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UFSZ1W ZRV/0092-Z1W/02Einfuhr von drittländischen Zigaretten und normaler Wohnsitz im Anwendungsgebiet
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)20.06.2008

…ist die Verbrauchsteuerbefreiung für Tabakwaren, die im persönlichen Gepäck von Reisenden eingeführt werden, die ihren normalen Wohnsitz im Anwendungsgebiet haben und die über eine Landgrenze zu anderen Staaten als den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und den EFTA-Staaten in das Anwendungsgebiet einreisen, beschränkt auf 1…

UFSL FSRV/0038-L/05Schmuggel von Zigarren aus Tschechien
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)08.09.2010

…d.BGBl.1997/162 ist für Tabakwaren, die im persönlichen Gepäck von Reisenden eingeführt werden, die ihren normalen Wohnsitz im Anwendungsgebiet haben und die über eine Landgrenze zu anderen Staaten als den Mitgliedstaaten der Europäischen Union in das Anwendungsgebiet einreisen, die Verbrauchsteuerbefreiung auf...5 Stück…

UFSZ3K ZRV/0340-Z3K/02Verwendung eines außerhalb des Zollgebietes der Gemeinschaft amtlich zugelassenen Beförderungsmittels durch eine Person mit gewöhnlichem Wohnsitz im Zollgebiet der Gemeinschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)18.05.2004

…ZollR-DG, BGBl 1994/659 idgF) bedeutet "normaler Wohnsitz" oder "gewöhnlicher Wohnsitz" jenen Wohnsitz (§ 26 der BAO) einer natürlichen Person, an dem diese wegen persönlicher und beruflicher Bindungen oder - im Falle einer Person ohne berufliche Bindungen - wegen persönlicher Bindungen, die enge Beziehungen zwischen der Person…

BFG RV/1200027/2019Vorschriftswidriges Verbringen eines drittländischen Beförderungsmittels in das Zollgebiet der Union
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis07.06.2022

…für den Beschwerdefall maßgebenden Fassung bedeutet im Zollrecht "normaler Wohnsitz" oder "gewöhnlicher Wohnsitz" jenen Wohnsitz (§ 26 BAO) einer natürlichen Person, an dem diese wegen persönlicher oder beruflicher Bindungen gewöhnlich, das heißt während mindestens 185 Tagen im Kalenderjahr, wohnt. Jedoch gilt als gewöhnlicher Wohnsitz einer Person…

BFG RV/4200002/2025Widerrechtliche Verwendung eines Beförderungsmittels
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis30.03.2026

…Anwendungsgebietes, einschließlich der Erhebung von Abgaben (sonstige Eingangs- und Ausgangsabgaben) und anderen Geldleistungen, soweit in diesem Bundesgesetz oder in den betreffenden Rechtsvorschriften die Vollziehung der Zollverwaltung übertragen und nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist. Gemäß § 4 Abs.2 Z.8 ZollR-DG bedeutet im Zollrecht "normaler…

BFG RV/4200001/2021Entstehung der Zollschuld infolge Nichterfüllung zollrechtlicher Verpflichtungen betreffend Ansässigkeit
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis18.10.2024

…Schweiz bestanden, ist ebenfalls wie die Intensität der Teilnahme am Gemeinschaftsleben der islamischen Gemeinschaft ***11*** in der Schweiz "***19***" nicht feststellbar. Der "normale Wohnsitz" oder "gewöhnliche Wohnsitz" des Bf lag im März 2018 am Familienwohnsitz in der Stadtgemeinde ***4***. Mit Kaufvertrag vom 20. Oktober 2017…

BFG RV/6200002/2016Vorschriftswidriges Verbringen eines Beförderungsmittels zum eigenen Gebrauch in das Zollgebiet der Europäischen Union
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis20.01.2016

…er im Anstellungsvertrag vorgesehen ist. [...]." In der Gemeinschaft ansässige Personen sind im Fall einer natürlichen Person in Art 4 Z 2 ZK legal definiert als eine Person, die in der Gemeinschaft ihren normalen Wohnsitz hat. Gemäß § 4 Abs 2 Z 8 ZollR-DG bedeutet im…

UFSZ1W ZRV/0091-Z1W/02Mengenbegrenzung für die Einfuhr von Zigaretten im Reiseverkehr für Personen mit gewöhnlichem Wohnsitz im Inland
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)28.02.2006

…für Zigaretten, auf 25 Stück, die im persönlichen Gepäck von Reisenden eingeführt werden, die ihren normalen Wohnsitz im Anwendungsgebiet haben und die über eine Landgrenze zu anderen Staaten als den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und den EFTA-Staaten in das Anwendungsgebiet einreisen, eingeschränkt. Gemäß § 6…

UFSZ3K ZRV/0030-Z3K/05Mengenbeschränkungen hinsichtlich der Verbrauchsteuerbefreiung für Zigaretten im Reiseverkehr gegenüber Mitgliedstaaten
geltende FassungUFS-EntscheidungenVorlagebeschluss (EuGH)18.03.2005

…1: Für Tabakwaren, die im persönlichen Gepäck von Reisenden eingeführt werden, die ihren normalen Wohnsitz im Anwendungsgebiet haben und die über eine Landgrenze zu anderen Staaten als den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und den EFTA-Staaten in das Anwendungsgebiet einreisen, ist die Verbrauchsteuerbefreiung auf 1…

UFSZ3K ZRV/0202-Z3K/02Vorübergehende Verwendung eines im Drittland zugelassenen Beförderungsmittels
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)19.04.2004

… 108 Abs. 1 ZollR-DG. Begründet wurde die Entscheidung damit, dass der Bf. im verfahrensrelevanten Zeitraum seinen gewöhnlichen oder normalen Wohnsitz im Zollgebiet der Gemeinschaft gehabt habe. Des Weiteren sei er mangels Nachweises eines Angestelltenverhältnisses zur Firma C. in Liechtenstein nicht Angestellter einer außerhalb des…

UFSZ3K ZRV/0321-Z3K/02Vorübergehende Verwendung eines im Drittland zugelassenen Beförderungsmittels
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)02.02.2004

…der zu 30% an der Firma P. (mit Sitz in der Schweiz) beteiligte Bf., der im verfahrensrelevanten Zeitraum seinen gewöhnlichen oder normalen Wohnsitz im Zollgebiet der Gemeinschaft gehabt habe, zwar für diese Firma eine Vertriebstätigkeit ausgeübt habe, jedoch nicht Angestellter oder Organ des Unternehmens gewesen…

UFSZ2L ZRV/0070-Z2L/02Zulässigkeit der Beschränkung der Freigrenze für Zigaretten auf 25 Stück im Reiseverkehr
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)14.11.2003

…unter Anführung der einschlägigen Rechtsvorschriften, dazu im Wesentlichen nachstehendes aus: Die in § 3a Abs. 1 Verbrauchsteuerbefreiungsverordnung, (VstBefrVO), BGBl. II 162/1997, enthaltene Bestimmung, wonach für Tabakwaren, die im persönlichen Gepäck von Reisenden eingeführt werden, die ihren normalen Wohnsitz im Anwendungsgebiet haben, und die über eine…

UFSW FSRV/0016-W/03Verdacht des Finanzvergehens des Schmuggels
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)30.06.2003

…VStBefrV) ist für Tabakwaren, die im persönlichen Gepäck von Reisenden eingeführt werden, die ihren normalen Wohnsitz im Anwendungsgebiet haben und die über eine Landgrenze zu anderen Staaten als den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und zu den EFTA-Staaten in das Anwendungsgebiet einreisen, die Verbrauchsteuerbefreiung auf…

ZK-0612Titel II - Bewilligung zum Informatikverfahren
geltende FassungRichtlinien04.08.2016

…1580) für die Erteilung von Informatikbewilligungen ist das Zollamt, in dessen Bereich der Antragsteller seinen Sitz oder normalen Wohnsitz hat (§ 55 Abs. 2 ZollR-DG). Hat der Antragsteller seinen Sitz oder normalen Wohnsitz nicht im Anwendungsgebiet, so ist für die Erteilung der Bewilligung das Zollamt…

UFSZ3K ZRV/0067-Z3K/04Gewährung der Eingangsabgabenfreiheit für Reisegut
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)06.06.2007

…Bereich der Antragsteller seinen normalen Wohnsitz oder Sitz hat. Für die Bf., die im Anwendungsgebiet über keinen Wohnsitz oder Sitz verfügt, ist gemäß § 54 Abs.2 ZollR-DG zur Erlassung des Bescheides das als erstes befasste Hauptzollamt (Hauptzollamt Klagenfurt) zuständig. Der im Jahre 2000 gültige…

UFSZ3K ZRV/0176-Z3K/07Pick-up - Einreihung in den Zolltarif; Verjährung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Senat)09.12.2008Teil 2/2

…mit Bescheid vom 12. Dezember 2006 durch Anschlag an der Amtstafel mitgeteilt. Herr BB, der keinen Wohnsitz im Anwendungsgebiet hat und dessen Aufenthalt auch unbekannt ist, hat den Zollschuldbetrag nicht entrichtet und Einbringungsmaßnahmen konnten bei diesem nicht durchgeführt werden. Ein Rückstandsausweis hat gemäß § 229 BAO…

UFSZ3K ZRV/0175-Z3K/07Pick-up - Einreihung in den Zolltarif; Verjährung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Senat)09.12.2008Teil 2/2

…mit Bescheid vom 12. Dezember 2006 durch Anschlag an der Amtstafel mitgeteilt. Herr AA, der keinen Wohnsitz im Anwendungsgebiet hat und dessen Aufenthalt auch unbekannt ist, hat den Zollschuldbetrag nicht entrichtet und Einbringungsmaßnahmen konnten bei diesem nicht durchgeführt werden. Ein Rückstandsausweis hat gemäß § 229 BAO…

UFSZ3K ZRV/0173-Z3K/07Pick-up - Einreihung in den Zolltarif; Verjährung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Senat)09.12.2008Teil 2/2

…mit Bescheid vom 12. Dezember 2006 durch Anschlag an der Amtstafel mitgeteilt. Herr BB, der keinen Wohnsitz im Anwendungsgebiet hat und dessen Aufenthalt auch unbekannt ist, hat den Zollschuldbetrag nicht entrichtet und Einbringungsmaßnahmen konnten bei diesem nicht durchgeführt werden. Ein Rückstandsausweis hat gemäß § 229 BAO…

UFSZ3K ZRV/0172-Z3K/07Pick-up - Einreihung in den Zolltarif; Verjährung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Senat)09.12.2008Teil 2/2

…mit Bescheid vom 12. Dezember 2006 durch Anschlag an der Amtstafel mitgeteilt. Herr CC, der keinen Wohnsitz im Anwendungsgebiet hat und dessen Aufenthalt auch unbekannt ist, hat den Zollschuldbetrag nicht entrichtet und Einbringungsmaßnahmen konnten bei diesem nicht durchgeführt werden. Ein Rückstandsausweis hat gemäß § 229 BAO…

ZK-23702.4. Bewilligungsverfahren
geltende FassungRichtlinien15.12.2022

…einer Lagerstätte zur Zolllagerung von Waren als auch für Bewilligungen zum Betrieb von Verwahrungslagern ist im Anwendungsgebiet jene Zollstelle zuständig, in dessen Bereich der Antragsteller seinen normalen Wohnsitz oder seinen Sitz hat. Daher wird einem Wirtschaftsbeteiligten im Anwendungsgebiet nur mehr eine Zolllagerbewilligung pro Lagertyp erteilt…