…ist die Verbrauchsteuerbefreiung für Tabakwaren, die im persönlichen Gepäck von Reisenden eingeführt werden, die ihren normalen Wohnsitz im Anwendungsgebiet haben und die über eine Landgrenze zu anderen Staaten als den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und den EFTA-Staaten in das Anwendungsgebiet einreisen, beschränkt auf 1…
…d.BGBl.1997/162 ist für Tabakwaren, die im persönlichen Gepäck von Reisenden eingeführt werden, die ihren normalen Wohnsitz im Anwendungsgebiet haben und die über eine Landgrenze zu anderen Staaten als den Mitgliedstaaten der Europäischen Union in das Anwendungsgebiet einreisen, die Verbrauchsteuerbefreiung auf...5 Stück…
…ZollR-DG, BGBl 1994/659 idgF) bedeutet "normaler Wohnsitz" oder "gewöhnlicher Wohnsitz" jenen Wohnsitz (§ 26 der BAO) einer natürlichen Person, an dem diese wegen persönlicher und beruflicher Bindungen oder - im Falle einer Person ohne berufliche Bindungen - wegen persönlicher Bindungen, die enge Beziehungen zwischen der Person…
…für den Beschwerdefall maßgebenden Fassung bedeutet im Zollrecht "normaler Wohnsitz" oder "gewöhnlicher Wohnsitz" jenen Wohnsitz (§ 26 BAO) einer natürlichen Person, an dem diese wegen persönlicher oder beruflicher Bindungen gewöhnlich, das heißt während mindestens 185 Tagen im Kalenderjahr, wohnt. Jedoch gilt als gewöhnlicher Wohnsitz einer Person…
…Anwendungsgebietes, einschließlich der Erhebung von Abgaben (sonstige Eingangs- und Ausgangsabgaben) und anderen Geldleistungen, soweit in diesem Bundesgesetz oder in den betreffenden Rechtsvorschriften die Vollziehung der Zollverwaltung übertragen und nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist. Gemäß § 4 Abs.2 Z.8 ZollR-DG bedeutet im Zollrecht "normaler…
…Schweiz bestanden, ist ebenfalls wie die Intensität der Teilnahme am Gemeinschaftsleben der islamischen Gemeinschaft ***11*** in der Schweiz "***19***" nicht feststellbar. Der "normale Wohnsitz" oder "gewöhnliche Wohnsitz" des Bf lag im März 2018 am Familienwohnsitz in der Stadtgemeinde ***4***. Mit Kaufvertrag vom 20. Oktober 2017…
…er im Anstellungsvertrag vorgesehen ist. [...]." In der Gemeinschaft ansässige Personen sind im Fall einer natürlichen Person in Art 4 Z 2 ZK legal definiert als eine Person, die in der Gemeinschaft ihren normalen Wohnsitz hat. Gemäß § 4 Abs 2 Z 8 ZollR-DG bedeutet im…
…für Zigaretten, auf 25 Stück, die im persönlichen Gepäck von Reisenden eingeführt werden, die ihren normalen Wohnsitz im Anwendungsgebiet haben und die über eine Landgrenze zu anderen Staaten als den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und den EFTA-Staaten in das Anwendungsgebiet einreisen, eingeschränkt. Gemäß § 6…
…1: Für Tabakwaren, die im persönlichen Gepäck von Reisenden eingeführt werden, die ihren normalen Wohnsitz im Anwendungsgebiet haben und die über eine Landgrenze zu anderen Staaten als den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und den EFTA-Staaten in das Anwendungsgebiet einreisen, ist die Verbrauchsteuerbefreiung auf 1…
… 108 Abs. 1 ZollR-DG. Begründet wurde die Entscheidung damit, dass der Bf. im verfahrensrelevanten Zeitraum seinen gewöhnlichen oder normalen Wohnsitz im Zollgebiet der Gemeinschaft gehabt habe. Des Weiteren sei er mangels Nachweises eines Angestelltenverhältnisses zur Firma C. in Liechtenstein nicht Angestellter einer außerhalb des…
…der zu 30% an der Firma P. (mit Sitz in der Schweiz) beteiligte Bf., der im verfahrensrelevanten Zeitraum seinen gewöhnlichen oder normalen Wohnsitz im Zollgebiet der Gemeinschaft gehabt habe, zwar für diese Firma eine Vertriebstätigkeit ausgeübt habe, jedoch nicht Angestellter oder Organ des Unternehmens gewesen…
…unter Anführung der einschlägigen Rechtsvorschriften, dazu im Wesentlichen nachstehendes aus: Die in § 3a Abs. 1 Verbrauchsteuerbefreiungsverordnung, (VstBefrVO), BGBl. II 162/1997, enthaltene Bestimmung, wonach für Tabakwaren, die im persönlichen Gepäck von Reisenden eingeführt werden, die ihren normalen Wohnsitz im Anwendungsgebiet haben, und die über eine…
…VStBefrV) ist für Tabakwaren, die im persönlichen Gepäck von Reisenden eingeführt werden, die ihren normalen Wohnsitz im Anwendungsgebiet haben und die über eine Landgrenze zu anderen Staaten als den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und zu den EFTA-Staaten in das Anwendungsgebiet einreisen, die Verbrauchsteuerbefreiung auf…
…1580) für die Erteilung von Informatikbewilligungen ist das Zollamt, in dessen Bereich der Antragsteller seinen Sitz oder normalen Wohnsitz hat (§ 55 Abs. 2 ZollR-DG). Hat der Antragsteller seinen Sitz oder normalen Wohnsitz nicht im Anwendungsgebiet, so ist für die Erteilung der Bewilligung das Zollamt…
…Bereich der Antragsteller seinen normalen Wohnsitz oder Sitz hat. Für die Bf., die im Anwendungsgebiet über keinen Wohnsitz oder Sitz verfügt, ist gemäß § 54 Abs.2 ZollR-DG zur Erlassung des Bescheides das als erstes befasste Hauptzollamt (Hauptzollamt Klagenfurt) zuständig. Der im Jahre 2000 gültige…
…mit Bescheid vom 12. Dezember 2006 durch Anschlag an der Amtstafel mitgeteilt. Herr BB, der keinen Wohnsitz im Anwendungsgebiet hat und dessen Aufenthalt auch unbekannt ist, hat den Zollschuldbetrag nicht entrichtet und Einbringungsmaßnahmen konnten bei diesem nicht durchgeführt werden. Ein Rückstandsausweis hat gemäß § 229 BAO…
…mit Bescheid vom 12. Dezember 2006 durch Anschlag an der Amtstafel mitgeteilt. Herr AA, der keinen Wohnsitz im Anwendungsgebiet hat und dessen Aufenthalt auch unbekannt ist, hat den Zollschuldbetrag nicht entrichtet und Einbringungsmaßnahmen konnten bei diesem nicht durchgeführt werden. Ein Rückstandsausweis hat gemäß § 229 BAO…
…mit Bescheid vom 12. Dezember 2006 durch Anschlag an der Amtstafel mitgeteilt. Herr BB, der keinen Wohnsitz im Anwendungsgebiet hat und dessen Aufenthalt auch unbekannt ist, hat den Zollschuldbetrag nicht entrichtet und Einbringungsmaßnahmen konnten bei diesem nicht durchgeführt werden. Ein Rückstandsausweis hat gemäß § 229 BAO…
…mit Bescheid vom 12. Dezember 2006 durch Anschlag an der Amtstafel mitgeteilt. Herr CC, der keinen Wohnsitz im Anwendungsgebiet hat und dessen Aufenthalt auch unbekannt ist, hat den Zollschuldbetrag nicht entrichtet und Einbringungsmaßnahmen konnten bei diesem nicht durchgeführt werden. Ein Rückstandsausweis hat gemäß § 229 BAO…
…einer Lagerstätte zur Zolllagerung von Waren als auch für Bewilligungen zum Betrieb von Verwahrungslagern ist im Anwendungsgebiet jene Zollstelle zuständig, in dessen Bereich der Antragsteller seinen normalen Wohnsitz oder seinen Sitz hat. Daher wird einem Wirtschaftsbeteiligten im Anwendungsgebiet nur mehr eine Zolllagerbewilligung pro Lagertyp erteilt…