…geforderten Offenlegung wäre durchaus entsprochen worden, wenn Einnahmen aus einem Foto- Videohandel erklärt worden wären, einer Darstellung des kriminellen Hintergrundes im Sinne einer Selbstbeschuldigung hätte es keineswegs bedurft, daher schließt die Verurteilung wegen Betruges eine finanzstrafrechtliche Ahndung nicht aus. Gemäß § 184 BAO hat die Abgabenbehörde…
…Bw nicht aufklären konnte, ist somit nur im Jahr 1995 gegeben. Es ist somit die Annahme, dass es sich um nicht einbekannte Einnahmen handelt, im Jahr 1995 zulässig. Für die übrigen Jahre liegen keine Unterdeckungen vor und sind Zuschätzungen nicht gerechtfertigt. Die nicht erklärten Einnahmen…
…gibt, das nicht einer Besteuerung unterliegt. Der geforderten Offenlegung wäre durchaus entsprochen worden, wenn Einnahmen aus Provisionen erklärt worden wären, einer Darstellung des kriminellen Hintergrundes im Sinne einer Selbstbeschuldigung hätte es keineswegs bedurft, daher schließt die Verurteilung wegen Betruges eine finanzstrafrechtliche Ahndung nicht aus. Der…
…war daher das Beschwerdevorbringen nicht geeignet, den vom angefochtenen Bescheid ausgesprochenen, sich aus den bisherigen finanzstrafbehördlichen Ermittlungen ergebenden, Tatverdacht zu entkräften, zumal nach der allgemeinen Lebenserfahrung sich die Frage erhebt, ob diese nicht erklärten Beträge jemals berücksichtigt worden wären, wenn nicht die Finanzbehörde diesbezügliche Feststellungen…
…Bw. zur Gänze nicht erklärt worden sind, unbestritten sind, bedarf es wohl keiner weiteren Ausführungen, dass dadurch die Schätzungsberechtigung nach § 184 Abs. 3 BAO jedenfalls gegeben ist. Da der Bw. in der Buchhaltung lediglich Einnahmen in Höhe von € 241.700,00 verbucht hat, während…
…Auswertung der Bankkontodaten sowie der beschlagnahmten Unterlagen unter anderem, dass bislang nicht erklärte Einnahmen zu erfassen waren. Weiters konnten geltend gemachte Fremdleistungen mangels Nachweises sowohl der tatsächlichen Erbringung als auch der Bezahlung nicht als Betriebsausgaben anerkannt werden. Darüber hinaus wurden vereinnahmte Honorare den steuerpflichtigen Umsätzen…
…Teil der Bareinzahlungen auf nicht erklärte Einnahmen aus der betrieblichen Tätigkeit des Bf. zurückzuführen ist. Gemäß § 184 Abs. 1 BAO iVm. § 2a BAO hat die Abgabenbehörde bzw. das Bundesfinanzgericht die Grundlagen für die Abgabenerhebungen zu schätzen, soweit sie bzw. es diese nicht ermitteln oder berechnen…
…2007 nicht vollständig offengelegt hatte. Er wusste daher zumindest seit 2009, dass auch eine fahrlässige Abgabenverkürzung strafbar ist und dass daher auch für den Fall fahrlässiger Verkürzungen eine Selbstanzeige für die Straffreiheit erforderlich wäre. Im Zuge einer Umsatzsteuersonderprüfung für 2012 wurden neuerlich nicht erklärte Einnahmen…
…bisher der Finanzstrafbehörde bekannt gewordenen Umstände für einen Verdacht ausreichen oder nicht. Wenn der Bf. ausführt, dass ihm sehr wohl klar sei, dass man Einkommensteuer für erhaltene Erlöse zu bezahlen habe, kommt dies hinsichtlich des Verdachts der Abgabenhinterziehung infolge nicht erklärter Einnahmen einem Geständnis gleich…
…berufliche Zwecke genutzt würden. Sämtliche dieser Konten seien Bestandteil der Aufzeichnungen. Auf und zwischen diesen Konten habe es eine Reihe von Barbewegungen gegeben. Die im Prüfungsbericht in Tz 13 angeführte Hinzurechnung betreffe nicht erklärte Einnahmen aus einer Studie, welche der Bw. 2001 im Auftrag der…
…| Prämie Wettbewerb | 56.000,00 | Teilauszahlung Rücklage (=Storno Sparbuch) | 100.000,00 | Zwischensumme | 296.220,00 | Zinsen Storno Sparbuch | 7.000,00 | gesamt | 303.220,00 Die nicht erklärten Einnahmen wurden auf Grund von Provisionsabrechnungen…
…Verkürzungsbetrag von € 6.250,00 (für Gehaltsaufwendungen G ) bzw., laut Ausdehnungsbescheid vom 8.5.2013, einen weiteren Verkürzungsbetrag von € 24.630,83 (für nichterklärte Einnahmen) betroffen, wobei sich bei letzterem offenbar um einen Sicherheitszuschlag laut BP-Bericht vom 21.6.2012, Tz 3…
…bei der nicht erklärte Einnahmen für die oben angeführten Jahre festgestellt worden seien (Punkt 1 der Niederschrift). Der Bf. habe als Unternehmer gewusst, dass er Einnahmen richtig und vollständig zu erklären habe, jedoch für die oben angeführten Jahre Einnahmen in beträchtlicher Höhe nicht in die…
…zu Lebensversicherungen als Betriebsausgaben abgesetzt. Diese wurden seitens des Finanzamtes anerkannt. In der frist- und formgerechten Berufung wird eingewendet: Sicherheitszuschlag 1996: Bei den nicht erklärten Einnahmen handle es sich um Fehlleistungen in 1995 und 1996 aufgrund der damals gegebenen Barzahlungen. Es habe sich dabei um…
…erwogen: 1. Sachverhaltsfeststellungen Der als erwiesen anzunehmende Sachverhalt ergibt sich aus den Feststellungen der Betriebsprüfung und ist insoweit unstrittig. Fest steht insbesondere, dass die Betriebsprüfung keine nicht erklärten Einnahmen aufgedeckt hat, und dass weiters zwei vom Bf. namhaft gemachte Subhonorarempfänger bestritten haben, die in Rede…
…Umsatzsteuer: Umsatz 20% It Erkl.: | Umsätze Bauleistungen | 332.537,69 | 19.117,00 | 7.286,17 | nicht erklärte Einnahmen: | | | | Bankeingänge (anteilig 2003/2004 It Erkl) | 52.140,18 | 278,91 | 65,90 |…
…des Beschuldigten seien aber insoweit keinerlei Urkunden vorgelegt worden, weshalb davon ausgegangen wurde, dass es sich bei dem Betrag von € 26.000,00 um nicht erklärte Einnahmen gehandelt hatte. Woraus sich als Konsequenz ergebe, dass der Nettobetrag von € 21.666,67 der Umsatzsteuer…
…da es keinen Hinweis auf nicht erklärte Einnahmen oder ungeklärte Vermögenszuwächse gebe. - Die GesmbH habe von 1992 bis Ende 1998 einen Gesamtverlust von rd. 768.000 S erwirtschaftet. Die Tätigkeit der GesmbH sei nach einem sieben jährigen Verlustzeitraum objektiv nicht in der Lage gewesen Gewinne…
…bzw. die Kellnerinnen. Allein von der Arbeitszeit her mussten keine weiteren Arbeitskräfte beschäftigt werden und kann daher auch keine Bezahlung durch nicht erklärte Einnahmen erfolgt sein. Die Geldgeber leben alle seit längerem in Österreich und waren auch in Österreich beschäftigt. Es ist vollkommen normal und…
…2002/13/0227, 26.4.2000, 2000/14/0047). Die Schlussfolgerung der Bp, dass die Lebenshaltungskosten durch nicht erklärte Einnahmen aus der einzigen Einkunftsquelle der Bw. und ihres Ehegatten, nämlich aus der Modeagentur gedeckt wurden, erweist sich deshalb für die Jahre 2003 und 2005 als…