…können. Bei Aufwendungen, die auch in den Kreis der privaten Lebensführung fallen, muss ein strenger Maßstab angelegt werden (VwGH 22.12.2004, 2002/15/0011). Gemischte Aufwendungen, d.h. Aufwendungen mit einer privaten und einer betrieblichen/beruflichen Veranlassung, sind insgesamt nicht abzugsfähig (vgl. ua. zu…
…für die Anschaffung, Instandhaltung und Reinigung normaler bürgerlicher Kleidung gehören hingegen zu den nicht abzugsfähigen Kosten der Lebensführung, selbst wenn sie mit der beruflichen Tätigkeit in Zusammenhang stehen. Das Abzugsverbot greift also auch, wenn die Kleidung ausschließlich bei der Berufsausübung getragen wird, wenn die Kleidung…
…Kosten in vollem Umfang als nicht abzugsfähige Kosten im Sinne des § 20 Abs. 1 Z 2 a EStG anzusehen (VwGH 28.04.1999, 94/13/0196). Hinsichtlich der geltend gemachten Ausgaben für Kleidung ist auszuführen, dass diese in der Regel zu den Aufwendungen der Lebensführung…
…beitragen nicht getätigt. Für mich entstand ein erheblicher finanzieller Mehraufwand." Über die Berufung wurde erwogen: Strittig im gegenständlichen Verfahren ist, ob Aufwendungen für Bekleidung und Schuhe im Streitjahr als Werbungskosten anzuerkennen sind (Auffassung des Berufungswerbers) oder gemäß § 20 EStG 1988 nicht abzugsfähige Kosten der Lebensführung…
…BFG stellen diese Aufwendungen nicht abzugsfähige Kosten der Lebensführung (§ 20 EStG) dar. Sie sind weder Krankheitskosten noch Hilfsmittel oder Kosten der Heilbehandlung. 7. Musik Ausbildung Begabtenförderung (€ 866,60 + FK 793,77, zusammen € 1.660,37): Die Teilpositionen sind der Beilage D zum Erkenntnis…
…Einwand des Finanzamtes rechtlich fest, dass Aufwendungen zur Kompensation von körperlichen Beeinträchtigungen stets zu den nichtabzugsfähigen Kosten der Lebensführung gem § 20 EStG gehören (VwGH 19.10.1988, 86/13/0155, zu Ausgaben für Medikamente). Der Gesetzgeber trägt dem Umstand der Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit durch §…
…der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für Tonträger in ständiger Rechsprechung ausgeführt, dass die Anschaffung von Tonträgern, die von allgemeinem Interesse oder für einen nicht fest abgrenzbaren Teil der Allgemeinheit mit höherem Bildungsgrad bestimmt sind, nicht abzugsfähige Kosten der Lebensführung begründet. Hinsichtlich der Tonträger führte der…
…liegen nicht abzugsfähige Kosten der normalen Lebensführung vor - bei Vorliegen einer "beruflich veranlassten Reise" anzuerkennen. Der Verwaltungsgerichtshof legt den Begriff einer beruflich veranlassten Reise im Sinne des § 16 Abs. 1 Z 9 EStG 1988 danach aus, ob auf Grund des Ortswechsels gegenüber dem Ort der…
…und 28. Februar 1995, 91/14/0231, einen strengen Maßstab anzulegen und eine genaue Unterscheidung vorzunehmen. Da die bezahlten Preise für die in Rede stehenden Karten als nicht abzugsfähige Kosten der Lebensführung gemäß § 20 EStG 1988 zu werten waren, war die Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid…
…sich beim Besuch von NLP-Kursen um nicht abzugsfähige Kosten der Lebensführung könnte, dass NLP weithin als nicht wissenschaftliche Methode und Pseudowissenschaft beziehungsweise unsystematische Ansammlung von Werkzeugen verschiedener Fachdisziplinen angesehen werde und diese Ansicht hat auch ihren Niederschlag in der Judikatur gefunden habe (vergleiche etwa…
…und diese die Aufwendungen der Lebensführung aus ihrem bereits versteuerten Einkommen tragen müssen (VwGH 23.1.2002, 2001/13/0238, Doralt EStG, § 16 Tz 41/1). Der geltend gemachte Aufstand von € 4.200.- stellt daher zur Gänze nicht abzugsfähige Kosten der Lebensführung dar. Wien…
…nichtabzugsfähige Kosten der Lebensführung. Was die unter dem Titel "geringwertige Wirtschaftsgüter" geltend gemachte CD-ROM "Die Musik in Geschichte und Gegenwart" betrifft, so handelt es sich um eine allgemeine Enzyklopädie, die auch bei einem Musikschullehrer nicht den Charakter eines allgemeinbildenden "Nachschlagewerkes", das dem Bereich der…
…04.2012, 2009/15/0088). Die Anschaffung von Werken der Literatur, die von allgemeinem Interesse oder für einen nicht fest abgrenzbaren Teil der Allgemeinheit mit höherem Bildungsgrad bestimmt sind, begründen nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht abzugsfähige Kosten der Lebensführung (VwGH 24.04.2014, 2011…
…und der beantragten außergewöhnliche Belastung die Anerkennung mit folgender Begründung (Bescheid vom 7.07.2004): Aufwendungen für die Beschaffung von Notenmaterial seien nicht abzugsfähige Kosten der privaten Lebensführung, weil damit ein Teil des Kulturlebens wiedergegeben werden. Die Teilnahme am Kulturleben sei aber dem Bereich der…
…Kosten der Lebensführung begründet (vgl. z.B. das hg. Erkenntnis vom 24. November 1999, 99/13/0202, mwN) ". Aufwendungen für Fachliteratur sind dann abzugsfähig, wenn sie im Zusammenhang mit der beruflichen Sphäre stehen, bzw. der Steuerpflichtige die Fachliteratur zur Ausübung seines Berufes benötigen "kann"; nicht…
…die Ausgaben nicht als Kosten der Lebensführung im Sinne des § 20 Abs. 1 Z 2 lit. a EStG 1988 zu qualifizieren sein. Die wesentliche Aussage dieser Bestimmung ist die, dass gemischt veranlasste Aufwendungen, also Aufwendungen mit einer privaten und einer beruflichen Veranlassung, nicht abzugsfähig sind…
…Der Bf. argumentiert, dass es sich dabei um "Arbeitsbekleidung und Berufsausrüstung" handle, das Finanzamt vertritt hingegen die Auffassung, dass es sich dabei um nicht abzugsfähige Kosten der Lebensführung handle. 2. Entscheidungswesentlicher Sachverhalt Der Umstand der Anschaffung der strittigen Tennisbekleidung- und Ausrüstung und die Höhe der…
…02). Fahrtkosten für den Besuch der Eltern sind nicht abzugsfähige Kosten der Lebensführung (VwGH 29. 9. 2004, 2001/14/0178, UFS [Klagenfurt], Senat 2 [Referent], 26. 4. 2004, RV/0475-K/02), wobei der Grund für den Besuch der Eltern dabei nicht von Bedeutung ist…
…Seminare eines Abteilungsvorstandes) und UFSW vom 1.8.2003, RV/0682-W/02 (NLP-Seminar einer Personalistin) und qualifizierten diese Aufwendungen als nicht abzugsfähige Kosten der Lebensführung. Aus den Kursteilnahmebestätigungen ist ersichtlich, dass der Bw. ein NLP-Intensivseminar und den NLP-Practitioner Diplomkurs ÖTZ-NLP…
…auf einen solchen nicht zu. Der Senat geht daher davon aus, dass es sich bei den Aufwendungen in Höhe von 1.900,00 S um Kosten der Lebensführung iSd § 20 Abs. 1 z 2 lit a EStG 1988 handelt, die nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig sind.…