14.8a Nichtabzugsfähige Aufwendungen für "Gehälter" über 500.000 Euro Rz 4852a: Die Bestimmung des § 20 Abs. 1 Z 7 EStG 1988 sieht ein Abzugsverbot für Aufwendungen für "Gehälter" vor, soweit diese den Betrag von 500.000 Euro jährlich übersteigen. Das Abzugsverbot kommt somit auf…
14.8b Nichtabzugsfähige Aufwendungen für sonstige Bezüge Rz 4852m: Die Bestimmung des § 20 Abs. 1 Z 8 EStG 1988 sieht ergänzend zu § 20 Abs. 1 Z 7 EStG 1988 ein Abzugsverbot für Aufwendungen oder Ausgaben für Entgelte vor, die beim Empfänger sonstige Bezüge nach § 67…
…allgemeinem Interesse oder für einen nicht fest abgrenzbaren Teil der Allgemeinheit mit höherem Bildungsgrad bestimmt sind, nicht abzugsfähige Kosten der Lebensführung begründet. Da Aufwendungen für Fachliteratur nur dann abzugsfähig sind, wenn der Nachweis erbracht wird, dass diese im Zusammenhang mit der beruflichen Sphäre eines Steuerpflichtigen…
5.9.14.2 Abgrenzung zu nichtabzugsfähigen Aufwendungen der privaten Lebensführung Rz 359: Aufwendungen für Bildungsmaßnahmen, die auch bei nicht berufstätigen Personen von allgemeinem Interesse sind oder die grundsätzlich der privaten Lebensführung dienen (zB Persönlichkeitsentwicklung ohne beruflichen Bezug, SportSportausübung, Freizeitaktivitäten, Esoterik, B-Führerschein), sind nicht…
…Folge der Verletzung von Verfahrensvorschriften und Rechtwidrigkeit des Bescheidinhaltes geltend gemacht. Zusammengefasst wurde ausgeführt, dass das Finanzamt unrichtig ausgeführt habe, dass Aufwendungen gewinnbringend geltend gemacht wurden, denen keine Leistung gegenüber gestanden sei. Tatsächlich habe der steuerrechtlich verantwortliche Vertreter der BF im gesamten Verfahren - unter anderem…
Begründungsmängel im Abgabenverfahren können grundsätzlich im Rechtsmittelverfahren saniert werden (zB VwGH 17.2.1994, 93/16/0117; VwGH 14.12.2005, 2001/13/0281, 0282; VwGH 17.8.2020, Ra 2020/13/0056). Diesbezüglich ist auf die Ausführungen in der Beweiswürdigung zu verweisen und liegen…
…D Deutschland erwachsen seien (Tz. 17) < teilweise nicht erlöswirksame Erfassung von Managementvergütungen (Tz. 18) < aufwandswirksame Erfassung von durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasste Aufwendungen (Tz. 19) < Geltendmachung von nichtabzugsfähigen Repräsentationsaufwendungen (Tz. 20) Zum Einwand der Wiederholungsprüfung sei anzumerken, dass bei der Beschwerdeführerin vor der…
…dem Geschäftsführer (auch) für die private Nutzung zur Verfügung gestellt. Die gebuchte Miete und die Betriebskosten wurden als nichtabzugsfähige Aufwendungen seitens der Beschwerdeführerin außerbücherlich dem Gewinn wieder zugerechnet. Aus den Büchern ist nicht ersichtlich, dass die Beschwerdeführerin irgendwelche Forderungen diesbezüglich an den Geschäftsführer gebucht hätte…
…nicht abzugsfähige Repräsentationsaufwendungen (vgl. VwGH 13.10.1999, 94/13/0035). Um Wiederholungen zu vermeiden, wird hier auch auf die umfangreiche und zutreffende Begründung in der Beschwerdevorentscheidung vom 24. Juli 2017 verwiesen. Da es streitgegenständlich um den weiten Bereich der "Repräsentation" geht, sind derartige Aufwendungen…
…erhöht. Diesen Betrag unterwarf der Prüfer der Umsatzsteuer (€ 14.400,00 mit USt 10%, € 3.600,00 USt 20% USt) Der Prüfer qualifizierte für den gesamten Prüfungszeitraum zudem eine große Anzahl von Aufwendungen, die der BF als Betriebsausgaben geltend gemacht hatte, als ertragssteuerlich…
…Geschenkgebers bedingten und damit nach § 20 EStG nichtabzugsfähigen Aufwendungen (vgl. VwGH 26.4.1994, 91/14/0036, VwGH 26.1.1981, 2157/79). Im Erkenntnis vom 19.11.1998, 97/15/0100 hat der VwGH im Zusammenhang mit Aufwendungen (für Einladungen, Geschenke) eines gewerkschaftlichen Funktionärs…
…FA) erließ am 01.12.2010 den Einkommensteuerbescheid 2007. Darin wurden diverse Ausgaben nicht als abzugsfähige Aufwendungen angesehen. Insbesondere wurden die Kosten für Vorbereitungsfahrten betreffend Projektwoche, Wandertage und Exkursion als nicht abzugsfähige Kosten der Lebensführung gemäß § 20 Abs 1 Z 2 lit a EStG 1988…
…wirtschaftlichen Gegenleistungen gegenüberstehen und die ohne zwingende rechtliche Verpflichtung des Gebers getätigt werden. Sie gehören daher - von gesetzlich bestimmten Ausnahmen abgesehen - zu den nichtabzugsfähigen Aufwendungen der Lebensführung und dürfen selbst dann nicht abgezogen werden, wenn sie im Einzelfall durch betriebliche Erwägungen mitveranlasst sind (VwGH 22…
…6 KStG zählen u.a. zu den nichtabzugsfähige Aufwendungen und Ausgaben bei den einzelnen Einkünften die Steuern vom Einkommen und sonstige Personensteuern und die Umsatzsteuer, die auf nichtabzugsfähige Aufwendungen entfällt. Dazu zählen auch diesbezügliche KöSt-Rückstellungsbildungen oder deren allfällige Korrekturbuchungen. Auszugehen ist vom Handelsbilanzgewinn von…
…abgeschlossen worden. Mangels Vorliegen eindeutiger Vereinbarungen könne auch ein Fremdvergleich nicht vorgenommen werden. Es liege daher ein steuerlich nicht anzuerkennendes Mietverhältnis vor. Reisespesen: Ein 7-tägiger Aufenthalt in einem ausgesprochenen Ferienhotel zähle zu den nichtabzugsfähigen Aufwendungen, auch wenn dabei Firmenangelegenheiten besprochen würden (Aufteilungsverbot). Die angebliche…
…Neueinführung der Z 10 waren Aufwendungen für Bildungsmaßnahmen nach dem allgemeinen Werbungskostenbegriff des § 16 Abs. 1 EStG 1988 zu beurteilen und nach der höchstgerichtlichen Rechtsprechung nur abzugsfähig, wenn die Bildungsmaßnahme eine Berufsfortbildung darstellte. Aufwendungen für eine Berufsausbildung zählten zu den nichtabzugsfähigen Aufwendungen der Lebensführung. Die…
…Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates sind die Kosten für das "Seminar Dienten" - wie auch für die beiden anderen Seminare - einheitlich zu beurteilen: Entweder der Seminarbesuch ist (nahezu) ausschließlich beruflich veranlasst, dann sind auch die Aufwendungen für Leih- und Ausbildungsschi abzugsfähig, oder dies ist nicht der Fall…
…Anteil 75 % (= Betriebsausgabe) | 2.462,13 | Treibstoffkosten (Schätzung) | 2.037,87 | geschätzte betriebliche Kfz-Aufwendungen | 4.500,00 Die Treibstoffkosten wurden unter der Annahme eines Durchschnittsverbrauches von 10 l per 100 km für die gefahrenen Kilometer (insgesamt 29.017…
…gelten auch ertragsteuerlich. § 20 Abs 1 Z 1 EStG 1988 normiert ein Abzugsverbot für Aufwendungen der Lebensführung. Das Abzugsverbot erfasst auch Gestaltungen, die darauf abzielen, nicht abzugsfähige Aufwendungen in das äußere Erscheinungsbild von Einkünften zu kleiden, selbst wenn sie einem Fremdvergleich standhalten sollten, zB durch…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Linz 3, Hofrat Dr. Peter Binder, in der Finanzstrafsache gegen HP, Pensionist, geb. 19XX, whft. in B, wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die…