vollstreckungshandlung erwies, die keine Kostenpflicht begründen…
…AbgEO ist eine reine Amtshandlungsgebühr und fällt entsprechend dem einzubringenden Betrag bereits auf Grund der Tatsache an, dass die Amtshandlung (Pfändung) durchgeführt wird. Auch stellte die Lohnpfändung eine Maßnahme dar, die der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung diente, sich also nicht von vornherein als objektiv ungeeignete Vollstreckungshandlung erwies…
…obwohl zu prüfen gewesen wäre, ob die von der Abgabenbehörde unternommene Vollstreckungshandlung überhaupt einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung dienen würde, da von vorn herein objektiv ungeeignete Handlungen - wie die gegenständlich angefochtenen - keine Kostenpflicht begründen würden. Abschließend brachte die Bw. vor, dass nach dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom…
…nicht jede im Vollstreckungsverfahren gesetzte Amtshandlung den Abgabenschuldner zum Kostenersatz gemäß § 26 AbgEO verpflichtet. Vielmehr ist bei der Entscheidung über die Kostenersatzpflicht zu prüfen, ob die von der Abgabenbehörde unternommene Vollstreckungshandlung überhaupt der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung diente. Handlungen, die sich von vornherein als objektiv ungeeignet darstellen…
…Allerdings verpflichtet nicht jede im Vollstreckungsverfahren gesetzte Amtshandlung den Abgabenschuldner zum Kostenersatz gemäß § 26 AbgEO. Bei der Entscheidung über die Kostenersatzpflicht ist zu prüfen, ob die von der Abgabenbehörde unternommene Vollstreckungshandlung überhaupt der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung diente. Handlungen, die sich von vornherein als objektiv ungeeignet darstellen…
…kann. Nicht jede im Vollstreckungsverfahren gesetzte Amtshandlung verpflichtet den Abgabenschuldner zum Kostenersatz gem § 26 AbgEO. Bei der Entscheidung über die Kostenersatzpflicht ist zu prüfen, ob die von der Abgabenbehörde unternommene Vollstreckungshandlung überhaupt der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung diente. Handlungen, die sich von vornherein als objektiv ungeeignet darstellen…
…Allerdings verpflichtet nicht jede im Vollstreckungsverfahren gesetzte Amtshandlung den Abgabenschuldner zum Kostenersatz gemäß § 26 AbgEO. Bei der Entscheidung über die Kostenersatzpflicht ist zu prüfen, ob die von der Abgabenbehörde unternommene Vollstreckungshandlung überhaupt der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung diente. Handlungen, die sich von vornherein als objektiv ungeeignet darstellen…
…die durchgeführte Amtshandlung zu keiner Pfändung geführt habe, sei es, dass keine pfändbaren Gegenstände vorgefunden worden seien oder der Schuldner nicht angetroffen worden sei (Reeger‑Stoll, AbgEO § 78f und VwGH 24.2.2000, 96/15/0044). Handlungen, die sich von vorn herein als objektiv ungeeignet darstellen…
…Allerdings verpflichtet nicht jede im Vollstreckungsverfahren gesetzte Amtshandlung den Abgabenschuldner zum Kostenersatz gemäß § 26 AbgEO. Bei der Entscheidung über die Kostenersatzpflicht ist zu prüfen, ob die von der Abgabenbehörde unternommene Vollstreckungshandlung überhaupt der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung diente. Handlungen, die sich von vornherein als objektiv ungeeignet darstellen…
…Allerdings verpflichtet nicht jede im Vollstreckungsverfahren gesetzte Amtshandlung den Abgabenschuldner zum Kostenersatz gemäß § 26 AbgEO. Bei der Entscheidung über die Kostenersatzpflicht ist zu prüfen, ob die von der Abgabenbehörde unternommene Vollstreckungshandlung überhaupt der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung diente. Handlungen, die sich von vornherein als objektiv ungeeignet darstellen…
…Allerdings verpflichtet nicht jede im Vollstreckungsverfahren gesetzte Amtshandlung den Abgabenschuldner zum Kostenersatz gemäß § 26 AbgEO. Bei der Entscheidung über die Kostenersatzpflicht ist zu prüfen, ob die von der Abgabenbehörde unternommene Vollstreckungshandlung überhaupt der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung diente. Handlungen, die sich von vornherein als objektiv ungeeignet darstellen…
…Allerdings verpflichtet nicht jede im Vollstreckungsverfahren gesetzte Amtshandlung den Abgabenschuldner zum Kostenersatz gemäß § 26 AbgEO. Bei der Entscheidung über die Kostenersatzpflicht ist zu prüfen, ob die von der Abgabenbehörde unternommene Vollstreckungshandlung überhaupt der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung diente. Handlungen, die sich von vornherein als objektiv ungeeignet darstellen…
…Allerdings verpflichtet nicht jede im Vollstreckungsverfahren gesetzte Amtshandlung den Abgabenschuldner zum Kostenersatz gemäß § 26 AbgEO. Bei der Entscheidung über die Kostenersatzpflicht ist zu prüfen, ob die von der Abgabenbehörde unternommene Vollstreckungshandlung überhaupt der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung diente. Handlungen, die sich von vornherein als objektiv ungeeignet darstellen…
…nicht jede im Vollstreckungsverfahren gesetzte Amtshandlung den Abgabenschuldner zum Kostenersatz gemäß § 26 AbgEO verpflichtet. Bei der Entscheidung über die Kostenersatzpflicht ist zu prüfen, ob die von der Abgabenbehörde unternommene Vollstreckungshandlung überhaupt der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung diente, weil Handlungen, die sich von vornherein als objektiv ungeeignet darstellen…
…sachgerecht entschieden werden. Vor weiteren Exekutionshandlungen sei im Einzelfall zu prüfen, ob die Vollstreckung einen ihre Kosten übersteigenden Betrag erbringen werde. Nur wenn im Vorhinein feststehe, dass die Amtshandlung objektiv ungeeignet sei, die Vollstreckungskosten zu decken, vor allem, weil nicht zu erwarten sei, dass der…
…3. März 2008 werde zum Berufungsvorbringen erhoben. Weiters werde mangels entsprechender Möglichkeiten im bisherigen Abgabenverfahren die Beischaffung des Aktes der Bezirkshauptmannschaft YZ und des Konkursaktes des Landesgerichts XY beantragt. Zusammengefasst liege daher schon objektiv keine Benachteiligung der Abgabenbehörde, welche zu seiner Haftung führen könnte, vor…